Protokoll der Sitzung vom 15.07.2004

in Kraft getreten, die wir in unserem Antrag als eine der wichtigsten sozialpolitischen Innovationen der letzten Jahre bezeichnet haben. Genau das ist nämlich das persönliche Budget für Menschen mit Behinderung.

Die Möglichkeit, Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger, Pflegeleistungen der Pflegekassen und der Sozialhilfeträger sowie die Nachteilsausgleiche der Integrationsämter künftig gemeinsam in Form einer einheitlichen Komplexleistung zu erbringen, hat gute Chancen – davon sind wir überzeugt –, die Welt der Sozialleistungen tatsächlich zu revolutionieren. Um nichts weniger geht es.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir alle kennen das klassische Dreiecksverhältnis bei der Erbringung sozialer Leistungen. Auf der einen Seite sind die Sozialleistungsträger, die die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.Auf der anderen Seite befinden sich die Leistungserbringer, die die jeweilige Leistung tatsächlich bereitstellen: Einrichtungen, Heime, Hilfsmittelhersteller, ambulante Dienste usw. Die dritte Gruppe bilden die betroffenen behinderten Menschen, die nach der herkömmlichen Praxis das bekommen, was die einen mit den anderen ausgehandelt haben.

In dieses Dreiecksverhältnis soll über das persönliche Budget eine völlig neue Konstruktion eingeführt werden. In den Mittelpunkt sollen jetzt diejenigen rücken, die tatsächlich auf die Hilfe angewiesen sind und die dort eigentlich von Anfang an hätten stehen müssen. Sie sollen die Mittel von den Sozialleistungsträgern künftig direkt zur Verfügung gestellt bekommen, um sich dann bei den Leistungserbringern, also sozusagen am Markt, die Leistungen einzukaufen, die sie benötigen.

Sie treten nun als Kunden und Verbraucher auf und bekommen dadurch etwas, was man unter ökonomischen Gesichtspunkten als „Marktmacht“ bezeichnen könnte. Sie werden von Menschen, die die Hilfeleistungen passiv entgegennehmen, zu aktiven Gestaltern im Umgang mit den benötigten Leistungen und damit auch zu aktiven Gestaltern des eigenen täglichen Lebens.

Ob die tägliche Pflege, die man braucht, im Pflegeheim, durch einen ambulanten Dienst oder durch selbst beschaffte Pflegekräfte bereitgestellt wird und nach welchem Dienstplan das erfolgt – all das bestimmt den täglichen Lebensablauf eines behinderten, pflegebedürftigen Menschen tief greifend. Ob z. B. ein Rehabilitand medizinische Leistungen stationär oder ambulant bekommt, an seinem Wohnort oder in Zentralkliniken, welche Ausoder Fortbildungsmaßnahmen ihm angeboten werden und welche Hilfsmittel er erhält, all das bestimmen die Betroffenen aufgrund ihrer Marktmacht in Zukunft stärker mit, als es bisher der Fall war.

Sie entscheiden über ihr aktuelles und künftiges Leben viel selbstbestimmter als bisher. Schon deshalb ist es außerordentlich wichtig und den Schweiß aller Beteiligten wert, dass das Projekt „Persönliches Budget“ tatsächlich zu einem Erfolg wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch die Budgetverordnung ist bereits zum 1.Juli in Kraft getreten. Dort wird das Verfahren geregelt, in dem die Sozialhilfeträger und die Betroffenen gemeinsam Zielvereinbarungen treffen, um zu regeln, in welcher Weise das persönliche Budget erbracht wird, wie man es umsetzt usw. Es geht nämlich nicht darum, den betroffenen Menschen sozusagen ein Zusatzeinkommen zu gewähren, mit dem sie nach Belieben verfahren können, sondern darum,

ihnen zielgerichtet Mittel an die Hand zu geben, damit sie sich die sozialen Leistungen und die Hilfestellungen besorgen können, die sie brauchen. Das muss natürlich entsprechend festgestellt und kontrolliert werden. Dazu ist die Zielvereinbarung da.

Das ist nach unserem Dafürhalten eine gute Regelung und eine gute Chance für Menschen mit Behinderung,tatsächlich selbstbestimmter zu leben als bisher.

Aber wie bei jeder neuen Idee gibt es natürlich auch bei dem persönlichen Budget Widerstände und Ängste. Das ist einer der Gründe,weshalb wir hier unseren Antrag eingebracht haben. Da sind zunächst die betroffenen behinderten Menschen, die sich auf der einen Seite natürlich über den Zuwachs an Eigenständigkeit freuen, die zugleich aber auch befürchten, dass sie stärkere Einschränkungen als bisher hinnehmen müssen, wenn das persönliche Budget nicht ausreichend bemessen ist.

