Protokoll der Sitzung vom 28.04.2005

(Beifall bei der SPD)

Sie haben sich hier sehr wortreich für die Kirchen, für Religionsfreiheit,Religionsunterricht und andere,überhaupt nicht zur Disposition stehende Dinge stark gemacht.

Herr Kollege, würden Sie bitte zum Schluss kommen?

(Marco Pighetti (SPD): Ich bin beim letzten Satz!)

Auch für Sie gelten die Redezeiten, wie für jeden anderen Kollegen auch.

Deswegen komme ich auch zum Schluss. – Dort, wo Sie Ihren Worten Taten folgen lassen könnten, nämlich bei der Besetzung einer Härtefallkommission, drängen Sie die Kirchen und andere hinaus, weil sie Ihnen zu unbequem sein könnten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Frau Kultusministerin Wolff das Wort.

(Marco Pighetti (SPD): Ich hätte noch einen Nachsatz gehabt! – Heiterkeit)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die leise Befürchtung, dass die SPD-Fraktion im Moment nicht begriffen hat, demonstriert durch ihren Beifall, wie nahe der Kollege Pighetti in seiner Argumentation an den Berliner Positionen war.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Zurufe von der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, einer der Auslöser für die Berliner Diskussion ist die Situation, dass die Berliner keinerlei Möglichkeit zur Gegenwehr gegen einen fundamentalistisch-islamischen Religionsunterricht in Berlin haben, ihn sogar noch finanzieren müssen. Dies ist eine Ausgangsposition in Berlin gewesen.

(Hildegard Pfaff (SPD):Was hat das mit Hessen zu tun?)

Herr Kollege Pighetti, ich weiß nicht, wen Sie letzte Woche ausladen mussten. Aber in dieser Argumentation wäre ich etwas vorsichtiger.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Berliner SPD – zusamen mit der PDS – legt sich nicht nur mit den Kirchen an, sondern sie legt sich auch mit den vernünftigen und moderaten Muslimen an, die ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften haben wollen. Der Kollege Böger in Berlin, der den Antrag nicht vertreten hat, der dort in der SPD verabschiedet worden ist, weiß sehr wohl, warum er diese Position vertreten hat, nämlich weil er zu der Erkenntnis gekommen ist – ich denke, das ist auch richtig –, dass genau das Gebrauchmachen von der Bremer Klausel das ist, was uns in eine Situation hineinführt, in der es nicht eine Partnerschaft zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften gibt, bei der beide einem Religionsunterricht zustimmen müssen, sondern die dem Staat keine Gegenwehr gegen fundamentalistische Positionen mehr lässt. Aus diesem Grund wollte er eine Veränderung und wollte einen Religionsunterricht, wie er in den anderen Bundesländern üblich, sinnvoll und sogar von der Verfassung geboten ist.Dem hat die Mehrheit der SPD in Berlin ins Gesicht geschlagen.

Ich glaube aber, dass diese Partnerschaft zwischen Religionsgemeinschaften, bei uns den christlichen Kirchen, und dem Staat von fundamentaler Bedeutung für einen staatlich verordneten Unterricht im öffentlichen Raum der Schule ist und dass von daher auch der Erziehungsauftrag, der mit dem Religionsunterricht verbunden ist, gerechtfertigt ist und seinen Grund hat.

Meine Damen und Herren, die Berliner wollen in der Tat den Religionsunterricht marginalisieren. Natürlich werden sie das auch fortsetzen können, indem sie schlicht und willkürlich durch die Haushaltsgesetzgebung dem Religionsunterricht materiell den Boden entziehen, wie sie dies in den vergangenen Jahren gemacht haben und jederzeit wieder tun können. Das ist anders als in Ländern, wo die Position des Religionsunterrichts durch die Verfassung abgesichert ist und dementsprechend auch der Unterricht in der Stundentafel auszuweisen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer einen Unterricht, wie die Berliner das vorhaben, als „Werteunterricht“ positioniert, der macht, mit Verlaub, wenn er die Vertreter der Religionen vielleicht gnadenhalber in den Unterricht einlädt,wie es Herr Wowereit versprochen hat, das Vorführen der Religionen im Grunde zu einer Diashow. Ich könnte auch etwas boshafter sagen: zu einem Zoobesuch. Das hat mit Religionsunterricht nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren,wer einen Werteunterricht so, wie er in Berlin konzipiert ist, proklamiert, der ignoriert, dass Erziehung im Bereich Werte, in der Sinnfindung, in den Bereichen Identität, Identifikation und Persönlichkeitsbildung erheblich mehr ist als das, was mit einem Werteunterricht vermittelt werden kann.

