Marco Pighetti
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die meisten Argumente zum Nachtragshaushalt 2007 wurden in den ersten beiden Lesungen bereits ausgetauscht, sodass ich mich kurz vor Ende der Legislaturperiode und vor Ende des Jahres auf die zentralen Punkte beschränken möchte.
Das Positive zuerst: Der Haushalt ist auch in seinem Nachtrag verfassungsgemäß geblieben.In den letzten Jahren war das alles andere als die Regel.
Wir haben stets auf die Ausgaben verwiesen; der Finanzminister hat immer die gesunkenen Einnahmen betont. Diesmal waren die Voraussetzungen dafür da, dass alles hätte anders sein können.
Ein Blick in den Gesamtplan des Nachtragshaushalts 2006 weist nämlich bereinigte Einnahmen in der Höhe von 18,44 Milliarden c aus. Nur ein Jahr später finden wir im Nachtragshaushalt 2007 an der gleichen Stelle bereinigte Einnahmen in der Höhe von immerhin 20,12 Milliarden c vor.
Mit anderen Worten: Für 2007 stehen etwa 1,7 Milliarden c mehr zur Verfügung als im Vorjahr. Blickt man nun gespannt auf die Position Nettoneuverschuldung, muss man aber entsetzt feststellen, dass sich diese lediglich von 880 Millionen c im Vorjahr auf 826 Millionen c in diesem Jahr reduziert hat.
Nun ist es natürlich wahr, dass sich die Zahlungen in den Länderfinanzausgleich in diesem Jahr um 750 Millionen c erhöht haben. Ferner haben wir alle begrüßt, dass die Spitzabrechnung von fast 250 Millionen c an die Kommunen vorgezogen wurde.
1 Milliarde c waren also schnell wieder weg.Aber was ist eigentlich aus dem Rest geworden? Der nicht realisierte Immobilienverkauf Leo III kann nicht als Argument dienen. Er wäre lediglich eine Einmalmaßnahme gewesen, die uns im nächsten Jahr Mieten statt Zinsen gekostet hätte.Wie gesagt, sie wäre nicht wiederholbar gewesen.
Was ist also mit dem Rest? Keine Frage, es ist alles aufgelistet – auch die Entnahme von zusätzlichen 250 Millionen c aus der Rücklage.
Ich glaube, daher muss man eines festhalten: Die zusätzliche Einnahme von 1,7 Milliarden c führt nur dazu, dass
54 Millionen c weniger Schulden als im Vorjahr gemacht werden, und das auch nur, weil noch einmal 250 Millionen c aus den Rücklagen entnommen werden.
Mit anderen Worten: Die Neuverschuldung wäre ohne den Griff in die Rücklagen gar um 200 Millionen c, also um fast 25 %, höher ausgefallen als im Vorjahr. Ich glaube, das zeigt mehr als all die verfassungswidrigen Haushalte in der Vergangenheit, wie schlecht es um Hessens Finanzen mittlerweile steht.
Das klang fast rügenswert.Aber wenn man hier vorn am Mikrofon steht, hört man das nicht immer ganz genau.
In Anbetracht dieser Zahlen vermag es auch nicht zu verwundern, dass Sie sich weigern – –
Herr Hoff, das eine Wort klang nicht so ganz parlamentarisch. Aber, wie gesagt, vielleicht habe ich es falsch verstanden. – Jedenfalls vermag es in Anbetracht dieser Zahlen nicht zu verwundern, dass Sie sich weigern, eine Rückstellung für den Fall einer mögliche Niederlage im Prozess um die Studiengebühren vorzunehmen.
Es ist nämlich schlicht und einfach wieder einmal nichts mehr da. Herr Finanzminister, es ist also leider nicht alles anders geworden,sondern alles ist so geblieben,wie es immer war. Vor dem Hintergrund gefeierter und tatsächlich vorhandener Rekordeinnahmen in diesem Jahr ist das allerdings, gelinde gesagt, unfassbar. Es ist höchste Zeit für einen ernsthaften Neuanfang.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Williges, das war ein interessanter Auftritt. Zuerst haben Sie gesagt, die Redner der Opposition sollten sich am besten gleich wieder setzen und gar nichts sagen. Daraufhin haben Sie noch einmal zur zweiten Lesung des Haushalts gesprochen und sich auf die Ausführungen meines Nachredners bezogen. Das war eine in jeder Hinsicht interessante Rede, aber keine Rede zum Thema.
