Protokoll der Sitzung vom 07.10.2004

Herr Wulff hat doch Recht. Er ist mutig und selbstbewusst. Warum müssen wir uns das von den Menschen sagen lassen, die an der Rechtschreibreform Geld verdient haben? Ich sage das hier einmal so laut. Die Leute, die dort in diesem Gremium saßen und deren Namen wir nicht kannten, waren die Ersten, die 1995 neue Wörterbücher aufgelegt haben. Noch am selben Tag der Pressekonferenz im Jahre 1995 haben sie die neuen Wörterbücher aufgelegt. Das können Sie alles bei Herrn Ickler und anderen nachlesen.

Die CDU Hessens wollte niemals die Rechtschreibreform. In diesem Haus wurde die Reform gegen Herrn Holzapfel, Herr Koch, Ruth Wagner und viele andere durchgesetzt. Wenn jetzt das Festhalten an der Rechtschreibreform die einzige Begründung dafür ist, das Gremium Kultusministerkonferenz zu erhalten, dann glaube ich, wirklich sagen zu können: Es wird Zeit, dass die Kultusministerkonferenz in der derzeit real existierenden Form aufgelöst wird. – Mir ist dabei egal, ob da Wulff gegen Wolff steht. Die Frage besteht doch darin, ob wir in Deutschland endlich Reformen hinkriegen und aufhören, die Bürokratien zu verteidigen, die uns in diesen Abgrund gebracht haben.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) und Angelika Scholz (CDU))

Frau Kollegin Wagner, herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angelangt. Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Es wurde vorgeschlagen, den unter Tagesordnungspunkt 49 aufgeführten Antrag der Fraktion der FDP und die beiden Dringlichen Anträge dem Kulturpolitischen Ausschuss

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Und dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst!)

und, mitberatend, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu überweisen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst soll er mitberatend überwiesen werden!)

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst soll ihn mitberaten.Ist das die allgemeine Auffassung? – Ihr seid euch also einig. Okay, dann machen wir das so. Damit ist das so beschlossen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Okay!)

Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderungen anderer sozialrechtlicher Vorschriften – Drucks. 16/2720 –

Vereinbart ist eine Redezeit von 15 Minuten pro Faktion. Der Gesetzentwurf wird von Frau Staatsministerin Lautenschläger eingebracht.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute lege ich Ihnen den Entwurf für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Zweiten und des Zwölften Sozialgesetzbuchs vor. Dabei geht es in der Tat darum, die Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe jetzt auch in Hessen umzusetzen.

Ich will dazu eine Vorbemerkung machen. Dieses Gesetzesvorhaben setzt sich aus dem so genannten OFFENSIV-Gesetz und den Ausführungsbestimmungen zum Sozialgesetzbuch XII zusammen.

Bevor ich auf die Regelungen im Einzelnen eingehen werde,möchte ich zunächst einmal ganz deutlich betonen, dass die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe mit Sicherheit eine der bedeutendsten Reformen in der Sozialpolitik der vergangenen 20, 30, wenn nicht sogar 40 Jahre ist.

(Beifall des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Ich will aber auch noch an etwas anderes erinnern. Noch vor wenigen Jahren – das ist erst zwei Jahre her – haben hier im Landtag die Oppositionsmitglieder der SPD und der GRÜNEN die Auffassung vertreten, neben dem JobAQTIV-Gesetz seien weitere Reformen nicht notwendig.

Heute haben wir über einen Kompromiss Reformen im Bundesrat beschlossen, und Hessen war daran durchaus nicht unbeteiligt. Vielmehr haben wir von Anfang an die Reformen entscheidend mitentwickelt – über das Wisconsin-Modell der Landesregierung.Daraufhin haben wir mit dem Hessischen OFFENSIV-Gesetz einen Vorschlag unterbreitet. Die entscheidenden Punkte waren das Fördern und Fordern bei einer Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, um Zukunftssicherungssysteme praxistauglich umzusetzen, sodass maßgeschneiderte Hilfen vor Ort angeboten werden können.