An dieser Stelle muss auch sehr klar gesagt werden: Ein solcher Religionsunterricht, der die Persönlichkeitsentwicklung befördert, ist nicht verbindbar mit einer Position der Neutralität. Auch im Werteunterricht wird es keine Neutralität geben; sie ist nicht aufrichtig. Im Religionsunterricht ist eine Positionsbeziehung durch den Lehrer, die Lehrerin, die unterrichtet, vorgegeben und bedingt, dass jegliche Diskussion und auch andere Meinungen im Unterricht zugelassen werden müssen, dass Persönlichkeitsentwicklung auch ein Nein zu diesem Angebot einschließt, das vom Religionslehrer, der Religionslehrerin gemacht wird. Aber es ist ein authentisches Angebot im Blick auf Sinn, auf Glauben, auf Identität und Persönlichkeitsbildung von jungen Menschen. Dies ist notwendig.

Zeigt uns nicht die Diskussion um die Entwicklung der vergangenen Wochen – Frau Kollegin Kölsch hat das angesprochen – recht eindrücklich die Wiederkehr der Religion und des Glaubens? Zeigen uns nicht die letzten Wochen, dass junge Menschen suchen? Zeigen uns nicht die letzten Jahre,je mehr wir über Globalisierung diskutieren, dass diese Globalisierung eine andere Seite derselben Medaille hat, nämlich dass Menschen wissen müssen, wo sie zu Hause sind, auch kulturell-religiös zu Hause sind?

(Beifall bei der CDU)

Umso mehr muss man ihnen ein Angebot in diese Richtung machen,zu dem sie sich stellen können.Deswegen ist das Allermindeste ein Wahlfach. Für Hessen sage ich, es bleibt beim Religionsunterricht, wie er durch die Verfassung, durch das Schulgesetz und durch die Erlasse vorgesehen ist.

Meine Damen und Herren, natürlich haben wir ein schwieriges – man sagt oft:ein hinkendes – Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Jawohl, das ist schwierig.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Ja!)

Aber die Werte des Verfassungsstaates – wie oft ist das gesagt worden? – haben Grundlagen, die geistesgeschichtlich religiöse Wurzeln haben. Umgekehrt: Die „FAZ“ hat dieser Tage einen Ausspruch von Joseph von Eichendorff beim Hambacher Fest von 1832 zitiert: „Keine Verfassung garantiert sich selbst“.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Ja, das war ein Liberaler!)

In der Tat, Frau Kollegin Wagner, und darauf sind wir auch gemeinsam stolz. – Aber daraus leitet sich doch ab – das hat Paul Kirchhof in dem in diesem Artikel referierten Aufsatz auch gesagt –, dass der grundrechtsverpflichtete Staat „darauf angewiesen ist, dass Religionsgemeinschaften und Kirchen mit ihren Lehren, gewachsenen Überlieferungen, Lebensformen und Gemeinschaften eine religiöse Kulturgemeinschaft und ethischen Zusammenhalt anbieten“. Das halte ich für entscheidend für das Verhältnis von Kirche und Staat in unserer Gesellschaft und dementsprechend auch für den Religionsunterricht in unseren Schulen.

Deswegen muss man auch sagen: Die Werte, die der Staat in den Grund- und Bürgerrechten vermittelt, sind im Grunde Schutzrechte und Werte, die Bürgerinnen und Bürger vor dem Eingriff anderer in ihre persönlichen und Bürgerrechte schützen. Aber das Grundgesetz selbst vertritt nicht d i e Werte im Zusammenleben der Menschen,

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Sehr richtig!)

von denen wir glauben, dass sie junge Menschen in der Schule und im Elternhaus lernen sollen. Es sind Schutzrechte, aber es sind keine lebenden Werte, aus denen allein heraus Menschen ihr Leben gestalten.

(Jürgen Walter (SPD): Eben übernehmen Sie sich aber, das ist ein bisschen falsch!)

Das ist das, was im Religionsunterricht gelernt werden kann, aber nicht nur dort.

(Beifall bei der CDU – Jürgen Walter (SPD): Reden Sie Ihren Unsinn, aber eben übernehmen Sie sich! Unsere Verfassung gibt keine Werte vor! Ein solcher Unsinn! – Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU):Werte!)

Ich glaube, Herr Kollege Walter, Sie sollten etwas vorsichtig sein mit dem Adrenalin. Sie grenzen Werte ab. – Nein, Herr Walter hat eben nicht im Zusammenhang zugehört. Das ist ganz einfach.

(Jürgen Walter (SPD): Keine Werte! Dieser Unsinn ist unglaublich! Sie reden hier einen völligen Unsinn! – Norbert Schmitt (SPD):Wir werden es nachlesen! – Jürgen Walter (SPD): Religionsunterricht in Hessen!)

