Protokoll der Sitzung vom 24.02.2005

Im Schuljahr 1999/2000 wurden insgesamt 6.203 Kinder von der Schulpflicht zurückgestellt oder befreit. Im Schuljahr 2003/2004 waren es 5.623 – ein Rückgang von 600, und das, obwohl 5.600 Kinder an Vorlaufkursen teilgenommen haben, darunter immer noch 1.600 Kinder so genannter ausländischer Herkunft.

Nun frage ich Sie:Wie können Sie den Erfolg, den Sie angeblich mit diesen Kursen haben, an die Zahl der Schulzurückstellungen koppeln? Das ist schlicht unredlich. Sie betreiben hier eine Zahlenklamüserei, die den Realitäten nicht entspricht.

Ich denke, wir müssen so weit kommen, dass es keine Schulrückstellungen mehr gibt und dass die Vorschuleinrichtungen in die Lage versetzt werden, Kinder so zu fördern, dass sie einen gleitenden Übergang in die Schule haben und nicht schon zu Beginn ihrer Schullaufbahn eine Beschämung erfahren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung, Frau Kollegin Henzler.

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Was die Kollegin gesagt hat, kann man hier nicht als letztes Wort zu diesem Thema stehen lassen.

Sie beschwert sich, dass die Vorlaufkurse nicht im Gesetz erschienen sind. Natürlich kann ein Gesetz nicht verordnen, wo vor Ort Vorlaufkurse stattfinden sollen.

(Heike Habermann (SPD): Ich habe von der Anhörung gesprochen!)

Im Schulgesetz damals stand klipp und klar, dass die Anmeldefristen vorgezogen werden,dass bei der Anmeldung die Sprachfähigkeit überprüft wird und dass gegebenenfalls eine Schulrückstellung erfolgen kann, wenn diese Sprachfähigkeiten nicht vorhanden sind. Das gehört in das Gesetz, und das steht dort auch.

Dass parallel von der Koalition damals selbstverständlich schon an Vorlaufkurse gedacht worden ist und sie auch gleichzeitig zum nächsten Anmeldetermin begannen,

(Zuruf der Abg. Heike Habermann (SPD))

war eine Selbstverständlichkeit. Aber so etwas gehört nicht in das Gesetz.Das sollten eigentlich auch Sie wissen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das Zweite. Ich kann vieles vertragen, aber nicht, wenn man Lehrer hier in einer allgemeinen Art und Weise beleidigt. Und das, liebe Frau Habermann, haben Sie eben getan.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Wie können Sie den Grundschulehrerinnen – es sind überwiegend Lehrerinnen – sagen, sie ließen die Kinder mit Beginn des Schuljahres mit ihrer deutschen Sprache alleine?

(Heike Habermann (SPD): Ich habe die Kultusministerin gemeint!)

Das haben Sie eben hier wörtlich gesagt – die Grundschullehrerinnen ließen die Kinder in der Grundschule alleine. Diesen Vorwurf kann man wirklich nicht so stehen lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Dann hätten Sie wenigstens auch einmal die IGLU-Studie richtig lesen sollen. Dort steht gerade drin, dass eben die Grundschullehrerinnen in der Lage sind, alle Kinder sehr individuell zu fördern und die Ungleichheiten, die am Anfang bestehen, relativ gut auszugleichen.

