Meine Damen und Herren, Sie haben das Wort „Vorgabe“ vermieden. Aber auch die Formulierung „Vorlage einer klaren zeitlichen Projektion“ birgt Gefahren. Es ist nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde, Zielvorgaben in zeitlicher Hinsicht zu geben – wenn, dann nur, um das Verfahren zu beschleunigen.Aber es ist nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde, politische Vorgaben durch zeitliche Vorgaben zu realisieren.
Wenn Sie das so interpretieren, wie ich das jetzt interpretiert habe, dann sind wir uns für das Protokoll einig.Aber es birgt immer ein Problem. Es kann der Ministerpräsident sagen, dann und dann soll es fertig sein, oder Meier, Müller oder Schulze kann sagen, es soll dann und dann fertig sein. Aber es ist notwendig, dass die Genehmigungsbehörde vorurteilsfrei an all diese Dinge herangeht.
Meine Damen und Herren, wer hätte denn am Anfang dieses Verfahrens daran gedacht, welche Probleme im Konkreten tatsächlich zu bewältigen sind? Unsere Aufgabe sollte es sein, der Bevölkerung schwierige Sachverhalte bei diesem Genehmigungsverfahren zu erläutern.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, in Punkt 2 Ihres Antrages sprechen Sie von der Einreichung vollständiger Genehmigungsunterlagen. Wissen Sie, Ihr Antrag kommt mir fast so vor, als müsse der Landtag in rechtsberatender Weise für die Genehmigungsbehörde tätig sein. – Das ist nicht nötig.
Wenn Sie es denn schon versuchen, dann bitte komplett. Es geht nicht um das „Vorstellen einer Lösung hinsichtlich der Ticona GmbH“. Das ist ein denkbarer Problemfall, der zu lösen ist. Vielmehr geht es um eine vorurteilsfreie Diskussion im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans für all diese Fragen.
Von der Offenheit und dem konstruktiven Verhalten der Antragstellerin und deren umsichtigen und gründlichen Vorbereitung hängt wesentlich der reibungslose Ablauf des Genehmigungsverfahrens ab.
Der in einer weiteren Stufe erforderliche Planfeststellungsbeschluss kann für das Jahr 2007 erwartet werden, wenn die Fraport AG noch fehlende Unterlagen bis zum Herbst 2004 einreicht.
Meine Damen und Herren, jetzt frage ich einmal ganz grundsätzlich: Ist es Aufgabe dieses Hessischen Landtags, als Gesetzgeber eine solche Feststellung zu treffen, wo er die Details überhaupt nicht kennt?
Ist es die Aufgabe des Hessischen Landtags, sich an die Stelle der Genehmigungsbehörde oder wessen auch immer zu setzen und zu sagen, wenn das und das erfolgt, kann dann und dann der Planfeststellungsbeschluss erlassen werden?
Meine Damen und Herren, das ist nicht die Aufgabe des Hessischen Landtags.Da schimmert schon ein klein wenig die Rückversicherung durch.
Wenn etwas nicht klappt, dann haben wir rechtzeitig, nämlich am 09.06.2004, deutlich gemacht, wer hier einen Fehler gemacht hat.
Ich fordere Sie auf, auch gegenüber dem Antragsteller ein faires Verfahren zu führen. Potenzielle Schuldzuweisungen gehören nicht in einen solchen Antrag.
Das Gleiche gilt für den nächsten Punkt. Ich möchte einmal wissen, wer wir eigentlich sind. Sie schreiben:
Der Landtag stellt fest, dass die Vorwürfe aus der Beschwerde an die EU-Kommission wegen des Raumordnungsverfahrens zur Flughafenerweiterung ins Leere gehen.
Sagen Sie einmal, wo sind wir denn eigentlich? – Sie machen den Hessischen Landtag zu einem Akklamationsorgan dafür, dass ein Beanstandungsverfahren ins Leere geht.
Nein. – Wenn man die Transparenz und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu Recht vor sich herträgt, dann müssen solche Feststellungen hier nicht getroffen werden. Das ist nicht nötig.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD – Zurufe der Abg. Clemens Reif und Michael Boddenberg (CDU))
Herr Kollege Reif, so weit können wir uns einigen. Ich glaube, dass Ihre Motive redlich und ehrlich sind. Sie wissen aber ganz genau, dass ich mich zu der Frage, was die Aufgabe der Genehmigungsbehörde und was die Aufgabe des Parlaments ist, immer wieder im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens geäußert habe.
Im Grunde genommen wirft dies eine sehr grundsätzliche Frage auf. Ich persönlich bin der Auffassung, dass wir
Dann wäre diese Diskussion hier auch ehrlich. Wir müssten die Frage abschließend entscheiden können, wo die Landebahn hinkommt. Die Rechtslage ist aber eine andere. Sie besagt, dass eine Genehmigungsbehörde im Auftrag des Bundes tätig wird. Deswegen warne ich diesen Landtag davor, zu tun, als sei er so omnipotent, dies alles beschließen zu können. Der Bürger glaubt das, was dort drin steht. Aber es stimmt nicht, weil es nicht unsere Zuständigkeit ist, so etwas zu tun.
Einen Satz noch. – Diese Diskussion müssen wir im Zusammenhang mit der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturvorhaben weiterführen, wie man die Legislative in solche Verfahren einbauen kann.Es ist eigentlich ein Unding,hier etwas zu diskutieren, dessen Verantwortlichkeit nicht bei diesem Parlament, sondern bei einer Genehmigungsbehörde liegt. Auf diesen Sachverhalt wollte ich hinweisen.
Es gibt eines in diesem Antrag, was unstrittig ist, nämlich der letzte Punkt. Er besagt nämlich, dass die Europäische Union keinen Zweifel daran gelassen hat, dass der Ausbau geboten ist. Das Gleiche gilt für die Bundesregierung, den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung. Bei diesem Punkt – ich glaube, es ist Punkt 7 – werden die Mitglieder der FDP-Fraktion gerne ihre Hand heben. – Herzlichen Dank.
Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Rhiel und ich werden uns diesen Vortrag teilen, so wie es die Aufgabenstellung in diesem Verfahren ist.
Wie es Herr Kollege Posch gerade wieder vorgetragen hat, war es auch die Tradition der Debatten, die wir in den vergangenen Sitzungsperioden geführt haben. Damit machen wir deutlich, dass es einen Unterschied zwischen der politischen Meinung der Hessischen Landesregierung und einer Person wie mir als Funktionsträger im Aufsichtsrat der Fraport gibt. Sie haben in dem zulässigen Maß Anspruch darauf, die letzte Meinung auch öffentlich zu diskutieren. Aus diesem Grund stehe ich Rede und Antwort.Getrennt davon steht das Genehmigungsverfahren, das in der Verantwortung des Wirtschaftsministers liegt.Er ist in dieser Frage rechtlich und auch politisch von
jeglicher Weisung und jeglichen Vorgaben frei, er bewegt sich in keiner Kabinettsdisziplin und keiner Richtlinienkompetenz, sondern als eigenverantwortlicher Genehmigungsminister im entsprechenden Genehmigungsverfahren, das nach Recht und Gesetz eine unabhängige Abwägung und Entscheidung der Genehmigungsbehörde sicherzustellen hat. Das ist seine Aufgabe.