Ich will daran erinnern, dass wir das damalige Gesetz OFFENSIV-Gesetz genannt haben, als Abkürzung für „Optimal fördern und fordern – engagierter Service in Vermittlungsagenturen“. Ich erwähne das heute noch einmal, da das genau die Punkte waren, die wir von Anfang an in diesem Bereich betrieben haben, um vermitteln, fördern und fordern besser wieder miteinander in Einklang zu bringen, weil wir in Deutschland immer eine Diskussion hatten, die von dem Argument der „sozialen Hängematte“ bis zur Frage ging: Werden diejenigen, die Arbeit wollen, vor Ort überhaupt richtig angenommen und beraten? Welche Möglichkeiten gibt es dort?

Das waren die Leitlinien, die die Hessische Landesregierung in die Diskussion eingebracht hat. Sie wissen, wir haben das mit dem Existenzgrundlagengesetz weiterentwickelt, bei dem es gerade um das Fördern geht, mit dem weit reichende Maßnahmen geschaffen werden sollen,um diejenigen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe beziehen, künftig das Arbeitslosengeld II bekommen, schneller wieder in Arbeit zu vermitteln.

Heute haben wir ein Gesetz, das wir im Bundesrat als Kompromiss mitgetragen haben, mit dem zumindest der Bereich des Forderns abgedeckt ist. Das Fördern hat aus Sicht der Hessischen Landesregierung nicht den Stellenwert, den wir im Existenzgrundlagengesetz vorgesehen haben. Man muss aber sagen: Das ist ein Kompromiss, mit dem man als erstem Schritt leben kann. Wir wollen beweisen, dass man das Fördern noch besser ausrichten kann, auch mit der Möglichkeit der Beteiligung der kommunalen Seite.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die landesrechtlichen Regelungen, damit die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe am 01.01.2005 starten kann.

Sehr geehrte Frau Kollegin Schulz-Asche, ich möchte auf eine Bemerkung von Ihnen von heute Morgen zurückkommen. Die Landesregierung legte sehr zügig einen Gesetzentwurf vor, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass vor der Sommerpause im Bundesrat überhaupt erst ein Kompromiss gefunden wurde. Wir haben dann sofort einen Gesetzentwurf erarbeitet und eine Regierungsanhörung zu diesem Entwurf durchgeführt, um die entsprechenden Fristen einzuhalten, und ihn heute dem Landtag vorgelegt. Wir nutzen genau die Möglichkeiten, die vorhanden sind, um zum 01.01.2005 das Gesetz in Kraft zu setzen und die Rahmenbedingungen für die Option in Hessen zu schaffen.

Die notwendigen Weichen werden mit diesem Gesetz gestellt, damit die optierenden Kommunen in Hessen zügig die Zuständigkeit für das Arbeitslosengeld II übernehmen können. Ziel ist die Zusammenführung der Leistungssysteme in einer Hand, die Einrichtung von JobCentern, in denen die Hilfe aus einer Hand und die bessere Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch effektive Unterstützung erreicht werden kann.

Das Ausführungsgesetz enthält auch die Ausführungsbestimmungen zum SGB II, in dem das Arbeitslosengeld II für die erwerbsfähigen Leistungsbezieher geregelt ist. Es schreibt aber auch vor, dass die optierenden Kommunen kommunale Vermittlungsagenturen als klar abgegrenzte Einrichtungen und zentrale Anlaufstellen für die Hilfesuchenden einrichten müssen. Diese Vermittlungsagenturen haben die Aufgabe, die Langzeitarbeitslosen zu aktivieren und sie in entsprechende Maßnahmen zu bringen. Das heißt, das Fördern ist hier wiederum sehr ausgeprägt aufgenommen worden, um die Rahmenbedingungen, die das Bundesgesetz vorsieht, auf die hessische Ebene zu übertragen.

Die optierenden Gebietskörperschaften sollen bei der Aufgabenerfüllung mit anderen Sozialleistungsträgern und Dritten zusammenarbeiten. Die Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung Langzeitarbeitsloser kann aber auch den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und Dritten übertragen werden. Das ist einer der wichtigen Grundsätze. Die Subsidiarität ist hier verankert, damit die erfolgreiche Zusammenarbeit mit freien Trägern auch in

Zukunft unter den neuen gesetzlichen Bedingungen fortgeführt werden kann.

