wonach der Innenminister die Abgeordneten in die Härtefallkommission berufen kann. Das Prinzip der Gewaltenteilung wäre hier nicht gewahrt gewesen. In der seit kurzem in Kraft getretenen Verordnung lesen wir: Der Landtagspräsident schlägt die Abgeordneten vor, der Innenminister beruft. Da hat wohl jemand im Innenministerium mitgedacht.
Minister Bouffier hat die Konstituierung der Härtefallkommission für Ende Januar angekündigt.Wir haben jetzt Mitte März. Es liegt nicht einmal eine Geschäftsordnung vor. Der Innenminister hat die Härtefallkommission, wie gesagt, noch nicht einberufen.Wir haben aber jetzt schon sehr viele Petitionen, die sich auf die Härtefallkommission berufen. Kollege Beuth, es reicht eben nicht aus, dass irgendwo in der Petition das Wort „Härtefall“ steht. Der Härtefall wird vom Petitionsreferat vorgeprüft. Niemand weiß ganz genau, wie wir mit solchen Petitionen umgehen sollen. Wir haben im Übrigen auch alte Fälle, Petitionen aus der vorhergehenden Legislaturperiode,die offensichtlich auch Härtefälle sind. Da wissen wir auch nicht, was wir mit denen machen sollen. Sie sind übrigens auch nicht als Härtefall gekennzeichnet. Insbesondere in den Reihen der CDU scheinen einige Abgeordnete bis heute nicht begriffen zu haben,dass Härtefallkommission und Petitionsausschuss zwei vollkommen unterschiedliche Gremien sind.
Konsens – das ist wichtig, meine Damen und Herren – bestand in der Vorprüfungskommission darüber, dass alle Petitionen, die unter Umständen ein Härtefall sein können und als solche vom Petitionsreferat gekennzeichnet worden sind, im Ausschuss vorgestellt und beraten werden müssen. Erst wenn jedes Mitglied des Ausschusses den Inhalt der Petition und damit das Schicksal der Menschen kennt, erst dann kann er oder sie mit gutem Gewissen entscheiden, ob das ein Fall für die Härtefallkommission ist oder nicht.
Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber leider ist das in Hessen nicht so. Unser Verfahren ist nicht transparent. Es basiert auf dem Vertrauen, das der Kollegin oder dem Kollegen entgegengebracht wird. Dieses Vertrauen hat die Mehrheitsfraktion im Petitionsausschuss nun missbraucht, indem von einem Kollegen der CDU-Fraktion versucht worden ist, eine Petition in der letzten Ausschusssitzung zur Sach- und Rechtslage zu stellen, ohne dass sie beraten worden ist, die aber als Härtefall gekennzeichnet worden ist.
Wir konnten diese Petition, von der ich gerade gesprochen habe, nach einer heftigen Diskussion im Ausschuss wieder von der Bescheidung zur Sach- und Rechtslage zurücknehmen. Da haben wir dann von CDU-Seite gehört, es sei einzig und allein die Entscheidung des Berichterstatters, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht. Meine Damen und Herren, so wird das mit uns nicht laufen.
Es geht hier um Einzelschicksale, und wir werden unsere Hand nicht im blinden Vertrauen darauf heben, dass eine Kollegin oder ein Kollege der anderen Seite einen Härtefall schon richtig einschätzt, ohne dass wir den kennen und ohne dass der beraten worden ist.
Die SPD-Fraktion fordert daher, das Verfahren transparenter zu gestalten, weil wir, wie gesagt, der Mehrheitsfraktion das Vertrauen nicht mehr entgegenbringen können. Das bayerische Verfahren, wo jeder Petition ein Berichterstatter aus der Mehrheitsfraktion und aus den Reihen der Opposition zugewiesen wird, wäre ein gangbarer Weg.
Jeder der beiden Berichterstatter findet seine Lösungsmöglichkeit, und dann müssen wir uns miteinander austauschen. In Bayern funktioniert das.Wir konnten uns bei einem Besuch davon überzeugen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat den Entwurf einer Geschäftsordnung für die Härtefallkommission mehrfach angemahnt. Wir haben eine Sondersitzung des Petitionsausschusses gefordert, um das Verfahren endlich eindeutig zu klären. Ich fordere Sie, Herr Innenminister, daher auf, die Geschäftsordnung baldmöglichst vorzulegen, und ich fordere Sie ausdrücklich auf, diese Härtefallkommission unmittelbar zur konstituierenden Sitzung einzuberufen. Die Härtefallkommission muss nach drei Monaten jetzt endlich arbeitsfähig werden, um uns und vor allem den betroffenen Menschen solche chaotischen Situationen, wie wir sie eben gerade erleben, zu ersparen.
