Protokoll der Sitzung vom 16.03.2005

Vereinbarungsgemäß rufe ich nun Tagesordnungspunkt 66 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 16/3702 –

(Wortmeldung des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Ich weiß schon, ich will es gerade vortragen, Herr Kahl.

Herr Kaufmann hat mir vorgetragen, dass es Petitionen gibt – das werde ich im Einzelnen vortragen –, die zurücküberwiesen werden sollen. Es gibt einen zweiten Block von Petitionen, die getrennt abgestimmt werden sollen. Danach kann sozusagen der Rest gemeinsam abgestimmt werden.Aber es gibt zunächst den Wunsch nach Aussprache, und es ist verabredet, dass eine Redezeit von zehn Minuten gilt. – War das alles, Herr Kahl? Sie haben noch einen Vorschlag, bitte sehr.

Frau Präsidentin, ich beantrage namens meiner Fraktion, dass die Petition 2738/16 herausgenommen und dem Petitionsausschuss zurücküberwiesen wird.

Dann trage ich es gleich vor, damit nicht noch weitere Geschäftsordnungsanträge kommen. Das war auch die Bitte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die des Weiteren gebeten haben, die Petition 2755/16 ebenfalls zurückzuüberweisen.

Darüber hinaus hat Herr Kaufmann vorgeschlagen, über folgende Petitionen in einer getrennten Abstimmung abzustimmen: 2048, 2327, 2332, 2343, 2483, 2553, 2558, 2562, 2606, 2637, 2655 und 2715. Das sind alles Petitionen aus dieser Legislaturperiode. Über diese Petitionen soll gemeinsam, aber getrennt von den übrigen Petitionen abgestimmt werden. Das werde ich zum Schluss veranlassen.

Ist das klar,auch für die Stenografen? – Ja,die können das alles, wunderbar.

Meine Damen und Herren, dann haben wir zunächst verabredet, dass es dazu eine Aussprache mit zehn Minuten Redezeit gibt. Als erster Redner hat Herr Frömmrich für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Daran,dass hier einzelne Petitionen zur Abstimmung gestellt und einzelne Petitionen zurücküberwiesen werden sollen, sehen Sie, dass das Verfahren, das sich früher durch eine gute Gemeinsamkeit auszeichnete, nicht mehr so fortgeführt werden kann. Die Arbeit im Petitionsausschuss wurde immer gelobt, zuletzt in dem Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses im letzten Jahr. Für uns ist die gute Zusammenarbeit durch das Verhalten der CDU im Ausschuss schwer belastet worden. Deshalb wird dieses Verfahren von uns aufgekündigt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Sie halten sich nicht an die Absprachen, die wir getroffen haben. Wir haben sowohl im Petitionsausschuss als auch in der Vorprüfungskommission verabredet, dass Fälle, die eine besondere Härte für sich geltend machen, erst einmal nicht entschieden werden. Diese Fälle sollten so lange zurückgestellt werden, bis eine Härtefallkommission einberufen ist und sie ihr zugängig gemacht werden können. In der letzten Sitzung sind Fälle, in deren Betreff eine Härte deklariert war, am Petitionsausschuss vorbei zur Entscheidung gekommen. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, dass das bisherige Verfahren im Petitionsausschuss von uns nicht mehr mitgetragen werden kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind empört über das Verhalten der CDU, die versucht, über Härtefälle an der Kommission vorbei zu entscheiden. Es ist schon erstaunlich, wenn der Kollege Beuth, der Obmann der CDU im Ausschuss, in einer Presseerklärung sagt, an der CDU werde die gewohnte vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft nicht scheitern.

Ich kann nur an Sie appellieren: Wenn Sie weiter so verfahren wie in der letzten Sitzung des Petitionsausschusses, tragen Sie die Verantwortung dafür, dass wir dieses Verfahren aufkündigen müssen. Man muss endlich zur Kenntnis nehmen – darüber haben wir in diesem Haus des Öfteren diskutiert –, dass wir seit dem 01.01.2005 ein neues Zuwanderungsgesetz haben. Dieses neue Zuwan

derungsgesetz gibt einer Härtefallkommission Möglichkeiten, die wir als Petitionsausschuss nicht haben.

Nach § 23a Aufenthaltsgesetz kann die oberste Landesbehörde anordnen, dass einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer abweichend von den im Gesetz festgelegten Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, wenn eine durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht. Das ist das so genannte Härtefallersuchen. Das ist eine neue Dimension, ein neues Verfahren.

