Herr Göbertshahn war übrigens bei der Veranstaltung dabei und hat meine Aussage und die Falschheit dieser Presseerklärung bestätigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen den Weg gehen, wie wir ihn eingeschlagen haben – Verbesserungen Stück um Stück. Dazu gehört, dass ab dem Fahrplanwechsel vom 12.12.2004 erstmals eine Entschädigungsleistung für Inhaber von persönlichen Jahreskarten bei Verspätung von mehr als 20 Minuten bis zu 15 c im Einzelfall gezahlt wird. Das geht einher mit der BonusMalus-Regelung, dass nämlich der RMV dieses Geld zahlen kann, weil diejenigen, die für die Verspätung Verantwortung tragen,eine entsprechende Malusleistung erbringen, d. h. Entschädigungszahlungen, die dann an die Kunden weitergereicht werden.
Wir wollen den Qualitätsstandard weiter ausbauen, bei Ausschreibungsverfahren Wert auf Qualität legen. Wir haben gezeigt, dass wir mit den dadurch erreichten Mitteln 100 neue S-Bahn-Fahrzeuge kaufen und in den Dienst bringen konnten, die im Interesse der Kunden ihren Dienst vollbringen. Der integrale Taktfahrplan sichert eine übergangslose Wahrnehmung des jeweiligen Fahrplans.Wir werden dafür sorgen, dass saubere Bahnhöfe in Zukunft die Attraktivität des ÖPNV weiter steigern, sodass Hessen seine Spitzenleistung auch in Zukunft aufrechterhalten kann. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister Rhiel, so in etwa habe ich mir das vorgestellt.
Zuerst wird aus Ihrer Fraktion gesagt: Das, was die GRÜNEN und auch die SPD und die FDP wollen, gibt es entweder alles schon, oder geht nicht weit genug. – Dann gehen Sie nach vorn und hinterlassen den Landtag ratlos, was Sie eigentlich wollen und tun werden. So habe ich mir das in etwa vorgestellt.
Wir haben mit unserer Kundencharta etwas vorgelegt, was machbar wäre und was verhandelt werden könnte.
Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass die Kommunen Gesellschafter der Verkehrsverbünde sind. Ich sage dazu: eben. Deshalb muss man mit denen verhandeln und mit denen eine Vereinbarung schließen. Genau deshalb haben wir die Charta vorgeschlagen. Ich sage auch: Mit uns sind selbstverständlich gesetzliche Regelungen zu machen. So, wie es die FDP vorgeschlagen hat, ist es doch gar keine Frage. So, wie sie Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht hat, ist es doch mit uns alles zu machen. Das ist doch keine Frage. Charta ist gut, gesetzliche Regelung ist gut – Hauptsache, es passiert etwas für die Verbraucherinnen und Verbraucher im ÖPNV. Nach Ihrer Rede war klar, es wird wieder gar nichts passieren. Rede über eine große Reform, um eine kleine zu verhindern – das ist Ihr Programm im ÖPNV, Herr Minister Rhiel.
Nun sagen Sie völlig zu Recht: Die hessischen Verbünde sind gut, und wir haben einen Pünktlichkeitsgrad von 90 %.
Größer als 90 %. – Das bestreitet keiner.Welche Konsequenz zieht beispielsweise die Stuttgarter Straßenbahnen AG daraus? Die haben auch einen Pünktlichkeitsgrad von 90 %. Die sagen aber, nachzulesen auf ihrer Internetseite: Wenn es an uns liegt, dass Sie Ihr Fahrziel 20 Minuten später als nach Fahrplan möglich erreichen würden, und Sie deshalb ein Taxi nehmen, dann erstatten wir Ihnen die Taxirechnung bis zu einem Betrag von 26 c.
Diese Konsequenz ziehen die Stuttgarter daraus.Wir wollen,dass RMV,NVV,VRN die gleiche Konsequenz ziehen und dass Sie diese Verhandlungen führen, damit wir zu einem Ergebnis für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen kommen.
Herr Staatsminister Rhiel, dann sprechen Sie den Wettbewerb an. Herr Dr. Lübcke unterstellt uns noch irgendwie Staatsnähe, und wir hätten etwas gegen Wettbewerb. Da kennen Sie unsere Position im ÖPNV-Bereich schlecht, Herr Dr. Lübcke.
Wir haben nichts gegen Wettbewerb im ÖPNV. Meine Damen und Herren, aber Wettbewerb im ÖPNV allein ist noch kein Konzept. Herr Staatsminister Dr. Rhiel, das allein reicht nicht.
Wir müssen beim Wettbewerb auch auf Qualität achten. Wir müssen beim Wettbewerb auch auf soziale Standards achten. Es kann nicht sein, dass die Kostenvorteile des Wettbewerbs durch Dumpinglöhne und desaströse Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im ÖPNV erreicht werden. Das ist nämlich überhaupt kein Konzept, Herr Staatsminister Dr. Rhiel.
