Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! – Herr Hahn, ich freue mich immer, wenn Sie meinen Ausführungen mit großer Vorfreude entgegensehen.
Neulich habe ich in der Presse gelesen, die GRÜNEN seinen die Einzigen, die sich noch dagegen wenden würden, den genetischen Fingerabdruck dem herkömmlichen gleichzustellen.
Ja, eben. Ich wollte gerade feststellen, dass die Antragslage in diesem Hause eine völlig andere ist. Offensichtlich steht hier nämlich die CDU-Fraktion völlig alleine mit ihrer Forderung, den genetischen Finderabdruck dem daktyloskopischen gleichzustellen. Damit tun Sie das, was Sie gelegentlich tun – Sie vergleichen die sprichwörtlichen Äpfel mit den Birnen.
Sie sagen einfach: Das ist Obst, und weiter interessiert uns das nicht. – Sie vergleichen hier etwas miteinander, was zunächst einmal völlig unterschiedlich ist. Ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal.
Der daktyloskopische Fingerabdruck kann nicht mehr und nicht weniger als feststellen, ob das, was dort an Spur aufgefunden wurde, von einem bestimmten Menschen stammt oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger. Die DNA-Probe, die entnommen wird, enthält zunächst nun einmal die gesamte DNA. In dieser DNA sind die gesamten Bausteine des Lebens verankert.
Herr Wintermeyer, es trifft nicht zu, wenn Sie sagen, bei dem Teil, der bisher für das Identifikationsmuster verwendet wird,sei ein Rückschluss auf andere Merkmale eines Menschen nicht möglich.
Inzwischen wissen wir, dass das durchaus möglich ist. Wir alle wissen auch nicht, was in Zukunft da noch möglich sein wird.
Das heißt doch, es lässt sich von Anfang an überhaupt nicht bestreiten,dass der daktyloskopische Fingerabdruck und die DNA-Analyse zwei völlig unterschiedliche Dinge sind.
Im Übrigen bitte ich zu beachten – auch bei allem Lob, das die DNA-Analyse zu Recht erfährt –, dass sie auch kriminaltaktisch von unterschiedlicher Bedeutung sind. Wenn ich einen Fingerabdruck auffinde, dann weiß ich – wenn ich Glück habe und er in einer Kartei verzeichnet ist – nicht nur, von wem er stammt, sondern ich kann auch mit Sicherheit davon ausgehen, dass die betreffende Person an dem betreffenden Ort gewesen ist, an dem der Fingerabdruck hinterlassen wurde. Das kann ich bei vielen Spuren, die DNA-Material enthalten, nicht. Sehr viele DNA-Materialien – Haare oder Ähnliches – stammen zwar von dem Menschen, das kann ich nachweisen, aber ich brauche weitere Indizien, weitere Ermittlungsmethoden, um festzustellen, ob die betreffende Person auch tatsächlich an dem Tatort gewesen ist.
Das bedeutet natürlich auch – und auch das stellt einen Unterschied dar –: Es ist für einen Täter sehr viel einfacher, falsche DNA-Spuren zu legen.
In einem Leserbrief eines offensichtlich sehr gut informierten Kriminologen und Kriminaltechnikers habe ich
gelesen, es sei mit relativ geringem Aufwand möglich, jeden Tatort DNA-frei zu machen – mit einem Aufwand von 15 c -; und es sei auch relativ einfach, falsche Spuren zu legen. Zum Glück hat er nicht gesagt, wie das geht. Aber wir werden uns darauf einstellen müssen, dass die DNAAnalyse weiterhin nur eine, wenn auch wichtige, unter mehreren Ermittlungsmethoden ist.
Aus all diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht – völlig zu Recht,das ist ja keine rot-grüne Erfindung – gesagt,wegen der Eingriffstiefe der DNA-Analyse bedarf es besonderer gesetzlicher Vorkehrungen dafür, dass diese auch stattfinden darf. Der Grundrechtseingriff dabei ist weitergehend als bei der Abnahme eines Fingerabdrucks. Die Verwendungsmöglichkeiten sind weitergehend, wegen der genannten Unterschiede. Das hat das Verfassungsgericht festgestellt und deswegen einen Richtervorbehalt verlangt.
Frau Hofmann hat bereits darauf hingewiesen: Die DNAAnalyse ist eine Methode, die gegenwärtig im konkreten Einzelfall bei durchaus jeder Straftat angewandt werden kann.Wenn ich DNA-Spuren finde – Spurenmaterial, das ich auf DNA-Reste untersuchen kann –, dann kann ich jederzeit mögliche Täter daraufhin untersuchen, ob diese DNA-Probe von ihnen stammt. Das sieht die Strafprozessordnung schon jetzt vor. Das darf auch zwangsweise geschehen, und auch bei einer geringeren Straftat ist das gegenwärtig jederzeit möglich. Die so gewonnenen Erkenntnisse können auch gespeichert werden.
