Herr Kollege, es ist auch nicht richtig, dass es sich bei den Fällen, die hier in Rede stehen, nur um Petitionen handelt, die von Berichterstattern der CDU zu handhaben sind. Eben ist eine herausgenommen worden, da lag die Berichterstattung bei einer anderen Fraktion – ohne jetzt Weiteres darstellen zu wollen. Die Aufgeregtheiten können wir uns hier schenken.
Die Frage, wie wir im Moment mit den Fällen umgehen – Herr Kollege Frömmrich, da gebe ich Ihnen und Ihren Kollegen uneingeschränkt Recht –, erfordert tatsächlich eine hohe Sensibilität, aber in die eine wie auch in die andere Richtung.Wir haben hier vier Fälle, die im Streit stehen. Zwei haben wir am vergangenen Donnerstag nach Diskussion im Petitionsausschuss,nachdem sich nach meiner Ansicht ergeben hat, dass es sich nicht um Härtefälle handelt, gleichwohl noch einmal zurückgestellt, um den Formalismen, die Sie hier aufgemacht haben, Rechnung zu tragen.
Das führt allerdings zu einem sehr hohen Aufwand, weil dort möglicherweise Passpapiere, die ablaufen, erneut beschafft werden müssen und weil es den hessischen Steuerzahler auch Geld kostet. Auch das muss man in einer solchen Debatte einmal sagen. Deswegen sage ich: Verantwortung in die eine wie in die andere Richtung. Ich glaube, der kommen wir im Petitionsausschuss auch nach.
Wir haben jetzt zwei Petitionen herausgenommen. Es ist geübte Praxis im Plenum: Wenn Fraktionen wünschen, dass sie herausgenommen werden, wird das in der Regel so gemacht.Aber auch bei den beiden Petitionen, die hier herausgenommen worden sind, bin ich der Auffassung, und meine Kolleginnen und Kollegen auch, dass ein Härtefall als solcher nicht gegeben ist. Aber bitte, hierüber werden wir noch einmal miteinander beraten.
Für die grünen Spielchen, die hier gemacht werden, was die Formalismen und die Aufkündigung des Tagesordnungspunktes A im Petitionsausschuss angeht, haben wir allerdings sehr wenig Verständnis. Denn jeder Abgeordnete im Petitionsausschuss kann beim Petitionsreferat jede Petition einsehen. Das kann der Abg. Frömmrich genauso wie der Abg.Dr.Jürgens von den GRÜNEN selbstverständlich bei jeder Petition tun. Das Verfahren mit Tagesordnungspunkt A, wo wir nicht diskutieren, ist so transparent, dass jeder Abgeordnete nachvollziehen kann, welche Petition dafür gemeldet wird. Jeder kann während der Sitzung das Petitum nachlesen. Die Frau Vorsitzende ist so freundlich, das in der gebotenen Zügigkeit, aber auch Gründlichkeit so zu machen, dass es jeder nachvollziehen kann.
Die Beschlussempfehlung wird dort laut verkündet, sodass es überhaupt kein Problem mit diesem Verfahren gibt. Wenn Sie das aufkündigen, führt das dazu, dass wir im Petitionsausschuss einen größeren Aufwand haben. Aber ich will für die CDU-Fraktion auch ankündigen:Wir werden daraus nicht Verzögerungen und Verschleppungen zulassen,sondern wir werden das Verfahren weiterhin so zügig wie möglich durchsetzen.
Ich habe es vorhin schon einmal gesagt: Einen Abschiebestopp durch die Hintertür machen wir nicht mit.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zur Härtefallkommission als solcher sagen. Wir haben die Verordnung über die Härtefallkommission vom 22.02., die am 28.02. veröffentlicht worden ist.
(Norbert Schmitt (SPD): Dürfen jetzt die gesellschaftlichen Gruppen hinein, wie Frau Dörr behauptet hat, oder nicht?)
Soweit ich weiß, sind die Meldungen der Mitglieder der GRÜNEN an den Präsidenten noch nicht so wahnsinnig lange erfolgt. Jetzt ist meine Frage, Herr Kollege Frömmrich:Wen hätte denn der Minister einladen sollen, um die Härtefallkommission zu konstituieren,wenn die Kolleginnen und Kollegen noch gar nicht gemeldet worden sind?
Wenn Sie sich an der Frage der Geschäftsordnung hochziehen wollen:Auch das kann man vorher miteinander besprechen. Aber man muss natürlich wissen, mit wem man es bespricht, und dafür muss man die Mitglieder melden, die man für die Härtefallkommission vorsieht.
(Norbert Schmitt (SPD): Dürfen denn jetzt die Kirchen rein, wie Frau Dörr behauptet hat, oder nicht?)
Sie sehen anhand des Vortrages: Für die Aufgeregtheiten und für den Schaum vor dem Mund gibt es an dieser Stelle überhaupt keinen Anlass. Ich habe Ihnen schon einmal von dem Pult im alten Plenarsaal aus gesagt: Die Rollenverteilung „die einen sind die guten Menschen, und die anderen sind die anderen“ machen wir von der CDUFraktion nicht mit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Beuth, Sie haben das nächste Beispiel dafür geliefert, wo eigentlich das Problem liegt. Sie kriegen weder im Verfahren noch in Ihrem Kopf das verfassungsrechtlich garantierte Petitionsrecht auf der einen Seite und das Recht einer Härtefallkommission auf der anderen Seite klar voneinander getrennt.