Zum Schluss möchte ich noch sagen, die SPD-Landtagsfraktion möchte, dass die beiden Petitionen, die als Härtefälle gekennzeichnet worden sind, aus der Beschlussempfehlung herausgenommen werden.Alle anderen Empfehlungen zu Ausländerpetitionen werden wir aber mittragen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer noch einmal erleben wollte,dass das Thema Ausländerrecht in Hessen relativ kontrovers diskutiert wird, der durfte sich gerade diese Debatte anhören. Es ist ein Thema, wo wir seit einigen Monaten bemüht sind, Gemeinsamkeiten zwischen den unterschiedlichen Fraktionen in diesem Hause herauszuarbeiten, was nicht immer relativ einfach ist, was uns aber sicherlich – das haben die Vorredner einhellig gesagt – im Petitionsausschuss in der Vergangenheit ganz gut gelungen ist. Wir haben dort mit gesundem Menschenverstand auch strittige Fälle gemeinsam gelöst. Ich glaube – das geht gerade an den Kollegen Frömmrich und an Sie,Frau Waschke,weil Sie es noch einmal erwähnt haben –, wir haben in diesem Hause eine Entscheidung getroffen,wo wir wissen,dass Sie über diese Lösung nicht begeistert sind.Es ist auch nichts Neues,dass Sie über diese Lösung nicht begeistert sind, denn Sie haben das schon häufig vorgetragen.Wir haben uns aber für diese Lösung entschieden. Sie ist im Hause mit zehn Stimmen Mehrheit beschlossen worden, und das ist die Situation, mit der wir uns jetzt zu beschäftigen haben. Ich denke, das akzeptieren Sie auch. Es geht jetzt darum – da haben Sie völlig Recht –, dieses Verfahren der Härtefallkommission so schnell wie möglich umzusetzen.
Erstens. Natürlich muss man, wenn man dieses Verfahren umsetzt, sauber arbeiten.Was Sie am Anfang kritisiert haben, haben wir uns alle zu Herzen genommen. Wir versuchen, eine saubere rechtliche Lösung vorzustellen, damit keine Fehler passieren.
Herr Schmitt, das Leben ist ein ständiger Lernprozess. Das gilt natürlich auch für Sie an dieser Stelle.
Ich glaube, das Innenministerium hat mit der Verordnung eine saubere Arbeit vorgelegt.Am 28. Februar ist sie veröffentlicht worden. Jetzt haben wir Mitte März. Wir sind dabei, die Mitglieder sind gemeldet. Wir sind auf einem guten Weg, in der nächsten Zeit aktiv zu werden.
Der zweite Punkt geht in die Richtung, die die Kollegen Beuth und Frömmrich am Anfang angestoßen haben, und das ist die Diskussion am heutigen Tage.Wir haben Fälle, wo der Petitionsausschuss Entscheidungen treffen muss, wo aber möglicherweise der Umstand oder auch die direkte Nennung der Bezeichnung „Härtefall“ in der Petition auftaucht. Wir wissen, dass die Härtefallkommission im Wege der Selbstbefassung tätig werden soll.Wir haben ein Agreement getroffen, und ich rate an, dass wir bei diesem Agreement bleiben, dass wir nämlich diese Fälle, die strittig sind, separat – was wir auch müssen – in der Härtefallkommission besprechen.Wir müssen gerade bei diesem Thema mit erheblicher Sensibilität arbeiten.
Es gab auf dieser Seite einen Fall, und es gab auf dieser Seite einen Fall, wo das den Berichterstattern durchgerutscht ist. Herr Kollege Beuth, ich teile viele Ihrer Aussagen, aber eines ist doch klar, und das muss man an dieser Stelle auch einmal offen sagen: Es gibt viele Fälle, die rechtlich schwer zu beurteilen sind, die sich über Jahre in einem Petitionsausschuss bewegen, was nicht gut ist für die Menschen und auch nicht gut für diesen Staat, für beide Seiten,aber die drei Wochen,die wir jetzt sozusagen bis zur Sitzung der Härtefallkommission haben, werden an diesem Zustand auch nichts mehr ändern.
