Es ist so.Ich kann es nicht ändern.Gehen Sie bitte zu Ihren früheren Richterkollegen, informieren Sie sich. Wissen Sie, wo unser großes Problem im Ausländerrecht
liegt? – Dass die meisten Fälle in das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor den Verwaltungsgerichten gehen. Dort gibt es überhaupt kein Widerspruchsverfahren, sondern die Fälle gehen gleich in das gerichtliche Verfahren. Deshalb kann man für den Bereich des Ausländerrechts nach meiner festen Überzeugung sehr wohl sagen, dass dort die rechtsbefriedende Wirkung eines Widerspruchsverfahrens sehr gering ist.
Im Bereich des Baurechts und des Gewerberechts rechtfertigt sich unter Umständen eine andere Beurteilung. Frau Kollegin, wenn 92 % aller Verfahren – Sie haben diese Zahl genannt – nicht zu Klageverfahren führen, wenn also nur 8 % der Verfahren beklagt werden, dann sagt das, für sich gesehen, nur wenig aus. Sie müssten dann eher einmal prüfen, wie viele Verfahren durch das Widerspruchsverfahren geändert wurden. Das ist eine minimale Anzahl. Wenn Sie sich das einmal im Baurecht, im Bauplanungsrecht und im Regionalplanungsrecht anschauen, wo durchaus beachtliche Aufgabenstellungen abgearbeitet werden: Wir haben eine nur sehr geringe Zahl an formalen Widerspruchsentscheidungen, die anders aussehen als die Ausgangsentscheidungen.
Deshalb rate ich uns gemeinsam dazu, auf der Grundlage der Erfahrungen, die wir gemacht haben, als wir mit dem ersten Reformgesetz 80 Verfahren abgeschafft haben, klug weiterzumachen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir einen vernünftigen Kompromiss finden. Es geht hier wieder einmal um einen Kompromiss.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Erst beschimpfen Sie uns, und dann reden Sie von einem Kompromiss!)
Es kann nicht ernsthaft um die Frage gehen,dass die Richter sagen, sie hätten zu viel Arbeit, dass die RPs sagen, sie hätten zu viel Arbeit, dass die Kommunen sagen, sie hätten zu viel Arbeit, und alle lehnen sich entspannt zurück und sagen:Wir lassen die Welt so, wie sie ist.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Ich habe die Absicht, dem Hause im ersten Vierteljahr des nächsten Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten, wenn sich die Landesregierung damit befasst hat. Dann werden wir Gelegenheit haben, in allen Einzelheiten darüber zu sprechen.Ich bin sicher,dass sich bei näherer Betrachtung die Emotionalität, die einen Teil der Debatte geprägt hat, auflösen wird. Es ist sachlich gerechtfertigt, dass wir den Bereich der Widerspruchsverfahren einer sehr sorgfältigen und, wie ich glaube, im Ergebnis richtigen Prüfung unterzogen haben. Ich bin zuversichtlich, dass die Mehrheit des Hauses unserem Vorschlag zustimmen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Minister hat mich zu einer Erwiderung veranlasst. Sie haben gesagt, es sei der Vorschlag der Regierungspräsidien zur Einsparung von Arbeit gewesen, die Stellen, die mit Widerspruchsverfahren befasst sind, zu verlagern.
Ich möchte schon darauf hinweisen, die Tatsache, dass eine Verwaltungsentscheidung überprüft werden kann, ist ein Grundrecht, und darauf hat jeder Bürger einen Anspruch. Das heißt, Sie entscheiden nicht darüber, ob diese Arbeit erledigt werden kann, sondern Sie entscheiden darüber, wo sie erledigt wird. Sie haben aus Verfassungsgründen gar nicht die Möglichkeit, die Überprüfung abzuschaffen. Sie können nur darüber entscheiden, wo die Überprüfung stattfindet. Das heißt, Sie sparen gar nichts ein. Sie haben ausschließlich Verlagerungsmöglichkeiten. Das ist genau das, was wir kritisieren. Aus fachlichen Gründen spricht nichts dafür, diese Aufgabe einerseits auf die Verwaltungsgerichte und andererseits auf die Kommunen zu verlagern.
Ein zweiter Punkt. Sie haben gesagt, im Ausländerrecht gingen die allermeisten Fälle in Verfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes. Das mag so sein. Sie haben aber vergessen, zu erwähnen, dass Sie bei der Konstruktion, die Sie wählen, alle Betroffenen, die einstweiligen Rechtsschutz suchen, zwingen, gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht einzuleiten.
dass noch eine Hauptsache anhängig sein muss, entweder im Widerspruchsverfahren oder im Hauptsacheverfahren vor Gericht, damit ein einstweiliger Rechtsschutz überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
Sie zwingen die Leute, gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren zu führen.Das bedeutet,Sie verdoppeln in diesem Bereich ganz automatisch und zwingend die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Vielen Dank, Herr Dr. Jürgens. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr zum Tagesordnungspunkt 25.
