Protokoll der Sitzung vom 13.12.2004

(Zurufe von der CDU)

Mit den von Ihnen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen würde die kommunale Selbstverwaltung in Hessen einmal mehr geschädigt.Sie würden zu einer Destabilisierung der hessischen Kommunen führen.Sie sind überflüssig wie ein Kropf, und deshalb wollen wir Ihnen Gelegenheit geben, noch einmal darüber nachzudenken, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wir beantragen deshalb die dritte Lesung des Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Zeimetz-Lorz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Rudolph, dieser Gesetzentwurf ist nicht unnötig. Sie haben Ihre Aussage auch selbst widerlegt – denn wenn er unnötig wäre, hätten Sie sich nicht die Mühe machen müssen, hierzu einen umfassenden Änderungsantrag vorzulegen.

(Beifall bei der CDU)

Dieser Gesetzentwurf ist nur nicht nötig – nicht unnötig.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): „Nicht nötig“ war schon richtig!)

Oje, diese vielen Verneinungen. – Er ist notwendig, er ist eine sinnvolle Fortentwicklung dessen, was wir mit der letzten Novelle im Jahr 1999 begonnen haben.

Wir nehmen Anhörungen ernst.

(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das wäre einmalig!)

So, das war denn auch mein Weihnachtsgeschenk an Sie, zur Erheiterung in der Vorweihnachtszeit.

Wir hatten im Oktober eine äußerst umfangreiche Anhörung. Nach ihrer Auswertung haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir haben das sehr ernst genommen, was in der mündlichen Anhörung hinsichtlich der Bezeichnungen männlicher und weiblicher Art vorgetragen wurde.Wir möchten Ihnen hier vorschlagen,die nordrhein-westfälische Regelung zu übernehmen, um nicht im gesamten Gesetzentwurf in jedem Satz die weibliche und männliche Form nennen zu müssen.

Herr Rudolph, wir nehmen die Anhörung schon sehr ernst.

(Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), lachend: Das gibt einen Runninggag!)

Sie wissen, was die Einführung der Doppik, der doppelten Buchführung, angeht, haben wir die vorgetragenen Bedenken der Kommunalen Spitzenverbände sehr wohl ernst genommen. Deshalb schlagen wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag vor, den Zeitpunkt für die Erstellung der Eröffnungsbilanz – im ursprünglichen Gesetzentwurf für den 01.01.2008 vorgesehen – auf den 01.01.2009 zu verschieben.

(Norbert Schmitt (SPD): Da haben Sie einen miserablen Gesetzentwurf schlecht gemacht!)

Herr Kollege Schmitt, Sie müssen sich irgendwann entscheiden. Entweder sagen Sie: „Wir nehmen sie ernst, oder Sie sagen: „Wir nehmen sie nicht ernst“. Irgendwo scheint es immer nicht in Ihrem Sinne zu laufen, aber ich denke, wir werden auch dies verkraften.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Wir schlagen Ihnen auch Änderungen bei der Wahlanfechtung vor, und auch damit greifen wir eine wesentliche Forderung der Kommunalen Spitzenverbände auf. Da sind wir uns relativ nahe gekommen. Auch wir haben das Problem gesehen,dass es relativ leicht möglich ist,Wahlen erfolgreich anzufechten. Dies ist mit Sicherheit einer gewissen Kontinuität der Kommunalverwaltung nicht förderlich.

Deshalb schlagen wir Ihnen in Anlehnung an das Landtagswahlrecht vor – ohne es 1 : 1 übertragen zu wollen –, nach Art. 78 Abs. 2 der Hessischen Verfassung die Regelung zu übernehmen, dass als Wahlfehler Unregelmäßigkeiten oder strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen vorliegen müssen, die das Wahlergebnis beeinflussen.

Außerdem soll in der Vorschrift klargestellt werden, dass nur dann eine Wiederholungswahl anzuordnen ist, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine nach der Lebenserfahrung konkrete Möglichkeit besteht, dass im Wahlverfahren vorgekommene Wahlfehler auf die Verteilung der Sitze von entscheidendem Einfluss gewesen sein können.

Weiterhin möchten wir Ihnen eine Änderung vorschlagen, die aus unserer Sicht zu einer Stärkung des ehrenamtlichen Elements in unserem Land beitragen kann. Deshalb regen wir an, in § 10 des Kommunalabgabengesetzes eine Änderung dahin gehend vorzunehmen, dass

das ehrenamtliche freiwillige Engagement in die Vorschrift einbezogen werden soll. Damit wird die Zulässigkeit von Vergünstigungen z. B. für die Inhaber von Ehrenamtscards oder Jugendleitercards klargestellt. So soll ermöglicht werden, dass in bestimmten Einrichtungen wie beispielsweise Schwimmbädern, Museen oder Theatern Gebührenermäßigungen oder -befreiungen für ehrenamtlich Tätige gewährt werden.