Die Frage, über die wir uns jetzt unterhalten, lautet, ob einer, der eine Tat begangen hat, bei der eine DNA-Analyse keine Rolle gespielt hat und von der wir auch nicht wissen, ob sie bei ihr künftig eine Rolle spielen wird, gleichwohl seine DNA-Materialien hinterlegen muss und dies gespeichert werden darf, im Hinblick auf mögliche künftige Straftaten. Das ist eine völlig andere Situation, sozusagen eine perspektivische Prognose. Darüber unterhalten wir uns jetzt.
Zum einen gibt es hier die Anlassstraftaten.Anders, als es der Justizminister derzeit fälschlicherweise immer wieder vermitteln will, sagt das Gesetz im Augenblick nicht, eine DNA-Analyse sei nur bei schweren Straftaten möglich. Vielmehr ist sie auch bei Straftaten mittlerer Schwere möglich, wenn sie von erheblicher Bedeutung sind; das Gesetz zählt einige beispielhaft auf.
Nun sagt Herr Wintermeyer, das müssen wir ausweiten, denn 75 % aller Sexualstraftäter haben früher auch einmal einen Bruch begangen.
Wie viele von denjenigen, die irgendwann einen Ladendiebstahl begangen haben, haben denn sofort danach – ohne den Übergang über eine erhebliche Straftat zu wählen – eine schwere Straftat, beispielsweise ein Sexualverbrechen, begangen?
Wenn uns diese Zahl bekannt wäre, würde sich die Lage schon relativieren. Denn das Problem besteht darin, dass wir in die Gendatei auch diejenigen mit ihrem gesamten DNA-Profil aufnehmen sollen, die wir später möglicherweise gar nicht mehr brauchen.
(Norbert Schmitt (SPD): Es geht um die Abwägung zwischen Freiheitsrechten! – Zurufe des Abg.HansJürgen Irmer (CDU))
Herr Wintermeyer, wenn man Ihrer Argumentation folgt, dann könnte man auch weitergehen und sagen: Mit 75 % erwischen wir immer noch nicht alle – wenn wir nur die Einbrecher nehmen.
Dann wollen wir doch gleich 100 %. Nicht nur 100 % der Sexualstraftäter, sondern jedem Täter ist eines vorangegangen: Er wurde einmal geboren.
Mit der gleichen Argumentation könnten wir von jedem, der geboren wird, eine Probe nehmen und sie speichern, damit sie später möglicherweise einmal zur Verfügung steht.
Zum Richtervorbehalt. In einer Zeitschrift des Bundes der Kriminalbeamten habe ich eine Kritik des Richtervorbehalts gelesen, mit der Begründung, es würden zu oft Anträge auf DNA-Analyse vom Richter abgelehnt.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sagen Sie das einmal der Mutter eines ermordeten Kindes, was Sie da erzählt haben!)
Das ist eine erstaunliche Aussage: die richterliche Kontrolle deswegen abzulehnen,weil sie die Polizei behindert. Es gibt nun einmal Ermittlungsmethoden – ich nenne nur die Wohnungsdurchsuchung und die Telefonüberwachung –, die nur mit richterlicher Anordnung erfolgen können und gerade der richterlichen Kontrolle unterliegen sollen.
Wir können gerne darüber diskutieren – das ist auch Gegenstand des Antrags der FDP –, ob der Richtervorbehalt beispielsweise bei anonymen Spuren weiterhin sinnvoll ist.Auch unser rechtspolitischer Sprecher im Bundestag hat gesagt, in diesem Fall gibt es keine Abwägung mit den Interessen einer konkreten Person,von der die DNAProbe stammt.
Deswegen hat auch der Richter in diesen Fällen keine anderen Abwägungsmöglichkeiten als die Polizei. Darüber können wir sicherlich reden. Ich bin auch froh, dass wir im Ausschuss Gelegenheit haben werden, uns darüber zu unterhalten.
Schauen wir es also insgesamt an. Ich bin sowieso einigermaßen erstaunt. Sie haben den Antrag zur Abschaffung des Richtervorbehalts bereits im November im Deutschen Bundestag eingebracht. Da war die Diskussion um den Mord an Herrn Moshammer noch nicht aktuell. Nun hat sich die Speicherung von DNA-Proben in diesem Fall als durchaus effektiv erwiesen.
Die Praktiker sagen uns auch, die Regelung, die wir gegenwärtig haben, ist – vielleicht von einigen Randbereichen abgesehen – im Wesentlichen praktikabel und effektiv.
Dabei sollten wir es belassen und ein praktikables und effektives Instrument nicht dadurch entwerten, dass wir so tun, als wäre es das Gleiche wie ein Fingerabdruck.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht uns als FDP darum, die DNA-Analyse konsequent, aber verantwortungsvoll zu nutzen. Die DNAAnalyse im Strafverfahren ist ein Erfolgsmodell. Ich glaube, das ist unbestritten. Sie ist heute zur Bekämpfung der Kriminalität unverzichtbar, denn sie ermöglicht auch die Aufklärung lange zurückliegender Sexual- und Morddelikte. Letztendlich muss jeder Täter damit rechnen, früher oder später überführt zu werden.