Protokoll der Sitzung vom 07.10.2004

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein paar banale Ausführungsvorschriften als Offensive auszugeben fällt einer Landesregierung ein, die ihre andauernde Erfolglosigkeit durch plakative Schlagworte kaschieren will. So ist es eben. Jeder blamiert sich, so gut er kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehen wir uns den Entwurf im Einzelnen an. Man könnte meinen, Sie haben Realität und Rechtslage einfach nicht zur Kenntnis genommen. Die nicht optierenden kommunalen Träger bilden mit der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsgemeinschaften.Das ist im SGB II so vorgesehen.Da geht es um vertragliche Arbeitsgemeinschaften. Aber das Wort „Arbeitsgemeinschaft“ kommt in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht vor.Sie scheuen die Erwähnung dieses Wortes wie der Teufel das Weihwasser, und das aus rein ideologischen Gründen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Dabei wäre das so wichtig gewesen. Das möchte ich an zwei Beispielen deutlich machen. Nach § 2 beispielsweise können die Kreise die Delegationsgemeinden zu bestimmten Aufgaben nach dem SGB II heranziehen. Das mag sinnvoll sein. Aber da gibt es kein Wort zu den Arbeitsgemeinschaften. Schließt dann der Kreis oder die

Kommune die Arbeitsgemeinschaft? Wenn es der Kreis macht, wie ist dann die Zusammenarbeit mit der Delegationsgemeinde? – Dazu kein Wort.

Nach § 5 unterstützt das Land die kommunalen Träger und die zugelassenen kommunalen Träger bei der Durchführung ihrer Aufgaben beratend. Das ist sicherlich vernünftig. Aber was ist mit der Arbeitsgemeinschaft? Wird die Arbeitsgemeinschaft beraten? Wird nur der kommunale Träger beraten? Wie ist dann die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft? – Kein Wort dazu. Sie versuchen krampfhaft, vergessen zu machen, dass nach dem SGB II die Arbeitsgemeinschaft die Regel ist.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie tun so – auch in diesem Gesetzentwurf –, als seien nur die optierenden Kommunen gute Träger. Das ist eine Missachtung gegenüber denjenigen, die sich aus, wie ich finde, guten Gründen gegen die Option entschieden haben.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich in den meisten Fällen gerade die Option als der problematische Weg erweisen wird, weil auf das Know-how der Bundesagentur verzichtet wird. Wenn die Kommunen einmal merken, dass sie nicht nur vermitteln,sondern auch aktiv Ausbildung,Fortbildung, Rehabilitation, Umschulung und all das gestalten sollen, dann werden sich einige noch ziemlich umschauen. Das wird vor allem bei denjenigen der Fall sein, bei denen die Landräte schon gesagt haben, dass sie optieren, weil sie dann mehr Geld bekommen. Dass sie dann auch mehr Geld ausgeben müssen, weil sie weitere Aufgaben haben, ist offenbar völlig aus dem Blickfeld geraten. Da wird es in der Umsetzung noch einigen Spaß geben.

Deswegen ist es höchst vernünftig,dass sich die Hälfte der hessischen Kommunen dafür entschieden hat, den ideologischen Vorgaben der Landesregierung nicht zu folgen, sondern eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, wie es im Übrigen auch bundesweit die überwiegende Mehrheit getan hat.

