Wenn Sie z. B. so locker davon sprechen, dass es eine wunderbare Vielfalt in der hessischen Medienlandschaft gibt und dass es allgemeiner Konsens ist, weise ich Sie darauf hin, dass alle Punkte, die zum Erreichen dieser Vielfalt hergestellt wurden, immer dann geschehen sind, wenn CDU und FDP die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen haben.
Das gilt für die Einführung von Radio FFH vor elf Jahren, das gilt für das Frankfurt Business Radio, das wir eingeführt haben,das gilt für das Rhein-Main-TV.Alles,was wir in diesem Bereich an Vielfalt, an Zulassen von privaten elektronischen Anbietern ermöglicht haben, geht immer alleine auf das Konto von CDU und FDP. Die Sozialdemokraten haben sich an dieser Stelle immer verweigert und ganz dramatisch dagegen gekämpft.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Michael Siebel (SPD): Erzählen Sie doch nicht so ein dummes Zeug!)
Herr Kollege Siebel, wenn Sie in dem zweiten Absatz Ihres Antrags locker davon reden, man könne es quasi so beschließen, wie es da steht, möchte ich Ihnen nur einmal sagen, Ihr letzter Satz lautet: „Insbesondere das Verhalten der CDU/CSU-geführten Länder ist geeignet, die KEF zu gefährden und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusätzlichen Risiken auszusetzen.“ – Verehrter Herr Kollege Siebel – Herr Hahn hat das berühmte SMS-Papier von Steinbrück, Milbradt und Stoiber genannt –, wenn Sie Herrn Steinbrück auch der CDU zuschreiben wollen, dann finde ich das ausgesprochen sympathisch, den wollen wir aber gar nicht haben. Sie sollten hier aber schon zur Kenntnis nehmen, dass sich die Welt so einfach, wie Sie sie sich in Ihrem Antrag schnitzen wollen, nicht darstellt.
Das Stichwort Schleichwerbung hat Herr Kollege Hahn ebenfalls zu Recht kritisiert. Schleichwerbung ist unerträglich. Deswegen ist es auch richtig, dass bei „Wetten, dass...“ keine Handys mehr gezeigt werden. Um einmal den konkreten Sachverhalt herzustellen: Wenn eine Sendung wie „Wetten, dass...“ von der Firma Haribo gesponsert wird und während der Sendung auf dem Tisch von Thomas Gottschalk die Gummibärchen von Haribo liegen, dann handelt es sich dabei um eine Verknüpfung, die nicht stattfinden darf. Der Fernsehrat hat erreicht, dass diese Gummibärchen jetzt dort weggenommen wurden.
Das zeigt doch, dass an dieser Stelle die Aufsichtskriterien öffentlich-rechtlicher Natur greifen und die notwendigen Dinge durchgeführt werden.
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich diese Diskussion nicht einfach gemacht. In einer Zeit, in der wir an vielen Stellen zurücknehmen und Einschnitte vornehmen müssen, ist natürlich auch die Frage gerechtfertigt, ob ein öffentlich-rechtliches Gebührenaufkommen weiter erhöht werden muss. Diese Frage ist völlig berechtigt. Sie hat natürlich auch in unserer Fraktion zu erheblichen Diskussionen geführt. Aber wir haben uns am Ende dafür ent
schieden, dass wir diesen Weg mitgehen und dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unsere Zustimmung geben werden. Das werden wir deshalb tun, weil wir der Auffassung sind, dass wir dies der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schuldig sind und dass wir insbesondere unserem Heimatsender, dem Hessischen Rundfunk, der auch im kulturellen Bereich sehr viel für unser Land tut und eine wichtige Klammerfunktion für die Integrität unseres Landes wahrnimmt,verpflichtet sind.Deshalb tragen wir diese Gebührenerhöhung mit.
Verehrter Herr Kollege Hahn, verehrte Frau Kollegin Hinz, an dieser Stelle möchte ich Sie um eines bitten. Sie haben beide versucht, eine Diskussion nach dem Motto aufzumachen: „Wir würden das gern ein bisschen anders machen, und dann würden wir vielleicht zustimmen.“ Sie wissen genau, dass es keine Möglichkeit gibt, das Ganze ein bisschen anders zu machen. Herr Kollege Hahn, es gibt keine Möglichkeit, es so zu machen, wie Sie es angekündigt haben, dass nämlich Länderregierungen, an denen die FDP beteiligt wird, an der Gebührenfrage etwas verändern. Sie haben jetzt nach einem Diskussionsprozess von einem Jahr, an dem Sie selbst maßgeblich beteiligt waren, die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen. Sie können sagen: „Ja, wir stimmen dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu“, oder Sie können sagen: „Wir lehnen ihn ab“. Aber eine andere Möglichkeit besteht nicht. Hören Sie also bitte mit der Rosinenpickerei auf. Sie werden sich an dieser Stelle erklären müssen. Das haben Sie getan.
