Ich sage Ihnen: In Ihnen hat das Wasser keinen Verteidiger, keinen, der dafür sorgt, dass es tatsächlich geschützt wird. Schon als wir zum ersten Mal über eine Änderung des Wassergesetzes geredet haben, habe ich Ihnen dargestellt, was es heißt, wenn man eine Vollprivatisierung zulässt.Eine Vollprivatisierung bringt massive Probleme mit sich. Um das zu erkennen, brauchen wir uns nur den Strommarkt anzusehen.
Wir brauchen nur den Blick nach England zu richten.Wir können erkennen, dass es dort Versorgungsprobleme gab, weil eine Privatisierung stattgefunden hat. In bestimmten Regionen wurde die Bevölkerung damals durch Tankwagen mit Wasser versorgt. In die Infrastruktur der Trinkwassernetze wurde nicht investiert. Die Wasserqualität litt, und der Preis stieg.
Herr Lenhart, sich dann so blauäugig hierhin zu stellen und zu sagen, dennoch werde alles in Ordnung sein, wir könnten das sehr wohl privatisieren, heißt für mich, dass wir die Augen vor den Problemen verschließen, die anderswo schon deutlich erkennbar sind. Das ist ein falscher Weg.
Die Kommunen, die jetzt schon Finanzprobleme haben, haben natürlich auch Probleme, in diese Bereiche zu investieren. Darin gebe ich Ihnen Recht. Dennoch ist das eine kommunale Daseinsvorsorge, der man sich nicht entziehen kann. Das heißt, auch den Kommunen soll die Möglichkeit des privatwirtschaftlichen Arbeitens eröffnet
Meine Damen und Herren, eines muss Ihnen bewusst geworden sein, als wir im Ausschuss den Bericht des Rechnungshofpräsidenten über die vergleichende Prüfung lesen konnten. Darin wurden verschiedene Kommunen im Hinblick auf ihre Trinkwasserversorgung überprüft. Eklatante Fehler und Mängel wurden festgestellt. Aber Sie glauben doch nicht etwa, dass es, wenn die Trinkwasserversorgung nicht mehr in kommunaler Verantwortung liegt, diese vergleichenden Prüfungen noch geben wird, aus denen man ein kompetentes Handeln ableiten könnte? Nein, meine Damen und Herren, das wird es nicht mehr geben.
Deshalb sage ich Ihnen:Wir wollen, dass die Bevölkerung weiterhin mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu sozialen Preisen versorgt wird und dass auch die Ökologie nicht außer Acht gelassen wird. Das, was Sie in Ihrem Änderungsantrag schreiben, über den Sie dann entscheiden, steht dieser Zielsetzung diametral entgegen.
Meine Damen und Herren, nachdem Sie sich so lange Zeit gelassen haben, eigene Änderungsanträge vorzulegen,habe ich erwartet,dass Sie die Aspekte,die in der Anhörung genannt worden sind, in Ihren Gesetzentwurf einarbeiten. Von Ökologie finden wir keine Spur mehr. Sie sehen die Gewässer wirklich nur noch als Abflussrinnen. Das kann ich bestätigen; auch das konnten wir in einer Presseerklärung nachlesen. Sie erkennen die Probleme nicht, die mit einer Privatisierung einhergehen. Wir müssen leider auch feststellen, dass Sie das, was in dem Gesetzentwurf durch die Landesregierung geregelt werden sollte, in Ihren Änderungsanträgen wieder zurückgenommen haben.
Sehen wir uns § 8 an – Erhaltung und Renaturierung oberirdischer Gewässer. Vorher hatte die Landesregierung das Ziel, dass die naturraumtypische Eigendynamik erhalten bleibt und dass ein vernetzter Lebensraum für Tiere und Pflanzen vorhanden ist.