Lassen Sie die Härtefallkommission an dieser Stelle arbeiten, lassen Sie die Härtefallkommission an dieser Stelle die Entscheidungen treffen. Den Berichterstattern, die das vorgelegt haben, unterstelle ich keinen bösen Willen. Es ist auch teilweise nicht einfach, vielleicht überliest man auch einmal etwas, vielleicht ist es ein Missgeschick gewesen, ein Irrtum, das mag alles sein. Ich bitte aber alle Berichterstatter wirklich darum, sensibel mit Petitionen umzugehen.Wir werden in naher Zukunft, in absehbarer Zeit Petitionen als Härtefälle in der Härtefallkommission beraten und werden dann als Härtefallkommission darüber entscheiden. Ich denke, bis dahin müssen wir keine Eile an den Tag legen. Deshalb sollte es der gemeinsame Weg sein, auch da etwas die Luft und die Hektik herauszunehmen.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren: Ich glaube, was Kollege Beuth hier vorgetragen hat, als er sagte, er möchte diese Petitionen, die strittig gestellt werden – das hat die Kollegin Waschke auch gesagt, das ist sozusagen für jede Seite eine –, herausnehmen und sie noch einmal im Petitionsausschuss beraten und dann möglicherweise in der Härtefallkommission, ist der richtige Weg und auch das richtige Zeichen, Herr Kollege Beuth. Ich bitte deshalb auch den Kollegen Frömmrich, weil er gerade zu diesem Punkt gesprochen hat: Vielleicht überlegen Sie sich noch einmal, ob Sie nicht auch den anderen Ausländerpetitionen hier zustimmen können. Ich glaube, das ist auch ein Stück Wahrhaftigkeit in dieser Debatte, dass wir den
Kompromiss zu bewahren versuchen, auch wenn Kollege Beuth sozusagen eine Änderung zugesteht, dass wir diesen Kompromiss dann gemeinsam tragen und dass nicht die GRÜNEN an dieser Stelle ausbrechen. Das würde ich für wichtig halten.
Herr Kollege Rentsch, ich bin froh, dass Sie hier noch einmal deutlich gemacht haben,dass es wirklich einen Unterschied gibt um den Streit, wie die Härtefallkommission eingerichtet worden ist. Den haben wir hier ausführlich geführt.
Ich sage für meine Fraktion noch einmal ausdrücklich, dass wir einen anderen Weg haben wollten. Sie haben das anders beschlossen. Das ist nicht unser Weg, aber wir nehmen die Mehrheitsentscheidung zur Kenntnis. Das habe ich hier auch gesagt. Wir müssen das akzeptieren. Das ist der eine Punkt, der klargestellt werden muss.
Zweiter Punkt.Wie geht man mit dem Härtefallverfahren um? Wir haben eben noch einmal versucht, das deutlich zu machen.
Das Problem des Konstruktes ist, dass sogar ein Jurist wie Herr Beuth es nicht hinkriegt, zwischen Härtefall und Petition zu trennen, weil er andauernd in den Debatten im Plenum, in der Vorprüfungskommission und im Petitionsausschuss diese beiden Sachen vermischt.
(Clemens Reif (CDU): Sie sehen, wie schwer das ist! – Zurufe der Abg. Frank Gotthardt und Volker Hoff (CDU))
Ich sage hier noch einmal ausdrücklich: Im Gesetz steht nicht, dass der Petitionsausschuss feststellt, dass ein Fall in die Härtefallkommission geht, sondern im Gesetz steht, dass die Härtefallkommission im Wege der Selbstbefassung tätig wird.
Das heißt, dass ein Mitglied des Petitionsausschusses von einem Fall nur Kenntnis erlangen kann,wenn der Berichterstatter den Fall im Petitionsausschuss auch vorstellt. Das ist beim letzten Mal nicht geschehen.
Deswegen haben wir das Problem. Deswegen diskutieren wir darüber.Wir diskutieren nicht über den Fall, darüber, wie es um den Fall steht und wie er unter Umständen später entschieden wird. Das ist nicht die Frage. Es geht um die Frage der Organisation und des Verfahrens.
Es geht auch darum, dass, wenn man ein solches Verfahren wählt, man es auch vernünftig entscheiden muss. – Jetzt noch ein Satz zum Kollegen Rentsch.