Protokoll der Sitzung vom 25.03.2004

Solange ich Saft habe, ist alles okay. – Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Beuth, du möchtest vielleicht, dass ich hier hinter dem Pult verschwinde, aber den Gefallen tue ich dir nicht.

Ich muss sagen, dass mich beide vorgelegten Anträge zu dieser doch sehr sensiblen Problematik enttäuscht haben. Noch mehr enttäuscht hat mich aber die Debatte, die ich bis jetzt verfolgen musste. Denn ich finde es ausgesprochen schade, dass es bei einem so wichtigen und sensiblen Thema eigentlich nicht um die Sache und um die Detailfragen eines sauberen rechtsstaatlichen Verfahrens geht, welches hier meines Erachtens im Mittelpunkt stehen müsste.Vielmehr haben wir uns hier bislang nur über Vergangenheitsbewältigung unterhalten.

Es gab gegenseitige Schuldzuweisungen und Antworten auf die Frage, wer der Bessere in diesem Spiel ist. Ich glaube, das ist der Sache nicht angemessen. Denn dass wir im Augenblick eine Lücke im Strafrecht im Hinblick darauf haben, dass wir Täter in Haft halten, die keine Lockerungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Haftentlassung bekommen, weil sie für die Bevölkerung so gefährlich sind, die aber hinterher sehenden Auges auf freien Fuß gesetzt werden müssen,ist in allen Parteien unumstritten. Die Frage ist doch nur – darüber wurde gestritten –, wie wir diese Lücke schließen.

Ich finde es ausgesprochen beschämend, Herr Kollege Jürgens, dass um diese Frage seit Jahren gestritten wurde. Es war die Bundesregierung, die verneint hat, dass es hier eine bundesrechtliche Zuständigkeit gibt. Wir haben mehrfach Gespräche geführt. Herr Minister Wagner hat schon in der letzten Legislaturperiode mehrfach Gespräche mit seiner damaligen Bundesjustizminister-Kollegin geführt. Es war der Bund, der uns immer wieder auf die Möglichkeiten der polizeirechtlichen Maßnahmen verwiesen und uns eine einheitliche bundesrechtliche Lösung verweigert hat. Es war auch der Herr Kollege von Plottnitz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der immer wieder verneint hat, dass es eine bundesrechtliche Zuständigkeit gibt. Er hat sich dementsprechend auch einer von uns, CDU und FDP, damals gemeinsam angemahnten bundeseinheitlichen Regelung verweigert.

(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Von daher halte ich den Duktus, den Sie hier vorgebracht haben,Sie müssten sich da nichts vorhalten lassen,für völlig verfehlt. Es war schlichtweg so, dass auch im Rechtsausschuss die große und überwiegende Mehrheit – Frau Kollegin Hofmann hat es für die SPD angedeutet – der Meinung war, es gebe eine Zuständigkeit des Bundes. Aber wir wurden in dieser Frage vom Bund schlichtweg allein gelassen.

Dann kam es zu einem länderrechtlichen Flickenteppich. Ich habe im Jahr 2001 hier in der Debatte für meine Fraktion ausdrücklich betont, dass ich das für sehr kontraproduktiv halte – auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir in unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Regelungen haben, dass also Strafgefangene nach unterschiedlichen Kriterien in Haft gehalten werden. Das halte ich unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht für verantwortbar. Aber es war letztendlich so, dass die Länder, die reagieren wollten, dies nur auf landesrechtlicher Ebene tun konnten.

Dann kam es zu dem hier auch schon angesprochenen so genannten Basta-Wort des Kanzlers. Erst dann, lieber Herr Kollege Jürgens, hat sich etwas bewegt, indem auf Bundesebene die so genannte Vorbehaltslösung entwickelt wurde. Zur geschichtlichen Wahrheit gehört es auch, dass die Situation so war, dass wir in Hessen darauf verzichtet haben, eine entsprechende landesgesetzliche Regelung einzubringen, weil wir nämlich gesehen haben, dass es dafür keine landesgesetzliche Zuständigkeit gibt.

Ich glaube, Herr Kollege Wagner, Sie können heute sehr froh darüber sein,dass es die FDP-Fraktion war,die in der Koalition in der letzten Legislaturperiode immer wieder auf das Fehlen dieser landesrechtlichen Kompetenz hingewiesen und damit auch verhindert hat, dass wir hier in Hessen eine ähnliche rechtswidrige Lage bekommen, wie das in den Bundesländern der Fall war, die nun ihre Bestimmungen zur nachträgliche Sicherungsverwahrung aufheben müssen.