Das Wort hat immer noch Ministerin Wolff. Sie haben die Möglichkeit zu einer Kurzintervention. Ich darf Sie um Ruhe bitten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einmal darauf hinweisen,dass die Auseinandersetzung um Werte in der Schule selbstverständlich nicht auf den Religionsunterricht delegierbar ist, sondern die Erziehung zu Werten, die Erziehung zu einem wertegebundenen Zusammenleben in unserem Land ist der Erziehungsauftrag des Elternhauses und der gesamten Schule, aller Fächer und durch alle Lehrerinnen und Lehrer. In diesem Zusammenhang macht der Religionsunterricht ein besonderes Glaubens-, Sinn- und Identifikationsangebot.

Ich komme nun zu den Einwänden und den anderen Anträgen. Frau Kollegin Henzler, es ist in der Tat richtig, dass es in Baden-Württemberg eine Vereinbarung gibt, die über die defensiv formulierte Situation, zu der sich unsere Kirchen bereit gefunden haben, graduell hinausgeht. Das wird man mit unseren Kirchen durchaus auch erörtern können.Ich will nur darauf hinweisen,dass der Unterricht in Baden-Württemberg ein konfessioneller Unterricht bleibt. Er findet nur zu neuen Kompromissen im Hinblick auf die Zusammensetzung der Gruppen, sagt aber auch ganz bewusst: Dann müssen die Lehrerinnen und Lehrer aber auch wechseln,sodass sich dann beide konfessionelle Gruppen in einer solchen Gruppe mischen. – Ferner muss es jeweils – das ist ähnlich wie bei uns – entweder durch die Schuldekane oder durch die Landeskirchen genehmigt werden, sodass das auch relativ klar ist. Dieser Religionsunterricht wird beiderseits an Standards gebunden.

Dies halte ich in allen Bestandteilen für wichtig und zentral. Ich glaube, es bedarf nicht der Erörterung, dass wir hinsichtlich der Einführung des Faches Religionskunde, wie Sie es vorgeschlagen haben, nicht zu einer Einigung kommen werden und dafür auch die Verfassung – seit dem Dienstag schon erst recht nicht – nicht verändern werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Landesregierung will – daran arbeite ich Jahr für Jahr –, dass jeder Schüler und jede Schülerin einen verbindlichen Religions- oder Ethikunterricht bekommt. Das bedeutet, dass wir die Ausbildungsstätten in Hessen aufrechterhalten haben, an denen Religionslehrerinnen und -lehrer ausgebildet werden. Das bedeutet, dass wir für Religion und Ethik Weiterbildungskurse in einem Maße aufrechterhalten und weiterentwickelt haben, wie dies vorher nicht der Fall war. Frau Kollegin Hinz, das bedeutet, dass wir schon 250 Lehrerinnen und Lehrer über Ethik-Online abschließend ausgebildet haben und dass wir im Moment über 100 weitere in diesem Bereich ausbilden und dann auch einsetzen.

(Norbert Schmitt (SPD):Faktisch wird es aber nicht angeboten!)

Das heißt auch, dass ich die Schulen über die Schulämter angewiesen habe, in dem Jahr, in dem ein Mangel an Lehrern für den Religionsunterricht auftaucht, Religionslehrerinnen und -lehrer anzufordern.Das heißt auch,dass ich mit den Schulämtern geredet habe und sie einen Hinweis in die Richtung haben, dass im nächsten Jahr an allen Staatlichen Schulämtern ein Angebot von Ethikunterricht mit dem Schwerpunkt Islam

(Norbert Schmitt (SPD): Wie lange regieren Sie? Sechs Jahre? Nach sechs Jahren! – Gegenruf des Abg. Norbert Kartmann (CDU): In der Bibel steht: Alles hat seine Zeit!)

auf der Basis der von uns erarbeiteten Module gemacht wird. Diese Module sind auf dem Bildungsserver nachzulesen. Sie werden von Hunderten von Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulen abgerufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben darauf hingewiesen, dass Baden-Württemberg und Niedersachsen einen islamischen Religionsunterricht hätten. Ich weise nur darauf hin,dass sowohl Baden-Württemberg als auch Niedersachsen Modellversuche auf regionaler Ebene auf der Basis dessen eingeführt haben, dass sich auf regionaler Ebene muslimische Gruppierungen auf einen Lehrplan verständigt haben.

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau das habe ich gesagt!)

Es ist also regional und modellhaft erfolgt. Wir können das nur insofern tun, als wir mit dem Revisionsverfahren, das im Moment gegen die IRH am VGH in Hessen anhängig ist, nicht kollidieren. Darauf will ich sehr deutlich hinweisen.Wir haben dort unsere Grenzen.

Was die alevitischen Anträge angeht,sind wir in einem absoluten Gleichklang mit Baden-Württemberg, mit Bayern und mit Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es keine Unterschiede im Verfahren, weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart, noch in der Zukunft.