Kontraproduktiv sind in diesem Zusammenhang auf jeden Fall die Kürzungen, die Sie bei den Opferhilfevereinen vorgenommen haben.
Es ist richtig, dass jetzt noch 612.000 c im Haushalt stehen.Aber es sind immerhin 48.000 c weniger, die für solche Opferhilfevereine wie den Weißen Ring und andere vom Land Hessen mittlerweile ausgegeben werden.
Herr Kollege Rhein, von daher reiche ich Ihnen gerne für Ihre Krokodilstränen ein paar Taschentücher.
Sie täten doch gut daran, endlich hier auf Landesebene den Teil zu erledigen, den Sie erledigen könnten.
Sie könnten die Finanzierung dieser Vereine auf einem hohen Niveau lassen, anstatt sie zusammenzustreichen, und mehr für eine Opferstiftung tun, solange die Bundesregierung die Lücken im Opferentschädigungsgesetz nicht füllt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage mich, ob es des Antrags der SPD-Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt bedurft hätte.
(Gerhard Bökel (SPD):Aber ja! – Heike Hofmann (SPD): Das ist nicht Ihre Aufgabe, so etwas zu hinterfragen!)
Verehrte Frau Kollegin, wenn ich nachfrage, wo Ihre Motivationen gelegen haben,dann sind die ganz offenkundig: Es handelt sich ganz offenbar um einen Bundesregierungsjubelantrag, um sich in der Öffentlichkeit positiv darzustellen.
(Nicola Beer (FDP): Ein Glück, dass wir keine Landtagsjubelanträge auf der Tagesordnung haben! – Weitere Zurufe von der SPD)
Meine Damen und Herren, eines ist klar: Der Bundesrat hat bereits vor vier Jahren zu derselben Materie – übrigens bei der gleichen Bundesregierung, die wir bedauerlicherweise heute noch haben – einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Dieser Antrag hat damals, obwohl er in weiten Bereichen durchaus konsensual angelegt war, wegen der Ablehnung durch Rot-Grün keine Mehrheit im Bundestag bekommen. – Das war der erste Punkt.
Zweitens.Vor einem Jahr hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen ganz ähnlichen Gesetzentwurf vorgelegt, der wiederum abgelehnt wurde.
Frau Kollegin Hofmann, es wird auch deutlich, warum Sie diesen Jubelantrag heute stellen. Sie wollen auf diese Weise schlichtweg verleugnen, dass längst vorher Bundesrat und CDU/CSU-Bundestagsfraktion tätig gewesen und an Ihrer Blockade gescheitert sind. Jetzt versuchen Sie, genau das Gegenteil zu insinuieren, dass nämlich die CDU blockieren würde.
Sie haben vier Jahre lang blockiert. Sie sind jetzt endlich zum Jagen getragen worden, und dann versuchen Sie heute, daraus eine Jubelarie für diese Bundesregierung, die viel zu spät reagiert hat, zu machen. Das kann nicht richtig sein. Das muss der Öffentlichkeit auch klar und deutlich gesagt werden.
Drittens. Man sollte allerdings auch korrekterweise und objektiverweise sagen, dass es inhaltlich seit vielen Jahren durchaus weite Bereiche der Übereinstimmung gibt.
(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Jürgen Walter (SPD): Sie können doch reden, so lange Sie wollen!)
Es gibt eine ganze Reihe von Gemeinsamkeiten, die wir ausdrücklich betonen und nicht kleinschreiben wollen. Es handelt es sich z. B. um die Beteiligung des Opfers in Strafverfahren, die Möglichkeit der Anwesenheit von Opfern in der Hauptverhandlung, in bestimmten Fällen auch das Recht, durch Anträge und durch Rechtsmittel gestaltend auf den Prozess einzuwirken, und schließlich das mehrfach angesprochene Adhäsionsverfahren. Das sind Gemeinsamkeiten, bei denen wir uns treffen. Das ist völlig richtig, das hätten wir aber auch vor vielen Jahren schon haben können. Das hätte nicht erst im März 2004 geschehen müssen und mit einem entsprechenden Jubelantrag der hiesigen SPD-Opposition im hiesigen Landtag garniert werden müssen.