Aber Sie tun in dem Gesetzentwurf, den Sie uns heute hier vorlegen, so, als gäbe es das alles gar nicht. Ihre angebliche Offensive ist stecken geblieben, bevor sie richtig begonnen hat. Sie haben sich in den ideologischen Untiefen der persönlichen Machtstrategie des Ministerpräsidenten verfranzt. Das ist keine Offensive, sondern ein Rückzug auf der ganzen Linie.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Kommen wir zu einem weiteren Bereich, nämlich dem Ausführungsgesetz zum SGB XII. Das nennt sich immerhin Ausführungsgesetz. Sie hätten es allerdings genauso gut auch Defensivgesetz nennen können. Ein Skandal ist bereits, dass Sie uns das heute erst vorlegen und das heute erst einbringen. Ich erinnere daran: Das SGB XII steht seit dem 30. Dezember 2003 im Bundesgesetzblatt. Dieser Teil der Reform war politisch unumstritten. Es ist seitdem auch nichts am SGB XII geändert worden. Sie hätten am 2. Januar 2004 mit den Arbeiten am Ausführungsgesetz anfangen können. Sie hatten ein Jahr Zeit, einen Entwurf auszuarbeiten, vernünftig vorzulegen und in den Ausschüssen beraten zu lassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Sie haben die Zeit verschlafen. Sie sind zu spät gekommen. Jetzt wird uns zugemutet, das in aller Eile durchzuziehen.Sie haben in einer Presseerklärung und auch heute wieder gesagt, Sie hätten den Gesetzentwurf schnell erstellt. Das ist nichts anderes als eine Verhöhnung dieses Parlaments.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man sich das einmal anschaut, sieht man, dass eine gründliche Beratung dieses Ausführungsgesetzes zum SGB XII dringend notwendig gewesen wäre. Was Sie uns jetzt in aller Eile vorlegen, ist nämlich handwerklich so schlampig gemacht, wie ich es selten erlebt habe. Das fängt schon bei den Formalien an. Es hätte sich vielleicht doch noch einmal jemand die Mühe machen sollen, bevor es zur Drucksache wird, das Ganze Korrektur zu lesen. Dann hätte vielleicht jemand festgestellt, dass der § 5 nicht auf sich selbst,sondern auf § 4 verweisen müsste und dass im OFFENSIV-Gesetz der § 8 nicht sich selbst, sondern § 7 in Bezug nimmt. Gut, das sind Schreibfehler. Nur ist es ärgerlich, wenn das in Drucksachen auftaucht. Richtig ärgerlich wird es dann bei den Regelungen über die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem überörtlichen und dem örtlichen Sozialhilfeträger. Diese sind bei Ihnen in dem Gesetzentwurf so verquast und mit komplizierten Bezügen,Ausnahmen, Rückbezügen,Ausnahmen von der Ausnahme und Querverweisen gespickt, dass ein völlig unverständliches Kauderwelsch dabei herauskommt.

Es hat erhebliche Mühe gekostet, mich durch den Gesetzentwurf und die einzelnen Vorschriften zu wühlen und dabei herauszufinden, wie jetzt eigentlich die Zuständigkeitsverteilung zum 01.01.2005 in Hessen aussehen soll. Nachdem ich mich durch einige Paragraphen gequält hatte und das Ganze mit der gegenwärtigen Rechtslage verglichen habe, habe ich am Ende festgestellt, dass sich zunächst einmal gar nichts ändert. Das ist in der Sache auch richtig. Das sage ich gleich dazu. Es ist richtig, dass die Sozialhilfeträger, die zum 01.01.2005 die Umsetzung von SGB II und SGB XII schultern müssen, nicht auch noch mit Änderungen in Zuständigkeitsfragen belastet werden, sondern dass die Übergangsfrist zum 31.12.2006 dazu genutzt wird, das vernünftig zu diskutieren.

Aber dann taucht bei Ihnen im Gesetzentwurf plötzlich ein § 2 auf, der eine von der bisherigen Regelung deutlich abweichende Regelung über die Zuständigkeitsverteilung enthält. Erst in § 13 wird mitgeteilt, dass diese zunächst gar nicht gelten soll. In der Begründung erfahren wir dann, dass die Zeit genutzt werden soll, um mit den Verbänden zu diskutieren,was eigentlich ab 01.01.2007 gelten soll. Das bedeutet doch im Grunde genommen nichts anderes, als dass Sie uns hier etwas vorlegen, was ins Gesetzund Verordnungsblatt hineinkommen soll, aber niemals Geltung erlangen wird. Sie muten uns zu, hier etwas zu verabschieden,nämlich Ihren § 2,der schon nach den Vorstellungen der Landesregierung niemals normative Kraft entfalten wird.

Wenn Sie eine vertiefende Erörterung der zugrunde liegenden Probleme wirklich wollen, warum nehmen Sie dann das Ergebnis schon vorweg? Warum sagen Sie dann schon, was zum 01.01.2007 gelten könnte, obwohl Sie in der Begründung sagen, dass das noch gar nicht gelten soll? Falls Sie es mit § 2 wiederum nicht so ernst meinen – nach dem Motto: Das habe ich zwar hineingeschrieben, aber nicht so ernst gemeint –,warum dann dieser unnötige Beitrag zur Verwirrung? Es wäre doch ganz einfach gewesen. Das, was Sie in § 13 als § 2 formuliert haben, hätten Sie in das Gesetz hineinschreiben und das Ganze bis zum

