Man kann nicht auf der einen Seite Schwierigkeiten produzieren – oder produzieren lassen – und auf der anderen Seite sagen, weil es diese Schwierigkeiten gibt, haben die und die einen Fehler gemacht. Wie Sie überhaupt eben mit Dieter Posch umgegangen sind – auch wenn das nur in zwei Sätzen war –, macht deutlich, dass Sie den Sachverhalt nicht drauf haben.
Sie haben offensichtlich noch nicht zur Kenntnis genommen, dass es bisher erst einen einzigen – aber gravierenden – Fehler gegeben hat. Das war die öffentliche Festlegung von Wirtschaftsminister Rhiel im Zusammenhang mit einer Pressekonferenz,die er hier in diesem Hause gegeben hat.Aus juristischen Gründen habe ich Angst,
dass wir hier ein Problem bekommen, und das wissen alle hier in diesem Haus. Aber ansonsten so zu tun, als seien von den Genehmigungsbehörden Fehler gemacht worden, das ist falsch. Herr Kollege Walter, kommen Sie doch einmal vor, und sagen Sie, wo wer welche Fehler gemacht hat.
Bisher haben wir einen einzigen Prozess verloren. Sie merken daran, dass ich „wir“ sage, dass ich mit diesem Verfahren sympathisiere. Ich fühle mich dafür mitverantwortlich. Dabei ging es um die Frage: Wie tief muss man abwägen, um etwas in den Landesentwicklungsplan hineinzuschreiben? Das war das einzige Mal, bei dem wir an ernsthafter Stelle vom Hof oder einem anderen Gericht gesagt bekommen haben, so geht das nicht.
Die Grundlage Ihrer Argumentation stimmt nicht. Es ist nicht fehlerhaft gearbeitet worden. Ich sage es noch einmal: Die Aussage von Rhiel wird sich möglicherweise
künftig noch als ein großes Rechtsproblem herausstellen. Ansonsten waren Dinge zu bearbeiten, die in unserem Rechtsstaat anscheinend notwendig sind.
Man darf das nicht vergleichen, aber trotzdem muss es ja einmal gesagt werden: Vor einigen Wochen waren wir in Andalusien und haben uns in Malaga mit dem Bürgermeister unterhalten. Der betreibt dort ebenfalls einen Flughafen. Als er spitz bekam, dass ich bei Fraport im Aufsichtsrat sitze, wurde ein bisschen scheinbar gefachsimpelt. Der Junge wusste ganz genau, dass es eine FFHRichtlinie gibt, und er sagte und grinste mich dabei an: Herr Hahn, wir haben hier auch Vögel. – Ha, ha, ha.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir machen dieses Geschäft sehr gut und sehr ernsthaft.Aber wir dürfen nicht so tun, als ob diejenigen, die das bürokratisch abarbeiten müssen, die Fehler begehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir diese Tiefe der Prüfungen nicht mehr haben wollen, dann müssen wir das politisch entscheiden.
Dazu hat Dieter Posch eindeutig vorgeschlagen, was wir als Liberale wollen, und zwar bundesweit. In der Debatte nachher zum Schulgesetz werden uns die Klassengrößen beschäftigen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist sicherlich wichtig, ob das nun 60, 61 oder 62 in der Breite sind.Aber dieses Plenum kann sich nicht damit beschäftigen, wo und unter welchen Bedingungen gebaut wird. Ich glaube, hier sind die Dimensionen auseinander gerückt worden. Die Verantwortung für solch wichtige Entscheidungen muss die erste Gewalt, die Legislative, tragen, nicht die Bürokratie.
Deshalb können Sie jetzt ausbüchsen und so argumentieren, wie Sie es tun. Ich möchte auf die Verantwortlichkeiten hinweisen und alle bitten, Poschs Mahnung eingedenk: Jeder soll an seinem Platz tun, was notwendig ist – wenn er denn den Ausbau haben will.
Herr Walter ich schaue Sie hier ganz direkt an: Das war nicht witzig gemeint, wie es Kaufmann vorgelesen hat – jener Teil der Presseerklärung von Dieter Posch und mir. Das ist todernst. Es ist todernst.
Ich glaube, dass jeder, der sich damit beschäftigt hat, eine gewisse Ahnung davon hat, was im Bundesumweltministerium los ist. Ich will Ihnen sagen, was man sich in Berlin auf den Fluren erzählt.
Es gibt einen Abteilungsleiter im Umweltministerium, der genau das Gegenteil von dem umsetzen will, was der Kompromiss in Brüssel erreicht hat.Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, da sind die Sozialdemokraten gefordert, das in der Kabinettsdisziplin in Berlin umzusetzen. Es ist eine Entscheidung, die nicht von einem grünen Abteilungsleiter im Umweltministerium konterkariert werden darf. Es ist Ihr Job, sich darum zu kümmern.