Es nützt ja nichts, zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben und nur Leistungen besorgen zu können, die nicht bedarfsdeckend sind. Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass die Leistungen bedarfsdeckend sein müssen.Deshalb ist es unter anderem unsere Aufgabe,darauf zu achten, dass das tatsächlich umgesetzt wird.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Da gibt es natürlich noch Widerstände bei den Sozialleistungsträgern. Das Beharrungsvermögen der Masse und das Prinzip aller Bürokraten: „Das haben wir noch nie so gemacht, da könnte ja jeder kommen“, hat uns schon bei der Einrichtung der gemeinsamen zentralen Servicestellen Probleme bereitet. Mit dem Antrag fordern wir die Träger auf, das persönliche Budget aktiv mitzugestalten und tatsächlich umzusetzen, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist.Die Landesregierung hat bereits angekündigt, die Arbeitsgruppe von Fachleuten zum persönlichen Budget wieder einzuberufen.Das ist gut und richtig.Sie hatten im letzten Jahr einen gemeinsamen Antrag zum persönlichen Budget verabschiedet. Ich hoffe, dass es uns auch diesmal gelingt, gemeinsam zu einer Position zu finden. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Als nächste Rednerin hat Frau Ministerin Lautenschläger das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Jürgens hat mich schon einmal in der Regierungsbefragung am 11. Mai zum Sachstand des persönlichen Budgets befragt. Ich nehme Ihren Antrag gerne zum Anlass, den Sachstand ausführlich darzustellen.

Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2002 den Antrag aller Fraktionen zum persönlichen Budget beschlossen. Die Landesregierung wurde damit aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Landes

wohlfahrtsverband Hessen, den zuständigen Trägern der Rehabilitation, dem Landesbehindertenrat und der Liga der freien Wohlfahrtspflege eine Expertenrunde zu berufen, um die Voraussetzungen für das persönliche Budget in einem Modellvorhaben zu klären. Diese Expertenrunde hat bereits am 27. Januar 2003 die Arbeit aufgenommen und Kriterien zur Bemessung und Gewährung von Hilfen in Form des persönlichen Budgets erarbeitet. Vor dem Hintergrund der Einordnung des Sozialhilferechts in die Sozialgesetzbücher und der Präzisierung und Erweiterung des § 17 SGB IX hat die Expertenrunde in ihrer fünften Sitzung am 6. August 2003 einvernehmlich beschlossen, die weitere fachliche Arbeit vorerst auszusetzen, bis die bundesgesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, und empfohlen, den Prozess dann wieder aufzunehmen und weiter zu begleiten.

Nach § 17 SGB IX soll die Einführung trägerübergreifender persönlicher Budgets nun von der Bundesregierung in Modellen erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Daran wird bereits deutlich, dass die Einführung des persönlichen Budgets nicht nebenher laufen kann, sondern einige Schwierigkeiten hat, sodass man das jetzt in Modellversuchen erproben will. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales plant, in sechs bis acht Modellregionen mit jeweils 50 Budgetnehmern die Einführung trägerübergreifender persönlicher Budgets zu begleiten und wissenschaftlich auszuwerten. Das Bundesministerium hat dabei die obersten Landesbehörden gebeten,das entsprechend zu bündeln. Als Hessisches Sozialministerium haben wir dort selbstverständlich auch weiter die Begleitung übernommen. In Abstimmung mit zwei Landkreisen, Marburg-Biedenkopf und Groß-Gerau, die sich dazu gemeldet haben, haben wir Projektskizzen über die Teilnahme an dem Modellvorhaben übermittelt. Dabei wurde dem ausdrücklichen Wunsch der beiden Kreise Rechnung getragen, dass im Rahmen der Forschungsbegleitung auch Personalressourcen zur Koordination verwaltungstechnischer und -fachlicher Abläufe durch den Projektträger zur Verfügung gestellt werden.

Das Bundesministerium hat die Länder und Kreise, die sich um eine solche Projektteilnahme beworben haben, am 2. Juli dieses Jahres zu einer Sitzung eingeladen. Dort konnten sich auch die beiden Kreise aus Hessen vorstellen.Die Projektanträge werden in der Expertenrunde,der Arbeitsgruppe zum persönlichen Budget, erörtert. Im Moment findet im Bundesministerium die Abstimmungsphase statt, d. h. die Prüfung der unterschiedlichen Anträge. Die Ergebnisse anderer Modellvorhaben anderer Bundesländer zeigen jedoch, dass die Umstellung des Sachleistungsprinzips auf das Geldleistungsprinzip erhebliche Auswirkungen auch auf Verwaltungs- und Entscheidungsabläufe hat. Das heißt, die Umstellung auf das persönliche Budget muss tatsächlich geübt werden – wenn man das so vereinfacht sagen will.