Die wesentlichen Argumente zum Nachtragshaushalt 2006 haben wir bereits in der zweiten Lesung ausgetauscht. Dementsprechend werde ich mich mit Rücksicht auf die fortgeschrittene Zeit, die anstehende Mittagspause und auf die Tatsache, dass das Plenum heute zum letzten Mal in diesem Jahr tagt, kurz fassen.
Wir haben vorgestern erfahren, dass der Geldsegen für das Land Hessen auch zwischen der zweiten und dritten Lesung noch anhält. Die Einnahmen sind um 485 Millionen c gestiegen. Man ist fast geneigt zu sagen, dass es schade ist, dass das Jahr nicht noch ein oder zwei Monate länger andauert. Vielleicht wären die Einnahmen dann noch höher.
Was die Verwendung dieser Mittel betrifft, so unterstützt die SPD-Fraktion den zu diesem Zeitpunkt ohnehin logischen Vorschlag, die Mittel für die Reduzierung der Neuverschuldung einzusetzen. Außerdem halten wir es für richtig, für den Teil, der erst nach endgültiger Abrechnung im nächsten Jahr zusätzlich in den Länderfinanzausgleich fließt, eine Rücklage zu bilden.
Auch wenn wir über die Höhe der prognostizierten Steuerausfälle infolge der Unternehmensteuerreform nicht
glücklich sind, so sperren wir uns nicht gegen die Bildung einer Rücklage für diese Einnahmeausfälle im Landeshaushalt 2008. Ich betone das vor dem Hintergrund, dass die Mittel voll zur Reduzierung der Neuverschuldung im Jahr 2006 verwendet werden und dem Finanzminister keine zusätzliche Kreditermächtigung erwächst.
Herr Finanzminister Weimar hat vorgestern im Rahmen der zweiten Lesung gesagt, nachdem ihm die Opposition über Jahre die Schuld an der schlechten Einnahmensituation zugeschrieben habe, beanspruche er nun für sich, für die Mehreinnahmen verantwortlich zu sein. Herr Finanzminister, an dieser Stelle müssen wir Sie korrigieren. Die Opposition hat immer auf das Ausgabenproblem des Landes verwiesen, während Sie immer wieder die rot-grüne Bundesregierung für die Einnahmensituation verantwortlich gemacht haben. Insoweit nehmen wir Sie beim Wort. Die positive Entwicklung in Hessen ist dem Handeln der Bundesregierung geschuldet. In erster Linie sind es die Früchte der rot-grünen Bundesregierung.
Wenn es sich um ein Verdienst der neuen Bundesregierung handelt, können wir das als wesentlich Beteiligte nur fröhlich zur Kenntnis nehmen.
Dass darüber hinaus noch mehr möglich gewesen wäre, zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass in diesen Haushalt Einnahmen aus der Grundwasserabgabe und der Vermögensteuer eingehen. Das eine haben Sie abgeschafft. Gegen das andere sperren Sie sich. Mit beidem wäre eine Nettoneuverschuldung von null in greifbare Nähe gerückt.
Die Frage des Verkaufs der Landesimmobilien werden wir heute Nachmittag noch erörtern, sodass ich – auch wenn es Ihnen nicht gefällt – ein kurzes Fazit ziehen kann: Auch die SPD freut sich über erhebliche Steuermehreinnahmen für unser Bundesland. Die Bundesebene hat in diesem Zusammenhang ihre Hausaufgaben gemacht. In Hessen hingegen stecken noch wesentliche Potenziale,die es zu wecken gilt. Den Nachtragshaushalt 2006 lehnt die SPD-Fraktion daher ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen kurz vor Jahresende über die erneute Durchführung einer umfangreichen Immobilientransaktion, den Verkauf und die anschließende Rückmietung von 39 landeseigenen Immobilien unter dem nach wie vor ominösen Titel „Leo“, diesmal „Leo II“.
Der Verkauf dieser zum Teil noch in Jahrzehnten benötigten Gebäude stößt bei uns Sozialdemokraten auf Ablehnung.
Er passt auch nicht zu der von Ihrem Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung im Jahre 1999 propagierten Linie, nicht mehr benötigtes Landesvermögen nach dem Prinzip Vermögen gegen Vermögen zur Zukunftssicherung auf den Prüfstand zu stellen.Was Sie hier betreiben, ist etwas anderes. Zum einen werden die Immobilien noch benötigt, und zum anderen wird nicht Vermögen gegen Vermögen, sondern Schuldzins gegen Mietzins getauscht.
Hier werden Gebäude, die älter als das Land selbst sind, Immobilien, die sich zum Teil seit über 100 Jahren im öffentlichen Besitz befinden, hier wird Grundbesitz des Landes verkauft. Meine Damen und Herren, dies ist für uns kein Ausdruck nachhaltiger Politik.
