Dringlicher Antrag des Abg. Bökel (SPD) und Fraktion betreffend Erhalt des Amtsgerichts in Herborn – Drucks. 16/3423 –
Dringlicher Antrag der Abg. Pfaff (SPD) und Fraktion betreffend Erhalt des Amtsgerichts in Hadamar – Drucks. 16/3424 –
Dringlicher Antrag des Abg. Walter (SPD) und Fraktion betreffend Erhalt der Amtsgerichte in Butzbach und Bad Vilbel – Drucks. 16/3425 –
Dringlicher Antrag der Abg. Hofmeyer (SPD) und Fraktion betreffend Erhalt der Amtsgerichte in Wolfhagen und Hofgeismar – Drucks. 16/3426 –
Ich erteile zunächst der Frau Abg. Hofmann für die SPDFraktion das Wort. Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten pro Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe den Bericht zum Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3370, und damit in der Fassung, die der Drucks. 16/3431 als Anlage beigefügt ist, in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf sowie der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3370, waren dem Innenausschuss, federführend, und dem Hauptausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, in der 55. Plenarsitzung am 14. Dezember 2004 überwiesen worden.
Der Innenausschuss sowie die eben genannten beteiligten Ausschüsse haben den Gesetzentwurf in ihren Sitzungen am 14. Dezember 2004 beraten.
Der Hauptausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben jeweils mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP beschlossen, dem Innenausschuss vorzuschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Die Nr. 4 bis 7 des Änderungsantrags der CDU, Drucks. 16/3370, wurden mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Enthaltung der SPD und die übrigen Nummern des Änderungsantrags der Fraktion der CDU mit den Stimmen der CDU bei Enthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen.
Zuvor wurden Nr. 4 bis 7 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3370, mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Enthaltung der SPD und die übrigen Nummern des Änderungsantrags der Fraktion der CDU mit den Stimmen der CDU bei Enthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen.
Frau Kollegin, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt schon darauf hinweisen, dass zu den Dringlichen Anträgen unter Tagesordnungspunkt 94 bis 103 namentliche Abstimmung en bloc beantragt wurde.
Das muss dann bitte geklärt werden. Ich habe gesagt: Das ist beantragt worden. – Wir haben noch ein paar Minuten Zeit bis zur Abstimmung.
Ich habe die Aussprache eröffnet. Wir können das noch klären. Es sind doch fünf Minuten Redezeit pro Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird einmal mehr deutlich, wie konzeptionslos diese Landesregierung ist.
Das Gesetzgebungsverfahren wurde von Ihnen dilettantisch und chaotisch betrieben. Obwohl es der Entwurf für das zweite Verwaltungsstrukturreformgesetz ist, behandeln wir es erst,nachdem die Regierungsanhörung zu dem Entwurf des dritten Verwaltungsstrukturreformgesetzes abgehalten wurde. Das wird auch aus der Begründung des Gesetzentwurfs deutlich.
Die handwerklichen Fehler, die Sie gemacht haben, gipfelten aber in der letzten Sitzung, die am vergangenen Dienstag stattfand. Da haben sich die entsprechenden Ausschüsse mit diesem Gesetzentwurf auseinander gesetzt. In dieser Sitzung konnten die Mitglieder der CDUFraktion noch nicht einmal ihren eigenen Änderungsantrag begründen.
Da ist natürlich als Entschuldigung nicht zulässig, dass Sie diesen Änderungsantrag nicht selbst geschrieben haben, sondern dass er Ihnen vom Innenministerium vorgegeben wurde.
Herr Bouffier, ich will Ihnen in einem gewiss Recht geben. Während der zweiten Lesung sagten Sie, es gehe nicht darum, mit diesem Gesetzentwurf einen Wettbe
werb für das schönste Gesetz zu gewinnen. Aber das, was Sie vorgelegt haben, ist der reinste Pfusch.
Sie hatten ein ganzes Jahr Zeit, die Kritik und die Anregungen, die aus der Fachwelt kamen, aufzugreifen und einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Entgegen Ihren Beteuerungen haben Sie es unterlassen, eine umfassende Aufgabenkritik durchzuführen. Bis zum heutigen Tag gibt es eine solche Aufgabenkritik nicht.
Sie können keine ausreichende Antwort auf die Frage geben, wie die Verwaltung in Hessen aussehen soll. Sie haben nicht transparent über die Fragen diskutiert, welche Verwaltungsebenen vereinfacht werden könnten, wie die Aufgaben der Verwaltung gebündelt werden könnten oder welche Verwaltungsebenen entfallen könnten. Auch Ihr Ballungsraumgesetz ist ein Schuss in den Ofen und nicht geeignet, diese Region zukunftsgerecht zu verfassen.
Herr Wagner, ich will an dieser Stelle noch einmal dezidiert auf die geplante Schließung der Amtsgerichte eingehen. Die rechtsuchende Bevölkerung Hessens verliert mit der Schließung der Amtsgerichte, die aufgrund Ihrer Streichliste erfolgen soll, ortsnahe und bürgernahe Gerichte. Viele hessische Regionen, wie etwa der WerraMeißner-Kreis mit der Stadt Witzenhausen, werden von Ihnen kläglich im Stich gelassen.
Herr Wagner, außerdem haben Sie mit Ihrem Vorgehen bei der Schließung der Amtsgerichte, die nach Gutsherrenmanier erfolgte, innerhalb der Justiz noch vorhandenes Vertrauen verspielt. Sie haben mit Ihrem Vorgehen der Justiz insgesamt geschadet.
Mit unseren Dringlichen Anträgen, die wir zu den Amtsgerichtsschließungen vorgelegt haben,wollen wir deutlich machen, dass wir die Amtsgerichte aus diesem vermurksten Gesetzentwurf herausgenommen haben wollen. Ich betone noch einmal: Auch wir Sozialdemokraten sind nicht gegen notwendige Veränderungen im Rahmen einer Strukturreform.