Herr Dr. Jürgens, ich muss Ihnen Recht geben. Während der Plenarsitzung im Januar 2004 haben Sie ganz klar und deutlich gesagt, dass wir mit den Mitteln der Gesetzgebung allein die Benachteiligung der Menschen mit Behinderung nicht werden abbauen können. Die Einstellung der Menschen können wir mit Paragraphen nicht ändern. Da gebe ich Ihnen Recht. Aus diesem Grunde haben wir uns dazu entschlossen, im Land Hessen ein Gleichstellungsgesetz einzuführen, das von dem Gleichstellungsgesetz auf Bundesebene abgeleitet ist.Wir werden die Rahmenbedingungen ändern, unter denen sich das Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen gestaltet. Wir können dann schrittweise die Barrieren beiseite räumen, die ein gleichberechtigtes Miteinander verhindern oder zumindest erschweren.
Frau Staatsministerin Lautenschläger hat heute den von der Landesregierung erarbeiteten Entwurf für ein Hessisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, die damit in Verbindung stehen, im Landtag eingebracht. Es wird die vornehmste Aufgabe sein, mit Unterstützung der Behindertenverbände und -organisationen und all denen, die in der Politik Verantwortung tragen – unabhängig davon, auf welcher Ebene sie das tun –, ein Gesetz zu schaffen, das die Betroffenen im täglichen Miteinander gleichberechtigt am Leben teilnehmen lässt.
Die Frau Staatsministerin hat die Regelungsinhalte dargestellt. Es geht dabei um die Schaffung einer barrierefreien Umwelt, die Anerkennung der Gebärdensprache, die barrierefreie Informationstechnik, die Normierung von Bescheiden und Vordrucken, die Förderung von Menschen mit Behinderungen in öffentlichen Einrichtungen zur Erziehung und Bildung und um die Sicherung der Teilhabe älterer Menschen mit Behinderungen am gesamtgesellschaftlichen Leben.
Ich glaube, das noch einmal im Einzelnen zu beleuchten würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Wir haben noch eine sehr umfangreiche Tagesordnung. In der nun anstehenden Anhörung der Verbände und Organisationen und in der Beratung im Fachausschuss werden wir dieser Aufgabe ganz bestimmt gerecht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Strukturen für die Menschen mit Behinderungen betonen noch zu stark den Geist der Sonderbehandlung und erinnern stark an Bevormundung. Es ist der Wunsch der behinderten Menschen, dass dies in den neuen Regelungen nicht mehr hervortritt.Es muss uns demnach ein zentrales Anliegen sein, die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung zu unterstützen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen. Es soll keine ausgrenzende Fürsorge, Mitleid oder wohlmeinende Bevormundung geben, sondern die gesellschaftliche Integration und die Gleichstellung behinderter Menschen. Unser oberster Grundsatz muss sein: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Vielen Dank. – Herr Kollege Dr. Jürgens hat sich zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet. Herr Dr. Jürgens, bitte sehr. Sie können vom Platz aus sprechen.
Frau Kollegin Dörr, vielen Dank, dass Sie meine Ausführungen angesprochen haben, die ich in der ersten Debatte gemacht habe, die wir dazu hatten. Wenn Sie das weiter angeführt hätten, was ich gesagt habe, hätten Sie auch die Passage gefunden, in der ich die Auffassung vertreten habe, dass der Gesetzgeber die Umstände, unter denen sich die Einstellungen bilden und unter denen sie sich möglicherweise auch ändern,durchaus beeinflussen kann. Meine Kritik an der Hessischen Landesregierung bestand gerade darin,dass das nicht in dem Maß erfolgt,wie es tatsächlich erfolgen könnte. Die Hessische Landesregierung hat hier Verantwortung, nutzt aber die Möglichkeiten, die sie hat, nicht.
Frau Dörr, ich komme jetzt zu der Zwischenfrage, die ich Ihnen stellen wollte. Jetzt muss ich das im Rahmen der Kurzintervention machen.
Sie haben darauf hingewiesen, dass in dem Gesetzentwurf, mit dem das Hessische Schulgesetz geändert werden soll, der Begriff „Sonderschule“ durch den Begriff „Förderschule“ ersetzt werden soll. Allerdings haben Sie verschwiegen, dass sich damit die vorgesehene Änderung des Hessischen Schulgesetzes erschöpft.
Sonst wird es keinerlei Änderungen geben. Genau das ist es, was wir der Landesregierung vorwerfen: Die Worte werden geändert, es ändert sich aber nichts in der Substanz. – Genau das ist es, was uns unterscheidet.
