Zweitens. Frau Fuhrmann, wir haben das im Ausschuss schon ausgiebig diskutiert. Sie sind an der Stelle immer noch nicht schlauer geworden. Im Grundgesetz sind viele Gebote formuliert, nicht nur das Gebot der Gleichstellung, sondern auch andere Gebote. Nichtsdestotrotz, wenn Länder verbindliche Regelungen auf rechtlicher Basis treffen und diese Kosten für die Länder produzieren – vor allem im Rahmen des sehr strengen hessischen Konnexitätsprinzips –, dann müssen die Länder diese Kosten tragen. Da reicht die Regelung im Grundgesetz nun mal nicht aus, um die Konnexität auszuschalten.
Abschließend. Sie haben angekündigt – darauf warten wir sehr gespannt, denn das wäre auch für andere Bereiche der Politik eine Änderung –, dass Sie uns rechtlich nachweisen wollen, dass das anders ist.Wir sind sehr gerne bereit, darüber zu diskutieren. Denn auch wir können schlauer werden, wie alle in diesem Haus – gar keine Frage. Deshalb warten wir gerne darauf, dass Sie uns das rechtlich anders darlegen. Bis jetzt haben Sie bis auf Redeantritte hier vorne keinen anderen Beweis angetreten. Das ist weiß Gott zu wenig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedauere es durchaus, dass wir es wieder nicht schaffen, mit Rot und Grün einen Konsens in der Behindertenpolitik zu finden,
denn ich glaube, dass wir eine sehr konstruktive Diskussion auf dem Wege zum Gleichstellungsgesetz geführt haben.
Ich will hier noch einmal die Punkte aufführen, die wir in der Anhörung, aber auch im Ausschuss sehr intensiv beraten haben, bei denen deutlich wird, dass wir ganz klar auf einem richtigen, aber – das gehört auch dazu – auf einem ganz ehrlichem Weg sind.Wir haben festgeschrieben, was das Land in der Gleichstellungspolitik machen kann, wo es seine Aufgaben hat, um die Gleichstellung nicht nur als Sprechblase im Raum stehen zu lassen, sondern sie auch umzusetzen. Ich kann Ihnen eine ganze Menge Punkte aufzählen,wenn es darum geht,mit der Landesverwaltung zusammenzuarbeiten, dort Barrierefreiheit in vielen Bereichen einzuführen.
Es sind auch Punkte offen geblieben. Das gestehe ich Ihnen zu. Sie sprechen es immer wieder an: der kommunale Bereich. – Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und GRÜNEN, Sie sollten sich vielleicht an der Stelle doch noch einmal die Behindertengleichstellungsgesetze der anderen Länder anschauen, wo oftmals der Verordnungsweg vorgesehen ist, um die Kommunen einzubinden, um bestimmte Bereiche umzusetzen, der aber nie ausgefüllt worden ist. In vielen Bereichen sind Erwartungen geweckt worden, die eben nicht direkt in die Tat umgesetzt werden. Frau Kollegin Fuhrmann, auch Ihr Hinweis auf das Grundgesetz: Das Grundgesetz gilt natürlich für alle. Trotzdem haben wir ein Konnexitätsprinzip und müssen uns auf den Bereich beschränken, der uns direkt betrifft.
Das hat uns aber nicht daran gehindert, im Gesetz die Kommunen ausdrücklich aufzufordern und mit dem Änderungsantrag von CDU und FDP, der aus der Anhörung hervorgegangen ist, noch einmal genau zu bestimmen, dass auch in diesem Bereich sinnvollerweise Zielvereinbarungen getroffen werden, in welchen Schritten etwas auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann. Sicher ist das kein verbindlicher Rechtsanspruch. Ich glaube, Sie verstehen an der Stelle Kommunalpolitik falsch, wenn Sie nur mit verbindlichen Rechtsansprüchen arbeiten und nicht auch auf die Kompetenz und die Entscheidungsfreiheit von gewählten kommunalen Vertretungen setzen.
Wir gehen dort einen richtigen Weg. Dieser Weg hat noch viel mehr Aspekte, die genauso wichtig sind.