Ich darf doch einmal darauf hinweisen: Es waren die CDU-Mehrheit und die Landesregierung, die lange Monate gesagt haben: „Wir brauchen überhaupt keine Härtefallkommission“, um dann endlich auf den Trichter zu verfallen: „Na gut, wir machen doch eine Härtefallkommission, das soll der Petitionsausschuss werden“. Dann konnten wir Sie noch davon überzeugen,dass das aus Verfassungsgründen nicht geht. Jetzt haben Sie eine andere Konstruktion gewählt und machen eine Härtefallkommission beim Innenminister, in die Abgeordnete berufen werden sollen.
Wenn Sie uns vorwerfen, wir hätten die Abgeordneten nicht gemeldet, darf ich einmal daran erinnern:Am 01.03. ist die Rechtsverordnung überhaupt erst in Kraft getreten. Lange Zeit hat die Landesregierung gebraucht. Seit 15 Monaten gibt es das Zuwanderungsgesetz im Bundesgesetzblatt, und Sie haben 15 Monate gebraucht, um die Rechtsverordnung für die Härtefallkommission einzurichten.
Wir haben am Dienstag letzter Woche die Aufforderung bekommen, die Mitglieder zu melden. Wir mussten das natürlich in der Fraktionssitzung an diesem Montag beschließen, und genau am Montagnachmittag wurden unsere Mitglieder gemeldet. Schneller ging es überhaupt nicht.
Das Hauptproblem besteht doch darin, dass Sie diese beiden Verfahren in der Tat nicht voneinander trennen können. Noch immer ist es so, dass das Petitionsreferat auch die Härtefallkommission verwaltungsmäßig behandeln soll. Es gibt im Augenblick schon eine ganze Reihe von Härtefallersuchen, die an uns gemeldet werden. Sie werden als Petition eingetragen, und nach Ihrer Vorstellung würde dann ein einzelner Abgeordneter im Petitionsausschuss darüber befinden, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht. Das ist schlicht und ergreifend gesetzeswidrig, das geht so nicht. Über eine Empfehlung kann nur die Härtefallkommission entscheiden und nicht ein einzelner Abgeordneter. Das ist der Punkt, den Sie offenbar nicht geregelt kriegen. Deswegen müssen wir zusehen, wie wir das reparieren, was Sie hier falsch gemacht haben.
(Norbert Schmitt (SPD): Jetzt klär uns einmal auf, ob kirchliche Gruppen in die Härtefallkommission dürfen, wie Frau Dörr behauptet hat, oder nicht!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist keinesfalls gesetzeswidrig, wie der Kollege Dr. Jürgens gerade versucht hat den Leuten weiszumachen. Das ist völlig falsch. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass irgendjemand ein Stück Papier,auf dem „Härtefall“ steht, irgendwohin sendet und dass es eine Härtefallkommission dann aufgreift und darüber entscheidet,
weil sich die Härtefallkommission nach § 23a Aufenthaltsgesetz selbst mit diesem Fall befassen muss. Insofern ist es keinesfalls gesetzeswidrig.
Wer hier das Thema getrenntes Verfahren vermischt oder nicht vermischt, ist aus Ihrem Vortrag deutlich geworden.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Selbst ich als Nebenfachjurist kann das! Kleiner Schein! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Selbstbefassung!)
Das Zuwanderungsgesetz ist im Übrigen am 01.01. dieses Jahres in Kraft getreten.Sie können erzählen,was Sie wollen, wann es beschlossen wurde. Im Gegensatz zu anderen Ländern, die sogar noch unmittelbar an diesem § 23a beteiligt waren, wie die Bayern, wie wir unlängst gelernt haben, sind wir ganz gut in der Zeit. Die haben noch überhaupt keine Härtefallkommission gegründet, die warten erst einmal ab, wie andere das machen.
Es bleibt als Resümee auch nach Ihrem Vortrag, Herr Dr. Jürgens: Es ist die trotzige Antwort darauf, dass wir uns Ihrer Form der Härtefallkommission nicht angeschlossen haben. Das machen wir nicht mit. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle für meine Fraktion sagen, dass wir uns eine andere Härtefallkommission gewünscht hätten und die entsprechenden Anträge bereits im Mai letzten Jahres eingebracht haben.
Wir wollten eine Härtefallkommission, die politikfern besetzt wird, wie übrigens in fast allen anderen Bundesländern auch.
Heute haben wir in Hessen ein höchst fragwürdiges Konstrukt zwischen Petitionsausschuss und Härtefallkommission, und die Härtefallkommission ist im Übrigen noch nicht einmal arbeitsfähig.
Am Rande bemerkt, bei einem Gespräch mit dem bayerischen Innenminister Beckstein hat dieser ausdrücklich gesagt, dass Otto Schily und er als die Väter des § 23a Zuwanderungsgesetz ausdrücklich nicht gewollt haben, dass die Härtefallkommission „eine Unterabteilung des Petitionsausschusses“ ist.
Meine Damen und Herren, genau dieses Konstrukt haben wir aber in Hessen, und es ist genau das passiert, was wir befürchtet haben: Wir haben das komplette Chaos. Zunächst hat der Hessische Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP einen verfassungsmäßig höchst bedenklichen Beschluss gefasst,