Wir bedauern es, dass die FDP an dieser Stelle ausscheidet. Wir bedauern auch, dass die GRÜNEN an dieser Stelle den Weg nicht mitgehen.Ich hätte mir für die CDULandtagsfraktion gewünscht, dass wir an dieser Stelle zu einem Konsens kommen, nachdem in den letzten zwölf Monaten viele Diskussionen geführt wurden. Aber wir sind natürlich auch bereit, dies mit den Sozialdemokraten gemeinsam zu schultern. Wir werden dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unsere Zustimmung geben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung des Rundfunkänderungsstaatsvertragsgesetzes erfolgt.
Es wird zur weiteren Beratung und Vorbereitung der zweiten Lesung an den Hauptausschuss überwiesen. Wer ist dafür? Den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen?
Ja, die Frage ist, wenn sich kein Widerspruch erhebt, nicht ganz erlaubt. Das war mein Problem. Deswegen haben wir es so herum gemacht.
Mit dem Gesetzentwurf geht der Tagesordnungspunkt 118 an den Ausschuss. – Dem widerspricht auch niemand. Dann ist das auch so protokollarisch festgehalten.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über
Herr Präsident! Die Landesregierung legt den Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge vor.Auslöser für diesen Gesetzentwurf ist das Zuwanderungsgesetz vom 30.Juli 2004,das mit einer breiten Mehrheit verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Es hat unter anderem zur Folge, dass wir Regelungen im Hessischen Gesetz über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge anpassen und ändern müssen.
In Art. 1 dieses Gesetzes tritt das Gesetz über den Aufenthalt und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet an die Stelle des Ausländergesetzes. Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern werden jetzt ausgehend von ihrem Zweck statt wie bisher formal nach Aufenthaltstiteln geregelt,also Ausbildung,Erwerbstätigkeit,humanitäre Gründe etc. Die Zahl der Aufenthaltstitel wird reduziert. In Zukunft wird es nur noch Visum, Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis geben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt nun darauf ab, die Landesregelungen den Bestimmungen des Art. 1 des Zuwanderungsgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, anzupassen.
Eine Änderung betrifft die unerlaubt eingereisten Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebehaft genommen werden und aus der Haft abgeschoben oder zurückgeschoben werden können. Sie unterliegen künftig ebenso einer bundeseinheitlichen Verteilung wie die Asylbewerber.
Das Land Hessen muss daher die Aufnahmeverteilung und die Kostentragung neu regeln.Des Weiteren normiert das Aufenthaltsgesetz erstmals bundeseinheitlich die Verteilung jüdischer Zuwanderer und anderer Personengruppen, sodass auch hier eine Verteilungsregelung zu treffen ist. Dazu hatten wir in Hessen bereits eine Regelung, wie und nach welchen Wünschen verteilt wird.Aber auch dort gilt es nun, eine gesetzliche Regelung aufzunehmen.
Das durch das Zuwanderungsgesetz ebenfalls geänderte Asylverfahrensgesetz betont in § 14a den Grundsatz der Familieneinheit bei der Asylantragstellung. Auch dem wird im Gesetz Rechnung getragen.
Die unerlaubt eingereisten Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung der unerlaubten Einreise in Abschiebehaft genommen und aus der Haft abgeschoben werden können, werden als eine neue Personengruppe nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes aufgenommen. Auch hier hat dies die Folge, dass eine Kostenregelung im Gesetz in Form einer Übernahme der Aufwendungen für bis zu zwei Jahre getroffen worden ist.
Mit dieser Regelung werden die bisherigen Anlaufgemeinden entlastet, insbesondere die großen Städte, die erfahrungsgemäß vorrangiges Ziel dieser Personen waren.
Allerdings gehe ich hierbei auch davon aus, dass die bundesrechtliche Regelung, d. h. die Abschaffung der Privilegierung dieser Ausländergruppe,was die freie Wahl ihres Wohnortes anbelangt, dazu führen wird, dass die meisten dieser Personen nunmehr einen Asylantrag stellen werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass ein großer Teil in andere Bundesländer verteilt werden wird.
Mit den übrigen Gesetzesänderungen erfolgen lediglich redaktionelle Anpassungen an das Zuwanderungsgesetz. – Damit habe ich den Gesetzentwurf eingebracht. Ich denke, wir können ihn dann im Ausschuss weiter diskutieren.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit ist das Gesetz eingebracht. Vereinbarungsgemäß findet keine Aussprache statt.
An den Sozialpolitischen Ausschuss? – Beides? – Ich habe gehört, dass das mit Mitberatung sein soll.
Also kein weiterer Ausschuss, sondern nur Sozialpolitischer Ausschuss. – Damit ist das so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Ausführung des Wohnraumförderungsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Neugliederung des Lahn-Dill-Gebietes und zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie zur Regelung sonstiger Fragen der Verwaltungsreform – Drucks. 16/2855 zu Drucks. 16/2719 –
Auch hier ist keine Aussprache vorgesehen.Berichterstattung muss erfolgen. Berichterstatter ist Herr Dr. Lübcke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Fraktionsvorsitzender,die Jahre schreiten voran,und man schleicht zum Mikrofon.
Ich darf Ihnen Bericht erstatten zu dieser Beschlussempfehlung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 48. Plenarsitzung am 6. Oktober 2004 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 11. November 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig zu dem eben vorgetragenen Votum gelangt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU,der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir lösen den Lahn-Dill-Kreis auf!)
Dann lasse ich über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zuzustimmen bereit ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen?