Protokoll der Sitzung vom 26.01.2005

(Norbert Schmitt (SPD): Mit einer Politik der kurzen Wege überwinden wir die! Endlich kurze Wege zum Staatssekretär im Justizministerium!)

Wir werden weiter daran arbeiten, auch in Zukunft auf diesem Wege weiterzugehen. Insofern ist es relativ einfach, zu sagen, man vermisse die große Linie, wie das Herr Bender gesagt hat. Dann muss ich allerdings auch sagen, dass Sie die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten eben nicht verstanden und nicht zugehört haben.

(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Petra Fuhrmann (SPD): Das war doch keine Regierungserklärung! – Gernot Grumbach (SPD): Die Hessen-Nano-Regierung!)

Denn an genau dieser Stelle ist das,was als Masterplan,als Vorstellung für ein modernes und leistungsstarkes Hessen im Interesse der Bürger von uns geplant wird, umfangreich dargestellt worden, sodass ich hier auf Wiederholungen verzichten kann.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es spricht der leistungsstarke Partei vorsitzende aus Offenbach! – Norbert Schmitt (SPD): Politik der kurzen Wege!)

Ich finde es insbesondere erstaunlich, dass Herr Frömmrich jenseits der allgemeinen Einlassungen zum Abbau der Bürokratie davon gesprochen hat, dass er die Gefahr sehe, dass es möglicherweise zu einem Abbau von Schutzrechten und zu einem Abbau von Umweltstandards kommen würde. Damit negiert er, was in den letzten Jahren passiert ist. Ich kann mich noch sehr gut an die Zeiten erinnern, als wir im Hessischen Landtag Diskussionen über die Dauer von Genehmigungsverfahren im Umweltbereich geführt haben. Unter einer grünen Umweltministerin mussten die Unternehmen von der Antragstellung bis zum Bescheid ungefähr zwei Jahre warten.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was meinen Sie? Das ist gar nicht wahr! – Zuruf der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Von der Antragstellung bis zum Bescheid vergingen zwei Jahre. Sie haben schon damals versucht, die Zeitstatistik nach unten zu fahren, indem Sie gesagt haben: In dem Moment, in dem wir die Vollständigkeitsbestätigung gegeben haben, war es relativ schnell. – Dass Sie aber eineinhalb bis eindreiviertel Jahre gebraucht haben, um eine Vollständigkeitsbestätigung herauszuschicken, ist schlicht und einfach ein Fakt, über den wir uns intensiv auseinander gesetzt haben. Zum heutigen Zeitpunkt sind diese Fragestellungen schlicht und einfach nicht mehr Gegenstand der Diskussionen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hören Sie endlich auf,zu lügen! Herr Minister,das ist nicht wahr! Kein einziger Beleg in Hessen! Wir waren die schnellsten in der ganzen Republik! Das ist nicht wahr! – Zuruf der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir haben an vielen Stellen versucht, die Fragestellungen – das hatte auch etwas mit Bürokratieabbau zu tun – zu verringern, weil wir auf die Selbstverantwortung der Beteiligten gesetzt haben.

(Beifall des Abg. Rudi Haselbach (CDU))

Mittlerweile sind über 750 hessische Unternehmen Mitglied in der Umweltallianz. Dadurch werden Genehmigungsverfahren verkürzt, Rechtssicherheit geschaffen und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Das ist eines der klassischen Beispiele für Bürokratieabbau in Hessen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Norbert Schmitt (SPD): Das beste Beispiel war Ihre Anfrage beim Staatssekretär des Justizministeriums für kurze Wege in der Landesregierung!)

Herr Frömmrich, Sie haben gesagt, dass anlässlich der Überprüfung von Gesetzen wegen Ablaufs der Befristung in Artikelgesetzen, die in der letzten Zeit hier diskutiert und verabschiedet worden sind, eine Reihe weiterer Gesetze fortgeschrieben worden ist. Das stimmt eindeutig. Was nicht stimmt – darauf habe ich ein sehr großes Augenmerk gelegt –, ist, dass sie keiner Evaluation unterworfen sind und nicht die Frage überprüft worden ist, ob eine Fortführung notwendig oder wichtig ist. Erst nach einem entsprechenden positiven Bescheid ist die Verlängerung in einem Artikelgesetz vorgenommen worden. An jeder Stelle – das ist das Entscheidende – wird systematisch überprüft, inwiefern die Wirksamkeit und die Zielrichtung eines Gesetzes noch Geltung haben bzw. wo Ver

änderungsbedarf besteht. Allein die zeitliche Befristung führt dazu, dass man sich intensiv mit diesen Gesetzen befasst und sie einer solchen Überprüfung unterzieht sowie Verbesserungsvorschläge macht.