Wenn Sie heute mit uns über die Gleichstellungspolitik diskutieren, dann will ich Ihnen sagen, dass Sie jahrelang in Hessen die Möglichkeit gehabt haben, ein Gesetz umzusetzen. Wir führen dieses Gesetz jetzt ein. Wir haben schon gesetzliche Änderungen vorgenommen.
Ich nenne Ihnen nun nur Punkte, die wir schon festgeschrieben haben. In der vergangenen Legislaturperiode
haben wir die Hessische Bauordnung verändert. Sie ist nun die modernste in Deutschland. Dort ist das eingeflossen.
Als nächsten Schritt werden wir im ÖPNV-Gesetz den Aspekt der Barrierefreiheit berücksichtigen. Das gehört dazu, wenn wir nicht mit Artikelgesetzen arbeiten, wenn eine neue gesetzliche Regelung ansteht. Ich will Ihnen auch sagen: Mit diesem Gesetz werden wir einen großen Meilenstein in der hessischen Behindertenpolitik setzen, weil es um Gleichstellung geht, um Teilhabe.
Ich habe diese Themen mit vielen Verbänden diskutiert. Sie können im Landtag versuchen, Scharfmacherreden zu halten, was alles nicht geht. Ich stelle fest: Dort ist eine große Akzeptanz vorhanden, dass die Landesregierung einen klaren Weg geht, dass sie alles in den Bereichen macht, in denen sie zuständig ist. Wir haben auch die Frage des Bauens, des Architekturstudiums aufgenommen,weil wir von den Verbänden hören,dass gefragt wird, wie das aussehen muss.
Deswegen halte ich auch diese Regelung für einen ganz richtigen Schritt. Es muss ins Studium. Wir haben eine Hochschulautonomie. Auch das muss berücksichtigt werden. Aber ich bin mir auch sicher, dass wir es damit umsetzen können,dass es eine stärkere Berücksichtigung findet und dann Ausfluss auf die Ausbildung hat.
Das sind wichtige Schritte für Behinderte, um Gleichstellung tatsächlich zu erreichen. Diesen Weg gehen wir in Hessen, sehr geehrte Frau Kollegin Fuhrmann.
Ich will Ihnen noch einen Punkt nennen: den Kindergartenbereich. Auch dort ist Integration inzwischen eine Selbstverständlichkeit.
Wir führen viele, viele verschiedene Projekte durch, um nicht nur die Integration umzusetzen, sondern die Kinder, die eine Behinderung haben, zu fördern. Dies wollen wir, wie Sie wissen, mit dem Projekt QUINT in jedem Kindergarten erreichen.
Sie sehen also: Hier geht es nicht um Sprechblasen, sondern dieser Gesetzentwurf und die genannten Maßnahmen sind Bausteine, die zeigen, dass die Gleichstellung behinderter Menschen in Hessen ernst genommen wird.
Ich bedauere es sehr, dass Sie nicht bereit sind, mit uns diesen Weg zu gehen. Sie können zwar sagen, Sie wollen an vielen Stellen noch mehr haben. Sie haben es aber bis 1999 nicht geschafft, irgendetwas von Ihren Vorstellungen umzusetzen.Wir gehen den gesetzlich vorgegebenen Weg. Das ist ein Baustein, ein großer Fortschritt in der hessischen Behindertenpolitik.
Da eine dritte Lesung beantragt ist, verweisen wir beide Gesetzentwürfe nach der jetzt erfolgten zweiten Lesung
inklusive dem Tagesordnungspunkt 119 und dem dazugehörigen Änderungsantrag an den zuständigen Sozialpolitischen Ausschuss zurück. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so beschlossen.
Die Geschäftsführer haben vereinbart, dass wir jetzt die Tagesordnung bereinigen und die Beschlussempfehlungen aufrufen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Zwangs-Gesamtschule NEIN – Schulvielfalt und Schulwahlfreiheit JA – Drucks. 16/2841 zu Drucks. 16/2220 –
Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP zugestimmt worden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schüler und Schülerinnen aussortieren NEIN – individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen JA – Drucks. 16/2842 zu Drucks. 16/2307 –
Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Nein zur Abschaffung der Berufsschulpflicht – Drucks. 16/2843 zu Drucks. 16/2340 –
Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend falsche Weichenstellungen in der Schulpolitik – Drucks. 16/2844 zu Drucks. 16/2341 –