(Heike Hofmann (SPD): Sie hätten dem Gesetz zustimmen können! – Jürgen Walter (SPD):Wieso haben Sie nicht zugestimmt?)
Meine Damen und Herren,lassen Sie mich Folgendes hinzufügen – Herr Kollege Rhein hat es bereits sehr detailliert und sehr klar formuliert dargestellt –: Es gibt auch Unterschiedlichkeiten. Ich bin tatsächlich der Auffassung, dass es durchaus rechtsstaatlich höchst problematisch ist, hier sozusagen Güteverhandlungen einzuführen. Das haben wir im Zivilverfahren, aber nicht im Strafverfahren. Im Strafverfahren geht es um den Strafanspruch des Staates gegenüber dem Straftäter. Deswegen sagen wir hier ein klares und deutliches Nein.
Zur Frage der Beschwerde im Adhäsionsverfahren. Auf diese Art und Weise wird ein Strafverfahren noch weiter verlängert.Aus diesem Grund sind wir aus rein sachlichen
Das sind Punkte, die uns unterscheiden. Das muss man klar und deutlich sagen. Man muss auch genauso klar und deutlich sagen, dass es die rot-grüne Mehrheit im Bundestag war, die diesen Entwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine solche gesetzliche Regelung abgelehnt und blockiert hat.Das ist die Wahrheit,das muss hier auch ganz klar und deutlich festgestellt werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei bis drei Punkte richtig stellen. Herr Kollege Dr. Jürgens, der Opferentschädigungsfonds in Hessen, der mit Ausnahme von Baden-Württemberg in ganz Deutschland einmalig ist, ist den gegenwärtigen Anforderungen angepasst worden. Es wird auch künftig in Hessen nicht ein einziges Opfer geben, das aus diesem Fonds keine Entschädigung bekäme.
Das ist die Wahrheit. Sie versuchen, hier genau das Gegenteil zu insinuieren. Das ist nicht korrekt. Deshalb, finde ich, sollten wir hier solche Dinge klar und deutlich sagen.
Frau Kollegin Beer, da Sie gerade dazwischenrufen: Es ist zum Schluss nicht entscheidend, ob das Geld durch den Landeshaushalt zur Verfügung steht oder wie in BadenWürttemberg durch eine Opferschutzstiftung zur Verfügung gestellt wird. Das ist für die Opfer zum Schluss völlig gleichgültig.
Verehrte Frau Kollegin Beer, ein Letztes: Die Frage der Unterstützung der Opferhilfevereine durch das Land Hessen ist auch im laufenden Haushaltsjahr 2004 nur marginal gekürzt worden. Erwecken Sie also bitte nicht den Eindruck, also ob wir hier massiv gekürzt hätten. Das ist nicht wahr.
Wir haben ganz bewusst Prioritäten gesetzt.Wir haben gesagt, diese Arbeit ist uns wertvoll. Darin sind wir vier Fraktionen im Hessischen Landtag uns doch einig, ebenso die Landesregierung. Es wird in ganz wesentlichen Bereichen fast genauso viel Geld geben im Jahr 2004, und ich hoffe, auch im Jahr 2005 wie in der Vergangenheit.
Hier hat die Regierung Koch in den letzten Jahren Außergewöhnliches geleistet. Wir haben im Vergleich zu den Jahren vor 1999 erheblich mehr Geld zur Verfügung gestellt, weil uns der Opferschutz in hohem Maße ein großes Anliegen ist und auch für alle Zukunft bleiben wird.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der SPD,Drucks.16/1898,und der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/2100, sind besprochen. Es wird