Das Dritte ist, dass Sie jetzt auch noch Direktorinnen an den Grundschulen beschimpfen, indem Sie sagen, da würden soundso viele Kinder zurückgestellt. Sprechen Sie doch mit ihnen, welche Kinder im Endeffekt zurückgestellt werden. Das sind nicht Kinder, die nur Sprachprobleme haben. Es gibt dort viele, viele andere Probleme – körperliche, soziale, es gibt Entwicklungsrückstände. Nur dann werden diese Kinder vom Unterricht ausgeschlossen und ein Jahr zurückgestellt. Ich denke, auch das machen Grundschulrektorinnen äußerst verantwortungsbewusst den Kindern gegenüber, und die sollten Sie hier nicht so beschimpfen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist vereinbart, diesen Antrag dem Kulturpolitischen Ausschuss zur weiteren Beratung zuzuleiten. – Dem wird nicht widersprochen, dann ist dies so erfolgt.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 9 auf:

Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung durch Öffnung der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung nach den §§ 40 ff. des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes für qualifizierte freiberufliche Lebensmittelsachverständige und private Lebensmittellabors – Drucks. 16/3343 zu Drucks. 16/2141 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten.Das Wort für die Fraktion der FDP hat der Kollege Heidel.

Herr Präsident,meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen! Die am 06.04.2004 – also vor fast einem Jahr – eingereichte Große Anfrage der FDP-Fraktion ist im Herbst beantwortet worden. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Ich bedauere es, dass wir nicht schon früher dazu gekommen sind, über dieses Thema hier zu diskutieren.

Aber es zeigt sich, dieses Thema ist weiterhin aktuell. Ich glaube, es wird auch für die Zukunft aktuell bleiben. Ich will nur auf die Problematik hinweisen, die wir letztens diskutiert haben: die Freilandhaltung der Hennen und die Problematik der Schadstoffe an diesen Eiern.Das ging die Medien rauf und runter. Frau Kollegin Hammann, ich will es gleich vorweg sagen: Die Bundesverbraucherschutzministerin hat dieses Thema aus ideologischen Gründen kleingeredet. Sie hat es heruntergespielt, ohne Rücksicht auf Verluste, weil es ihr in ihren ideologischen Kram so hineingepasst hat. Das will ich nur vorweg sagen.

Bei einem anderen Punkt, auf den ich noch zu sprechen komme, war das von Berlin gestellte Bild ein anderes.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Der Verbraucherschutz ist Aufgabe der Bundesländer. Die Bundesländer haben für eine effektive Lebensmittelüberwachung geradezustehen.In den vergangenen Jahren haben wir in Hessen immer wieder bewiesen, dass Hessen dabei führend ist.

(Zuruf des Abg. Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Im Zuge der BSE-Thematik – das habe ich eben angedeutet, das wurde in den Medien auch sehr problematisiert,ebenso aus Berlin – hat Hessen gezeigt,dass es handlungsfähig ist und ausreichende Kontrollen einbauen konnte.

Das bedeutet aber nicht, dass wir jetzt die Hände in den Schoß legen können. Wenn im Haushalt auch beim Verbraucherschutz gespart werden musste – das ist der Hintergrund unserer Anfrage –, wird deutlich, dass wir dies in Zukunft vielleicht nicht allein als staatliche Aufgabe werden lösen können,sondern dass wir dort auch auf Private zugehen müssen.

Deshalb ist an dieser Stelle auch anzumerken,dass gerade eben mit dem Verwaltungsstrukturreformgesetz wieder etwas passiert, was eine Umstrukturierung, eine Verunsicherung in diesen Bereichen bringt: die Zusammenlegung des staatlichen Überwachungsamtes und des Laborbe

reichs des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie. Das wird sicherlich Auswirkungen auf eine funktionierende Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung haben.

Meine Damen und Herren,diese Auswirkungen sind noch nicht abzusehen. Insoweit war zwar bei der Anhörung zum Verwaltungsstrukturreformgesetz wenig Kritik zu hören, aber nach unserer Auffassung hätte man den umgekehrten Weg gehen müssen – nämlich erst einmal eine Aufgabenkritik vorzunehmen und dann zu sagen, wie man diese Aufgaben am sinnvollsten erledigen kann.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Nach unserer Auffassung gehören dazu auch ein stärkerer Wille zur Privatisierung und die Einbeziehung privater Lebensmittelüberwachungslabors und privater Kontrolleure. Ich glaube, es wird in Zukunft aufgrund der Haushaltssituation gar nicht anders möglich sein, als die einzubeziehen.