Der letzte Punkt betrifft das Beteiligungsgesetz. Hier müssten wir eine Verlängerung vornehmen. Insofern hätten auch wir Ihnen die dritte Lesung vorgeschlagen.Aber Herr Kollege Rudolph hat das dankenswerterweise schon übernommen, sodass wir unsere Änderungsanträge sicherlich noch ein Stück weit im Innenausschuss und in diesem Hause beraten können.

Ich möchte aber gerne noch auf die Änderungsanträge von SPD und FDP eingehen.Herr Kollege Rudolph hat es zum wiederholten Mal vorgetragen: Sie möchten mit Ihrem Änderungsantrag unter anderem die Sperrklausel wieder einführen.Eigentlich hatte ich geglaubt,wir hätten das hinlänglich und häufig genug beraten. Natürlich wäre das möglicherweise sympathisch, aber Sie gehen doch flott über die ernsthaften verfassungsrechtlichen Bedenken aller namhaften Verfassungsrechtler hinweg.Die warnen uns davor. Im Übrigen haben die bereits im Jahr 1999 davor gewarnt.Aus verfassungsrechtlichen Gründen geht es nicht, eine solche Sperrklausel in die Hessische Gemeindeordnung einzuführen. Das hatte Herr Prof. Morlock bereits im Jahr 1999 vorgetragen, und in der Anhörung im Oktober dieses Jahres hat er das auf Nachfrage erneut bekräftigt. Ich denke, das ist auch nachvollziehbar.

Eventuell kann es dann infrage kommen, wenn wir für einen gewissen Zeitraum das kommunale Panaschieren geübt haben und das Nichtvorhandensein einer Sperrklausel die Arbeitsfähigkeit der Parlamente erheblich beeinträchtigt hat. Aber diese erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ist uns von niemandem in diesem Lande vorgetragen worden. Daher ist es müßig, in diesem Zusammenhang noch weiter über die Wiedereinführung einer solchen Sperrklausel nachzudenken.

Sowohl die SPD- als auch die FDP-Fraktion wünschen Änderungen beim kommunalen Wirtschaftsrecht, allerdings mit ziemlich unterschiedlicher, wenn nicht gar gegensätzlicher Zielrichtung.

Uns ist schon bewusst, dass dies die am meisten diskutierte Frage bei diesem Gesetzentwurf war. Gleichwohl wollen wir dort keine Änderungen vorgenommen wissen. Denn wir sind davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen fairen und klugen Kompromiss zur Weiterentwicklung des kommunalen Wirtschaftsrechts bildet, der sowohl die Interessen der Wirtschaft als auch die Aufgaben und den Gestaltungswillen der Kommunen berücksichtigt.

Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es – darauf sind Sie mit keinem Wort eingegangen, Herr Kollege Rudolph; das finde ich schon bemerkenswert –, dass künftig Transparenz, Klarheit und Information die Grundlagen für die Entscheidungen zum wirtschaftlichen Handeln in den Kommunen sind. In diesem Gesetzentwurf ist festgelegt, dass die Kommune vor allem prüfen muss, ob für ihre wirtschaftliche Betätigung ein öffentliches Interesse besteht. Sie muss auch prüfen, ob nicht ein privater Dritter die Leistung ebenso gut erfüllen kann.Vor einer solchen Entscheidung muss die Kommune eine so genannte Markter

kundung veranlassen. Ich glaube, das ist bundesweit ziemlich einmalig.

Kommunale Unternehmen müssen jetzt keineswegs sofort ihren Betrieb aufgeben, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, sondern diejenigen, die zum 01.04. dieses Jahres existiert haben, genießen nach diesem Gesetzentwurf ausdrücklich Bestandsschutz. Der Gesetzentwurf definiert in § 121 Abs. 2 diejenigen Bereiche, die nicht unter die wirtschaftliche Betätigung fallen. Im Kern umschreibt diese Vorschrift den klassischen Bereich der so genannten Daseinsvorsorge. Damit geben wir den Städten und Gemeinden die notwendige Freiheit, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Künftig muss jede Kommune einmal jährlich einen so genannten Beteiligungsbericht vorlegen. Dieser Bericht wird sich grundlegend von den bisherigen Zahlenkolonnen unterscheiden, denn er gibt den ehrenamtlichen Gemeindevertretern Aufschlüsse über die tatsächliche Situation der Unternehmen. Darin wird v e r s t ä n d l i c h beschrieben, warum die Kommune welche Unternehmen hat, an welchen sie beteiligt ist und wie deren finanzielle Situation aussieht.Hinzu kommt,dass einmal pro Legislaturperiode das gesamte wirtschaftliche Handeln einer Kommune auf den Prüfstand kommt, und zwar in einer öffentlichen Sitzung im Stadt- oder Gemeindeparlament.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es – und das ist uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig –, sicherzustellen, dass den gewählten Entscheidungsträgern die wesentlichen Inhalte zu den kommunalen Unternehmen offenbart werden. Die Gemeindevertreter sollen verwertbare Informationen bekommen, mit denen verantwortbare Entscheidungen getroffen werden können.

