Vor der Wahl war eines Ihrer Argumente, unter dieser Landesregierung gehe die relative Steuerkraft Hessens zurück, deswegen stehe Hessen so schlecht da. Mit 131 % liegen wir jetzt wieder einsam an der Spitze. Deshalb ist dieses damals vorgebrachte Argument ziemlich untauglich.
Dann ist es jetzt aber auch richtig, festzuhalten, dass wir nur durch die Erstattung der Körperschaftsteuer so abgerutscht sind. Insgesamt stehen wir mit unserer relativen Steuerstärke gegenüber den anderen Ländern noch sehr gut da.
Im Nachtragshaushalt hatten wir Steuereinnahmen in Höhe von 13,21 Milliarden c angesetzt. Sie waren gerade einmal 3,1 Millionen c höher, als wir angenommen hatten. Wir kamen vom Oktober 2002 her mit der Annahme 13,21 Milliarden c. Wir haben uns damit in den letzten drei Monaten nur um 3,1 Millionen c zu unseren Gunsten verrechnet. In diesem Zusammenhang danke ich den Mit
arbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums sehr herzlich. Das zeigt, wie solide wir dort gerechnet haben.
Ich bin gleich mit meiner Rede fertig. – Die Forderung nach Aufstellung eines Nachtragshaushaltsgesetzentwurfs kommt angesichts der realen Zahlen zu früh. Übrigens ist das auch ein Witz. Nächste Woche trifft sich der Arbeitskreis Steuerschätzungen. Trotzdem haben Sie diese Woche diesen Antrag gestellt.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben dies gemacht, damit Sie im Juni 2003 den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes vorlegen können!)
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Die nützen leider nichts,weil Sie nichts annehmen können!)
Dafür bin ich ein bisschen zu lang dabei. – Angesichts des Zustands Ihrer Bundesregierung und Ihrer Parteien kann ich die Befürchtung der Mitglieder der SPD und der GRÜNEN nachvollziehen, der Rest des Jahres 2003 werde extrem schwer werden.
Da wir ebenso empfinden,werden wir jetzt erst einmal die Steuerschätzung abwarten, die nächste Woche stattfinden wird. Gegebenenfalls werden wir danach sofort geeignete Schritte zur Begrenzung des Risikos einleiten. Übrigens ist das der viel wichtigere Schritt als der, einen Nachtragshaushaltsgesetzentwurf vorzulegen. Wenn es Probleme gibt, müssen entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet werden.
Ich sage ausdrücklich: Zu unserem Instrumentarium gehört auch die Möglichkeit, dem Parlament einen Nachtragshaushaltsgesetzentwurf vorzulegen. Bei der Abwägung ist aber nicht nur das Ergebnis der Steuerschätzung zu beachten. Vielmehr muss auch beobachtet werden, ob sich die positive Sonderentwicklung, die es in Hessen gibt, fortsetzt oder ob negative Faktoren auftreten. Dann müsste sofort reagiert werden. Das ist dann aber keine Entscheidung aus dem Bauch heraus, sondern eine rationale. Übrigens gibt es zu dieser Angelegenheit eine stupide Wiederholung von Anträgen hier im Hessischen Landtag. Die Entscheidung wird dann aber auf der Basis konkreter Entwicklungen und sich gegebenenfalls verfestigender Prognosen für Hessen fallen.
Eines muss aber klar sein: Wenn sich die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltsgesetzentwurfs für Hessen aufgrund weiterer dramatischer Einbrüche bei den Steuern, der Einzahlungen in den Länderfinanzausgleich oder sonstiger externer Haushaltsrisiken ergeben würde, ginge es nicht mehr darum, den bisher geplanten Verschuldungsrahmen einzuhalten. Vielmehr ginge es dann um eine ungeschminkte, auf Hessen heruntergebrochene Darstellung der Haushaltssituation Deutschlands.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau das wollen wir! – Norbert Schmitt (SPD): Was heißt das denn?)
Die haushaltssichernden Maßnahmen müssen vorher getroffen werden und werden vorher getroffen, falls sich die Notwendigkeit dazu ergibt.
