Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

Begrüßt wurde,dass wir das Stichwort Barrierefreiheit für behinderte Studierende aufgegriffen und den Hochschulen zur Pflicht gemacht haben, darauf hinzuwirken, dass Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch genommen werden können.

Durchweg Zustimmung gefunden hat außerdem der bereits erwähnte Ausbau des Mentorenangebots zugunsten

der Studierenden – ein Ziel, das wir verfolgen, ich glaube, alle hier im Hause vertretenen Parteien: dass man zusätzlich mehr Abschlüsse bekommt und dass die Abbruchquote insgesamt langsamer steigt.

Gleiches gilt für die Neuregelung des Hochschulzugangs. Wir eröffnen den Hochschulzugang unter anderem für Bewerberinnen und Bewerber, die sich beruflich qualifiziert haben – Stichwort: Hochschulzugang für Meister.

(Beifall des Abg. Hugo Klein (Freigericht) (CDU))

Gleichzeitig geben wir den Hochschulen die Instrumente, den Interessierten mit den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs frühzeitig vertraut zu machen, um Fehlentscheidungen vorzubeugen oder sie zumindest schon in den ersten beiden Semestern zu korrigieren.

Was den wissenschaftlichen Nachwuchs angeht, so haben wir durchweg Zustimmung dazu erhalten, dass wir beides tun – dass wir an der Juniorprofessur festhalten,auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, und dass wir eine gleichwertige Alternative in Gestalt des Akademischen Rates auf Zeit daneben stellen.

Im Übrigen verdanken wir den Stellungnahmen, die – wie ich betonen möchte – ganz differenziert ausgefallen sind, zahlreiche wertvolle Anregungen, die in vielen Fällen zu Ergänzungen und Präzisierungen des Entwurfs geführt haben.

Im Bereich des Studiums wird nunmehr klargestellt, dass schon vor der Einschreibung ein Eignungstest erfolgen kann, unabhängig davon, ob der Zugang dem Numerus clausus unterliegt oder nicht.Ist das Testergebnis nicht befriedigend, kann eine Einschreibung unter Vorbehalt erfolgen. Da im Zuge der Modularisierung die Studienangebote besser strukturiert sein werden, soll in Zukunft die Notwendigkeit entfallen, für jede einzelne Prüfungsleistung einen Freiversuch vorzusehen. Die Regelung über das Führen ausländischer Grade bezieht nunmehr auch Hochschultitel und Hochschularbeitsbezeichnungen ein. Für die Entziehung von Graden, etwa nach einer Täuschung bei einer Prüfung, wird nunmehr eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen.

Im Bereich der Forschung haben wir das Verfahren bei Drittmittelvorhaben präzisiert.

Bei der Hochschulorganisation schlagen wir aufgrund der Stellungnahmen zahlreiche Änderungen vor. Um den Reformprozess auch unterhalb der Gesetzesebene zu beschleunigen, soll für die Verabschiedung der Grundordnung eine Zweitdrittelmehrheit nicht mehr erforderlich sein. Es soll die Mehrheit der Mitglieder ausreichen. Eine Möglichkeit der Abwahl von Präsident und Vizepräsident wird festgehalten. Jedoch soll das Verfahren auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Der Antrag auf Abwahl soll in Zukunft der Zustimmung des Hochschulrates bedürfen.

Die Aufgabenkataloge für den Senat,den Fachbereichsrat und den Hochschulrat sind vervollständigt worden. In einigen Punkten haben uns die Stellungnahmen durchaus zu denken gegeben, sodass wir Änderungen für möglich halten. Letztlich wird dies nach der Anhörung durch den Wissenschaftsausschuss im parlamentarischen Verfahren zu klären sein. Uns hat z. B. durchaus das Argument überzeugt, dass nach einer Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen Senat und Präsidium nunmehr die Kontroll- und Beratungsfunktion des Senats dominiert.Wenn dem so ist, besteht nicht mehr die Notwendigkeit, durch das Gesetz vorzuschreiben, dass der Präsident den Vorsitz

im Senat führen muss. Da allerdings nicht die Möglichkeit bestand, mit den eventuell Betroffenen, den derzeit amtierenden Präsidenten, die Angelegenheit eingehend zu erörtern, sieht der Entwurf insoweit noch keine Änderung vor.Aber wir haben noch eine Anhörung vor uns.

Gleiches gilt für die Höhe des Studentenbeitrages. Die Landesregierung hält daran fest, dass die Höhe der Wahlbeteiligung auf die Höhe des Studentenbeitrages Auswirkung haben sollte.

(Michael Siebel (SPD):Wie lange noch?)

Allerdings könnte es angebracht sein, zwischen so genannten Pflichtaufgaben zu unterscheiden, die in jedem Fall erledigt werden müssen, und solchen Aufgaben, denen sich die Studentenorgane zuwenden, sofern sie dafür das entsprechende Mandat an den Wahlurnen erhalten haben.