Wir haben hier lang und breit über die Einrichtung einer Härtefallkommission diskutiert. Deshalb können Sie jetzt nicht an der Härtefallkommission vorbei im Petitionsausschuss über solche Petitionen entscheiden und den Menschen, die davon betroffen sind, den Weg in die Härtefallkommission verwehren. Dabei werden wir nicht mitmachen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist nicht das Problem der Betroffenen und auch nicht das Problem der Mitglieder des Petitionsausschusses, wenn das Innenministerium und Sie als Mehrheit es nicht schaffen, eine Härtefallkommission zügig und schnell einzurichten. Das ist nicht das Problem der Betroffenen. Es ist ganz allein Ihr Problem, dass Sie es nicht schaffen, für ein geordnetes und schnelles Verfahren zur Einrichtung einer Härtefallkommission zu sorgen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben im Landtag lang und breit über die Einrichtung dieser Kommission diskutiert. Wir haben eine Kontroverse darüber ausgetragen, wie diese Kommission besetzt sein soll. Wir haben etwas anderes vorgeschlagen als das, was Sie nachher umgesetzt haben.Wir wollten auch unabhängigen Sachverstand in die Arbeit der Kommission einbinden.

Wir haben einen Gesetzentwurf in diesem Haus eingebracht. Damals haben Sie übrigens begonnen, das Klima im Petitionsausschuss zu vergiften, indem Sie einen von unserer Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf in erster Lesung abgelehnt haben, ohne uns zu ermöglichen, eine Anhörung durchzuführen, wie es hier üblich ist. In dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf sollte das Härtefallverfahren geregelt werden.

Es ist also das Problem der CDU. Sie sind dafür verantwortlich,dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Petitionsausschuss nachhaltig gestört ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Mehrheit aus CDU und FDP im Hessischen Landtag hat dann gegen unsere Stimmen einen Beschluss gefasst. Der Innenminister hat jetzt eine Rechtsverordnung vorgelegt, die besagt, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses – die Abgeordneten – nachher auch Mitglieder der Härtefallkommission sein sollen. Das Verfahren haben wir abgelehnt. Sie haben es so eingerichtet. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Aber Sie können über das Verfahren im Petitionsausschuss jetzt nicht Petitionen erledigen, die ausdrücklich auf § 23a abzielen, in deren Betreff zum Teil eine Härte formuliert ist oder aus deren Akten ersichtlich wird, dass es sich unter Umständen um einen Härtefall handelt, und damit den betroffenen Menschen den Weg in die Härtefallkommission verwehren. Das Verfahren geht nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es handelt sich ganz klar um zwei verschiedene Gremien. Zum einen handelt es sich um das Gremium Petitionsausschuss, das nach der Hessischen Verfassung jedem Bürger offen steht. Zum anderen handelt es sich um die Härtefallkommission, die nach dem Zuwanderungsgesetz eingerichtet wird.In der letzten Petitionsausschussausschusssitzung gab es einen Vorfall: Nach einer sehr langen und intensiven Debatte über zwei Petitionen haben wir die Beschlussfassung darüber vertragt. Ein Mitglied der CDU-Fraktion hat versucht,eine abschließende Entscheidung über diese Fälle herbeizuführen.Auch in diesen Fällen wurde im Betreff auf die Härte verwiesen.

Wir haben lang und breit darüber diskutiert. Darum können wir es nicht akzeptieren, wenn wir am nächsten Tag ins Büro gehen, die Drucksachen vorfinden, die dem Plenum vorgelegt werden, und erkennen müssen, dass zwei weitere Fälle auf der Tagesordnung stehen, in deren Betreff ausdrücklich auf einen Härtefall hingewiesen wird. Das ist kein vernünftiges Verfahren. Wir fühlen uns an diesem Punkt – das sage ich in allem Ernst – von Ihnen hinters Licht geführt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daher kündigen wir das bisherige Verfahren auf, das dem Berichterstatter im Petitionsausschuss sehr viele Rechte einräumte, sehr einvernehmlich war und auch der Tatsache geschuldet war, dass uns sehr viele Petitionen vorlagen.Wir haben gesagt:Wir vertrauen darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen, die dem Ausschuss angehören, dann, wenn sie sich mit Problemfällen befassen, nicht als Berichterstatter allein entscheiden, sondern dass sie diese Fälle dem Ausschuss vortragen und über die Probleme berichten, sodass wir nach einer Debatte über den Einzelfall entscheiden können.

