Herr Kollege Irmer, was Sie z. B. von Homosexuellen halten, können wir immer wieder einmal nachlesen. Vielen Dank. Mit Ihnen diskutiere ich überhaupt nicht.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie doch um etwas Aufmerksamkeit. Diskriminieren Sie das Präsidium nicht.
Ich halte das Diskriminierungsverbot für dringend erforderlich. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass ich einen Menschen wegen seiner Rasse nicht diskriminieren darf, ihn aber wegen seines Alters oder seiner Behinderung sehr wohl diskriminieren darf.Das ist ja ein Stück aus dem Tollhaus; das müsste selbst Ihnen einleuchten, meine Damen und Herren.
Ich will Ihnen ein paar drastische Beispiele nennen. Es ist in Deutschland eben keine Ausnahme, dass ein Arbeitgeber lieber einen Deutschen als einen Ausländer einstellt, dass ein türkischer Jugendlicher an der Disko abgewiesen wird, dass eine Frau keinen Mietvertrag erhält, wenn sie dem Vermieter mitteilt, sie sei eine allein erziehende Mutter,
dass einem schwulen Pärchen ein Hotelzimmer verweigert wird und dass eine Angestellte, die unzweideutig gemobbt und sexuell belästigt wird, kündigen muss. Wir haben es auch nicht selten, dass in Deutschland behinderte Menschen diskriminiert werden.
Ich will ein paar Beispiele nennen: das Urlauberehepaar, das 1999 einen Antrag auf Reisepreisminderung eingereicht hat, weil im Hotel am Nachbartisch eine Gruppe geistig behinderter Jugendlicher saß. Unglaublich ist auch ein Fall aus Schleswig-Holstein, wo das Amtsgericht entschied, dass Feriengäste einer Wellnessanlage ihren Urlaub kostenlos stornieren dürfen, wenn sie dort wider Erwarten kranke Gäste antreffen; im Foyer waren Gehwägen von älteren Menschen. Fälle wie diese, meine Damen und Herren, sind Diskriminierung pur. Das ist unerträglich und nicht hinnehmbar.
Deswegen sage ich Ihnen:Wenn eine solche Realität existiert, muss das auch Sanktionen nach sich ziehen. Wir müssen uns entscheiden: Wollen wir Diskriminierung durch Arbeitgeber, Vermieter und Unternehmer weiterhin tolerieren oder Problembewusstsein schaffen und mehr Toleranz und Rücksichtnahme erreichen?
Wir müssen dazu auch die Altersdiskriminierung nennen, meine Damen und Herren. Wenn ich mir die Beschäftigungsrate Älterer in Deutschland anschaue, stelle ich fest: Wir liegen unter dem EU-Durchschnitt von 40 %. Bei uns arbeiten nur 38 % der 55- bis 64-Jährigen.In den USA mit einer funktionierenden Antidiskriminierungsgesetzgebung sind es 60 %.
es ging im Januar durch den „Stern“. Vielleicht erinnern Sie sich. Dort wurde gesagt, man habe in den Bekleidungsgeschäften ein gewollt junges Image.
Deswegen sollten sämtliche Verkäuferinnen einer kritischen Überprüfung unterzogen und anschließend betriebsbedingt gekündigt werden. Meine Damen und Herren, das ist ein Skandal,
und das ist etwas, was wir mit einer vernünftigen Antidiskriminierungsgesetzgebung ausschließen müssen.
Natürlich wird nicht jede Ungleichbehandlung strafbar werden; berufliche Anforderungen können es selbstverständlich auch weiterhin notwendig machen, Menschen unterschiedlich zu behandeln. Ein konfessioneller Kindergarten muss natürlich darauf bestehen können, dass Erzieherinnen und Erzieher der entsprechenden Konfession angehören; das ist selbstverständlich. Frauenparkplätze sollen auch nicht unmöglich werden, und Tenöre sollen auch künftig geschlechtsspezifisch ausgeschrieben werden dürfen.
Ich komme sofort zum Schluss. – Scheitern, meine Damen und Herren, sollen aber künftig endlich die privaten Versicherungsunternehmen, die ihre Tarife bisher so berechnen, dass allein den Frauen die Kosten für Schwangerschaft und Geburt aufgeladen werden.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wir wollen schwanger werden, das klappt aber nicht! Das wird Herr Schröder schon noch richten!)
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Satz eines Sachverständigen zitieren, der von der CDU/CSU im Bundestag benannt wurde. Prof. Dr. Thüsing sagte nämlich: Diskriminierungsverbote werden nicht geschaffen, um die Effizienz des Rechts zu erhöhen, sondern um die Menschenwürde zu schützen.Davon kann das Arbeits- und Zivilrecht nicht ausgenommen werden. – Meine Damen und Herren, dem haben wir nichts hinzuzufügen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Fuhrmann. – Das Wort hat der Kollege Dr. Jürgens vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine Damen und Herren! Das Antidiskriminierungsgesetz ist richtig, und es ist wichtig. Das einzig Irrsinnige an dieser Debatte waren die geifernden Ausfälle von Herrn Rhein hier vorne.
Ich darf daran erinnern:Das EU-Recht gibt zwingend vor, dass es in Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz geben muss.
wird Deutschland von einem Entwicklungsland in Sachen Antidiskriminierung ins europäische Mittelfeld geraten, nicht mehr und nicht weniger.
noch deutlich darüber hinausgehen. Ich erwähne nur die Niederlande, Schweden, Großbritannien und Italien. In keinem dieser Länder ist die Wirtschaft kollabiert, und in keinem dieser Länder ist die Justiz zusammengebrochen.
Schauen wir es uns im Einzelnen an. Ihre Angriffe gehen völlig ins Leere. Die Regelungen, die im Arbeitsrecht eingeführt werden sollen, bedeuten im Wesentlichen eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie. Da kann bis auf Einzelheiten praktisch gar nichts geändert werden; das müsste auch eine CDU/FDP-Mehrheit im Wesentlichen umsetzen.
Die Beweiserleichterung, die sonst immer erwähnt worden ist – Herr Rhein hat das mittlerweile schon weggelassen, weil wahrscheinlich sogar er eingesehen hat, wie unsinnig die Angriffe dagegen waren –, ist zum Ersten eine exakte Umsetzung der EU-Richtlinie.Sie ist zum Zweiten wörtlich aus einer Vorschrift übernommen, die schon 25 Jahre im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch steht, und nichts anderes.
Es ist doch eine infame Unterstellung, den Benachteiligten zu sagen: Euch kommt es nur darauf an, möglichst viele Klagen zu führen. Nein, es geht darum, die Diskriminierung zu beseitigen. Wenn es keine Diskriminierung gibt, gibt es auch keine Klagen. Das ist ganz einfach.