Dazu sind auch in der Expertenrunde eine ganze Menge Fragen aufgeworfen worden. Deswegen erscheint es uns richtig, es mit solchen Modellvorhaben zu erproben, um dann ein persönliches Budget zu bekommen, mit dem die Betroffenen umgehen können, das aber auch den Strukturen gerecht wird.

Ich will noch einige Punkte nennen, die vor allem die wissenschaftliche Begleitung betreffen. In den Modellregionen, die bisher das persönliche Budget erprobt haben, ist deutlich geworden, dass es sehr unterschiedliche Ergebnisse gibt, je nachdem, wie die Versorgungsangebote in den unterschiedlichen Regionen eines Bundeslandes waren und wie ambulante Angebote vor Ort vorgehalten

wurden. Zum Teil ist das persönliche Budget in nur geringem Umfang in Anspruch genommen worden. Mittels der wissenschaftlichen Begleitung soll vor allem untersucht werden – das sind Fragen, die nach wie vor im Raum stehen –, ob der Markt bestimmte Defizite bereinigen kann, wenn das persönliche Budget beim behinderten Menschen ist und ob dadurch möglicherweise neue Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich aufgebaut werden.

In den Modellregionen soll erprobt werden, wie sich das alles auf die Leistungsgewährung, also auf das Verwaltungshandeln der zuständigen Rehabilitationsträger, auswirkt, welche Möglichkeiten und Hemmnisse es dort hinsichtlich der Bedarfsstellung, des Controllings und der Evaluation gibt, die zu beachten sind.

Die Expertenrunde hat viele weitere Fragen aufgeworfen. Wir werden das persönliche Budget weiter begleiten, wie wir es gemeinsam im Landtag verabredet haben. Es wird darauf hinauslaufen, dass wir sehr flexible und individuelle Lösungen der Hilfegewährung für behinderte Menschen brauchen, weg von einer Rundumversorgung hin zu einer passgenauen Hilfe, auch über das persönliche Budget.

Sobald die Entscheidung der Bundesregierung gefallen ist, ob einer der beiden vorgeschlagenen Landkreise in Hessen das persönliche Budget als Modell der Bundesregierung ausüben kann, werden wir im Ausschuss selbstverständlich wieder darüber informieren. Die Expertenrunde, die wir gemeinsam berufen haben, wird sich weiter dieses Verfahrens annehmen, um die vielen offenen Fragen zu dem persönlichen Budget, die nach wie vor vorhanden sind, zu klären. Insofern danke ich Ihnen, Herr Dr. Jürgens, dass wir noch einmal einen umfassenden Bericht zu diesem Thema geben konnten.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat Herr Abg. Spies für die SPDFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Manchmal muss man nicht als Dritter noch einmal die technischen Details wiederholen, die schon in epischer Breite ausführlich und ohne jeden Zweifel richtig dargestellt wurden. Lassen Sie mich deshalb ganz kurz nur einen Punkt verdeutlichen, von dem ich glaube, dass er in allen Regelungen zu dem persönlichen Budget der Leitgedanke sein solle.

Hilfe zu empfangen, in der Not zu sein, Hilfe zu brauchen, kann selbst schon ein diskriminierender Akt sein. Der zentrale Gedanke der Regelung über das persönliche Budget ist es, die Betroffenen aus dem Status eines Wohlfahrtsempfängers wieder in den Status einer selbstbestimmten Person zu versetzen, die in der Rolle eines Arbeitgebers auftreten kann. Ich glaube, in allem, was man praktisch löst, muss genau dieser Gedanke verwirklicht sein, denn am Ende sollten wir dahin kommen, dass wir die Leistungen für Behinderte eben nicht mehr als subsidiäre Wohlfahrtsleistungen,sondern als anspruchsbegründende und, viel wichtiger, anspruchsbegründete Leistungen der Daseinsvorsorge betrachten. So selbstverständlich wie die Vorhaltung von Schulen und Polizei für uns

ist, so selbstverständlich und so automatisch sollte die Vorhaltung von Leistungen für Behinderte sein. Ich glaube, auf dem Weg dahin ist das persönliche Budget ein ganz wesentlicher,aber noch lange nicht der letzte Schritt.

