Ich versuche noch einmal darauf zurückzukommen, wie die Anfänge waren. Das Spannende ist ja, dass Frau Fuhrmann sich heute hierhin stellt und sagt: Wir wollen die Vermittlung aus einer Hand.
Vermittlung aus einer Hand haben wir dann, wenn die kommunale Lösung vorhanden ist, sehr geehrte Frau Fuhrmann.
Wir haben im Bundesrat das Thema der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe aus einer Hand schon in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegt.
Sehr geehrter Herr Bökel, dann möchte ich gleich auf Ihren Zwischenruf von vorhin eingehen: „hessische Lösung“. Vielleicht können Sie sich noch zurückerinnern, vor drei Jahren hat die Hessische Landesregierung das so genannte OFFENSIV-Gesetz vorgelegt.Da waren wir bereit, einen Modellversuch nur für Hessen zu machen.Wer hat den denn abgelehnt? – Die rot-grüne Bundesregierung und Sie haben sich dagegen ausgesprochen.
Der nächste Punkt war das Existenzgrundlagengesetz,das wir vorgelegt und über das wir dann im Vermittlungsausschuss verhandelt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir waren bereit, im Vermittlungsausschuss zu sagen: Machen wir doch eine Lösung, die für die Städte und Kreise, die das wollen,
die Möglichkeit der Arbeitsgemeinschaft zulässt, aber nicht unsere kommunalen Strukturen zerschlägt, die in Hessen in hervorragender Weise in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorhanden sind.
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das sagen ausgerechnet Sie, Frau Lautenschläger! – Manfred Schaub (SPD): Das ist die Unwahrheit!)
Ich würde Ihnen vorschlagen, gehen Sie doch selbst einmal hinaus, sprechen Sie mit den Landräten, gucken Sie sich die Beschäftigungsgesellschaften vor Ort an.
Mir scheint, als haben Sie das bisher immer noch nicht gemacht. Sie haben sich auch noch nicht mit dem Gesetzestext auseinander gesetzt.
Ich versuche, es Ihnen noch einmal zu erklären. Es ist genau die Optionslösung hineingekommen,die die Möglichkeiten belässt,
entweder in Arbeitsgemeinschaften oder in einer kommunalen Trägerschaft zu arbeiten. Hartz IV müssen wir im Bundesrat nicht mehr beschließen, das ist bereits Gesetz.
In diesem Gesetz wird in § 6a die kommunale Trägerschaft festgeschrieben. Was haben Sie denn jetzt in der Ausführung unseres gemeinsamen Entschließungsantrages gemacht, den Sie, Rot-Grün im Bund, genauso mit beschlossen haben wie wir, um eine Möglichkeit zu schaffen, die bestmögliche Vermittlung von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfängern zukünftig mit dem Arbeitslosengeld II tatsächlich hinzubekommen? Was haben Sie denn damit gemacht?
Wir haben morgen im Bundesrat das Optionsgesetz. Daraus möchte ich Ihnen einmal zitieren. Das vom Bundestag beschlossene, so genannte Kommunale Optionsgesetz zeigt nämlich sehr genau den Geist, den die Bundesregierung verfolgt und nicht das, was wir gemeinsam beschlossen haben. In der Begründung steht: Die Kommunen werden in das System der BA „eingegliedert“. Es geht dann immer so weiter: Die Kommunen nehmen die Aufgaben „als Organe der Bundesagentur“ wahr.
Die kommunalen Stellen sind im Rahmen der Organschaft an die Vorgaben der Bundesagentur... gebunden.
Viele der kreisfreien Städte wollen sich ebenfalls mit der Option beschäftigen. Es gibt unterschiedliche Meinungen. Aber deswegen wollen wir die Option, die Sie momentan verhindern.