Das sind alles Punkte, die früher überhaupt nicht der Fall gewesen sind und die über die zeitliche Befristung automatisiert werden. Insofern ist auch das ständige Überprüfen dieser Fragestellungen ein wesentlicher Beitrag, immer darüber nachzudenken, ob Bürokratie abgebaut werden kann, ob Verfahren schneller und einfacher gemacht werden können. Das genau ist das Leitbild dieser Landesregierung:Wir wollen, dass das Land Hessen, die Bediensteten, die Verwaltung des Landes Hessen schneller, billiger, effizienter, bürgernäher und bürgerfreundlicher sind. Meine Damen und Herren, an diesem Ziel arbeiten wir.

Deshalb ist es richtig, wenn Herr Posch sagt, dass man die Frage des Bürokratieabbaus nicht nur unter dem Gesichtspunkt einer verwaltungsmäßigen Betrachtung diskutieren kann, sondern dass es hier auch durchaus einen ökonomischen Hintergrund gibt. Die Frage des ökonomischen Hintergrundes ist bei Genehmigungsverfahren im Umweltbereich, die ich anfangs, sehr unter Ihrem Protest, dargestellt habe, sehr deutlich geworden. Das sehen wir immer wieder an dem Beispiel Umweltallianz. Ich denke, Herr Posch weiß sehr genau: Wenn man eine ökonomische Betrachtung anstellt, gehören dazu allerdings mehr als nur die Kosten. Denn die Kosten sind nur ein Kriterium, auch bei einer ökonomischen Betrachtung. Die weiteren Kriterien, die mit genannt werden müssen, sind Schnelligkeit und eindeutig auch Rechtssicherheit

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Qualität!)

und damit die Haltbarkeit einer Entscheidung. Denn ich möchte nicht auf der anderen Seite für schnelle und möglicherweise nicht gründliche Entscheidungen an einer anderen Stelle Gerichte oder andere Bereiche bemühen müssen. Insofern muss man bei einer ökonomischen Betrachtung neben den Kosten auch die Schnelligkeit,die Sicherheit und eben auch die Haltbarkeit von Normen und Vorschriften mit überprüfen und berücksichtigen. Deswegen ist es meines Erachtens notwendig, an den Stellen, an denen es unabdingbar ist, auch weiterhin mit entsprechenden Rechtsetzungen, Normen und Vorschriften zu arbeiten, allerdings immer unter dem Gesichtspunkt: Wir müssen schauen, wo es insgesamt noch notwendig ist.

Was mich wundert, ist, dass in der gesamten Diskussion bisher auf einen Aspekt nicht eingegangen worden ist. Deswegen will ich es auch gleich am Anfang sagen. Natürlich haben wir – bei dem Bereich Statistik, um das vorwegzunehmen, sieht man das genauso – an vielen Stellen überhaupt keinen Bewegungsspielraum mehr, weil wir rechtlich gezwungen sind, Normsetzungen der Europäischen Union in entsprechende Normen auf Länderseite umzusetzen. Wenn Sie sich vorstellen – das ist in Ihrem Antrag berücksichtigt –, dass nur noch 2 % der Statistiken, die vom Hessischen Statistischen Landesamt erhoben werden, auf der Grundlage von Landesgesetzen erhoben werden und der überwiegende Teil – ich muss jetzt nachgucken, ob ich den Prozentsatz habe –, nämlich 38 %, auf Bundesrecht zurückzuführen ist, das wir verpflichtet sind, entsprechend umzusetzen, und sage und schreibe 60 % aller in Hessen erhobenen Statistiken ihre Grundlage in der Normsetzung der Europäischen Union haben, bei denen wir verpflichtet sind, eine entsprechende Umsetzung vorzunehmen, dann wissen Sie, wie weit unsere Handlungsmöglichkeiten reichen, um zu einem Normen

abbau zu kommen. Ganz im Gegenteil, wir müssen immer wieder überprüfen: Ist diese Norm überhaupt notwendig? – Häufig werden wir gezwungen, sie umzusetzen. An den Statistiken sieht man das sehr deutlich. 60 % der Statistiken sind allein durch EU-Recht normiert, das wir hier umsetzen müssen. Da ist sicherlich eine Bewertung notwendig, um das an anderen Stellen noch einmal zu diskutieren.