31.12.2006 befristen können, um rechtzeitig eine endgültige Regelung zu treffen. Das wäre einfacher, klarer und für alle Beteiligten nachvollziehbar.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist auch deswegen so unsinnig, weil Ihr jetziger § 2, von dem, wie bereits gesagt, zweifelhaft ist, ob er jemals Geltung erlangt, schon systematisch völlig falsch ist. Er beginnt mit den Worten: „Abweichend von § 97 Abs. 3 SGB XII werden den Trägern bestimmte Aufgaben zugewiesen.“ Dabei wird völlig übersehen, dass § 97 Abs. 3 überhaupt nur dann greift, wenn das Landesrecht keine Regeln über die Zuständigkeiten der Sozialhilfeträger enthält. Wenn wir irgendeine Aufgabe dem Landeswohlfahrtsverband zuweisen, dann gilt § 97 Abs. 3 schon nicht mehr. Dann brauchen wir davon auch nicht abzuweichen.

Wir können uns also ganz einfach darauf beschränken, zu regeln, was der LWV machen soll. Ihre Formulierung ist nicht nur systematisch falsch, sondern dadurch vor allem auch in höchstem Maße kompliziert geworden – und das völlig überflüssigerweise. Kollege Wintermeyer von der CDU-Fraktion hat anlässlich des Deutschen Juristentages, wo über die Qualität von Gesetzgebung diskutiert worden ist,in einer Presseerklärung als Kriterium für eine gute Gesetzgebung Folgendes genannt – ich zitiere –:„Die Regelungen sind sprachlich einfach und möglichst knapp gefasst.“ Genau so ist es. Gemessen daran haben wir hier einen schlechten Gesetzentwurf und keinen guten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Auch in der Sache nehmen Sie mit diesem § 2 falsche Weichenstellungen vor.Nach Ihrem Vorschlag wäre es weiterhin zum 01.01.2007 so, dass z. B. die ambulante Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Sache des örtlichen und die stationäre oder teilstationäre Hilfe Sache des überörtlichen Trägers wäre. Nun wissen wir aber aus der Praxis, dass gerade diese Unterscheidung in der Zuständigkeit dazu führt, dass die Frage, ob ambulant oder stationär betreut wird, vielfach nicht nach sachlichen Gesichtspunkten, sondern nach Trägerinteresse entschieden wird. Das ist im Übrigen der Grund, weshalb in Hessen seit längerem gilt, dass bei der Hilfe zur Pflege bei über 65-Jährigen diese Zuständigkeitsspaltung aufgegeben und alles auf den kommunalen Träger übertragen wurde. Weshalb Sie in diesem § 2 die Vorfestlegung treffen, ohne die Diskussion abzuwarten, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Wenn man sich einmal da durchgewühlt hat, stellt man auch fest, dass Sie Aufgaben vom überörtlichen auf den örtlichen Träger übertragen wollen. Man weiß – wie gesagt – nicht so genau, ob das schlussendlich auch Gesetz werden soll. Aber jedenfalls steht es so zunächst einmal drin. Da geht es z. B. um die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln oder die Hilfe beim Hochschulbesuch.Man mag das wollen.Aber weshalb man sagt,man wolle das offen diskutieren, aber gleichzeitig schon eine Vorfestlegung trifft, muss mir jemand erklären.

Unsere grüne Fraktion in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes hat den Vorschlag gemacht, in einem Workshop oder einer Anhörung über Ziele einer zeitgemäßen Eingliederungshilfe und über erforderliche Strukturanpassungen zu diskutieren. Das wäre genau der richtige Weg. Die Möglichkeiten, die uns die neue Bundesgesetzgebung bei der Entscheidung über die Zuständigkeiten gibt, dazu zu nutzen, auch über die Inhalte der Eingliederungshilfe zu reden und dann in vernünfti

gen Gesetzgebungsverfahren im Laufe des Jahres 2006 zu einer guten Regelung zu kommen, wäre der richtige Weg. Noch einmal: Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb Sie hier Vorfestlegungen treffen.

Es geht aber noch weiter. Sie schaffen mit Ihrem Gesetzentwurf bewährte Strukturen in der Sozialhilfe ab. Interessant ist nämlich nicht nur das, was in dem Gesetz steht, sondern auch das, was nicht drinsteht.

