Dann lasse ich über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zuzustimmen bereit ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen?
Enthält sich jemand der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden ist und damit zum Gesetz erhoben ist.
Ich rufe einige Dringliche Anträge auf. Soeben eingegangen und an Sie verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Wettbewerb im Schienen-, Straßen- und Luftverkehr, Drucks. 16/3251. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 120. Das hatten wir auch noch nicht.
Ja, absolut. Das ist Rekord. – Dieser Tagesordnungspunkt könnte zusammen mit den Tagesordnungspunkten 48 und 116 aufgerufen werden. Gibt es allgemeines Einverständnis? – Dann werden wir so verfahren.
Des Weiteren eingegangen und an Sie verteilt ist ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/3252, zum Tagesordnungspunkt 119, und zwar zu dem Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend interdisziplinäre Studien- und Prüfungsinhalte im Hinblick auf behindertengerechtes, energie- und umweltgerechtes Bauen, Drucks. 16/3250. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze – Drucks. 16/3102 zu Drucks. 16/2718 –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 48. Plenarsitzung am 6. Oktober 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/2771 war dem Ausschuss direkt vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag Drucks. 16/2771 eine schriftliche und am 8. November 2004 eine mündliche Anhörung durchgeführt. Es sind insgesamt
In seiner Sitzung am 11. November 2004 hat der Ausschuss einvernehmlich die Beschlussfassung über den Änderungsantrag Drucks. 16/2771 vertagt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die bereits genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. Sie können gleich stehen bleiben, weil Sie die erste Rednerin sind. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tatsache, dass uns der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion bislang in unveränderter Form vorliegt und auch im Ausschuss noch keine Änderungsanträge behandelt wurden, sondern auch der schon vorliegende Änderungsantrag der GRÜNEN vertagt wurde – wie ich das eben vorgetragen habe –, ist Ausfluss einer Vereinbarung zwischen den Obleuten. Von daher beraten wir jetzt hier in zweiter Lesung im Grunde genommen zunächst einmal die Auswertung der Anhörung, die wir, wie vorgetragen, zu dem Gesetzentwurf durchgeführt haben.
Für die FDP-Fraktion steht nach Auswertung dieser Anhörung fest, dass der Gesetzentwurf der CDU zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes ganz erheblich nachgebessert werden muss. Bei der Anhörung Anfang November hatte sich sehr eindringlich ergeben, dass die hochschulpolitischen Ideen der CDU in diesem Gesetzentwurf von der ganz großen Mehrheit der Experten abgelehnt wurden, man könnte auch sagen: Dieser Teil des Gesetzentwurfes ist durchgefallen. – Ich sage ganz bewusst: „dieser Teil des Gesetzentwurfes“, denn wie schon in der ersten Lesung von mir ausgeführt, wird in einem ganz großen Teil des Gesetzentwurfs schlichtweg nichts anderes gemacht, als mittlerweile verabschiedetes Bundesrecht auf Landesebene umzusetzen. Auch hier gibt es in den Details einige Anmerkungen zu machen. Das ist aber nicht der Problempunkt dieser Gesetzesnovelle.Problempunkte dieser Gesetzesnovelle sind ganz eindeutig die von der CDU politisch geprägten Punkte. Zu diesen werde ich vorrangig entsprechend Stellung nehmen.
Wenn man die Anhörung auswertet, stellt man fest, dass dieses Gesetz nach der Auffassung der Angehörten deswegen nicht notwendig ist, weil das bislang gültige Gesetz – das 2000er-Gesetz – sich grundsätzlich bewährt hat. Sie können sich vorstellen, dass es zur Freude der FDP-Fraktion ist, dass dies in der Anhörung zum Ausdruck gekommen ist, ist doch dieses 2000er-Gesetz, das zurzeit Gültigkeit in diesem Land hat, das Gesetz, das unter der Federführung von Wissenschaftsministerin Ruth Wagner in der letzten Legislaturperiode erarbeitet wurde.
Die Angehörten waren in ganz, ganz überwiegender Anzahl der Auffassung, dass dieses 2000er-Gesetz eine Professionalisierung der Gremien sowie eine klare Zuordnung der Verantwortung mit sich gebracht habe und dass eine Veränderung so, wie sie nun von der CDU angestrebt werde, nämlich im Hinblick auf eine einseitige Stärkung des Präsidenten bzw. des Präsidiums zulasten der akade
mischen Gremien, wie des Senats, nicht sinnvoll ist. Es wurde zu meiner Überraschung sehr klar vorgetragen, und zwar nicht nur von den Senaten, sondern gerade von der Mehrheit der Präsidien unserer Hochschulen, dass es nicht allein darum gehe, Entscheidungen schneller, da alleine, treffen zu können, sondern dass es vielmehr darum gehe, die getroffenen Entscheidungen in der Hochschule auch durchsetzen zu können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen gerade von der CDU, es ist sehr deutlich gemacht worden, dass es dafür die Beteiligungen der Mitgliedsgruppen der Hochschule braucht. Das setzt die Einbeziehung und die Kommunikation in der Hochschule voraus. Das ist letztendlich auch die Leistung des Präsidenten bzw. des Präsidiums. Herr Präsident Nienhaus von der Universität Marburg sprach hier von geordneter Partizipation, die er der einseitigen Stärkung des Präsidiums vorziehe.