Herr Kollege Rudolph, Sie haben gesagt, es seien keine Beispiele vorgetragen worden. Ich denke, es ist vonseiten der Handwerks- und Industrievertretungen hinreichend deutlich vorgetragen worden, dass man auch ein bisschen in der Sorge steht, keine kommunalen Aufträge mehr erhalten zu können.

Sie haben auf das Beispiel des Abgeordnetenkollegen Möller aus meiner Fraktion abgestellt. Ich kann Ihr Repertoire um ein weiteres Beispiel ergänzen. Ich bin vor wenigen Wochen zur Pralinenherstellung gefragt worden. Wir müssen uns nicht darüber streiten, dass Pralinenherstellung nicht wirklich eine Frage der Daseinsvorsorge ist. In Wiesbaden – deswegen hat es mich einigermaßen überrascht – gibt es ein öffentliches Unternehmen, das Pralinen herstellt. Ich bin ziemlich sicher, dass es relativ leicht nachzuweisen sein wird, dass dies nicht zur Daseinsvorsorge gehört.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Wie gut schmecken die Pralinen?)

Ich bin auch sicher, dass private Konditoren oder Pralinenhersteller dies mindestens genauso gut und kostengünstig wie die Kommune machen können. Ich finde das ein ziemlich bemerkenswertes Beispiel.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Das zeigt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf an dieser Stelle ziemlich gut liegen.

Die FDP möchte mit ihrem Änderungsantrag unter anderem die Eine-Person-Fraktionen erhalten.Diesem Begehren können und wollen wir nicht nachkommen, weil sich nach unserer Überzeugung die bundesweit einmalige Regelung der bisherigen hessischen Kommunalverfassung

über die Eine-Person-Fraktionen nicht bewährt hat. Wenn man bedenkt,dass nach der Kommunalwahl 2001 in den Gemeinden immerhin 129 so genannte Eine-PersonFraktionen eingezogen sind, und wenn man berücksichtigt, welche Bedeutung der Fraktionsstatus für die praktische Arbeit der Kommunalparlament hat, ist im Interesse einer Verbesserung der Arbeitsfähigkeit nach unserer Überzeugung hier eine Änderung notwendig.

(Heinrich Heidel (FDP): Blödsinn!)

Im Übrigen haben es die Kommunalen Spitzenverbände auch einstimmig gefordert.Von der behaupteten Notwendigkeit der Erhaltung der Eine-Person-Fraktionen kann aus unserer Sicht nicht die Rede sein. Eine gesetzliche Gewährleistung gibt es in keinem anderen Bundesland.

Wofür wir allerdings sehr viel Sympathie im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion haben, ist die Frage der Höchstaltersgrenze für kommunale Wahlbeamte. Wir hatten schon im Innenausschuss darauf hingewiesen,dass dies nur für die direkt Gewählten gelten kann, weil in Bezug auf die Beigeordneten aus unserer Sicht Bundesrecht klar entgegensteht. Möglicherweise haben wir noch die Chance, im Rahmen der dritten Lesung zu einer gemeinsamen Lösung zu finden.

Bedenken haben wir hingegen bei der Frage des versorgungserhaltenden Rücktritts für Bürgermeister und Landräte. Wir gehen davon aus, dass für jemanden, der durch Direktwahl ins Amt gekommen ist, auch der Rückzug aus dem Amt nur auf die gleiche Weise oder durch einen freiwilligen Rücktritt gewährleistet werden kann.Wir sehen das Problem, halten aber die Möglichkeit, wie sie der Änderungsantrag der FDP-Fraktion vorsieht, für nicht umsetzbar.

Der letzte Punkt des FDP-Antrages, den ich an dieser Stelle ansprechen möchte, betrifft die Frage der Angaben auf dem Stimmzettel. Sie möchten sie um das Alter, den Wohnort und den Beruf ergänzt wissen.Wir sind nach längerer Diskussion zu dem Schluss gekommen, dass – so wie es der Gesetzentwurf vorsieht – die Angabe des Wohnortes hinreichend ist. Es gibt viele verschiedene Gründe, die dagegen sprechen. Aber ein wesentlicher Grund ist die Frage der Handhabbarkeit der Stimmzettel. Das heißt, der Bewerber kann im Rahmen seines Wahlkampfes genügend Hinweise auf sein Alter und seinen Beruf geben oder es auch lassen. Von daher bin ich sehr neugierig auf die weiteren Beratungen im Innenausschuss und im Plenum. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat sich Herr Frömmrich für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gemeldet.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Bitte keine Schärfe reinbringen!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, wenn Sie hier vorne ans Pult treten und darüber berichten, dass Sie die Anhörung ernst nehmen, entpuppt sich das immer mehr als Runninggag in diesem Hause.