Das finden wir in Ihrem Änderungsantrag nicht mehr, weil Sie es gestrichen haben. Das heißt, Sie erkennen wichtige Zusammenhänge in der Ökologie überhaupt nicht. Sie erkennen nicht, dass es einen Sinn macht, sich nicht nur auf das Gewässer zu beschränken, sondern auch die Außenbereiche zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, Hochwasserschutz, Privatisierung des Wassers, wenig Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zeigen uns, und das sage ich ganz deutlich, dass Sie den Inhalt und die Notwendigkeit dieses Wassergesetzes nicht erkannt haben. Ich hoffe, dass Sie die dritte Lesung beantragen werden; denn es ist notwendig, dass wir uns im Ausschuss noch einmal darüber unterhalten. Ich glaube,dass Sie mit guten Argumenten,die wir auch heute noch einmal dargestellt haben,in dem einen oder anderen Bereich vielleicht einlenken können.Ansonsten, muss ich Ihnen leider sagen, wird das Wassergesetz ein Schlag ins Wasser. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novellierung des Hessischen Wassergesetzes ist aufgrund der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie notwendig geworden. Ich glaube, das ist unbestritten. Diese Novellierung bietet uns zugleich eine Chance, eine straffere und übersichtlichere Systematik im Hessischen Wassergesetz zu erreichen.
Ich will gleich vorab sagen: Ohne die Änderungsanträge wäre aus Sicht der FDP der Regierungsentwurf nicht zustimmungsfähig gewesen.
An dieser Stelle auch gleich Folgendes: Was die GRÜNEN mit ihren Änderungsanträgen beabsichtigt hatten, war, mit dem Wassergesetz das Naturschutzgesetz auf den Kopf zu stellen.
Frau Kollegin Hammann, das geht so weit, wenn ich Ihren Änderungsanträgen folgen würde, dass Sie letztendlich noch fordern würden: Wir führen die Flugsaurier am Rhein wieder ein, zurück in die Vergangenheit. – Das ist doch die Tendenz in Ihren Änderungsanträgen.
(Beifall bei der FDP – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gernot Grumbach (SPD):Selber Saurier! – Christel Hoffmann (SPD): Raubsaurier!)
Ich bin der festen Überzeugung, dass die von uns und der CDU eingebrachten Änderungen am Wassergesetz dieses praktikabler machen und es ermöglichen, ein vernünftiges Miteinander von Wasserschutz, Hochwasserschutz, gemeinsam mit den Wassernutzern und in Abwägung auch des privaten Eigentums – ich betone ausdrücklich, dass das Eigentum immer berücksichtigt werden muss –, auf einen guten Weg zu bringen.Ich finde es im Gegensatz zu meiner Vorrednerin absolut richtig, dass die Öffnung der Privatisierung in der Wasserversorgung herbeigeführt wird.
Es ermöglicht den Kommunen, ihrer Verpflichtung zur Wasserversorgung nachzukommen und sie dennoch auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auf private Dritte zu übertragen. Es ist doch besser, wenn diejenigen, die diese Aufgabe professionell machen können und die es exzellent verstehen, die Wasserversorgung sicherzustellen, diese Aufgabe wahrnehmen, auch im Sinne der Bevölkerung und im Sinne einer gesicherten Wasserversorgung, die Sie immer wieder infrage stellen wollen.
Es ist auch bei der Anhörung nach meiner Auffassung nicht ein schlagendes Argument gegen die Privatisierungsmöglichkeiten vorgetragen worden. Wenn wir die Europäische Wasserrahmenrichtlinie 1 : 1 in landesgesetzliche Regelungen übertragen – ich betone ausdrücklich: nicht mehr und nicht weniger als 1 : 1 –, dann ist das wirklich ein guter Schritt in die Richtung,dass wir nicht wieder
dem nachgehen, wozu wir Deutschen so oft neigen, einen deutschen Sonderweg zu gehen, noch etwas daraufzusatteln oder etwas abzuschneiden. Frau Kollegin Hammann, letztendlich führt das an der Stelle immer wieder zu Belastungen des Eigentums. Das wollen wir als FDP ausdrücklich nicht.Wir wollen keine Sonderbelastung.
Ich will einen Punkt aufgreifen, der hier von den Vorrednern positiv erwähnt worden ist. Für uns ist es kein Dogma, dass wir über Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten im Zusammenhang geschlossener Ortschaften nachdenken. Die FDP findet es sogar richtig, dass deutlich gemacht wird: Hier wird das Bauen prinzipiell nicht zugelassen, aber es kann und muss in Ausnahmefällen genehmigt werden. Was erreichen wir denn damit? Damit machen wir deutlich, dass die Menschen, die in Hochwasserschutzbereichen bauen wollen,sich Gedanken darüber machen, ob dies sinnvoll ist. Die ausdrückliche Möglichkeit besteht weiterhin, mit einer Ausnahmegenehmigung dann auch zu bauen, wenn der Wasserabfluss nicht gefährdet wird.
