Nein, sie hat keine. Sie hat kein Konzept zur Hochschulmedizin. Mit Verlaub, was gestern in der Presse zu lesen war,ist allenfalls ein bisschen Verwaltungssortierung,aber kein Konzept. Sie hat kein Konzept zur Krankenhausstruktur. Im Gegenteil, sie versucht, sich dieser zu entledigen. Sie hat kein Konzept zur integrierten Versorgung. Sie hat kein Konzept für den Umgang mit den Rehabilitationseinrichtungen in Hessen – ein zentraler Wirtschaftsfaktor. Sie hat überhaupt kein Konzept zum Wissenstransfer, noch nicht einmal zur Biochemie und der Biotechnologie,geschweige denn zu allen anderen Bereichen.
Meine Damen und Herren,die Landesregierung hat überhaupt kein Konzept für die Ausbildung im Gesundheitswesen, für Ausbildungsstrukturen, geschweige denn für innovative Berufsbilder. Der Gesetzentwurf ist gar nicht so furchtbar schlecht, aber gut ist er nun wahrlich nicht. Wir werden im Ausschuss einmal schauen, ob man aus diesem überaus langweiligem Gesetzentwurf noch ein bisschen was machen kann, was den Erfordernissen der Zeit angemessen ist. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Spies, ob sich die Qualität von Gesetzen an Langeweile oder Spannung entscheidet, wage ich zu bezweifeln. Wir werden nachher zu einem Gesetzentwurf der Sozialdemokratischen Partei in diesem Hause kommen. Dieser Gesetzentwurf ist weder spannend noch langweilig, er ist schlicht – das zur Qualitätsfrage von Gesetzen.
(Beifall der Abg. Dorothea Henzler (FDP) und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe der Abg. Petra Fuhrmann und Michael Siebel (SPD))
Bis dahin dauert es noch einen Moment. – Meine Damen und Herren, die Freien Demokraten halten es für außerordentlich wichtig, dass neben dem Berufsbild der Krankenpflege endlich auch das Berufsbild der Krankenpflegehilfe etabliert wird.Wir brauchen nicht für jeden Handschlag im Krankenhaus Personal mit einer dreijährigen Ausbildung. Es gibt eine ganze Anzahl von Arbeiten, die auch von Krankenpflegehelfern ausgeübt werden können. Meine Damen und Herren, dass der Gesetzentwurf an dieser Stelle Handlungsbedarf feststellt,wundert nicht. Die bundesrechtliche Regelung ist schon Anfang 2004 ausgelaufen. Die Landesregierung hatte per Erlass bestimmt, dass weitere Regelungen getroffen werden. Leider hat die Ministerin an dieser Stelle schon geredet. Frau Ministerin, der Gesetzentwurf war uns eigentlich schon viel früher angekündigt worden. Bereits im August 2003 sagten Sie, der Gesetzentwurf liege in Kürze vor. Wenn man den November als Grundlage nimmt,dann haben wir eine neunmonatige Verzögerung.
Für diese Verzögerung hätten wir schon gerne eine Begründung gehabt. Leider sind Sie darauf überhaupt nicht eingegangen. Eine Begründung dafür, warum bei dem Gesetzentwurf neun Monate Verzögerung eingetreten sind, können wir leider nicht erkennen.Wir werden nachfragen, warum das der Fall ist.
Meine Damen und Herren, die einjährige Ausbildung ist nach Auffassung der FDP eine sinnvolle Einrichtung. Die Anforderungen können auch von Schulabsolventen bewältigt werden, die keine glänzenden Noten haben. Man muss leider anerkennen, dass es dort eine Vielzahl von Personen gibt. Wir brauchen hier auch Menschen mit praktischen Fähigkeiten. Hier bietet sich übrigens ein attraktives Berufsfeld für Frauen mit Familienerfahrung an, die wieder in den Beruf einsteigen wollen.
Meine Damen und Herren, die schulische Ausbildung in Hessen findet an Krankenpflegeschulen statt. Sowohl deren Leitungs- als auch deren Lehrkräfte müssen eine Hochschulausbildung haben. Das begrüßen wir sehr. Wer jedoch schon heute als Leitungs- oder Lehrkraft ohne
akademische Weihe arbeiten darf, der darf dies auch weiterhin tun. Auch dies ist eine sehr sinnvolle und sachgerechte Lösung. Dafür kann man den Gesetzentwurf nur begrüßen.
Gut ist darüber hinaus die Durchstiegsmöglichkeit nicht nur in der Krankenpflege, sondern auch in der Altenpflege. Das heißt, die Krankenpflegehilfe ist keine Einbahnstraße. Sie ermöglicht eine Weiterbildung und weitere Qualifizierung. Deshalb ist das Schreckensbild, das vorhin von der Kollegin Schulz-Asche aufgemacht worden ist, mit diesem Gesetzentwurf sicherlich nicht gegeben.