(Nicola Beer (FDP): Jetzt versucht er, es zu retten! – Zuruf der Abg.Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Zu den Pflichtaufgaben sind insbesondere das Semesterticket, unter Umständen aber auch die sozialen Beratungsdienste zu zählen – Stichwort: Bundesausbildungsförderungsgesetz, Studienguthabengesetz usw. Es bietet sich an,die Betroffenen im Wissenschaftsausschuss gezielt danach zu befragen.

Meine Damen und Herren, mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf wird ein wichtiger Zwischenschritt der Hochschulreform unternommen, den wir mit allen Hochschulen gleichzeitig gehen wollen. Mit der Umsetzung insbesondere des Gesetzes zur Reform der Professorenbesoldung werden diese sicherlich bis 2006 beschäftigt sein. Dann aber liegen die ersten Evaluationsergebnisse aus der TU Darmstadt vor und damit die Umrisse des nächsten Hessischen Hochschulgesetzes. Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank,Herr Minister.– Als erste Rednerin hat Frau Abg. Beer für die FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Entwurf ist eine visionslose und lieblose Verwaltungsnovellierung konservativer Prägung. Herr Minister, von einer Gestaltung der hessischen Hochschulpolitik kann bei dem vorgelegten Entwurf nun wahrlich nicht die Rede sein.

(Beifall bei der FDP)

Die CDU-Landesregierung legt eine vollkommen visionsfreie Novelle vor. Sie setzt an und für sich nur das um,was ihr durch Bundesrecht vorgegeben wird.Dort,wo sie eigenständig agiert, zeigt sie, dass sie im konservativen Sinne Angst vor der Autonomie der Hochschulen hat,und schränkt die Freiheiten der Hochschulen wieder ein.

(Beifall bei der FDP)

Herr Minister, es ist mehr als deutlich, dass dieser Gesetzentwurf keinerlei Leitbild verfolgt.Nein,es wird sogar das Leitbild, das im jetzt noch gültigen Hochschulgesetz für

die Hochschulausbildung und die Ziele der Ausbildung beschrieben wird, gestrichen.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Sehr richtig!)

Sie loben sich – eben auch in der Einbringungsrede – dafür, etwas zu machen, was Sie eh machen müssen, weil die mittlerweile weiter gehenden Gesetzgebungsverfahren im Bund Ihnen dies vorschreiben. Ich kann hierfür ein paar Beispiele anführen.

Erstes Beispiel: Umstellung auf Bachelor- und Mastersystem. Es ist ganz klar, dass wir auf das Bachelor- und Mastersystem umstellen müssen, Herr Minister. Das schreibt uns der Bologna-Prozess vor, dem wir alle miteinander zustimmen. Das schreiben uns auch die dahin gehend getroffenen Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz vor. Das heißt, wir müssen es so machen. Sie setzen es richtigerweise juristisch um. Es ist handwerklich im Grunde genommen auch in Ordnung, wenn man sich die Einzelheiten ansieht. Das heißt, es ist okay, dass Sie dies umsetzen.Aber mehr passiert an dieser Stelle nicht.

Nächstes Beispiel: Meisterzugang zu Hochschulen. Die Frage des Meisterzugangs zu Hochschulen ist Beschlusslage in diesem Hause – damals mit einem einstimmigen Beschluss des Hessischen Landtages. Das setzen Sie in dieser Novelle um. Richtig so, aber doch kein Grund, ein großes Lobgeschrei anzustoßen.Ehrlich gesagt,stört mich allerdings, dass Sie diese Umsetzung in einer Rechtsverordnung statt im Gesetz vornehmen wollen und diese Rechtsverordnung noch nicht einmal zusammen mit diesem Gesetz vorliegt. Ich glaube, es müsste möglich sein, wenigstens den Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst dieses Papier zugänglich zu machen.

Nächster Punkt. Sie loben sich dafür, dass Sie die Berücksichtigung der besonderen Belange behinderter Studierender festschreiben. Es ist richtig, dass Sie dies machen. Aber das gibt Ihnen das Hochschulrahmengesetz mittlerweile vor.

(Beifall bei der FDP)

Auch hier passiert nicht mehr, als dass Sie das umsetzen, was Sie eh machen müssten.

Erschwerend kommt hinzu, dass es bei der Umsetzung eine Reihe von Widersinnigkeiten bei den von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen gibt. Ein Beispiel: Juniorprofessur. Die Kodifizierung der Juniorprofessur ist sehr notwendig und richtig.Das ist eine einstimmige Forderung aller vier Fraktionen in diesem Hause. Das sind wir letztendlich auch den 45 Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren schuldig, die wir bereits in den hessischen Staatsdienst aufgenommen haben und die bereits ihrer Arbeit in diesem Lande nachgehen.Das heißt,mit der Kodifizierung der Juniorprofessur völlig d’accord, dem kommen Sie nach. Ich kann sogar sagen, dass es auch gut ist, dass Sie in Ihrer Regelung – orientiert an der Bundesregelung – vorsehen, dass die Juniorprofessoren sowohl als Angestellte als auch im Beamtenverhältnis geführt werden können. Ich halte es auch für richtig – das war immer eine Forderung zumindest der Mehrheit der Mitglieder dieses Hauses –, dass Sie den Weg der Habilitation als gleichberechtigten Weg zur Professur aufrechterhalten,