Meine Damen und Herren, ceterum censeo, wenn auch in Hessen eine fortschrittliche Behindertenpolitik betrieben werden soll, sollte endlich ein Behindertengleichstellungsgesetz geschaffen werden. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat Frau Abg. Dörr für die CDUFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Dr. Jürgens, nehmen Sie es mir bitte nicht übel,aber ich muss sagen,Sie sind ein richtiges kleines Schlitzohr.

(Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben nicht das vorgetragen, was in Ihrem Antrag steht, nämlich eine Beweihräucherung der Politik der Bundesregierung und wieder einmal ein Beschimpfen der Landesregierung, die angeblich nicht aktiv genug ist, sondern Sie haben das vorgetragen, was wir bereits in der Sitzung am 13. Dezember 2002 einstimmig hier beschlossen haben.

Ihre Vorlage ist kein Antrag im eigentlichen Sinne, sondern eine Bitte an die Ministerin, einen Sachstandsbericht zu geben. Frau Staatsministerin Lautenschläger hat heute vor diesem Hause einen Bericht gegeben. Man könnte daher der Auffassung sein, damit habe sich dieser Tagesordnungspunkt erledigt, und wir könnten zu den weiteren Beratungen übergehen.

Lassen Sie mich ein paar wenige Anmerkungen machen. Ich habe bereits gesagt, dass wir uns schon in der Sitzung des Hessischen Landtags im Dezember 2002 einstimmig für die Einführung eines persönlichen Budgets und damit für eine verstärkte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft ausgesprochen haben.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Jürgens?

Bei fünf Minuten Redezeit nicht. – Dem Anliegen behinderter Menschen nach mehr Selbstbestimmung wurde Rechnung getragen. Wir haben zugestimmt, dass ambulante Leistungen vor stationären Leistungen gewährt werden sollen. Die Expertenrunde unter der Federführung des Hessischen Sozialministeriums, die schon seit über einem Jahr arbeitet, hat festgestellt, dass die teilweise tief greifenden strukturellen Veränderungen viele Fragen aufwerfen. Frau Staatsministerin Lautenschläger hat dies hier dargestellt. Deshalb brauche ich das nicht zu wiederholen.

Die Expertenrunde ist guter Hoffnung, dass diese Fragen mit den Ergebnissen der Modellvorhaben, die in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Groß-Gerau laufen, zu zufrieden stellenden Antworten für die behinderten Menschen in unserem Lande führen.

Der Prozess der Umsetzung könnte viel weiter sein, wenn auf Bundesebene die Hausaufgaben gemacht worden wären. Es ist nämlich ein ganzes Jahr ins Land gegangen, ohne dass sich etwas getan hat. Erst im Mai 2004 haben die Bundesländer mit dem In-Kraft-Treten der entsprechenden Bestimmungen des SGB IX, des SGB XII und der Budgetverordnung eine verlässliche Rechtsgrundlage bekommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hilfegewährung in Form von persönlichen Budgets kann neben der Stärkung der Selbstbestimmung und der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft auch zu Kostensenkungen in den Sozialsystemen beitragen – aber nur dann, wenn es gelingt, passgenaue Hilfen zu gewähren. Wie schwierig diese Materie ist, haben wir von Frau Staatsministerin Lautenschläger, aber auch von Herrn Dr. Jürgens und von dem Herrn Kollegen Spies schon gehört.

Es darf allerdings nicht verkannt werden,dass persönliche Budgets keine Generalantwort auf die Probleme sein können, die im Zusammenhang mit pauschalierten Sachleistungen und individuellen Geldleistungen bestehen. Die Inanspruchnahme persönlicher Budgets steht allen Menschen mit Behinderungen zu. Es bedarf trotzdem jeweils der Prüfung des Einzelfalls, ob und inwieweit die Gewährung von Hilfe in Form der Zuteilung eines Budgets die Selbstbestimmung eines behinderten Menschen fördert und zur Verbesserung struktureller Bedingungen durch die Einbringung passgenauer Beihilfen beiträgt.

Die CDU-Fraktion betrachtet Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, als durch das Tätigwerden der Landesregierung erledigt. Wir können diesem Antrag nicht zustimmen, weil Sie die Landesregierung wieder einmal auffordern, endlich tätig zu werden, was, wie ich schon dargestellt habe, gar nicht notwendig ist.

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie wollen eine untätige Landesregierung behalten!)

Als nächster Redner hat der Abg. Rentsch für die FDPFraktion das Wort.