Nun aber zur eigentlichen Sache, nämlich zum vorgelegten Entwurf der Bundesjustizministerin. Es ist wohl auch nur ein Entwurf der Bundesjustizministerin – das darf ich anmerken, Herr Kollege Jürgens –, denn wenn ich die Debatte im Bundestag richtig verfolgt habe, dann waren es Abgeordnete Ihrer Fraktion, die gleich nach der Vorlage dieses Gesetzentwurfes erklärt haben, dass sie ganz wesentliche Teile dieses Entwurfs nicht mittragen würden. Von daher wird sich die Mehrheit für diesen Gesetzentwurf im Bundestag wohl jenseits der Grenzen der Regierungskoalition ergeben müssen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das glauben Sie doch nicht im Ernst!)

Gleichwohl denke ich, dass sich diese Mehrheit letztendlich finden lässt. Meines Erachtens ist nämlich der vorgelegte Gesetzentwurf ein Entwurf, der sich recht ausgewogen in einem sensiblen Feld bewegt.Herr Kollege Jürgens, er entspricht in weiten Teilen dem, was FDP und CDU in der letzten Legislaturperiode gemeinsam in Form von Bundesratsinitiativen beantragt haben. Ich nenne das Stichwort „Ersttäterregelung“ und auch die Einbeziehung von Heranwachsenden in die Regelungen der Sicherungsverwahrung, sofern sie nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt wurden.

Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Für uns ist besonders wichtig, dass das vorgeschlagene Verfahren, nach dem die isolierte nachträgliche Sicherungsverwahrung – wie man korrekterweise sagen muss – vorgesehen ist, hohe rechtsstaatliche Hürden vorsieht.

Hier sind die zwei externen Gutachter, die wir damals im Rahmen der hessischen Bundesratsinitiative vorgeschlagen haben, enthalten, auch die Gesichtspunkte besonderer Gefährlichkeit und hoher Wahrscheinlichkeit erheblicher weiterer Straftaten. Ich glaube, dass diese besonders hohen Anforderungen im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit notwendig sind, da wir von einem erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte von Menschen sprechen, bei aller Notwendigkeit der Regelung, die sich aus der Gefahr dieser Täter ergibt.

Von daher hoffe ich, dass es im Rechtsausschuss des Bundestages zu einer sehr sachlichen und anders geführten Diskussion dieses Gesetzentwurfs kommen wird. Ich glaube, der Bundestag täte gut daran, noch einmal ein Augenmerk darauf zu legen, wie es im Hinblick auf die vielfältigen Regelungen, die in diesem Entwurf vorgesehen sind, mit dem Rückwirkungsverbot steht. Ich hoffe, dass wir dann möglichst zügig zu einer sachgerechten und sehr sensiblen Regelung kommen, beantrage aber im Hinblick auf die Polemik,die sich in beiden Anträgen findet,für die FDP abschnittsweise Abstimmung beider Anträge. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat der Herr Justizminister Wagner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst einmal befriedigt feststellen,dass jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt offenbar alle vier im Landtag vertretenen Fraktionen der Auffassung sind, dass wir eine nachträgliche Sicherungsverwahrung brauchen. Dieses war jahrelang nicht der Fall. Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Es ist einfach wahr, dass eine ganze Reihe von B-Ländern, unter anderem Bayern, Baden-Württemberg und auch Hessen, sechs Jahre lang versucht haben, die Bundesregierung durch entsprechende Bundesratsinitiativen davon zu überzeugen, dass wir eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aus all den Gründen benötigen, die jetzt von allen Fraktionsvertretern vorgetragen worden sind.

Meine Damen und Herren, ich will wenige Zitate aus dem Mund der rot-grünen Bundesregierung zu dem Sachverhalt vortragen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium – damals Herr Prof. Pick – sagte im Hinblick auf unsere Bundesratsinitiative:

So, wie sich die Bundesratsinitiativen zu diesem Thema gebetsmühlenartig wiederholen,

er hat Recht, gebetsmühlenartig haben wir der Bundesregierung vorgetragen, dass wir eine nachträgliche Sicherungsverwahrung brauchen –

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

nein, wegen der Kürze der Zeit leider nicht –

kann auch ich mich nur wiederholen: Der Bund hat für die geforderten Gesetze keine Gesetzgebungskompetenz.

So die gegenwärtige Bundesregierung. Vorbeugung ist Länderkompetenz,sagt Herr Pick.Manche Länder trauen sich aber noch nicht an die nachträgliche Sicherungsverwahrung und zeigen lieber auf Berlin. Damit ist der Bevölkerung nicht geholfen. Er hat die Landesparlamente aufgefordert, landeseigene Gesetze zu machen.

