Protokoll der Sitzung vom 16.03.2005

Schon die Ausschussberatung hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir hier einen Konsens gefunden haben.

Ich möchte einige Anmerkungen zu dem vorliegenden Änderungsantrag von CDU und FDP machen. Zunächst einmal möchte ich die Bedeutung besonderer Maßnahmen der Grundstücksbewirtschaftung für die Erhaltung bzw. Verbesserung der Grundwasserqualität unterstreichen. Dies wird durch die Ergänzung des § 35 des Gesetzentwurfs unterstrichen. Zielrichtung ist es auch hier, vorrangig durch Kooperationslösungen zwischen Wasserversorgern auf der einen Seite und Grundstücksbewirtschaftern auf der anderen Seite,wie etwa im Rahmen der Wald

bewirtschaftung, einen weiteren Beitrag zum Grundwasserschutz zu leisten.

Ein zweiter Punkt, den ich herausstellen möchte, sind die anhängigen Verfahren zur Genehmigung von Abwasseranlagen. Bei vielen Anträgen, die die Kommunen gestellt haben, konnte die Genehmigungsreife nicht hergestellt werden, weil die notwendigen Gutachten noch nicht vorgelegen haben. Da war die Diskussion, die auch die CDUFraktion und die FDP-Fraktion aufgegriffen haben, inwieweit wir die laufenden Verfahren zum Abschluss bringen können.

Denn was wäre passiert, wenn wir das nicht getan hätten und hier kein Änderungsantrag vorgelegt worden wäre? Dann hätte es im Prinzip ein neues Verfahren geben müssen, und das, so denke ich, passt nicht in unsere Zeit. Ich denke dabei insbesondere auch an den vorherigen Tagesordnungspunkt, wo es uns darum gegangen ist, Dinge beschleunigt zu machen und nicht in ein weiteres Bürokratiegestrüpp zu überführen. Er ist also ein sehr positiver Beitrag, der auch in den Änderungsantrag eingebracht werden konnte, sodass die kommunalen Antragsteller ihre Verfahren zum Abschluss bringen können.

Ich möchte kurz auf Art. 2 eingehen. Art. 2 zielt auf eine Änderung des Hessischen Naturschutzgesetzes in Bezug auf die Verordnungsermächtigung des § 6b Abs. 7 hin. Durch die vorgesehenen Änderungen sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen effektiven, an den Bedürfnissen des Marktes ausgerichteten Ökopunktehandel deutlich verbessert werden. Herr Abg. Heidel hat das angesprochen. Das war der Ausgangspunkt im Jahr 2002, dass das vom Grundsatz her ins Naturschutzgesetz aufgenommen wurde. Die Umsetzung dieser Regelung muss aber jetzt erfolgen. Dazu ist vorgesehen, dass nicht mehr wie bisher – das deutsche Naturschutzrecht sieht das vor – Eingriffe in Natur und Landschaft durch so genannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Im Grundsatz wird bei dieser Regelung immer davon ausgegangen, dass der Natur zunächst einmal etwas genommen wird und ihr dann gewissermaßen als Wiedergutmachung etwas zurückgegeben wird, zum Teil mit erheblichen Zeitabläufen. Was wir zum Teil draußen in der Landschaft sehen, sind Ausgleichsruinen. Es wird etwas gemacht, es wird angepflanzt, und dann kümmert sich keiner mehr darum. Das wird es künftig so nicht mehr geben.

Das Zweite ist – das verbirgt sich hinter dem Schlagwort Ökopunktehandel – das Handeln mit vorlaufenden Ersatzmaßnahmen. Das heißt, der Natur wird schon etwas gegeben, bevor ihr etwas genommen wird. Auf diese einfache Formel möchte ich es bringen. Das ist ein wichtiger Punkt, der uns im Rahmen dieses Art. 2 die rechtliche Ermächtigung gibt, das so auch umzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Hinzu kommt Folgendes. Bisher hatten die hessischen Kommunen die Möglichkeit, Maßnahmen anerkennen zu lassen. Wir wollen das bewährte Instrument aktiv unterstützen und weiter verbreiten.Mit dem Ökopunktehandel – das ist neu – soll für Private ein Anreiz geschaffen werden, sich freiwillig im Naturschutz zu engagieren, indem die Möglichkeit geschaffen wird, die Maßnahme über ein Ökopunktekonto an spätere „Eingreifer“ zu verkaufen. Gleichzeitig wollen wir die Kompensationsmaßnahmen in die Schwerpunktgebiete hessischer Naturschutzarbeit lenken, also in den Bereich FFH-Gebiete.

Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass wir keinen ausreichenden gesetzlichen Rahmen haben, um

ein DV-gestütztes Zentralregister für die Aufnahme der Ökopunkte einführen zu können. Das ist ebenfalls in Art.2 vorgesehen.Das heißt auch,dass wir die rechtlichen Möglichkeiten haben, ein DV-gestütztes Zentralregister einzuführen.

Abschließend: Ich denke, mit dem, was wir mit dem Ökopunktehandel jetzt beabsichtigen, wird genau das greifen, was wir im vorhergehenden Tagesordnungspunkt erörtert haben.Wir wollen mit dem privaten Anreiz gleichzeitig einen Anreiz geben, das Investitionsklima in Hessen zu verbessern.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Frau Hammann, Sie haben sich zu Wort gemeldet. Sie haben fünf Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zwar gesagt, wir sind sehr zufrieden, dass es jetzt bei den Bebauungsmöglichkeiten in Überschwemmungsgebieten im innerörtlichen Bereich Veränderungen gegeben hat. Das ist ein Zugehen auf uns. Ich sage aber auch ganz deutlich: Was uns an dieser Änderung dennoch beschäftigt, ist die Ausweitung auf den § 34 des Baugesetzbuches. Das bedeutet nämlich, 60 % aller Bauvorhaben sind dann laut Baugesetzbuch ohne einen Bebauungsplan. Das sehen wir natürlich mit Sorge. Wir werden uns dieses Themas als ganz wichtig annehmen und dies auch weiter beobachten, denn der Innenbereich hat über § 34 eine andere Planungsebene, als wenn das über einen Bebauungsplan abgesichert ist, auch was die Gestaltung der einzelnen Gebäude angeht.

Ich habe mich aber aufgrund der Ausführungen von Herrn Staatssekretär Seif auch noch einmal zum Ökopunktekonto gemeldet. Herr Staatssekretär Seif, ich kann Folgendes nicht verstehen: Sie müssen in diesem Jahr sowieso das Hessische Naturschutzgesetz ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz immer noch nicht in Gänze umgesetzt ist. Warum stiften Sie jetzt Verwirrung, indem Sie das als Artikelgesetz hinten an die Änderung des Hessischen Wassergesetzes anklatschen? Das verstehe ich überhaupt nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich hätte mir gewünscht, dass das genauso in einem Gesamtkomplex mit der Änderung des Hessischen Naturschutzgesetzes gesehen wird und dass man darauf eine Diskussion hätte aufbauen können.

Ich sage Ihnen auch, welche Sorgen mit diesem weiträumigen Handeln und der Ökoagentur verbunden sind. Das bedeutet für diejenigen, die sich mit der Sache auseinander setzen, dass die Gefahr gesehen wird, dass sich beispielsweise Fraport über diese Handelsmöglichkeit die Bahn erkauft und irgendwo im Kellerwald zusätzlich neue Bäume gepflanzt werden können.

(Zurufe von der CDU)

Diese Sorge steht natürlich im Raum. Wir haben dieses Ökopunktesystem schon immer gehabt, das gab es auch schon unter Rot-Grün, verankert im Hessischen Naturschutzgesetz, aber Sie lassen eine andere Flexibilität zu. Der erste Schritt, den Sie damals unternommen hatten,

war ja, dass man den räumlichen Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich aufgegeben hatte.Wir sehen dies mit Sorge. Das ist eine Entwicklung, wie wir sie genauso im Hinblick auf die Änderung des Hessischen Wassergesetzes sehen müssen, dass das eben nicht sorgfältig umgesetzt wird und viele Dinge ungeregelt bleiben, die dann am Ende von allen mitzutragen sind.

Noch ein einziger Punkt, der mir eben noch einmal klar wurde. Sicher kann man eine Privatisierung des Trinkwassers vornehmen. Das kann man machen, aber Sie wissen ganz genau, welche Probleme damit einhergehen. Wenn wir schon auf den Investitionsstau der Gemeinden schauen, heißt das auf der anderen Seite: Wenn sie das verkaufen, werden natürlich private Unternehmen dies so mit übernehmen müssen, und dann weiß ich nicht, ob soziale Aspekte, die vielleicht in der Kommune eine Rolle spielen, bei diesen Wirtschaftsunternehmen eine Rolle spielen. Wir bezweifeln das, und wir sehen, dass es da zu Erhöhungen kommt. Diese werden natürlich dann die Bürgerinnen und Bürger mit erhöhten Gebührenzahlungen betreffen. Deshalb ist dies eine Fehlentwicklung. Die dritte Lesung ist schon beantragt, aber das sollten Sie wirklich in der Ausschusssitzung,die noch folgen wird,diskutieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Hammann. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Wir sind damit am Ende der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz.