Wir wollen uns das noch ein bisschen genauer anschauen. Das kann ich Ihnen leider nicht ersparen; denn das treibt noch viel mehr Blüten. Es geht jetzt darum, wie man das zum 01.01.2005 überhaupt umsetzen kann, wie ein Datenabgleich stattfinden kann. Ihnen ist jetzt aufgefallen, dass Sie das überhaupt nicht geregelt haben. Inzwischen liegen drei verschiedene Texte nebst Verordnung vor, die immer wieder den gleichen Paragraphen beinhalten, um einen Datenabgleich zu ermöglichen. Das macht wiederum deutlich, wie handwerklich schlecht Sie arbeiten. Das Schlimmste daran ist, dass es zulasten der Menschen geht, von denen Sie hier reden. Wir wollen erreichen, dass die Menschen wieder einer aktiven Beschäftigung nachgehen und nicht zwischen den Behörden verschoben werden. Das ist der eigentliche Skandal daran, dass Sie sich nicht an die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kollegen Rentsch und Boddenberg haben gesagt, dass die Bundesagentur eine Mammutbehörde wird, ein neues Bundessozialamt. Das kann man überhaupt nicht mehr abstreiten, denn Sie verhindern die Option. Der Regelung über die Organleihe, die Sie vorlegen, kann niemand zustimmen.
Das will auch niemand, weder die Landkreise noch die kreisfreien Städte. An dieser Regelung hat niemand ein Interesse. Ich kann Ihnen versichern:Wir werden als Hessen dieser Regelung nicht zustimmen.Wir werden aber alles dafür tun, um eine vernünftige Regelung zu bekommen, denn uns geht es darum, dass auch ab dem 01.01.2005 Langzeitarbeitslose in Arbeit vermittelt werden.
Ein letzter Punkt zu Ihrem skandalösen Verhalten. Möglicherweise kriegen wir die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II auch noch zum 01.01.2005 geregelt. Für die Zahlung braucht die Bundesagentur 40.000 Leute. Das ist völlig unstrittig. Der Chef der Bundesagentur weist darauf hin, dass das alles nicht umsetzbar ist. Das interessiert Sie aber überhaupt nicht. Das Schlimme ist, dass es Ihnen überhaupt nicht mehr um die Vermittlung geht. Sie gucken, ob Sie Geld auszahlen können, aber Sie schauen nicht danach, dass Sie die Langzeitarbeitslosen dem ersten Arbeitsmarkt schnell wieder zugänglich machen. Das ist der eigentliche Skandal, den Sie hier verursachen.
Ich will Ihnen noch ein paar Dinge zu unseren hessischen Programmen sagen. Wir haben das hessische regionale Arbeitsmarktprogramm so vorbereitet, dass wir auf eine Option reagieren können, damit die Kommunen Unterstützung erhalten. Das hat nichts damit zu tun, dass die einen etwas bekommen, die anderen nicht. Sie wissen ganz genau, dass im Haushalt alle Mittel bereitstehen: Mittel des Europäischen Sozialfonds und unsere. – Sie müssten sich vielleicht aber auch einmal vor Ort mit der kommunalen Seite darüber unterhalten, was es bedeutet, wenn man nicht weiß, ob man eine Optionslösung bekommt, wenn man nicht weiß, ob man am 01.01.2005 noch zuständig ist, aber eigene Mittel einsetzt, für die man dann nicht mehr zuständig ist, das Wohngeld aber zahlen muss.
Meine Damen und Herren, das ist nämlich bei Ihnen alles nicht vorgesehen. Die Kommunen sollen das Wohngeld zahlen, und sie sollen die Programme des Europäischen Sozialfonds gegenfinanzieren. Es ist interessant, wie Sie sich das vorstellen. Uns sagen die Kommunen: Bitte verhandelt weiter.Guckt,ob ihr eine Lösung findet.Lasst uns schauen, wie wir mit den Programmbewilligungen umgehen, ab wann wir bewilligen können, damit wir wissen, in welche Richtung es überhaupt geht. – Darauf gehen wir als Landesregierung selbstverständlich ein, weil die Kommunen wissen müssen, woran sie sind.
Ich kann das nur unterstreichen, was Herr Kollege Boddenberg hier deutlich gemacht hat.Was passiert denn mit den kommunalen Beschäftigungsgesellschaften? Das sind Betriebe, die Langzeitarbeitslose vermitteln. Im Normalfall schreiben sie rote Zahlen.
Wird das Defizit in Zukunft von der Bundesagentur übernommen? Die klare Aussage ist: Das ist so nicht vorgesehen.