Meine Damen und Herren, derselbe Herr Pick hat drei Jahre später gesagt:

Ich dachte, inzwischen sei Einsicht eingekehrt, die isoliert angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung sei endgültig vom Tisch. Dass es sich um eine vor allem verfassungsrechtlich hoch problematische Konstruktion handelt,ist schon verschiedentlich diskutiert und dargelegt worden. Ich halte diesen neuen Entwurf

das war ein Vorstoß von Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen –

für überflüssig. Ich frage mich: Ist es politische Stimmungsmache, die Sie dazu bringt, hier populistische Positionen zu vertreten?

Meine Damen und Herren, das, was jetzt die rot-grüne Bundesregierung auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts macht, ist damals von der rot-grünen Bundesregierung als Populismus verschrieen worden. Das ist die geschichtliche Wahrheit.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann darf ich Ihnen aus dem Munde der gegenwärtigen Bundesjustizministerin zitieren.Das „Darmstädter Echo“ schreibt:

Zypries verwies in diesem Zusammenhang auf die Kompetenz der Länder und appellierte an sie, eine solche Regelung zur Gefahrenabwehr zu erlassen. „Wir wollen nicht, dass solche Leute frei herumlaufen“, sagte sie.

Wo liegt denn der Populismus? Doch eindeutig bei der rot-grünen Bundesregierung und nicht bei den verantwortungsbewusst handelnden B-Ländern.

(Beifall bei der CDU – Widerspruch der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Meine Damen und Herren, dann hat endlich das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres entschieden. Es hat klar und deutlich gesagt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung wie insgesamt das Institut der Sicherungsverwahrung zum Strafrecht, also in das Strafgesetzbuch, gehört. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die permanente Blockadepolitik der rot-grünen Bundesregierung zu diesem Thema.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben eine schwere verfassungsrechtliche Niederlage erlitten und eine sicherheitspolitische zumal. Dies ist die Wahrheit, und das muss hier klar und deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Nicola Beer (FDP) – Widerspruch bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich will mit einer weiteren Mär aufräumen. Es wird so getan, als ob wir in unserem Regierungsprogramm nur die landesgesetzliche Regelung im Auge gehabt hätten. Lieber Herr Kollege Dr. Jürgens, das ist die glatte Unwahrheit, was Sie vorgetragen haben. Ich darf Ihnen aus unserem Regierungsprogramm zitieren, damit wir endlich von einem Sachverhalt ausgehen. Es wäre für Sie ein Leichtes gewesen, das Regierungsprogramm durchzulesen. Daraus hat auch die Kollegin Hofmann deshalb nicht korrekt vorgetragen, weil sie den entscheidenden Satz bewusst weggelassen hat.

Zum Schutze der Bevölkerung vor besonders gefährlichen Straftätern muss das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung ausgeweitet werden. Dafür werden wir uns im Bundesrat mit Nachdruck einsetzen.

Wir haben in unserem Regierungsprogramm für eine bundesgesetzliche Regelung geworben, die das Bundesverfassungsgericht jetzt auch ausdrücklich angemahnt hat. Dann erst kommt – wie ich finde – der zweite Satz, und zwar der verantwortungsvolle Satz:

Solange die bundesgesetzlichen Regelungen aber nicht ausreichen, werden wir ein eigenes hessisches Landesgesetz über die Unterbringung rückfallgefährdeter, besonders gefährlicher Straftäter schaffen,...

Meine Damen und Herren, das ist doch verantwortungsbewusst. Es ist die rot-grüne Bundesregierung, die sich verweigert, obwohl sie gesetzgeberisch hätte tätig werden müssen.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Wir haben permanent Bundesratsinitiativen eingebracht, blockiert von Rot-Grün. Dann haben wir gesagt: Für den Fall, dass sich der Bundesgesetzgeber verweigert, werden wir eine landesgesetzliche Regelung einführen, damit wir diese tickenden Zeitbomben – wie Kollegin Ziegler völlig zu Recht gesagt hat – eben im Gefängnis behalten und nicht auf die Öffentlichkeit loslassen.

Meine Damen und Herren, diese Landesregierung sagt: Jetzt gibt es ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht; wir warten diese Entscheidung erst einmal ab. – Das Bundesverfassungsgericht hat uns Recht gegeben, sodass wir diese hilfsweise Überlegung, eine eigene landesgesetzliche Regelung einzuführen, gar nicht mehr brauchten.

Herr Minister, die Fraktionsredezeit ist zu Ende.

Ich bin auch gleich am Ende, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren,deshalb will ich zu dieser Frage nur noch Folgendes sagen.