Es ist vorgeschlagen, den Antrag der SPD-Fraktion an den Rechtsausschuss und federführend an den Innenausschuss zu überweisen. Gibt es andere Meinungen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Bekämpfung des Graffitiunwesens in Hessen – Drucks. 16/2633 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU betreffend vorbildliche Graffitibekämpfung in Hessen – Drucks. 16/2647 –
Vereinbart ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion. Herr Dr. Jürgens, ich darf Ihnen das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In hessischen Großstädten gibt es inzwischen ganze Straßenzüge, in denen keine einzige Häuserwand mehr ohne Graffiti ist. Die FDP hält dies nicht für jugendliche Kreativität oder künstlerische Selbstverwirklichung, sondern schlicht für die Sachbeschädigung fremden Eigentums.
Nach Schätzungen, die unter anderem von der hessischen Malerinnung durchgeführt worden sind, ist allein durch die Graffitischmiererei in Hessen jährlich ein Schaden von 2,5 Millionen c zu beklagen.
Wir von den Liberalen unterscheiden uns in diesem Punkt gravierend von den Bündnisgrünen. Die Bündnisgrünen verhindern nämlich seit mindestens zwei Jahren im Deutschen Bundestag leider erfolgreich eine entsprechende Gesetzesnovellierung, da insbesondere der Fraktionsvize der GRÜNEN, Herr Ströbele, immer wieder sagt, man möge doch die jugendliche Kreativität der Künstler nicht einschränken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, man soll endlich aufhören, das Privateigentum zu verschmieren und auf Kosten der Eigentümer zu verunstalten. Das ist das Ziel der FDP-Kampagne, und das ist auch das Ziel des Antrags, den wir eingebracht haben.
Es ist nun einmal fremdes Eigentum, das da beschmiert wird. Ich spreche nicht von den Flächen, die Kommunen zur Verfügung stellen, auf denen Graffiti angebracht werden können, sondern ich spreche von fremdem Eigentum, bei dem sich junge Menschen scheinbar verwirklichen. Das ist nach unserer Auffassung ein Straftatbestand und soll als solcher auch im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden.
Es gibt entsprechende Initiativen, insbesondere solche der CDU/FDP-Landesregierungen – sie sind im Deutschen Bundesrat verabschiedet worden und bleiben, wie gesagt, im Bundestag liegen –, in die Normen des Strafgesetzbuches aufzunehmen, dass das Verunstalten von Hauswänden eine Straftat ist, die mit einer Geldstrafe
Warum schlagen wir das vor, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen? Wir wissen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe davon ausgeht, dass eine Sachbeschädigung nach klassischem Recht nur dann vorliegt, wenn die Substanz des Gebäudes verletzt ist.
Die Substanz des Gebäudes ist nach Auffassung der Karlsruher Oberrichter nur dann verletzt, wenn die Farbe nicht einfach wieder abgemacht werden kann – in Klammern: koste es, was es wolle –, sondern wenn z. B. auch der Putz darunter und anderes durch die chemischen Belastungen beeinträchtigt worden sind.
Aber die Politik kann mit einer kleinen Gesetzesänderung durch den Deutschen Bundestag dem Bundesgerichtshof klarmachen, dass die Politik das anders sieht. Das wollen wir, und deshalb fordern wir, dass eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs vorgenommen wird. Wir wissen aber, dass die GRÜNEN in dieser Frage die gesamte Republik blockieren
und deshalb eine Änderung vor 2006 im Bundestag nicht durchgehen wird. – Seid nur stolz darauf, dass ihr mit fremdem Eigentum so umgeht, ihr GRÜNEN im Hessischen Landtag, die ihr gerade klatscht. Seid nur stolz darauf, dass es euch egal ist, wie mit dem Eigentum anderer Menschen umgegangen wird.
Da wir also davon ausgehen, dass sich bis zur Bundestagswahl im Herbst 2006 nichts ändert, fordern wir in Punkt 2 unseres Drei-Punkte-Programms die Landesregierung auf, endlich eine Gefahrenabwehrverordnung zu installieren. Es gibt eine Gefahrenabwehrverordnung z. B. in dem von CDU und FDP regierten Sachsen-Anhalt, wo das als Ordnungswidrigkeit mit der Folge festgeschrieben ist, dass die Polizei sowohl im präventiven als insbesondere auch im repressiven Bereich um einiges aktiver sein kann.
Liebe Kollegen von der Union, wir verstehen nicht, dass Sie auf der einen Seite erfolgreich Bundesratsinitiativen durchbringen – Glückwunsch dazu –, auf der anderen Seite aber das, was Sie als Hausaufgabe selbst machen können, nicht tun, nämlich eine Gefahrenabwehrverordnung, wie sie z. B. Sachsen-Anhalt hat, auch in Hessen zu erlassen. Dadurch könnte die Polizei klare Handlungsanweisungen bekommen, und zwar auch straf- oder bußgeldbewehrt, Herr Kollege Innenminister. Bisher gibt es nur eine einfache Handreichung aus Ihrem Hause bzw. aus dem Landespolizeipräsidium.