Die Novellierung des Wassergesetzes führt auch dazu, dass wir durch unsere Änderungsanträge in einigen Teilen bürokratische Hemmnisse und Vorschriften beseitigen. Ich will nur darauf verweisen,dass es in § 14 heißt,das Anpflanzen von Hecken und Sonstigem bedarf der Genehmigung der Wasserbehörde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Abflussmöglichkeit erhalten bleiben muss, ist unbestritten.Aber dass ich mir als Privateigentümer jeden Strauch genehmigen lassen muss, das führt dann doch zu weit und ist nach unserer Auffassung eine viel zu große Einschränkung des privaten Eigentums.
Ein weiterer Punkt, den ich an dieser Stelle ansprechen will, ist, dass es unserer Auffassung nicht angehen kann, wie es vorgesehen war, dass nach Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung noch zusätzliche Änderungen oder Auflagen zulässig werden. Dies kann nicht mehr geschehen, nachdem der Planfeststellungsbeschluss ergangen ist. Dann ist das Verfahren abgeschlossen, und keine weiteren Auflagen können gemacht werden.
Ich möchte noch auf das eingehen,was der Kollege Grumbach angesprochen hat: Renaturierung, Mäandern. Meine Damen und Herren,wenn Sie § 8 Abs.4 richtig gelesen haben, haben Sie gesehen, dass wir durchaus Renaturierung wollen.Wir wollen sie aber nicht unbegrenzt, sondern wir wollen Renaturierung auch weiterhin in den dafür vorgesehenen Bereichen, in den heute vorhandenen Bachläufen und Abflussrinnen, erreichen.
Herr Kollege Grumbach, es kann doch wohl nicht angehen, dass sich der Bachlauf aufgrund eines Gewitters oder eines Hochwassers dermaßen verändert, dass wir nicht mehr in der Lage sind, ihn wieder in das Bachbett zurückzuführen. Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, inwieweit nach dem Bericht des Rechnungshofs – wir haben ihn in der letzten Ausschusssitzung diskutiert – konsequentes Handeln möglich ist, inwieweit für die Landesregierung überhaupt Handlungsspielräume gegeben sind. Diese Frage konnte in der Ausschusssitzung nicht endgültig beantwortet werden, inwieweit wir überhaupt die Möglichkeit haben, auf die Kommunen einzuwirken.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Wenn die Änderungsanträge, die von CDU und FDP eingebracht worden sind, so angenommen werden, wird das Wassergesetz praktikabler. Es wird für uns zustimmungsfähig. Ich glaube auch, dass wir mit dieser Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Letztendlich leisten wir auch einen Beitrag dazu, die Privatisierung der Wasserversorgung in Deutschland ein Stück voranzutreiben und damit den Kommunen neue Handlungsspielräume zu eröffnen, die sie bei der bekannten Situation der Kommunalhaushalte dringend brauchen.
Da es von den Fraktionen der SPD und der GRÜNEN die Kritik gab, man hätte das im Ausschuss nicht ausreichend diskutieren können, weil die Änderungsanträge noch nicht vorlagen,
beantrage ich eine dritte Lesung.Wir werden uns in einer Ausschusssitzung noch einmal sachlich damit befassen können.
In diesem Sinne kann ich nur sagen: Lesen Sie unsere Änderungsanträge genau durch.Lassen Sie uns im Ausschuss beraten. Vielleicht kommen Sie dann doch noch zu der Erkenntnis, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind, und sie werden vielleicht auch für Sie zustimmungsfähig. – Danke schön.
Vielen Dank,Herr Heidel.– Für die Landesregierung darf ich Herrn Staatssekretär Seif das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass zwischen allen Fraktionen ein Konsens darüber besteht, dass der Schutz der Überschwemmungsgebiete auch den innerörtlichen Bereich umfassen soll. Das ist ein wichtiger Punkt.
Schon die Ausschussberatung hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir hier einen Konsens gefunden haben.