Sie verkaufen Immobilien mit einem Wert von 770 Millionen c, um dafür in den nächsten Jahrzehnten ohne Mieterhöhung ca. 1,1 Milliarden c an Miete zu zahlen. Wir wollen uns das Geschäft deshalb etwas näher anschauen.
Was uns vorliegt,ist die bereits beschriebene Kapitalwertmethode – eine Wirtschaftlichkeitsberechnung,die den alternativen Verbleib im Landesbesitz der Variante Verkauf und Rückmietung der Immobilie gegenüberstellt. Die Frage, um die es geht, ist: Steht sich das Land langfristig
günstiger, wenn es seine Immobilien behält, regelmäßig instand setzt und sich hierdurch entgehende Einnahmen auf dem Kapitalmarkt besorgt, oder ist es günstiger, zu verkaufen und dann Miete zu zahlen?
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass sich der überwiegende Teil der Privatpersonen nicht so verhält, wie es das Land jetzt macht – eher umgekehrt. Wer in der Lage ist, sich ein Haus zu finanzieren, der zahlt der Bank Zinsen und erwirbt im Laufe der Zeit Eigentum. Fälle von Personen, die ihr Haus verkaufen, um sich dort in den nächsten 20 bis 30 Jahren einzumieten, sind hingegen kaum bekannt.
Dazu kommen wir noch. Herr Milde, für das Land scheinen andere Gesetze als für jeden vernünftigen Privatmann zu gelten. Woran liegt das? – Wer sich die vorliegende Prognoserechnung etwas genauer ansieht, die nach 15, 20 oder 30 Jahren einen Verkauf rentierlich zu machen scheint, dem fallen zwei wesentliche Variablen auf. Die eine ist die Diskontierung, die zweite der Restwert des Gebäudes am Ende der Laufzeit. Mit der Diskontierung wird versucht, eine Risikoabschätzung vorzunehmen. Die enthält Elemente wie Wirtschaftslage, Standort, die Vermarktungsfähigkeit und natürlich die Gebäudestruktur.
All diese Elemente, auf Jahrzehnte in die Zukunft gerechnet, sind genauso wie die zukünftige Zinsentwicklung von erheblichen Unsicherheiten begleitet. Das Ganze kann nicht mehr als eine ungefähre Vermutung der Zukunft sein. Aber entscheidend ist, je nachdem, wie dieser Risikofaktor schließlich gewählt wird – ob man also die Risiken eher höher oder geringer einschätzt –, verändert sich die anschließende Berechnung, und zwar umso gravierender, je länger die Berechnungsphase ist.
Ich möchte an dieser Stelle an die Stellungnahme des Landesrechnungshofes zum Behördenzentrum Gutleutstraße erinnern, dem ersten großen Verkaufsdeal. Daraus ging klar hervor, dass man bei solchen Einschätzungen realistischerweise ein Intervall bestimmt, das die Wirklichkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit abdeckt. Je nachdem, ob man den Wert eher am oberen Rand oder eher am unteren Rand des Intervalls ansetzt, kommt man zu einer Einschätzung, ob und wie rentierlich so ein Geschäft ist oder eben nicht ist.
Deshalb sage ich ganz klar: Die Rechnungserkenntnisse in der Absolutheit, wie sie in der Wirtschaftlichkeitsanalyse vorgestellt werden, sind nichts als glatter Humbug.
Wer so viele Variablen hat, die auf Einschätzungen und zukünftigen Entwicklungen basieren, der kann am Ende nicht sagen: Ich gebe eine Zahl aus, die habe ich ausgerechnet, und das ist der Barwertvorteil, den wir haben. – Das ist ja, wie wenn man den Wetterbericht für nächstes Jahr Weihnachten schon heute punktgenau vorausberechnen wollte.
Mit Bedauern habe ich festgestellt, dass sich der Rechnungshof mit dem Verkauf nicht näher beschäftigt. Er hat
nämlich im Haushaltsausschuss bei der Frage darauf verwiesen, dass wir ein standardisiertes Verfahren haben, auf das zurückgegriffen werde. Ansonsten gibt es dazu keine weiteren Kenntnisse und Beschäftigungen.