Es ist beantragt, den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zur weiteren Beratung dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen; dann ist das so beschlossen.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 6:

Große Anfrage der Abg.Waschke, Eckhardt, Faeser, Hofmann, Pighetti, Tesch, Dr. Spies (SPD) und Fraktion betreffend Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) – Drucks. 16/3534 zu Drucks. 16/2561 –

Die Große Anfrage liegt vor. Ich eröffne die Aussprache und erteile der antragstellenden Fraktion das Wort. Frau Waschke,Sie werden für die SPD reden.Ihre Redezeit beträgt zehn Minuten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich Folgendes an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Es geht der SPD-Landtagsfraktion ganz gewiss nicht darum, allen Flüchtlingen, die ein Trauma angeben, einen Aufenthaltsstatus zu gewähren, wie es uns von der Landesregierung in der Antwort auf Frage 11 unterstellt wird. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass dieses Problemfeld sehr differenziert und sensibel behandelt werden muss, denn es geht hier schließlich um kranke Menschen. Wir haben das Thema aufgegriffen und eine Große Anfrage gestellt.

Aus der Beantwortung unserer Fragen ließe sich durchaus der Schluss ziehen, dass die Landesregierung keinerlei Handlungsbedarf sieht. Sie beschäftigt sich mit diesem

Problemfeld Trauma und Abschiebung nur sehr unzureichend, sonst hätten unsere Fragen nämlich anders beantwortet werden können. Sehr oft lesen wir den Satz: „Der Landesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor.“ Wenn man keine Erkenntnisse hat, dann kann man natürlich auch nicht handeln. Ansonsten wird oft nach Aktenlage begutachtet, und die Flugtauglichkeit wird festgestellt. Damit ist das Problemfeld für die Hessische Landesregierung erledigt. Andere Länder verfahren aber anders.

(Beifall bei der SPD)

Um Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen zu erarbeiten, wurde auf der Bund/Länder-Ebene eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bundesärztekammer installiert. Aus dieser Arbeitsgruppe ist Hessen vorzeitig ausgestiegen und hat die Mitarbeit verweigert. Der hessische Innenminister wollte das Verfahren sogar noch verschärfen und hat vorgeschlagen,dass in Zukunft nur noch die Flugtauglichkeit der Betroffenen festgestellt wird, und dann wird abgeschoben.

Frau Waschke, ich unterbreche einmal kurz. – Meine Herren, ich darf Sie bitten, die Gespräche nicht im Plenarsaal fortzuführen. Es stört die Rednerin doch sehr.

Danke, Herr Präsident. – Hessen hat also den Vorschlag gemacht, in Zukunft auf umfassende Beurteilungen zu verzichten. So wird bei uns derzeit auch verfahren. Wenn sich frei praktizierende Ärzte für solche Gutachten nicht finden sollten – das könnte man durchaus vermuten –, müsste man einen eigenen Ärztepool bilden, der direkt bei den Behörden anzusiedeln wäre. Die „Hessenschau“ hat damals darüber berichtet. Daraufhin etablierte sich erheblicher Widerstand. Insbesondere die hessische Landesärztekammer warnte eindringlich davor. In den Grundsätzen der Landesärztekammer heißt es, dass eine Begutachtung von Flüchtlingen – Zitat – „ausschließlich auf ihre Transportfähigkeit aus ärztlicher Sicht nicht möglich ist“. Es müsste nach dem Dafürhalten der Ärztekammer auch die medizinische Versorgung geprüft werden, auf die oder der Abgeschobene trifft.– Meine Damen und Herren, genau so verfährt Nordrhein-Westfalen seit Anfang dieses Jahres.

(Beifall bei der SPD)

Herr Innenminister Behrens hat per Erlass die Fragen Krankheit und Abschiebung geregelt. Zudem wird mit diesem Erlass ein Informations- und Kriterienkatalog zur ärztlichen Mitwirkung bei Rückführungen umgesetzt. Dieser Kriterienkatalog wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet, aus der Hessen, wie bekannt, vorzeitig ausgestiegen ist. Zur Begutachtung der reinen Flugtauglichkeit kommt die Einschätzung – Zitat – „zu aus der Krankheit resultierenden, vor und nach der Abschiebung entstehenden Gesundheitsgefahren“. Die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen haben diesen Vortrag tatsächlich und rechtlich zu würdigen. Meine Damen und Herren, damit wird erreicht, dass die Ärzteschaft in den ausländerrechtlichen Entscheidungen verantwortlich mitwirken kann. Das ist in Hessen aber nicht gewollt. Einfacher ist es, die Flugtauglichkeit feststellen zu lassen und dann abzuschieben.