Insofern gehen wir konsequent den Weg weiter,den wir in der vergangenen Legislaturperiode bei der Überprüfung von Normen und dem Abbau überflüssiger Verwaltungsvorschriften oder gesetzlicher Vorgaben beschritten haben. Deswegen ist aus Sicht der Landesregierung der Antrag, den die FDP-Fraktion heute gestellt hat, durchaus zu begrüßen, weil jede Initiative zu begrüßen ist, die eine Vorstellung versucht zu formulieren, wie man zu einem schlankeren, zu einem effektiveren Staat kommen kann. Insofern ist das als Diskussionsmaterial durchaus in Ordnung. Wir müssen schauen, an welchen Stellen wir Optimierungsmöglichkeiten, die immer wieder vorhanden sind, auf der Grundlage der Anregungen, die in diesem Antrag gegeben werden, entgegennehmen.

Insofern steht die Landesregierung der Idee von mittels Fiktion erlangten Bau- oder Betriebsgenehmigungen, wie es in dem Antrag vorgesehen ist, grundsätzlich positiv gegenüber, wie wir es auch – ich glaube, das haben Sie angesprochen – bei der Novellierung der Hessischen Bauordnung deutlich gemacht haben.Allerdings ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob dies ein gangbarer Weg zur Verwaltungsvereinfachung ist. Auch an dieser Stelle muss man sagen, dass es hier keine Dogmen gibt, sondern dass es hier an jeder Stelle einer entsprechenden Überprüfung standhalten muss.

Bei der Frage, wie wir unseren Bürgerinnen und Bürgern gegenübertreten, geht es darum, dass wir alle erforderlichen rechtlichen Prüfungen vornehmen. Zunächst liegt der Schwerpunkt darauf, dass wir überprüfen müssen, was erforderlich ist. Das, was erforderlich ist, muss so zügig wie möglich durchgeführt werden,ohne dabei die Sorgfalt zu vernachlässigen. Es kann nicht darum gehen, auf eine sorgfältige Prüfung zu verzichten, nur weil das auf den ersten Blick etwas länger dauern kann, weil an dieser Stelle eine weitere Komponente in der ökonomischen Betrachtung notwendig ist.

Im Hinblick auf die Fragestellung eines Ersatzes von Kosten, die Bürgern oder Unternehmen durch Verwaltungsakte entstehen können – Herr Abg. Haselbach hat darauf hingewiesen –, ist das Beispiel der Steuererklärung richtig. Es ist schon eine merkwürdige Idee, denn ein solcher Vorschlag, wie er in dem Antrag formuliert ist, ist damit vergleichbar, dass einem Bürger der Stundensatz für die Erstellung seiner eigenen Steuererklärung irgendwann erstattet wird – wenn man keine Differenzierung zwischen Bürgern und Unternehmen vornimmt. Ich glaube, dass wir über Kostenerstattungen, wie es in dem Antrag formuliert ist, nicht reden können. Ich verstehe den ökonomischen Anreiz, den Sie damit schaffen wollen, es möglichst billig und schnell zu machen.

Bei der Umstrukturierung unseres Landes sind wir auf dem Weg dahin, dass wir irgendwann einmal eine genaue Kenntnis der Kosten eines Verwaltungsaktes haben. Dafür modernisieren wir viele Bereiche unseres Landes.Wir müssen wissen, was eine Entscheidung kostet. Wir könnten diese Kosten jemandem in Rechnung stellen. Wenn wir sie nicht in Rechnung stellen, sondern beispielsweise dem Antragsteller im umgekehrten Fall, weil wir damit

auch wissen, was es ihn kostet, diese Kosten erstatten, wäre die Frage einer Finanzierung zu überlegen. Das würde zwangsläufig zu einer Steuererhöhung führen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag mit einem solchen Antrag einer Steuererhöhung das Wort redet.

