Denn Sie sagen, Sie würden viel mehr fordern, die SPD noch mehr, wir aber am wenigsten. Da habe ich mir gesagt, Mensch, prima, jetzt gehen wir mit diesen drei Anträgen in den Ausschuss, und dann kommen wir gemeinsam zu einem Konzept, und die Landesregierung sagt dann: Okay, das machen wir mit, auch wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr ein Stück voranbringen.
Herr Dr. Lübcke, Sie sind erst 1999 in dieses Parlament gekommen. Aber es wurde hier vorgetragen – nicht einmal von den GRÜNEN –, dass die Verkehrsverbünde bereits 1995 – das war vier Jahre früher –
ihre Arbeit begonnen haben, die zuvor durch die Gesetzgebung unter den „schlimmen rot-grünen Mehrheiten“ hier in Hessen in die Wege geleitet worden sind.
Alle stützen sich doch auf diese Verbünde. Herr Dr. Lübcke, insoweit: Zurück auf Los, schauen Sie sich alles nochmals an – und dann stellen Sie fest, es ist das Beste, wenn wir im Ausschuss zu einer gemeinsamen Initiative kommen. Ich denke, es lohnt sich, daran zu arbeiten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Reinhard Kahl, Brigitte Hofmeyer (SPD) und Dieter Posch (FDP))
dass nämlich die Qualität im öffentlichen Personenverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr gestärkt werden soll, verbessert werden soll
Wenn man die Wege betrachtet, gibt es dennoch nicht nur unterschiedliche Auffassungen, sondern auch unterschiedliche Hürden und Markierungen, die dabei beachtet werden müssen.
Zunächst einmal einige Sätze zum Antrag der FDP. Ihm ist im Grunde zuzustimmen. Aber bezogen auf die EVO hat er lediglich die DB AG – so muss man ja heute sagen
mit ihren Beförderungsleistungen im Blick. Ich denke, wenn wir über Kundenrechte sprechen, über Servicequalität im ÖPNV, dann muss das für alle gelten, die sowohl auf den Schienen als auch auf der Straße die Beförderungsleistung übernehmen.
Sonst hätten wir die Situation, dass in bestimmten Streckenabschnitten der Kunde einmal einen Anspruch hätte – aufgrund der geänderten Bestimmungen für die EVO –, aber auf einer weiterführenden Strecke, wenn beispielsweise die Hessische Landesbahn oder andere zuständig sind, dieses Recht nicht mehr gilt. Daher muss hier weitere Vollständigkeit erarbeitet werden.Auf dieser Basis ist es notwendig, bundesweit darüber zu sprechen – aber dazu später.
Frau Pfaff und andere, Sie haben gesagt: gute Leistung für gutes Geld. Genau das ist es. Dennoch müssen wir sehen, dass es sich hier nicht um eine Leistung handelt, die in einem normalen Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Leistungserbringer entsteht, sondern hier ist es so, dass nicht der Kunde, sondern sogar die öffentliche Hand die Kostenerstattung für diese Leistung – mehr als 50 % – trägt.
Deshalb ist die Forderung der GRÜNEN in ihrem Antrag an die Landesregierung, eine solche Kundencharta mit den Verkehrsverbünden zu erarbeiten,der falsche Ansatz.
Das gilt nicht zuletzt deshalb, weil die Aufgabenträger des ÖPNV – also die Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern sowie deren Aufsichtsratsmitglieder – letztlich entscheiden müssen, ob sie etwas Derartiges vollziehen.
Ich halte dies nicht nur für ein formales Argument. Denn wenn wir auf den Geldfluss schauen, so ist es der ÖPNV, der die Geldeinnahme für sich verbucht. Die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV nehmen das Geld ein, nicht die Verkehrsunternehmen. Wie Sie wissen, bekommen die Verkehrsunternehmen nach den so genannten Bruttoverkehrsverträgen die Verkehrsleistungen abgegolten und werden dann aus den Fahrgeldeinnahmen und Erstattungen bezahlt. Dann trifft es nicht die Verkehrsbetriebe, die diese Leistungen erbringen, sondern den Verkehrsverbund als Aufgabenträger des ÖPNV.
Noch problematischer wird es, wenn wir das Verhältnis zum Fahrgast betrachten. Denn das ist vertragsrechtlich noch viel komplizierter. Der Beförderungsvertrag, den der Fahrgast durch das Lösen eines Fahrscheins abschließt, kommt nicht mit dem Verkehrsverbund zustande – der verbucht die Einnahmen –, sondern mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen. Dessen Haftung ist bundesrechtlich in diesen speziellen Verordnungen geregelt, die in der Tat zur Novelle anstehen.