Natürlich hat Wettbewerb positive Entwicklungen. Aber Wettbewerb führt auch dazu, wenn man ihm keine Kriterien gibt,wie Sie das wieder in der Novelle des ÖPNV-Gesetzes vorsehen, wie wir in Wiesbaden erlebt haben, dass die Busse am Hang stehen bleiben, weil keine Qualitätsstandards definiert wurden. Dann haben wir so etwas wie auf dem Westerwaldnetz. Vectus lieferte anfänglich schlecht und musste erst einmal nachgesteuert werden. Deshalb brauchen wir – ob gesetzlich oder über eine Charta – einen Anreiz für die Verkehrsleistungserbringer, dass sie den Kunden für gutes Geld gute Arbeit liefern.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, über die ÖPNV-Novelle jetzt zu diskutieren, wäre der falsche Ansatz. Wir haben auch nicht die Zeit dafür. Herr Wagner, deshalb muss das alles in den Ausschüssen beraten werden.
Nur so viel: Wenn Sie die Situation in Wiesbaden anführen, dann ist das kein Ergebnis eines Ausschreibungswettbewerbs gewesen, sondern da hat sich eine Gesellschaft im Rahmen einer bestehenden Konzession beteiligt. Das war keine Ausschreibung. Das trifft nicht. Wenn Sie Vectus ansprechen, dann ist das ein ganz normales Problem, ein Anfangsproblem. Im Übrigen handelt es sich um eine öffentliche Gesellschaft, die die Aufgaben wahrnimmt.
Ich möchte aber grundsätzlich einen Satz zum Stichwort Wettbewerb sagen.Herr Kaufmann hat das richtigerweise angedeutet. Wenn er, wie wir alle hier in der Region, den ÖPNV benutzen, dann haben wir keinen Wettbewerb, denn dann können wir die Linie, auf der wir fahren, entweder nutzen oder nicht nutzen. Wir haben keine Alternative. Was Sie mit Wettbewerb meinen – deswegen sollten wir bei diesem Begriff präzise sein –, ist lediglich der Ausschreibungswettbewerb, dass wir Leistungen vergeben, und das im Wettbewerb.
Dann hat derjenige, der den Zuschlag erhalten hat, auf Dauer wieder eine Monopolstellung.Deswegen kommt es darauf an, mit denjenigen, die diese Aufgabe im Wettbewerb durch die Ausschreibung erhalten, eine Regelung zu vereinbaren, die sie im Laufe der Zeit im Interesse der Kunden dazu zwingt, für den Kunden da zu sein – und zwar aus eigenem Interesse, weil sie im Fall einer qualitativ minderwertigen Leistung einem Malussystem unterworfen sind und Strafe zahlen müssen. Die Tatsache, dass wir eine derartig große Verbesserung feststellen können, wenn man das Jahr 2003 mit dem Jahr 2004 vergleicht, zeigt, dass dieser Weg richtig ist, Herr Wagner.
Deswegen motivieren wir die Verkehrsverbünde und unterstützen sie ausdrücklich, diesen Weg weiterzugehen.
Es reicht nicht. Deswegen unterstützen wir die Verbünde auch beim nächsten Schritt, den sie jetzt getan haben. Sie versprechen nämlich dem Kunden, dass er bei einer Verspätung von über 20 Minuten, wenn sie denn eintritt, eine Erstattung bekommt. Das hat der RMV jetzt vorgemacht.
Der NVV wird nachziehen. Damit sind wir auf dem Weg zu dem von uns allen proklamierten Ziel. Ich denke – das habe ich auch gesagt –, dass dieser Weg der richtige ist. Denn es geht nicht darum, darüber zu diskutieren, wie viele Entschädigungen in welcher Höhe gezahlt werden können, sondern mir geht es vor allem darum, dass es zu solchen Entschädigungsleistungen überhaupt nicht erst kommen darf.
Deswegen investieren wir in den ÖPNV. Die Zahlung, die der RMV leisten konnte, indem er 100 S-Bahn-Züge der neuesten Klasse angeschafft hat – das war, wenn ich richtig informiert bin, übrigens ein Investitionsvolumen von 400 Millionen c –, war nur möglich, weil wir aufgrund des Ausschreibungswettbewerbs ein größeres Budget übrig haben, um solche Investitionen zu tätigen. Das ist eine Optimierung der Verkehrsinfrastruktur bei einer nicht höheren Belastung des Steuerzahlers. Das ist die Situation, die wir vorfinden, die wir erreicht haben und die wir weiter ausbauen wollen. – Danke schön.
Es geht um die drei Anträge unter den Tagesordnungspunkten 11, 37 und 58. Alle sind zur Überweisung in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss vorgesehen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist das so beschlossen.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Photovoltaiknutzung in Hessen stärken – Drucks. 16/3168 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend erneuerbare Energien zu Marktreife und Wettbewerbsfähigkeit führen – Drucks. 16/3236 –
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen einen Antrag vorgelegt, von dem wir hoffen, dass er auch die Zustimmung der CDU-Fraktion finden wird. Wir sind sehr gespannt, wie sich die Regierungsfraktion verhalten wird, ob sie wieder wie üblich die ideologische Keule auspackt, egal, was vom politischen Gegner kommt, oder ob sie fortschrittliche Entwicklungen in der Energiepolitik unterstützen wird.
Um was geht es denn in unserem Antrag? – Wir wollen mit unserem Antrag die solare Stromerzeugung, d. h. die Photovoltaik, in Hessen stärken. Dazu soll das Investitionspotenzial, das ohne Zweifel in Hessen vorhanden ist, erschlossen werden.Wie dies gehen kann, will ich anhand unserer vier Forderungen deutlich machen,die wir auch in unserem Antrag festgehalten haben.