Wir alle sollten erst einmal abwarten, ob und wann Herr Eichel angesichts der wesentlich dramatischeren Situation des Bundes einen Nachtragshaushaltsgesetzentwurf vorlegt und ob er erneut die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts feststellen muss.
Wir stehen zu unserem Haushalt, der auf der Basis der im November 2002 vorliegenden Zahlen solide aufgestellt wurde. Trotz der Diffamierungen durch die Vertreter der Opposition – den Vertretern der SPD und der GRÜNEN – vor der Wahl haben ihn die hessischen Wähler mit einer Entscheidung für die CDU und die FDP akzeptiert. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, weite Strecken Ihrer Rede bezogen sich auf Berlin. Dass Sie das gemacht haben, kann ich verstehen. Aber es geht hier um den Haushalt Hessens. Für den sind Sie ganz alleine verantwortlich.
Das erinnert mich an frühere Zeiten in der Kommunalpolitik. Damals sind die Bürgermeister kleiner Ortschaften zum Landrat gegangen und haben sich von ihm den Haushalt aufstellen lassen. Herr Minister, Sie sind für diesen Haushalt verantwortlich. Wir reden über den Haushalt Hessens.
Jetzt will ich konkret über einige Dinge reden. Herr Minister, ich komme zur Finanzkraft des Landes Hessens. Selbstverständlich war es so, dass Hessen im letzten Jahr hinsichtlich der Finanzkraft zurückgefallen ist. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen und Ergebnisse müssen Sie doch sehen. Dadurch, dass Hessen im letzten Jahr in der Finanzkraft zurückgefallen ist, hat es im ersten Vierteljahr dieses Jahres trotz höherer Steueraufkommen in den Länderfinanzausgleich weniger einzuzahlen. Denn die Einzahlungen beruhen auf den Daten des letzten Jahres. Das wird sich im zweiten Halbjahr wieder ausgleichen. Das will ich hier ganz klar und deutlich sagen.
Ich will hier nicht über das Steueraufkommen im Einzelnen reden. Ich will vielmehr über die Risiken reden – das hat Herr Kollege Schmitt schon sehr deutlich gesagt –, die Sie bewusst in den Haushalt eingebaut haben. Darüber haben Sie hier überhaupt kein Wort verloren.
Erstens.Wie sieht es mit der Tariferhöhung aus? Zweitens. Wie sieht es mit der Veranschlagung der Versorgungslasten aus? Ist die realistisch? Das sind zwei ganz wichtige Punkte.
Ich komme zum dritten Punkt, auf den es ankommt. Obwohl Sie wussten, wie risikobehaftet dieser Haushalt ist, haben Sie die Neuverschuldung bis an die Verfassungsgrenze voll ausgereizt. Dabei haben Sie dann auch noch mit Tricks gearbeitet. Sie konnten die zulässige Grenze deshalb so hoch ansetzen, weil Sie das Vermögen, das Sie gekauft haben, eingerechnet haben. Sie haben aber mehr Vermögen verkauft. Im Saldo hat das Land Hessen also weniger Vermögen. Sie haben aber nur das eine eingerechnet. Deshalb ist die nach der Verfassung zulässige Verschuldungsgrenze so hoch angesetzt. Ohne diesen Trick hätten Sie deutlich über der nach der Verfassung zulässigen Grenze gelegen.
Wir wollen jetzt über die Risiken Bescheid wissen, die Sie in den Haushalt eingebaut haben. Wir wollen wissen, wie sich das entwickelt hat.Dazu sollen Sie hier konkret etwas sagen. Dazu haben Sie keinen Ton gesagt und keine Zahlen und keine konkreten Ergebnisse genannt. Das will ich hier ganz klar und deutlich sagen.