Es wurde auch sehr deutlich darauf hingewiesen, insbesondere von Herrn Prof. Wörner für die Universität Darmstadt, dass dieser Gesetzentwurf der CDU ganz anders als das in diesem Hause noch zur Verabschiedung anstehende TUD-Gesetz den Präsidenten bzw. das Präsidium zulasten des Senats stärke, während das TUD-Gesetz eine Stärkung des Präsidenten zulasten der Kompetenzen des Ministeriums vorsehe. Diese letztere Version – Kompetenzen vom Ministerium auf die Hochschulen zu übertragen – findet, glaube ich, Einmütigkeit in diesem Hause. Den Senat weiter zu entmachten, lehnen wir seitens der FDP aber ab.
Herr Minister, wir sind durchaus für eine weitere Feinjustierung im Hinblick auf das operative Geschäft offen. Hier mag man die eine oder andere Aufgabe an den Präsidenten bzw. das Präsidium übertragen können. Allerdings sind wir der Meinung, dass die zentrale Zuständigkeit des Senats als akademisches Gremium für grundsätzliche Entscheidungen an der Hochschule beibehalten werden muss.
Das gilt ganz besonders für die Entwicklungsplanung der Hochschulen, und zwar insgesamt, auch mit den Forschungsschwerpunkten. Denn welche Frage ist grundsätzlicher, was gehört mehr in das Herz einer Hochschule als die Frage, in welche Richtung sich diese Hochschule positionieren und im Wettbewerb aufstellen will?
Einen weiteren Kritikpunkt sehen wir als FDP in der geplanten Abschaffung der wissenschaftlichen Assistenten. Die FDP hat sich immer dafür eingesetzt – liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen das –, dass die Habilitation neben der Juniorprofessur als alternativer Weg zur Vollprofessur aufrechterhalten bleibt.Allerdings halten wir es für einen gravierenden Widerspruch, dass das Gesetz jetzt dazu übergeht, die Habilitanden anders als die Juniorprofessoren zu verbeamten. Wir glauben, dass dies nicht nur eine Benachteiligung der Juniorprofessoren ist, da diese in der Regel als Angestellte geführt werden, sondern auch der wissenschaftlichen Assistenten, die bislang den Weg zur Habilitation durchlaufen und in der Regel Angestellte in den Hochschulen sind. Herr Minister, wir glauben, dass dies dem Zug der Zeit entgegenläuft. Beim TUD-Gesetz regeln Sie selber als Mehrheitsfraktion, dass die Professoren zukünftig möglichst als Angestellte eingestellt werden sollen. Nun wollen Sie die Habilitanden verbeamten.
Ich habe Ihnen bereits in einem Gespräch, aber auch im Ausschuss deutlich gemacht, dass ich dies für juristisch
nicht notwendig erachte, auch wenn man die jetzt vorliegende Frage der Änderung des Hochschulrahmengesetzes betrachtet. Herr Prof. Steinberg hat mir, befragt nach der abschließenden Wirkung des Hochschulrahmengesetzes, mittlerweile mitgeteilt, dass er meinte, dass diese Regelungen des Hochschulrahmengesetzes nicht abschließend sind. Also auch das Nichtauffinden der Kategorie der wissenschaftlichen Assistenten im Hochschulrahmengesetz hindert uns nicht daran, diese Figur weiter auf Landesebene zu regeln.
Herr Minister, doch auch wenn Sie eine andere juristische Einschätzung haben, frage ich ganz ehrlich: Ehe ich auf eine Verbeamtung des Hochschulpersonals setze, wo bleibt Ihre Bundesratsinitiative zur Änderung des Entwurfs des Hochschulrahmengesetzes? Sie wären doch frei, zu sagen:Wir gehen über den Bundesrat, um die fehlenden personalrechtlichen Alternativen im Hochschulrahmengesetz zu verankern. – Eine derartige Initiative habe ich aber Ihrerseits leider noch nicht gesehen.
Weiterhin fordern wir als FDP Änderungen bei der Einführung der W-Besoldung. Ich denke, es ist in der Anhörung sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, wie sehr die Fachhochschulen in Hessen benachteiligt würden, würde es bei der derzeitig geplanten Regelung bleiben, dass den Fachhochschulen das Ausbringen von W-3-Professuren ebenso wie die Beförderung von W 2 nach W 3 untersagt wird.