Wir Liberale befürworten es, die Ausbildung in der Altenpflege und in der Krankenpflege mit gemeinsamen Modulen durchzuführen – in diesen beiden Bereichen gibt es Übereinstimmungen –, auch um einen Durchstieg zwischen den beiden Ausbildungszweigen zu ermöglichen. Diesem Modell gehört nach unserer Ansicht die Zukunft. Dementsprechend begrüßen wir die Modellklausel, die die Landesregierung in § 4 Abs. 6 zur zeitlich befristeten Erprobung vorgelegt hat.
Unser Fazit: Es muss unser gemeinsames Ziel sein – da stimme ich mit der Kollegin Schulz-Asche und mit der Ministerin vollständig überein –, in diesem Bereich die Ausbildungszahlen deutlich zu erhöhen. Wir werden in der Zukunft einen deutlich höheren Bedarf in der Altenpflegehilfe haben. Deshalb ist der Handlungsbedarf an dieser Stelle nicht mehr wegzudiskutieren. Allein der Blick auf die demographische Entwicklung – dieses Haus leistet sich eine Demographiekommission, die das Ganze untersucht – zeigt, dass wir dringend handeln müssen. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. – Wir würden es trotzdem begrüßen, wenn die Ministerin noch aufklären könnte, wie es zu dieser zeitlichen Verzögerung bei dem Gesetzentwurf gekommen ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Rentsch. – Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung für ein Hessisches Krankenhilfegesetz stattgefunden hat.
Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden.– Dem wird nicht widersprochen. Dann können wir so verfahren.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze – Drucks. 16/2463 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich lege für die Landesregierung eine umfassende Novelle unterschiedlicher Bereiche des Kommunalrechts vor. Das liegt auf der Linie dessen, was wir bereits 1999 mit der damaligen Novelle des Kommunalrechts intendiert haben. Seinerzeit haben wir eine wesentliche Verstärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger erzielt,z.B.durch die
Einführung des Kumulierens und Panaschierens. Wir gehen nun weiter auf dem Weg zum modernsten Kommunalrecht in Deutschland.
Wir haben dabei folgende Grundüberlegungen angestellt. Solche Reformen und Veränderungen verfolgen keinen Selbstzweck.Sie brauchen einen vernünftigen Grund,und sie müssen einer politischen Leitlinie folgen. Diese politische Leitlinie lautet: Die Landesregierung fühlt sich insbesondere den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Deshalb sind Ziele der jetzt vorgelegten Novelle der Erhalt, die Stärkung und der Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung – auch und gerade nach intensiven Beratungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden –, die Sicherung der Leistungskraft der Kommunen und die Vermeidung von Verzerrungen, insbesondere im Wirtschaftsleben.
Wir schlagen eine Fülle von Veränderungen vor. Ich will mich,nicht zuletzt aus Zeitgründen,hier auf einige wenige beschränken.
Erstens. Wir wollen das kommunale Wirtschaftsrecht weiterentwickeln. Wir sorgen dafür, dass künftig mehr Transparenz, mehr Klarheit und bessere Informationen die Grundlage für Entscheidungen über das wirtschaftliche Handeln der Kommunen sind. Wir stellen uns einer Entscheidung und einer Diskussion, die seit Jahren geführt wird. Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf einen fairen und klugen Kompromiss zwischen der Wahrung der Interessen der Wirtschaft und der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf der einen Seite und der Wahrung der Interessen der Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zum Erhalt ihrer Gestaltungsspielräume auf der anderen Seite darstellt.
Zweitens. Wir haben im kommunalen Haushaltsrecht einen Paradigmenwechsel vollzogen. Das ist ein Sachverhalt, der entgegen der Wahrnehmung in der bisher geführten öffentlichen Debatte eine noch weitaus größere Bedeutung hat. Wir führen als erstes Bundesland in den hessischen Städten und Gemeinden das kaufmännische Rechnungswesen ein.
Wir tun dies nicht verpflichtend, sondern als Wahlmöglichkeit. Ich werde dazu nachher noch einiges sagen.
Drittens. Wir haben die Kommunalverfassung und das Kommunalwahlrecht behutsam weiterentwickelt und dort nur relativ geringe, gleichwohl wichtige Änderungen vorgenommen.
Zu diesen drei Schwerpunkten darf ich im Einzelnen Folgendes vortragen. Man kann die Frage der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen auf zwei Fragestellungen zuspitzen: Ist die Gemeindevertretung als von den Bürgerinnen und Bürgern gewähltes Organ über das Wesen und die Wirkung kommunaler Unternehmungen und Beteiligungen so gut informiert, dass sie angemessen und kompetent über das Wohl und Wehe solcher Unternehmungen entscheiden kann? Die zweite Frage:Nehmen die Kommunen als Teil der öffentlichen Hand der Wirtschaft Aufträge weg, schaden sie so der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, oder nehmen die Kommunen Aufgaben wahr, die für die Wahrnehmung ihrer Pflichten zwingend zu erfüllen sind? Das sind die zwei Kernfragen, um die es geht.
Ich will zunächst einmal den ersten Punkt ansprechen. Ich halte es für auf Dauer nicht hinnehmbar, dass Gemeindevertreter und Stadtverordnete, ohne ausreichende und detaillierte Informationen zu haben, über wirtschaftliche Beteiligungen ihrer Kommunen entscheiden, die vom Volumen her häufig eine größere Bedeutung als die eigentlichen Haushaltsberatungen haben, die gelegentlich sogar die Haushaltsvolumina übersteigen. Wir wissen aus der Arbeit der Kommunalaufsicht und aus den überörtlichen Prüfungen der kommunalen Körperschaften, dass dort vieles im Argen liegt. Ich will das an einem ganz einfachen Beispiel deutlich machen.
Herr Kollege Kahl, die Dimension kann man an der Verschuldung der hessischen Städte und Kommunen erkennen. Es handelt sich dabei statistisch um eine Summe von rund 9 Milliarden c. Wenn wir allerdings die Eigenbetriebe, die Zweckverbände und die übrigen kommunalen Einrichtungen im weitesten Sinne hinzurechnen, dann kommen noch einmal 5,6 Milliarden c hinzu. Allein die Differenz dieser beiden Zahlen zeigt, welche Bedeutung die Frage hat, ob diejenigen, die vom Bürger berufen sind, zu entscheiden – also insbesondere Gemeindevertretungen und Kreistage –, wirklich in hinreichendem Umfang informiert sind, welche Aufgaben wie wahrgenommen werden. Das kann man nicht durch Anhänge zum Haushaltsplan erledigen, sofern es die überhaupt gibt, denn dann blickt bestenfalls ein Wirtschaftsprüfer durch.
Ich muss einen weiteren Zustand ansprechen, den ich für nicht tragbar halte. In der Regel sind in diesen wirtschaftlichen Unternehmungen die Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landräte vertreten.Man kann im Moment in Kassel beobachten, dass die gewählten und entsandten Repräsentanten zwar nicht befugt sind, über Einzelheiten einer Unternehmung zu berichten, dass aber gleichzeitig in der Lokalzeitung fünfspaltig über alle Einzelheiten berichtet wird. Wenn hingegen ein Stadtverordneter fragt, wie es bei dieser Unternehmung aussieht, dann muss der Oberbürgermeister erklären: Ich darf Ihnen dazu nichts sagen. – Das ist ein unhaltbarer Zustand, und deshalb brauchen wir hier mehr Transparenz. Wir brauchen mehr Informationen. Genau diese Möglichkeit führen wir per Gesetz ein, und das tun wir als Allererste in Deutschland.
Wir werden deshalb in dem Gesetzentwurf die Erstattung eines regelmäßigen Beteiligungsberichts vorsehen – einmal jährlich oder alle zwei Jahre, da bin ich offen, das werden die Beratungen zeigen.
Herr Kollege Hahn, dieser Bericht wird sich grundlegend von den bisherigen Zahlenkolonnen unterscheiden.
Ich bin froh, wenn wir uns an der Stelle einig sind. Ich halte für das Protokoll fest: Das ganze Haus stimmt zu.
Wir werden an dieser Stelle zu regeln haben, dass die gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter tatsächlich in den Stand gesetzt werden, sich ein um
fassendes Bild über die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Kommune zu verschaffen. Das kann nur richtig sein. Warum fordern wir diesen Bericht? Damit darüber diskutiert wird, ob man sich so oder anders, oder vielleicht überhaupt nicht beteiligen muss. Wir wollen also eine Berichtspflicht einführen. Das geschieht in Deutschland zum ersten Mal. Ich freue mich, wenn Sie hier alle zustimmen. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme im Sinne von mehr Transparenz und mehr Klarheit.
Die zweite Frage,die ich vorhin aufgeworfen habe,betrifft eine Diskussion, die seit vielen Jahren auch in unserem Lande intensiv geführt wird: Wo kommt es aufgrund des Engagements von Kommunen zu Wettbewerbsverzerrungen zum Schaden der Wirtschaft insgesamt, und wo müssen die Kommunen aus Gründen ihres Aufgabenzuschnittes selbstständig tätig werden? Ich bin der Überzeugung, dass wir mit der jetzt vorgelegten Novelle eine sehr vernünftige Trennlinie gefunden haben, die einen Interessenausgleich schafft, sodass die Kommunen ihre Aufgaben wahrnehmen können, dass wir aber auf der anderen Seite Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.