Zunächst einmal wollen Sie die Anhörung sozial erfahrener Personen beim Erlass von Verwaltungsvorschriften und im Widerspruchsverfahren abschaffen. Eine 30 bis 40 Jahre alte Tradition in Hessen soll mit einem Federstrich ausgelöscht werden.Die Sozialhilfekommissionen bei den örtlichen und überörtlichen Trägern sollen abgeschafft werden. All dies ist in der Tat ein starkes Stück und darf nach unserer Überzeugung so nicht in das Gesetz aufgenommen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weise darauf hin, dass die sozial erfahrenen Personen, die angehört werden sollen, in der Regel ehrenamtlich tätige Menschen sind, die ihre Lebenserfahrung in den Dienst der Allgemeinheit stellen. Sie können die Beteiligung dieser Menschen abschaffen.Aber dann müssen Sie auch aufhören, so zu tun, als ob das Land Hessen die Ehrenamtlichkeit besonders fördern würde. Sie schaffen gerade eine bewährte Form institutionalisierter Ehrenamtlichkeit ab und schaden damit dem Ehrenamt mehr,als sie ihm durch die warmen Worte in Ihren Sonntagsreden je nutzen könnten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf ist auch an anderer Stelle unvollständig. Sie sagen nichts zu der Möglichkeit, die es nach dem neuen Bundesrecht gibt, im Landesrecht andere – in diesem Fall für die Betroffenen günstigere – Einkommensgrenzen festzusetzen,als das im Bundesgesetz vorgegeben ist. Dazu sagen Sie kein Wort. Die früher im Bundessozialhilfegesetz in drei Stufen gestaffelte Einkommensgrenze wurde vor allem auf Initiative der Länder auf eine einheitliche Einkommensgrenze zurückgeführt. Als Ausgleich wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben, für besondere Formen von Hilfe oder für bestimmte Personengruppen eine höhere Einkommensgrenze festzusetzen.

Nun kann man sagen:Wir wollen das in Hessen nicht, weil es uns zu viel Geld kostet. – Aber dann müssen Sie die Verantwortung dafür übernehmen und den behinderten Menschen im Lande Hessen sagen: Wenn ihr Eingliederungshilfe für Behinderte oder Hilfe zur Pflege bezieht, müsst ihr dafür in Zukunft einen größeren Teil eures Einkommens aufwenden als bisher. – Sie können sich nicht aus Ihrer Verantwortung davonstehlen, indem Sie das einfach verschweigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt noch einige andere Unzulänglichkeiten. So fehlt z. B. die Festlegung der für die Festsetzung des Barbetrags für Minderjährige zuständigen Landesbehörde. Das ist eine Landesangelegenheit.Wer das in Hessen machen soll – keine Ahnung. In dem Gesetzentwurf steht das jedenfalls nicht.

Es fehlt die Festlegung, wer eigentlich die oberste Landesbehörde sein soll. Das ist im Bundesgesetz mehrfach erwähnt.Auch da haben wir keine Ahnung.

Mein Fazit lautet also: Der Gesetzentwurf kommt zu spät, ist zu schlampig gemacht, klingt zu vollmundig, und er ist unvollständig, ungenau und unzureichend.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach den Erfahrungen mit dieser Landesregierung befürchte ich, dass sie hier, wie auch in allen anderen Fällen, beratungsresistent ist. Deswegen fürchte ich, dass dieses legislative Monstrum tatsächlich einmal im Gesetz- und Verordnungsblatt auftauchen wird. Aber, wie gesagt, jeder blamiert sich so gut, wie er kann. Wenn ich an das denke, was vorhin im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Bundesebene gesagt wurde: Ich finde, wer das hessische Landesrecht so schlampig behandelt, sollte nicht den Anspruch erheben, auch noch das Bundesrecht verhunzen zu dürfen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Jürgens. – Das Wort hat der Kollege Boddenberg, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir den spannenden Ausführungen des Kollegen Jürgens folgen durften, der sich fast mit jeder einzelnen Zeile des Gesetzentwurfs beschäftigt hat

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

was ich nicht kritisiere, Herr Kollege Kaufmann, sondern nur feststelle –, möchte ich mich, wenn Sie damit einverstanden sind, ein wenig mehr mit dem Grund auseinander setzen, aus dem wir diesen Gesetzentwurf heute verabschieden.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bin nie mit Ihnen einverstanden, Herr Kollege!)

Es geht um die Arbeitslosigkeit und um die nicht mehr finanzierbaren sozialen Leistungen aus den unterschiedlichen Töpfen. Vor allem möchte ich mich mit der Frage beschäftigen, wie die Gesetze, die die Länder nun beschließen – wozu wir durch unsere Vermittlung auf der Bundesebene beigetragen haben –, vollzogen werden sollen.