Nach unserem Gesetz soll das Land die Kommunen bei den neuen Aufgaben und Herausforderungen insbesondere durch Beratung unterstützen. Da Hessen die kommunale Trägerschaft seit Jahren favorisiert hat, bin ich klar davon überzeugt, dass mit der Experimentierklausel die kommunalen Gebietskörperschaften jetzt die Möglichkeit haben, die Option erfolgreich umzusetzen. Von daher wird das Land – deshalb haben wir das gesetzlich festgeschrieben – allen Kommunen, ob Arbeitsgemeinschaft oder Option,mit Rat und Tat zur Seite stehen.Auch das wurde in diesem Raum zum Teil unterschiedlich diskutiert.Wir werden deswegen die Mittel für die regionale Arbeitsmarktpolitik, das jetzige Programm HARA, selbstverständlich so umwandeln, dass sie regionalisiert werden und entsprechend allen zur Verfügung stehen.

Das OFFENSIV-Gesetz legt weiterhin fest, dass die Ausgleichsleistungen des Bundes an die Kommunen weitergeleitet werden.

Im zweiten Teil enthält das Gesetz die Ausführungsbestimmungen zum SGB XII,das die Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Leistungsbezieher regelt. Dort werden alle Nachfolgeregelungen, zum Teil auch gesetzlicher Art, in das Nachfolgegesetz aufgenommen, da das ehemalige Bundessozialhilfegesetz in das SGB XII überführt wurde und dadurch eine umfassende Gesetzesänderung auch auf Landesebene nötig geworden ist.

Die Pauschalierung von Leistungen, die im Übrigen auch durch das neue Gesetz vorgesehen ist, ist in Hessen seit längerem mit Erfahrung belegt.Wir hatten einige Modellkommunen, die das ausprobiert haben. Es war eine aus unserer Sicht längst überfällige Novellierung, dass die Selbstverantwortlichkeit und individuelle Gestaltungsmöglichkeit auch der Leistungsbezieher durch die Pauschalisierungsmöglichkeiten gestärkt werden.

Meine Damen und Herren, insofern werden mit diesem Gesetz die Grundlagen für die Umsetzung der Option, aber auch der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf hessischer Ebene geschaffen. Sie wird schnell und zügig umgesetzt, und wir werden damit die Möglichkeiten für die optierenden Kommunen stärken und eine klare Abgrenzung vornehmen, sodass es möglich wird,zum 01.01.2005 regelgerecht die Sozialhilfereform in Hessen umzusetzen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Dr. Jürgens, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Geschäftsordnung der Landesregierung heißt es, Ausführungsvorschriften zu Bundesgesetzen sind zu bezeichnen als „Hessisches Ausführungsgesetz zum...“. Die eigene Geschäftsordnung legt die Regierung jetzt einmal eben beiseite und formuliert großspurig: „Hessisches OFFENSIV-Gesetz“.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Man muss einmal sehen, was in dieser Offensive steckt. Schauen wir es uns an. Gleich in § 1 geht es richtig los:

Kommunale Träger... sind die kreisfreien Städte und die Landkreise...

Ja, wer hätte das gedacht? So richtig offensiv geht es los. Das muss man anerkennen.

In Abs. 2 geht es weiter:

Die kommunalen Träger... erlassen den Widerspruchsbescheid nach dem Sozialgerichtsgesetz...

Wow,das ist eine Offensive.Da wird einem richtig schwindelig.

Ganz offensiv wird es dann, wenn es um die Arbeit der kommunalen Job-Center geht. Es gibt einen § 7 Abs. 2, den ich Ihnen nicht vorenthalten will, weil er super-offensiv und konkret auf den Punkt gebracht ist:

Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit... soll durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden.

Das ist die Offensive: keine ungeeigneten Maßnahmen, sondern immerhin geeignete Maßnahmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Da wäre es natürlich kleinlich, zu verlangen, auch noch zu erfahren, wozu sie eigentlich geeignet sein sollen. Denn bei einer richtigen Offensive – da haben Sie ganz Recht – muss die eigentliche Stoßrichtung im Verborgenen bleiben, wenn sie Erfolg haben soll.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In dieser Qualität geht es dann weiter,Vorschrift für Vorschrift. Bürokratische Regeln werden aneinander gereiht. Das ist es, was von der Offensive des Roland Koch, des brutalstmöglichen Operateurs der düsteren Zukunft, übrig geblieben ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)