Bevor ich Frau Kollegin Fuhrmann das Wort erteile, teile ich noch mit, dass ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD eingegangen ist. Er ist bereits verteilt und betrifft die Einrichtung einer Härtefallkommission. Es handelt sich um Drucks. 16/2658.Wird die Dringlichkeit allgemein bejaht? – Damit wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 74.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Dinge zuerst nennen. Frau Kollegin Dörr, die Behindertenpolitik in Hessen war bis zum Jahre 1999 fortschrittlich.
Wir haben uns immer bemüht, auf diesem Weg ein wenig voranzuschreiten. Aber das ist bisher leider erfolglos geblieben. Ich sage Ihnen hiermit zu: Wir werden im Zuge der Beratung dieses Gesetzentwurfs versuchen, Sie auf
Frau Kollegin, ich möchte Wertschätzung für Ihre Lebensgeschichte zum Ausdruck bringen. Aber Sie haben zum Thema einfach zu wenig gesagt.
Es ist sehr gut, dass in einer solchen Debatte die Verbände, die sich seit Jahrzehnten in der Behindertenpolitik sehr hilfreich engagieren und auch uns als Partner hilfreich zur Verfügung stehen, lobend erwähnt wurden.
Aber man muss dazu fragen:Warum haben Sie vielen der so lobend erwähnten Verbände mit der „Operation düstere Zukunft“ die Bezüge gekürzt? Damit schließt sich der Kreis zu heute Morgen. Das betrifft auch die Behindertenpolitik in Hessen. Auch da ist gekürzt worden. Ich spreche nur das Stichwort Landesblindengeld an.
Wir haben ein gutes Bundesgesetz vorgelegt. Das ist fortschrittlich. Aber das, was jetzt als Landesgesetz vorgelegt worden ist, ist ein Leichtgewicht, wie Herr Kollege Dr. Spies schon richtig gesagt hat. Das Thema Verbandsklagerecht fehlt, und das darf in einem solchen Gesetz nicht fehlen. Das Thema Schulintegration, die Integration behinderter Kinder in die Schule, darf in einem Landesgleichstellungsgesetz nicht fehlen. Auch die Regelungen, die Sie bisher zur Änderung der Hessischen Bauordnung vorgesehen haben, sind einfach zu wenig. Das ist nicht mehr State of the Art.
Ich möchte abschließend einen Punkt erwähnen. Im Grundgesetz steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dort steht nicht: „Kein Mensch darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, es sei denn, das Konnexitätsprinzip spielt mit“, und schon gar nicht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, es sei denn, es kostet Geld“. – Denken Sie darüber noch einmal nach. Dann müssen wir das Gesetz gemeinsam verbessern. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Fuhrmann. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Hessischen Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Drucks. 16/2607.
Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – Drucks. 16/2599 zu Drucks. 16/2459 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war, wie Sie wissen, dem Rechtsausschuss in der 41. Plenarsitzung am 13. Juli 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Jetzt kommt das, was für manche neu ist: Der Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 1. September 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung ausgesprochen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung.Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen und somit zum Gesetz erhoben wurde.
Meine Damen und Herren,wir sind jetzt am Ende der Beratungspunkte des Vormittags. Ich darf Sie noch darauf hinweisen, dass um 13 Uhr im Kleinen Saal ein Empfang des Landtagspräsidenten stattfindet. Der Besuch der Schornsteinfegerinnung aus Nordhessen steht an. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten wird es einen Chor-Beitrag des Innungschors der Schornsteinfeger geben. Ich bitte Sie sehr um Ihre Teilnahme. Ich weise Sie noch einmal darauf hin, dass um 14 Uhr die Ausstellung „Was ist sozial? – Karikaturen im Hessischen Landtag vom 3.bis 21.September 2004“ durch den Präsidenten des Hessischen Landtags und die Präsidentin des Thüringer Landtags eröffnet wird.
Meine Damen und Herren, das war es für heute Vormittag. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr und wünsche Ihnen alles Gute.
Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Landtagssitzung fort. Bevor ich den Komplex Kinderbetreuung aufrufe, bitte ich Sie, mit mir Frau Prof. Schipanski, die Präsidentin des Thüringer Landtags, zu begrüßen. Ich freue mich sehr, dass Sie heute hier in unserem Hause sind, und hoffe, dass Sie einen schönen und erfolgreichen Tag in Wiesbaden haben.
Antrag der Fraktion der CDU betreffend Weiterentwicklung der Kinderbetreuung – Hessen wird zum Land der Tagesmütter – Drucks. 16/2357 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Hessen – moderne Lebensrealität akzeptieren – Drucks. 16/2408 –
Antrag der Abg. Fuhrmann, Eckhardt, Habermann, Schäfer-Gümbel, Dr. Spies (SPD) und Fraktion betreffend bedarfsgerechter Ausbau von Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangeboten für Kinder bis drei Jahre – 16/2470 –
Vereinbarte Redezeit ist zehn Minuten pro Fraktion. Als erster Redner hat Abg. Reißer für die CDU-Fraktion das Wort.