(Beifall bei der FDP)

Die §§ 40 ff. des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes ermöglichen gerade die Öffnung der amtlichen Lebensmittelüberwachung für freiberufliche Sachverständige und die privaten Labors. Meine Auffassung ist, wir müssen das in Hessen verstärken, auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzen. Darauf gehe ich nachher nochmals ein.

Meine Damen und Herren, während der BSE-Krise ist es hervorragend gelungen, mit diesen Privaten zusammenzuarbeiten.Auch die Kontrolle der Kontrolleure hat funktioniert. Sie war effektiv und hat dazu geführt, dass Hessen eines der wenigen Bundesländer war, die sehr effektive Kontrollen nachweisen konnten. Meines Wissens hat es da bis heute keine Beanstandungen gegeben.

Mit dieser Großen Anfrage wollten wir einen Überblick über den Einsatz der privaten Lebensmittelkontrolleure haben.

Nun bin ich der Landesregierung schon einmal dankbar, dass sie grundsätzlich die privaten Labors als einen wichtigen Beitrag ansieht. Ich glaube, hier sind wir uns einig. Aber ich wiederhole es: Nach unserer Auffassung müsste ein stärkerer Wille da sein, hier die Privatisierung einzubeziehen.

Die Argumente, es bestünden Interessenkonflikte – weil die auf der einen Seite in den Unternehmen als Berater tätig seien, auf der anderen Seite dann kontrollieren sollten –, greifen hier nicht. Ich glaube, wir sind durchaus in der Lage, eine unabhängige, effektive Kontrolle auch von Privaten durchführen zu lassen. Deshalb ist dieses Argument, das in der Antwort auf unsere Große Anfrage enthalten ist, für uns nicht nachvollziehbar.

Wenn ich alles in allem betrachte,so bleiben doch noch einige Fragen übrig: Wie viele Proben werden mittlerweile von Privaten getestet? Wie hoch sind die Kosten dafür? Wie ist das Verhältnis der Kosten für Private zu den staatlichen Gebühren?

Ich glaube,es hat sich gezeigt,dass gerade die Vergabe der BSE-Vorbeugeuntersuchungen an Private jetzt eine Kosteneinsparung um einen ganz erquicklichen Betrag erbracht hat. Deshalb ist es für uns als FDP wichtig, dass in Zukunft mehr private Labore anerkannt werden und die Möglichkeit erhalten, hier tätig zu werden.

Ich will ein paar Bemerkungen zur Verbraucherschutzpolitik machen. Grundsätzlich unterstützen wir als FDP den Überwachungsansatz vom Acker bis auf den Teller, genau zu wissen, was woher kommt, genau gekennzeichnet zu sehen, was anschießend mit dem landwirtschaftlichen Produkt passiert. Ich sage das auch als Landwirt ausdrücklich: Es kann nicht sein, dass bis zum Landwirt alles lückenlos dokumentiert wird und das bei dem, was darüber hinausgeht, nicht mehr der Fall ist.

(Beifall bei der FDP)

Hier müssen wir im Sinne der Verbraucher und auch im Sinne des EU-Überwachungsgesetzes ansetzen. Da hat die Landesregierung einen richtigen Schritt getan, nämlich die Zusammenlegung der Lebensmittelüberwachung mit der Futtermittelkontrolle in einem Ministerium zusammengepackt. Das ist der richtige Weg. Da können und müssen Synergieeffekte genutzt werden. Aber, damit komme ich einen Schritt weiter, mit Ihrem Verwaltungsstrukturreformgesetz und der Möglichkeit des kommunalen Landrates, wo der einzelne Landrat die Veterinärbehörde und den Verbraucherschutz nach Gutdünken selber organisieren kann, wünsche ich gutes Verrichten, Herr Minister.