Herr Präsident,meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir denn Eichel und Stolpe so beschreiben, wie es Herr Kaufmann eben getan hat, dann hat mein Bundesvorsitzender Recht: Dann sollte wirklich das gesamte Kabinett abtreten.Aber in dieser Frage bin ich anderer Auffassung als mein Bundesvorsitzender. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Kabinett noch zwei Jahre werden ertragen müssen. Wenn denn Herr Eichel einen großen Anteil der Bundesaktien von Fraport verkaufen will, dann können doch die Genossen in Hessen nicht so damit umgehen,wie Sie es jetzt tun.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, hier hat also jeder von uns noch etwas zu tun. Schuldzuweisungen zu machen – wie eben in dem Beitrag des Kollegen Walter, auch gegenüber Posch und anderen – ist nach meiner Auffassung der schlanke Fuß: raus aus der Verantwortung, nach mir die Sintflut. Das ist jedenfalls nicht die Politik der FDP. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ministerpräsident Koch hat bereits deutlich gemacht, dass wir hier einerseits nach der Verantwortung für das Genehmigungsverfahren und andererseits nach der Frage, wer politisch verantwortlich ist und wer die politischen Ziele formuliert, jeweils getrennt nacheinander die Landesregierung vertreten; in diesem Fall vertrete ich die Genehmigungsbehörde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der bisherigen Debatte ist deutlich geworden, dass die Unterstellungen, die die SPD hier zu verbreiten versucht hat – es gäbe einen Zusammenhang zwischen der Verzögerung beim Ausbau sowie der angeblichen Vorfestlegung –, nicht zutreffen und dieser Zusammenhang nicht besteht. Es ist gut, dass diese Diskussion dies noch einmal deutlich macht.
Ich sage: Es gibt seitens der Landesregierung keine verbindliche Festlegung auf eine bestimmte Landebahn.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle bisherigen Verfahrensschritte – das gilt für den Zeitraum, für den Herr Kollege Posch die Verantwortung getragen hat, wie auch für den Zeitraum, für den ich bisher die Verantwortung trage – sind ergebnisoffen, transparent und, das ist wichtig, jederzeit nachvollziehbar.
Am Anfang dieses Prozesses stand das Raumordnungsverfahren. Übrigens fast taggleich vor vier Jahren, nämlich am 21. Juni 2000, hat der Landtag hier nach dem Ergebnis des Mediationsverfahrens politisch beschlossen, dass dieser Ausbau notwendig und sinnvoll ist.
Im Vollzug dessen hat der Antragsteller, die Fraport, das Raumordnungsverfahren beantragt. In diesem Raumordnungsverfahren, das von den Genehmigungsbehörden professionell durchgeführt wurde, in diesem Fall durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt, wurde gefragt, unter welchen Voraussetzungen dieser Ausbau mit den
Das Ergebnis dieses Raumordnungsverfahrens kennen Sie alle. Die Variante Nordwest wurde damals für mit den Zielen und Ergebnissen der Raumordnung vorrangig vereinbar erklärt, weil sie – das ist das wesentliche Kriterium – die wenigsten zusätzlichen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung und die Umwelt erwarten lässt.
Auf der Grundlage des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens hat die Fraport ihren Planfeststellungsantrag, der am 9. September letzten Jahres gestellt wurde, erarbeitet. Das Planfeststellungsverfahren – das will ich noch einmal deutlich sagen – ist ein Antragsverfahren. Das heißt, der Antragsgegenstand wird durch den Antragsteller bestimmt. Deswegen kann eine politische Aussage zu einer bestimmten Lösung so oder so erfolgen. Die Genehmigungsbehörde muss sich auf den konkreten Antrag des Antragstellers beziehen. Herr Walter, allein dadurch wird Ihre Argumentation ad absurdum geführt.
Meine Damen und Herren, das Planfeststellungsverfahren muss natürlich im Vorfeld Prüfungen beinhalten, vor allem seitens des Antragstellers, weil er dem Planfeststellungsantrag entsprechende Unterlagen beifügen muss. Deswegen war es konsequent, dass sich die Fraport bei der Frage, welche Variante am ehesten umgesetzt werden könne, das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zu Eigen gemacht hat, in dem der Nordwestvariante die größeren Chancen eingeräumt wurden.
Dennoch möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich festhalten, dass nicht nur im Raumordnungsverfahren und in dem sich anschließenden Verfahren zur Aufstellung und Änderung des Landesentwicklungsplans alle Alternativen geprüft werden müssen, sondern auch – Herr Kaufmann,darin unterliegen Sie einer Fehleinschätzung – im Planfeststellungsverfahren selbst. Das folgt allein schon aus Parallelbeispielen. Es ergibt sich z. B. daraus, dass Straßenbaumaßnahmen nach dem Planfeststellungsverfahren zu genehmigen sind. Obwohl eine Linie vorgeschlagen ist, wird auch dort, entsprechend den Grundsätzen des Planfeststellungsverfahrens, jederzeit und in jedem Fall noch einmal eine Alternativenprüfung durchgeführt.
Meine Damen und Herren, es hat sich also gezeigt, dass die von Ihnen behauptete Verknüpfung von – unterstellter – Vorfestlegung und zeitlicher Verzögerung jeglicher Grundlage entbehrt.