Insofern ist es meines Erachtens etwas kurz gedacht, wenn man an dieser Stelle über Kostenerstattungen nachdenkt. Ich bin der Überzeugung, dass es einige Ansätze gibt, über die es sich nachzudenken lohnt. Sie sind voll auf der Linie, die die Hessische Landesregierung seit 1999 konsequent geht – ich denke, wir sind da schon weiter, als dieser Antrag zeigt –, unser Land fit zu machen, damit in der Verwaltung bürgerfreundlich, bürgernah, schnell, kostengünstig und effektiv gearbeitet wird. Deswegen können wir den Weg von Bürokratieabbau und Deregulierungen gemeinsam gehen – ohne Dogmen, aber mit klaren Vorstellungen für die Gesellschaft der Zukunft, konsequent zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Kaufmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu Wort gemeldet. Redezeit: zwei Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der im Wesentlichen mit Lustlosigkeit vorgetragenen Rede des Herrn Staatsministers ist ein Punkt aufgefallen. Das ist der Grund dafür, dass ich mich zu Wort gemeldet habe.

Herr Staatsminister, mein Fraktionsvorsitzender, der Kollege Al-Wazir,hat es Ihnen heute morgen schon gesagt:Es ist unwahr, dass die Genehmigungsverfahren unter der Regierung von Rot-Grün besonders lang gedauert hätten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Richtig ist vielmehr,dass unter Rot-Grün,insbesondere in den ersten Jahren unter Hans Eichel und Joseph Fischer, die Dauer der Genehmigungsverfahren in Hessen die kürzeste aller Bundesländer geworden ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich sage ausdrücklich „geworden ist“. Wir haben Anfang 1991 die Regierung übernommen. In der Regierungszeit Wallmann hieß der Umweltminister Karlheinz Weimar und der Regierungspräsident in Gießen Alois Rhiel. Dieser hat das Genehmigungsverfahren betreffend die Behring-Werke in Marburg überhaupt nicht auf die Reihe gebracht.Wir haben erst einmal Ordnung geschaffen. Dann wurden die Genehmigungsverfahren – die Herstellung von Insulin ist ein Beispiel dafür – zeitlich drastisch verkürzt. Das ist die Wahrheit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU)

Herr Staatsminister, wenn Sie in die Akten Ihrer Staatskanzlei schauen und nicht nur Gespräche in der Vorkonferenz führen würden, würden Sie das feststellen können.

Demzufolge ist das, was Sie hier behauptet haben, schlicht falsch.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die Regierung Koch ist leider schon fast sechs Jahre im Amt.Wenn ich mir die Genehmigungsverfahren anschaue, die Sie verantwortlich betreuen, dann muss ich sagen: Sie sind überhaupt keinen Schritt weiter gekommen, z. B. bei einigen Straßenbauprojekten. Das will ich inhaltlich aus anderen Gründen nicht kritisieren, aber wenn Sie das Argument Genehmigungsdauer anführen, dann sollten Sie gefälligst vor Ihrer eigenen Tür kehren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg.Michael Boddenberg (CDU))

Herr Boddenberg, auch Sie wissen: Das Wort Lüge bedeutet, wider besseres Wissen etwas Falsches zu behaupten. Das, was Herr Staatsminister Grüttner zum Thema Dauer der Genehmigungsverfahren vorgetragen hat, war eindeutig eine Lüge.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Es ist vereinbart worden, den Antrag der Fraktion der FDP betreffend radikaler Bürokratieabbau, Drucks. 16/2768, an den Hauptausschuss zu überweisen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erster Bericht des Petitionsausschusses betreffend Tätigkeit in der 16. Wahlperiode – Drucks. 16/2670 –

Außerdem rufe ich Tagesordnungspunkt 97 auf:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Abschiebung in die von der Flutkatastrophe in Südostasien betroffenen Gebiete – Drucks. 16/3559 –

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg. Dörr, nach vorne zu kommen und den Bericht zu geben. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.