In dem Kriterienkatalog von Nordrhein-Westfalen findet man beispielsweise solche Sätze wie: „Dabei darf in der Regel weder der späte Sachvortrag erst kurz vor der Abschiebung noch eine bisherige Nichtbehandlung der Krankheit zulasten des Ausländers/der Ausländerin gewertet werden“, weil es nach übereinstimmender Meinung aller Fachleute für posttraumatische Belastungsstörungen gerade typisch ist, dass sich die Menschen erst öffnen, wenn der Druck viel zu groß geworden ist. Vorher haben sie ihre Erlebnisse nämlich verdrängt.

(Beifall bei der SPD)

In Hessen wird aber allzu oft unterstellt, dass die traumatisierenden Erlebnisse nur vorgeschoben sind, wie wir aus der Antwort auf unsere Frage 2 ersehen konnten. Es geht uns als SPD-Landtagsfraktion darum, ein Verfahren zu finden, das jedem Menschen und seinem Schicksal gerecht wird, und zwar weitestgehend. Der Informationsund Kriterienkatalog von Nordrhein-Westfalen ist nach unserer Einschätzung jedenfalls ein Weg. Auch die verantwortliche Mitwirkung der Ärzteschaft bei ausländerrechtlichen Entscheidungen ist wichtig. Die Ärzte wollen das auch.

Aus der Antwort auf unsere Große Anfrage haben wir erfahren, dass die Landesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden zu diesem Problem nicht einmal schult. Sie hält es auch nicht für nötig, das in Zukunft zu tun. Hessen ist aus den Bund-Länder-Gesprächen zu Krankheit und Abschiebung ausgestiegen und favorisiert ein Verfahren, nach dem lediglich die Flugtauglichkeit der Betroffenen festgestellt und dann abgeschoben wird. Daran wird wieder sehr deutlich, wie in Hessen mit Menschen und ihrem Schicksal umgegangen wird.Wir werden heute Abend noch darüber zu reden haben.

Bereits im Jahr 2000 hat die Landesärztekammer Hessen Standards festgelegt, nach denen Gutachten über posttraumatische Belastungsstörungen erstellt werden sollten. Die bloße Begutachtung der Flug- und Reisetauglichkeit wurde abgelehnt. Dem haben sich unterdessen mehrere Landesärztekammern und die Bundesärztekammer angeschlossen. Nur das hessische Innenministerium bewegt sich nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Diese Standards wurden für die Arbeit der Ausländerbehörden bis heute nicht übernommen. Herr Minister, wir fordern Sie auf,den Dialog mit der Ärztekammer,mit den Kirchen und mit den Flüchtlingsorganisationen zu suchen,um Maßnahmen zu erarbeiten,um jedem Menschen und jedem Schicksal gerecht zu werden und nicht einfach nur die Flugtauglichkeit feststellen zu lassen und dann abzuschieben, und die Menschen mit ihren Problemen alleine zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat Herr Abg. Rentsch für die FDPFraktion das Wort.

(Beifall bei der FDP – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum müsst ihr euch immer Mut zuklatschen?)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man über die Situation von Flüchtlingen spricht, muss man dies sehr sensibel tun. Frau Kollegin Waschke, die Große Anfrage war auf jeden Fall wichtig und hat viele Fragen angesprochen, die es zu diskutieren gibt. Für Außenstehende ist es sehr schwierig, posttraumatische Belastungsstörungen zu beurteilen. Man kann konkrete Beispiele nennen. Das wissen beide Seiten des Parlaments.

Es gibt Menschen, die aus Bürgerkriegsgegenden kommen – das kriegen wir im Petitionsausschuss mit –, die aus eigenem Erleben Situationen durchgemacht haben, die relativ schwierig sind. Jeder von uns, der hier sitzt, kann froh sein, dass er in einer solchen Situation nicht sein muss. Sie flüchten aus ihrem Land in eine sichere Umgebung und haben nach ihren Aussagen aufgrund der Erlebnisse, die sie dort hatten, Probleme, in dieses Land zurückgeführt zu werden.

Medizinisch wird das als posttraumatische Belastungsstörung bezeichnet. Das ist der Zustand, dass man mit dem Erlebten nicht zurechtkommt. Die Situation, dass die Anzahl dieser traumatisierten Menschen zunimmt,kann man bewerten. Man kann es machen, wie es teilweise von der Landesregierung gesagt wird, nach dem Motto: Es könnte sich hierbei um einen vorgeschobenen Tatbestand handeln. – Man kann so, wie Sie, Frau Waschke, sagen: Es ist eine Situation, die die Menschen wirklich betrifft. – Ich glaube, es ist sehr schwierig, eine allgemein gültige Aussage zu treffen.Wir sind,wie gesagt,in diesem Bereich nur Laien und müssen uns auf die Aussagen der Fachleute verlassen.