Nun will ich gar nicht behaupten – um das klar zu sagen –, dass diese standardisierten Verfahren reiner Unsinn seien.Sie bilden einen Orientierungsrahmen.Und den bilden sie – das ist ganz wesentlich – nicht nur für das Land, sondern natürlich auch für den privaten Käufer. Man kann sich ganz sicher sein, der wird bei diesem Geschäft bestimmt seinen Gewinn machen, und zwar eine Rendite, die über dem liegt, was er erzielen könnte, wenn er seine 770 Millionen c nehmen und in Einlagen stecken würde.
Dann entsteht schon die Frage, wie bei einem solchen Geschäft – bei dem das Land scheinbar einen Riesenvorteil erzielt, ein privater Investor aber einen großen Gewinn macht, bei dem zudem noch Transaktionskosten entstehen – der enorme Mehrwert entsteht. Herr von Hunnius, allein aus der Tatsache, dass zukünftig ein Privater die Instandhaltungskosten an Dach und Fach übernimmt, resultiert es jedenfalls nicht. Solche Effizienzgewinne wären ein Wunder, zumal das Land die Mietsache weiter auf eigene Kosten bewirtschaftet.
Woher kommt dieser Gewinn also? Genau gefragt: Welches Steuersparmodell des Investors steht dahinter? Welche staatliche Ebene wird in welcher Höhe von den hieraus resultierenden Steuermindereinnahmen betroffen sein? Ich frage vor dem Hintergrund, dass solche Steuersparmodelle wirklich bekämpft werden sollen, statt ihnen auf Landesseite Vorschub zu leisten.
Weil dies alles sehr zweifelhaft ist, möchte ich mich der zweiten Variablen zuwenden. Frau Erfurth hat es schon getan. Es geht um den Gebäudewert plus Bodenwert am Ende des Mietzeitraums, also den fiktiven Liquidationswert. Ich kann da nur zustimmen: Herr Finanzminister, wie dieser Wert zustande kommt, ist kaum nachvollziehbar und in keinster Weise plausibel.
Ungünstigerweise habe ich jetzt genau dasselbe Beispiel gewählt,denn das ist sehr signifikant – wir haben uns nicht abgesprochen. Ich kann es daher kürzer machen.
Nein, ich hätte dann schon ein anderes genommen, denn das hätte dann mehr Gewicht gehabt. Man hätte hier 20 oder 30 Beispiele nehmen können.
Dieses Gebäude fällt nun jedem, der durch Wiesbaden fährt, ins Auge. Das ist jetzt über 100 Jahre alt, ein altehrwürdiges, repräsentatives Gebäude. Dafür erzielen wir jetzt immerhin einen Wert von 43 Millionen c. Nur 30 Jahre später ist dieses Gebäude aber nur noch 1 Million c wert.Wer sich auf diese Weise arm und kaputt rechnet,der kommt am Ende wirklich zu der Einschätzung,alles sofort zu verkaufen, weil er sonst überhaupt nichts mehr dafür bekommt.Aber das ist doch nicht realistisch.
Herr Finanzminister, da muss man schon einmal nachfragen: Wie viel hätte man für dieses Gebäude denn eigentlich vor 30 Jahren bekommen,wenn es alle 30 Jahre so viel an Wert verliert?
Ich sage das auch deswegen, weil Sie in Ihrer Vorlage davon ausgehen, dass Investitionen in Dach und Fach jedes Jahr in der Höhe von 200 bis 300 Millionen c vorgenommen werden – und natürlich auch vor dem Hintergrund, dass das Land die Mietsache selbst auf eigene Kosten bewirtschaftet und sicher so bewirtschaftet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,die in 29 Jahren dort noch arbeiten, keinen Putz auf den Kopf bekommen, weil sie in einem baufälligen Gebäude arbeiten. Sonst dürfte man nämlich nach 29 Jahren auch keine Miete mehr dafür bezahlen, wenn es so baufällig und heruntergekommen wäre.
Ich sage, ich glaube es einfach nicht, dass diese Gebäude, die zum Teil über 100 Jahre alt sind und über deren Verkaufserlös man heute so viel erzählen kann, in 20 oder 30 Jahren nichts mehr wert sein sollen.
Man merkt: Hier wird so gerechnet, dass am Ende das gewünschte Resultat herauskommt.
Dazu passt übrigens auch, dass Sie uns noch vor drei Jahren erklärt haben, ein Kauf der Staatskanzlei sei billiger als deren Anmietung. Herr Finanzminister, das kann jetzt nicht mehr gelten. Ich frage also: Wann wird die Staatskanzlei verkauft? Oder ist es vielleicht so, dass die jetzt verkauften Behördengebäude eines Tages für teures Geld zurückgekauft werden?