Meine Damen und Herren, hier ist die Initiative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat mehrfach zur Sprache gekommen.Über diese Initiative werden wir sprechen – nicht nur in der Verkehrsministerkonferenz,die zunächst die Behandlung dieser Initiative vertagt hat, weil die Vorlage noch unausgegoren ist. Wir müssen
vor allem deshalb über diese Initiative sprechen, weil sie in wesentlichen Punkten offene Fragen enthält. Dies hat das Bundesland Hessen – konkret ich – in einem Schreiben an den Verkehrsminister Horstmann deutlich gemacht.
Beispielsweise geht es um Defizite bei Verspätungen und beim Ausweichen auf ein anderes Verkehrsmittel. Es geht konkret um den nicht justiziablen Begriff einer drohenden Verspätung. Oder es geht, um ein drittes Beispiel zu nennen, um die Begründung von Übernachtungsansprüchen bei Verspätungen, die aus unserer Sicht wesentlich überzogen sind.
Meine Damen und Herren, sosehr wir auf der einen Seite die bundesrechtliche Regelung neu ordnen müssen und daran im Bundesrat mitwirken, sodass im Bundestag eine entsprechende Regelung zustande kommen kann – die CDU-Bundestagsfraktion hat diese Forderung im Übrigen auch aufgestellt –, so notwendig ist es auch für uns alle, darauf hinzuweisen, dass der Weg, den wir mit dem RMV und dem NVV eingeschlagen haben, ein sehr erfolgreicher Weg ist.
Das gilt nicht nur für die Qualität dessen, was wir inzwischen an Infrastruktur über den Ausschreibungswettbewerb erreicht haben, sondern das gilt ganz konkret im Hinblick auf die Leistungen der verschiedenen Aufgabenträger und deren Übernehmer für den Kunden. Ich will mit einer wichtigen Zahl aufwarten.Für den RMV beträgt die Pünktlichkeit aller Leistungen, die im Rahmen des RMV für den Kunden angeboten sind, inzwischen über 90 % – eine bundesweit einmalige Spitzenleistung. Darüber dürfen wir uns an einem solchen Tag auch freuen. Natürlich ist das Bessere immer der Feind des Guten. Aber wir haben eine solche Leistung gerade im letzten Jahr erreicht, sodass wir uns an dieser Stelle einmal voll des Lobes bei denen bedanken müssen,die diese Leistung erbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Leistung auf der Schiene zu erbringen ist deshalb so beachtlich, weil alle diejenigen, die nach Ausschreibung diese Leistung des Transportes im Servicebereich übernommen haben, dies auf einem Netz vollführen müssen, das nach wie vor große Mängel aufweist. Für diese schlechte Situation des Netzes ist allein diese Bundesregierung verantwortlich. Wenn wir in diesem Jahr auf die Ausbaupläne schauen, die die Bahn vollführen kann, dann müssen wir leider feststellen, dass die Bundesregierung der DB AG für den Erhalt ihres Netzes gerade einmal 2,5 Milliarden c und keinen einzigen Cent für den Ausbau des Schienennetzes zur Verfügung stellt, das wir gerade im Ballungsraum so dringend brauchen, um alle restlichen Verspätungen noch verhindern zu können.
Wenn es schon heute eines Ansatzes bedurft hätte, um den Kunden zu helfen, dann einer Forderung von Rot und Grün, dass die Bundesregierung und der Bundestag die Ausbaukapazität verbessern, d. h. endlich Mittel zur Verfügung stellen, damit dieser Ausbau gelingen kann.
Die Leistung der Verbünde und derjenigen, die die Transportleistungen im Verbundkonzept erbringen, ist wirklich hervorragend.
Gerade im Jahr 2004 wurden die Bonus-Malus-Zahlungen – das wurde selbst von Ihnen eben zugestanden – erheblich reduziert. Ich denke, wir sollen dieses Bündel von behutsamen, aber sehr wirksamen Maßnahmen Zug um Zug abarbeiten.
Herr Minister, ich bin etwas irritiert. Sie geißeln die Bundesregierung in Sachen Bahnausbau. Ich habe vor wenigen Tagen von Ihnen eine Pressemitteilung auf dem Tisch gehabt, nach der Sie heftigst die Bahn AG kritisieren, weil die intensiven Mittel, die zur Verfügung stehen, bis heute nicht verbaut sind.Wie bringen Sie das mit Ihrer Kritik überein?
Das kann ich gern tun. Damit kann ich das gleich öffentlich richtig stellen, dass nämlich diese Presseerklärung nicht dem Inhalt meiner Rede entspricht.
Hören Sie bitte zu, ich will es aufklären. – Ich habe bei dieser Veranstaltung öffentlich erklärt, dass die Kritik von vielen Politikern an der Bahn AG völlig ins Leere geht, weil die immer in Rede stehenden 280 Millionen c, die die Bahn im letzten Jahr nicht verbrauchen konnte, deshalb nicht verbraucht werden konnten, weil die Bundesregierung erst im August des letzten Jahres grünes Licht gegeben hat, damit gebaut werden kann, und somit überhaupt keine Zeit mehr bestand.