Herr Minister, ich komme zu einem weiteren Punkt. Wie sieht es denn aus? Zwei Jahre hintereinander hat diese Opposition und hat meine Fraktion immer wieder gesagt: Wir brauchen einen Nachtragshaushaltsgesetzentwurf. – Was geschah? Mit großer Überzeugung wurde immer wieder gesagt: Den brauchen wir nicht. – Was ist dann zwei Jahre hintereinander geschehen? Zwei Jahre hintereinander haben Sie einen Nachtragshaushaltsgesetzentwurf vorlegen müssen. Dies geschah aber zu spät. Denn im Grunde genommen konnten Sie dann nicht mehr reagieren.
Dann haben Sie sich noch ein starkes Stück geleistet. Sie haben gesagt, im letzten Jahr habe es sich bei dem Nachtragshaushalt um eine präzise Landung gehandelt. Wann wurde der Nachtragshaushaltsgesetzentwurf denn verabschiedet?
Er wurde am Ende des Jahres verabschiedet. Der durfte nicht wieder so schief gehen wie der des Jahres zuvor. Im Jahr zuvor wurde Mitte Dezember der Nachtragshaushaltsgesetzentwurf verabschiedet. Bei diesem stimmten die Zahlen überhaupt nicht. Damals mussten Sie in der Endabrechnung 500 Millionen DM zusätzlich Schulden machen. Es wäre ein abenteuerlicher Witz gewesen, wenn Sie es ein Jahr darauf wieder so hätten machen müssen. Das will ich ganz deutlich sagen.
Ich komme jetzt zur Frage der Neuverschuldung. Sie haben eben die Neuverschuldung des Bundes angesprochen. Die ist schon dramatisch. Das will ich gar nicht wegdiskutieren. Nur sollten Sie die Neuverschuldung gegenüberstellen, die Sie im letzten Jahr gemacht haben. Sie mussten sie verdreifachen.Eben haben Sie die Zahlen des Bundes genannt. Dort ist es zu einer Verdoppelung gekommen. Das ist viel zu viel. Das sage ich sehr deutlich. Sie mussten aber im letzten Jahr die von Ihnen zunächst geplante Nettoneuverschuldung verdreifachen. Das ist die Geschichte.
Ich sage noch einige wenige Sätze dazu. – Natürlich sollen Sie die Steuerschätzung des Mai 2003 abwarten.Aber ich sage Ihnen heute wieder das, was ich Ihnen auch in den letzten zwei Jahren jeweils gesagt habe: Sie werden auch in diesem Jahr einen Nachtragshaushaltsgesetzentwurf vorlegen müssen. – Das wird notwendig werden. Sie werden sich wieder lange zieren, ihn vorzulegen. Sie werden ihn dann vorlegen müssen. Sorgen Sie endlich dafür, dass im Lande Hessen eine nachhaltige Finanzpolitik gemacht wird. Das wäre für alle Beteiligten das Beste.
Mir liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Es ist vorgesehen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Vorlage eines Nachtragshaushalts, Drucks. 16/41, dem Haushaltsausschuss zu überweisen. Dem wird nicht widersprochen? – Dann ist das so beschlossen.
Ebenfalls ist vorgesehen, den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Haushaltsrisiken im Etat 2003, Drucks. 16/48, der unter Tagesordnungspunkt 19 aufgeführt ist, dem Haushaltsausschuss zu überweisen. Dem wird auch nicht widersprochen? – Dann ist das ebenfalls so beschlossen.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einsetzung einer Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung – Drucks. 16/42 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass wir eine Enquetekommission zur Verfassungsreform einsetzen, die die Hessische Verfassung in ihrer Gesamtheit überarbeiten und Vorschläge für ihre zukunftsfähige Gestaltung unterbreiten soll.
Ich kann mich gut erinnern, dass 1996, anlässlich des 50. Jahrestages des In-Kraft-Tretens der Hessischen Verfassung, im Rahmen der Frankfurter Tage der Rechtspolitik ein sehr hochkarätig besetztes Podium über die Frage „Verfassungswirklichkeit und Verfassung des Landes Hessen“ debattiert hat und dort von vielen gesagt worden ist – immer verbunden mit dem Wort „eigentlich“ –: Eigentlich müsste man an eine Gesamtüberarbeitung der Hessischen Verfassung herangehen.