Warum würde es diese Benachteiligung geben? Es ist ganz einfach, Herr Minister. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass in anderen Bundesländern 25 % der Professuren auch an Fachhochschulen als W-3-Stellen ausgebracht werden können. Das heißt, dass wir letztendlich in einem Wettbewerb um die Besetzung unserer Stellen mit den besten Köpfen stehen.Wie sollen wir Qualität halten können,wie sollen wir Wegberufungen nach Baden-Württemberg oder in andere Bundesländer unterbinden können, wenn wir unseren Professoren im eigenen Land keine Personalentwicklungsmöglichkeiten bieten?
Sehr geehrter Herr Minister, darüber hinaus bedeutet die Autonomie der Hochschulen für die FDP auch, dass jede Hochschule innerhalb ihres eigenen Budgets frei entscheiden kann, wie sie ihre Professorenstellen dotiert.
Dass auch die geplante Kürzung der Studentenbeiträge bei einer geringen Wahlbeteiligung zu den Studentenparlamenten auf breiteste Ablehnung gestoßen ist, vor allem auch bei den Ihnen ansonsten eigentlich nahe stehenden Organisationen und Verbänden, z. B. den Kammern und Wirtschaftsvereinigungen, sei hier nur noch einmal am Rande erwähnt. Ich glaube, dass das in der Presse eingehend behandelt und verdeutlicht worden ist.
Wir bleiben daher bei unserer Ablehnung dieser Regelung. Wo würde es in unserer Demokratie letztendlich hinführen, wenn das Nichtwählen mit geringeren Gebühren – auf Landtagswahlen bezogen: mit geringeren Steuern – belohnt würde? Ich meine, dass wir einen solchen Demokratieverlust nicht mitmachen dürfen, Herr Minister, und hoffe sehr, dass Sie über die Mehrheitsfraktion an der Stelle auf Änderungen dringen werden – allerdings nicht auf die Änderungen, die angekündigt worden sind.
Die Teilung zwischen so genannten Pflichtaufgaben und so genannten freiwilligen Aufgaben ist nicht praktikabel – auch das hat die Anhörung ergeben –, und noch weniger praktikabel ist die Entscheidung, welcher Teil des Studentenbeitrags auf die Finanzierung der Pflichtaufgaben und welcher auf die Finanzierung freiwilliger Aufgaben ent
fällt. Ich möchte gerne wissen, mit welcher Kostenträgerrechnung Sie diese Prozentsätze ermitteln wollen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß vor den Verwaltungsgerichten, wenn die ersten Klagen der Studierenden kommen, die ihre Bescheide aufzuheben begehren.
Letztendlich sei auch noch mitgeteilt, dass wir die Verschlechterungen, die Sie beim Personalvertretungsgesetz planen, nicht mittragen können. In der Anhörung ist meiner Meinung nach deutlich geworden, dass es nicht einen einzigen Fall gab, der zu Zeitverzögerungen oder zu Problemen geführt hat,sodass die Regelungen notwendig wären, die Sie jetzt anstreben, dass aber eine sehr große Gruppe an unseren Hochschulen der personalrechtlichen Vertretung entzogen würde.
Von daher gesehen kann ich nur sagen: Die FDP-Fraktion wird in der nächsten Woche entsprechend detaillierte Änderungsvorschläge unterbreiten. Ich hoffe sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass wir es schaffen, eine andere Art der Beratung hinzubekommen als beim Qualitätssicherungsgesetz. Ich hoffe wirklich sehr, dass Sie sich nicht ebenso beratungsresistent erweisen, wie das leider im Zusammenhang mit dem Schulgesetz der Fall war.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Fraktion sieht sich durch den Verlauf der öffentlichen und der parlamentarischen Debatte um das Hochschulgesetz bestätigt. Die Regierungsfraktion hat nicht verstanden – oder ist nicht gewillt, zu verstehen –, wie eine moderne Hochschule funktioniert.
Schlimmer noch, sie hat noch nicht einmal ein präzises Leitbild in Sachen Hochschulentwicklung. Gerade die Anhörung vor dem Wissenschaftsausschuss hat bewiesen, wie weit der CDU-Gesetzentwurf an den Bedürfnissen unserer Hochschulen vorbeigeht. Fast einhellig kritisierten die Expertinnen und Experten die zentralen Punkte dieses Gesetzentwurfs. Die neuen Machtstrukturen mit einem allmächtigen Präsidium und kaltgestellten demokratischen Gremien sind bei den Betroffenen genauso durchgefallen wie Ihre absurden Vorstellungen zum Premiumstudium, zur Studierendenschaft und zur Personalvertretung.
Indem Sie die Argumente der Betroffenen ignorieren, gefährden Sie die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der hessischen Hochschulen. Ich frage Sie:Wie soll ein Gesetz funktionieren, von dem die Fachleute schon jetzt sagen, dass es in zentralen Punkten der inneren Organisation untauglich ist?
Wie kann sich eine autonome Hochschule entwickeln, wenn Sie den Kopf komplett vom Körper trennen? Dies ist der entscheidende Mangel des vorliegenden Gesetz