Es kann nicht sein – ich bitte die CDU, sich zu überlegen, ob das ein geeignetes Verfahren ist –, dass man über diese Fälle entscheidet, ohne sie vorher vorzustellen, ohne sich darüber auszusprechen und darauf hinzuweisen, dass dort ein Härtefallverfahren in Anspruch genommen werden soll oder dass in der Akte auf eine Härte hingewiesen wird. Es kann nicht sein, dass diese Fälle ohne Aussprache beschieden werden und dass dies den Mitgliedern im Ausschuss noch nicht einmal mitgeteilt wird. Dieses Verfahren halten wir nicht für tolerierbar.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Folgendes sage ich Ihnen in allem Ernst, auch in Anbetracht der Tatsache, dass wir mit vielen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss vertrauensvoll und sehr kollegial zusammenarbeiten: Wir sehen uns in der Tat gezwungen, dieses Verfahren aufzukündigen; denn es kann nicht sein, dass demjenigen, der das Glück hat, dass bereits eine Härtefallkommission eingerichtet ist, der Weg in die Härtefallkommission ermöglicht wird, während demjenigen, der – ohne Aussprache und Beratung – vom Ausschuss eine ablehnende Entscheidung bekommt und unter Umständen kurz darauf abgeschoben wird, der Weg in die Härtefallkommission verwehrt wird.

Dieses Verfahren können wir nicht mittragen. Ich appelliere an Sie, sich das noch einmal zu überlegen und bei einem solchen Verfahren nicht mitzumachen, auch im Hinblick darauf, dass der Petitionsausschuss im Hessischen Landtag immer ein hohes Gut war. Wir haben immer für eine gute und kollegiale Zusammenarbeit in diesem Ausschuss plädiert. Ihr Verhalten sorgt dafür, dass dieses Ver

fahren von uns aufgekündigt werden muss. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Frank Gotthardt (CDU))

Für die Fraktion der CDU hat Herr Beuth das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, die Aufgeregtheiten bezüglich dieses Tagesordnungspunktes sind völlig unnötig. Herr Kollege Frömmrich, die CDU-Fraktion bietet Ihnen nach wie vor eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Ich kann Sie nicht dazu zwingen, dieses Angebot anzunehmen.Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir als Mitglieder des Petitionsausschusses ordentlich zusammenarbeiten. Wir wollen das auch in Zukunft tun. Ich denke, es ist eher schädlich, wenn Sie hier solche Diskussionen vom Zaun brechen.

Lassen Sie mich den Grund für die Diskussion auf den Tisch legen. Das ist ein trotziger Protest gegen die Form der Härtefallkommission,wie wir sie im Hessischen Landtag beschlossen haben. Das ist alles.

(Beifall bei der CDU – Andrea Ypsilanti (SPD): Das ist sehr einfach!)

Ich finde, wir sollten an dieser Stelle nicht eine solche Scheindiskussion führen.

(Zurufe der Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) und Sabine Waschke (SPD))

Wir haben gesagt, dass wir die Mitglieder des Petitionsausschusses als eine gute Gruppe ansehen, die die Härtefallkommission bilden kann. Sie hat eine politische Legitimation, und sie hat eine hohe Kompetenz, weil sie die entsprechenden Petitionen schon bearbeitet hat.

Sie hat Kenntnis über viele Fälle.Damit hat sie auch einen Überblick über die ausländerrechtlichen Fälle, die den Petitionsausschuss erreichen.Als Abgeordnete haben wir alle eine Kostenverantwortung, und wir haben auch – das ist uns auch wichtig gewesen – eine etwas größere Distanz zu den einzelnen Fällen, als sie möglicherweise diejenigen Gruppen haben, die Sie vorgeschlagen haben in eine Härtefallkommission zu berufen. Die Mehrheit des Hessischen Landtags hat in den Beratungen so entschieden. Ich denke, dass wir nunmehr der Härtefallkommission die Chance geben sollten, mit ihrer Arbeit anzufangen.

(Sabine Waschke (SPD): Es wird auch Zeit!)

Was wir nicht entschieden haben, war der Wunsch der GRÜNEN-Fraktion, wenn ich es richtig in Erinnerung habe,dass es bis zur Einrichtung der Härtefallkommission einen generellen Abschiebestopp gibt.Das hat meiner Erinnerung nach der Landtag auch noch einmal in einer Entscheidung bekräftigt, dass es diesen generellen Abschiebestopp nicht geben soll, weil wir das an dieser Stelle nicht für angemessen gehalten haben. Er wäre aber tendenziell gegeben, wenn es ausreichen würde, in der Zwischenzeit oder auch in Zukunft in eine Petition, ob nun wahr oder nicht wahr, einfach nur den Begriff „Härtefall“ hineinzuschreiben. Dann hätten wir faktisch einen solchen Abschiebestopp, und den wollen wir nicht.

Wir erwarten einen verantwortungsvollen Umgang der Kommission mit den einzelnen Fällen,und ich denke,dass die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss dies auch so wahrnehmen.

Herr Kollege, es ist auch nicht richtig, dass es sich bei den Fällen, die hier in Rede stehen, nur um Petitionen handelt, die von Berichterstattern der CDU zu handhaben sind. Eben ist eine herausgenommen worden, da lag die Berichterstattung bei einer anderen Fraktion – ohne jetzt Weiteres darstellen zu wollen. Die Aufgeregtheiten können wir uns hier schenken.