(Beifall bei der FDP)

so wie dies – darauf muss ich hinweisen – das jetzt gültige Hessische Hochschulgesetz bereits vorgesehen hat. Herr Minister, aber die Einführung der Akademischen Räte, die Sie eben angeführt haben, ist völlig widersinnig. Sie

führt dazu, dass alle Habilitanden, die nicht den Weg der Juniorprofessur beschreiten – also alle anderen Habilitanden –, ohne Not zu Beamten werden. Ohne Not – denn nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli dieses Jahres, auf das Sie sich selbst bezogen haben, sind wir wegen der Hinfälligkeit der fünften Hochschulrahmengesetzesnovelle frei, die Habilitanden weiterhin als wissenschaftliche Assistenten und damit in ihrer Mehrzahl als Angestellte zu führen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Minister, es führt auch zu Ungleichheiten, nämlich gegenüber den Juniorprofessoren. Es führt dazu, dass es keinen Anreiz für angestellte Juniorprofessoren, die ihre Sozialabgaben selber tragen müssen, gegenüber beamteten Räten gibt, die netto mehr ausgezahlt bekommen als ihre Kollegen, die den anderen Weg beschreiten. Herr Minister, es ist auch nicht zeitgemäß zu einem Zeitpunkt, wenn wir darüber diskutieren, dass wir selbst normale, richtige Professoren zukünftig verstärkt als Angestellte führen wollen. Sie selbst schlagen das mit dem TUD-Gesetz, das wir morgen behandeln werden, auch zur Kodifizierung vor. Sie schaffen zusätzliche Beamtenverhältnisse, die nicht notwendig sind.

(Beifall bei der FDP)

Das heißt, wir haben eine widersinnige Regelung, zukünftig angestellte Professoren, aber beamtete Habilitanden. Das ist wahrlich eine Rolle rückwärts, Herr Corts.

Weiteres Beispiel: Besoldungsreform. Die Umstellung von der C-Besoldung auf die W-Besoldung,für die Sie sich eben gelobt haben,ist uns durch Bundesrecht aufgegeben. Wir sind sogar sehr spät dran, denn wir sind verpflichtet, bis zum Ende dieses Jahres zu Potte zu kommen.

Ich halte es auch für selbstverständlich, dass die Vergabe der Leistungszulage Sache der Hochschulen ist. Insofern sind wir hinsichtlich der Umsetzung d’accord. Aber die von Ihnen vorgesehene Umsetzung muss in erheblichem Umfang mit Fragezeichen versehen werden.

Erstens. Die Absicht der Landesregierung, an Fachhochschulen – mit einer Ausnahme für das Amt des Präsidenten – künftig nur noch nach W 2 besoldete Professuren vorzusehen und keine Professuren mit der Besoldung W 3 zuzulassen, widerspricht der Autonomie der Hochschulen und ist wahrhaftig kein geeignetes Mittel, um bei künftig anstehenden Besetzungen stets die besten Kräfte nach Hessen zu holen.

(Beifall bei der FDP)

Nach unserer Auffassung sollten alle Hochschulen im Rahmen ihres Globalbudgets frei über die Verteilung ihrer Mittel entscheiden. Sie tragen nämlich nicht nur die Kosten, die durch die Besoldung entstehen. Sie tragen auch die Kosten der Versorgung. Also soll es auch ihre Entscheidung sein, ob sie Professuren mit der Besoldung W 2 oder W 3 ausbringen. Zudem brauchen wir auch keine Angst zu haben, dass die Fachhochschulen massenhaft nach W 3 besoldete Professuren ausbringen werden. Aufgrund ihres Budgets könnten sie das nämlich schlichtweg gar nicht bezahlen. Es wäre aber wichtig, zur Profilbildung an den Fachhochschulen wenigstens eine kleine Anzahl so genannter Eckprofessuren ausbringen zu können. Das würde den Wettbewerb beflügeln.

Ich komme zu dem zweiten Thema, bei dem ein Fragezeichen angebracht ist. Auch bei der Festlegung des für die Bemessung des Gesamtbudgets der Leistungsbezüge

maßgebenden Besoldungsdurchschnitts muss ein Fragezeichen angebracht werden.Sie legen diesen Durchschnitt auf 60.000 c bei den Fachhochschulen und 71.000 c bei den Universitäten fest. Wenn man diesen jetzt gewählten Betrag mit der Antwort auf einen von uns gestellten Berichtsantrag aus dem letzten Jahr vergleicht, zeigt sich, dass der tatsächliche Durchschnittswert vieler unserer Hochschulen weit über den in dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf angenommenen Sätzen liegt. Die Bandbreite reicht bis zu 65.000 c bei den Fachhochschulen und 76.000 c bei den Universitäten. Das heißt, die Landesregierung liegt mit dem von ihr gewählten Rahmen am unteren Ende. Damit würde den Hochschulen so gut wie kein Spielraum für die Gestaltung der Leistungszulagen gelassen werden.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Ja!)

Das geht sogar noch weiter. Die Präsidenten haben mir in Gesprächen bereits berichtet, dass ihre Hochschulen im Minus liegen würden.