Die Verzögerung hat Gründe, auf die ich nun zu sprechen kommen möchte. Herr Walter, die Verzögerung hat nicht die Genehmigungsbehörde zu verantworten. Vielmehr übernimmt die Genehmigungsbehörde selbst erst dann eine größere Verantwortung, wenn sie die Planfeststellungsantragsunterlagen vollständig auf dem Tisch liegen hat.
Sie wissen, dass die Fraport diesen Planfeststellungsantrag am 9. September letzten Jahres eingereicht hat – 21 Monate später,als ursprünglich von ihr angekündigt – und dass wir mit dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren erst am Ende dieses Jahres beginnen können, weil laut Aussage der Fraport die Planfeststellungsunterlagen erst dann vollständig sind. Das haben Sie selbst gesagt.
Aber ich sagte bereits, das kann nicht dazu führen, dass wir die Fraport kritisieren. Das will ich ausdrücklich nicht tun.Vielmehr stelle ich diese Verzögerung hier nur fest.
Diese Verzögerung hat verschiedene Gründe. So hat sich beispielsweise die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Flächenbedarf größer war, als die Fraport ursprünglich angenommen hatte. Das hat dazu geführt, dass auch das Gelände außerhalb des Zauns – das wissen Sie genau – mit untersucht werden musste.Um die Bodenuntersuchungen dieser Flächen durchführen zu können, bedurfte es der Genehmigung der betroffenen Gemeinden. Der Herr Ministerpräsident hat es eben gesagt. Diese Untersuchungen, angefangen mit dem ersten Antrag auf Bodenbegehung bis zum Abschluss der Bodenuntersuchung, haben sage und schreibe knapp zwei Jahre gedauert. Allein an diesem Beispiel erkennen Sie, wo die Gründe für die zeitliche Verzögerung zu suchen sind.
Aber es gibt auch noch andere Gründe. So war es z. B. erforderlich, dass nicht nur das Land Hessen – das bleibt in diesem Zusammenhang außen vor –, sondern auch die Fraport die Sicherheitsrisiken, die im Raumordnungsverfahren aufgedeckt worden sind, untersucht und Gutachten in Auftrag gegeben hat, deren Erstellung natürlich Zeit benötigte.Scopingtermin,Vorantragskonferenz,flugbetriebliches Risiko, FFH-Verträglichkeitsstudie – aus all diesen Gründen kam die Verzögerung zustande.
Herr Walter, nun haben Sie sich hierhin gestellt und sich sozusagen gerühmt, ein Hellseher zu sein, weil Sie in der letzten Plenarsitzung an meine Adresse gerichtet gesagt hätten: Ich, Jürgen Walter, sage Ihnen aufgrund höherer Erkenntnisse voraus,dass Sie als Minister bald hier stehen und sagen werden: „Die Genehmigung wird später erteilt als bisher angenommen.“ – So abstrakt, so richtig.
Aber wenn man genau hinschaut, stellt man fest, dass es zwei Dinge sauber zu trennen und zu pointieren gilt. Erstens. Seitens der Genehmigungsbehörde gibt es in dem Genehmigungsverfahren keine Verzögerung. Es liegt schon gar keine schuldhafte Verzögerung vor, weil es die Genehmigungsbehörde bisher streng vermieden hat – darin befinde ich mich in voller Übereinstimmung mit Herrn Posch –, überhaupt einen Zeitplan aufzustellen, geschweige denn ihn zu veröffentlichen, oder zu einem von der Fraport aufgestellten Zeitplan Stellung zu beziehen.
Ich habe mich erst am 25. Mai im Rahmen einer Pressekonferenz dazu geäußert,als klar war,dass die Fraport mit der Übergabe der Planfeststellungsanträge und -unterlagen sowie mit der Erklärung als Antwort auf unser 120 Seiten langes Schreiben, worin es um das geht, was noch nachzuliefern ist, glaubhaft dargelegt hat, dass sie bis Ende des Jahres alle Antragsunterlagen vorlegen wird. Nun können wir als Prozesssteuerer in dem Verfahren sagen, mit welcher Zeitdauer, gemessen an vergleichbaren Verfahren, gerechnet werden muss und dass, wenn denn alles so läuft, wie wir es uns vorstellen, d. h. wenn alle ihre Termine einhalten, die Planfeststellung im Jahr 2007 entweder so oder so erfolgen kann.
Ich halte deswegen fest:Wenn wir hier von einer Verzögerung sprechen, dann allenfalls bezogen auf einen Zeitplan, den die Fraport im Jahr 2000 aufgestellt und veröffentlicht hat. Es ist kein Wunder, dass Herr Bender als Vorstandsvorsitzender schon vorher gesagt hatte – die eingeweihten Kreise wussten es schon längst –,dass dieser Zeitplan nicht einzuhalten sein würde, weil die Bedingung, dass die Fraport ihren Planfeststellungsantrag im Jahr 2001 einreicht, nicht erfüllt war. Die Realität zeigt,