So etwas hat bei Ihnen Tradition. Die Landesregierung Wallmann mit Finanzminister Kanther hat einst 50 % der Helaba-Anteile für 530 Millionen DM verkauft – die Regierung Roland Koch hat dann im Jahr 2001 immerhin 10 % der Anteile für sage und schreibe 600 Millionen DM zurückgekauft. Auch das ist eine Art und Weise, wie man öffentliche Mittel verbrennen kann.
Nun wird sich der Herr Finanzminister sicher nochmals aufregen und mir erklären, wie viele Fachleute an diesem Verkauf beteiligt waren. Herr Weimar, ein Makler wird denjenigen, die etwas verkaufen wollen, immer zuraten, denn schließlich will er daran auch verdienen.
Man darf auch nicht erzählen, hierdurch würden wir als Land flexibler. Es ist schon richtig: Diesmal sind die Mietverträge variabler abgeschlossen worden. Trotzdem gibt es mehrere Gebäude,für die wieder eine Festlegung für 20 oder 30 Jahre stattgefunden hat. Selbst wenn das für manches Gebäude die letzten 30 Jahre zu sein scheinen, so ist eine derart langfristige Bindung in Zeiten schneller Veränderungen und Umstrukturierungen in der Verwaltung alles andere als angemessen.
Was ist denn, wenn sich in 15 Jahren herausstellt, dass bestimmte Gebäude nicht mehr gebraucht werden? Dann können wir diese Immobilien nicht mehr verkaufen, sondern müssen Untermieter suchen, und dabei wünsche ich dann viel Spaß.
Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, diese Art von Geschäften bedeutet nichts anderes als den kompletten Ausverkauf des Vermögens unseres Landes. Irgendwann wird dann der Landtag das letzte noch zu verkaufende Gebäude sein, und vielleicht werden wir den auch noch verkaufen müssen.
Damit erreichen Sie nicht die Neuverschuldung null, sondern ein Landesvermögen null. Dieser Politik werden wir nicht zustimmen. Diese Immobilientransaktionen „Leo“ sind und bleiben letztlich ein Offenbarungseid.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Einbringung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2006 haben wir Karlheinz Weimar so begeistert wie schon lange nicht mehr erlebt. Er sprach von den schönen Zeiten in der Arbeit eines Finanzministers, von der wirklich gewordenen Trendwende, vom Turnaround bei der Verschuldung und von einer geradezu hervorragenden Entwicklung für das Land Hessen. Die Superlative klangen derart gut, dass man schon glauben musste, etwas verpasst zu haben.
Man musste jeden Augenblick den Ausruf „Neuverschuldung null“ erwarten. Aber weit gefehlt: 880 Millionen c neue Schulden, und das in Karlheinz Weimars Superjahr 2006. Das sollte jedoch nicht die einzige Verwirrung bleiben. Der Herr Finanzminister hat nämlich weiter ausgeführt, die zentrale Ursache dafür, dass Hessen bei der
Neuverschuldung wieder Boden unter den Füßen habe, bestehe in den umfangreichen Sparanstrengungen der Landesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, einen klareren Beleg als diesen Nachtragshaushalt kann es gar nicht dafür geben, dass sich ein Haushalt auch ohne eigenes Zutun verbessern kann.
Die geringere Nettokreditaufnahme beruht zu fast 100 % auf höheren Steuereinnahmen.
Herr Boddenberg, derzeit sind es rund 900 Millionen c Mehreinnahmen.Wir hören, dass sich das sogar noch verbessern wird.Das ist zumindest zu erwarten.Davon gehen rund 100 Millionen c an die Kommunen. 300 bis 350 Millionen c sind für den Länderfinanzausgleich vorgesehen. Die Neuverschuldung wird also aufgrund der Mehreinnahmen um 450 Millionen c geringer ausfallen. Diesen 450 Millionen c stehen sage und schreibe 2,6 Millionen c an Einsparungen im Vollzug und an anderer Stelle gegenüber. Deshalb kann man eigentlich nur klar festhalten: Dieser Nachtragshaushalt ist wirklich kein Beleg für erfolgreich durchgeführte Sparmaßnahmen, ganz bestimmt nicht.
Räumen wir mit einer weiteren Behauptung auf.Der Herr Finanzminister hat hier erklärt, dieser Haushaltsplanentwurf sei so verfassungsgemäß, dass man sich nur freuen könne.
Herr Milde, nun muss man in Hessen seit Kurzem auf der Hut sein und genau fragen, was damit überhaupt gemeint ist. Nachdem nämlich der Herr Finanzminister in den vergangenen Jahren auf seinem Weg zu verfassungsgemäßen Haushalten nicht etwa auf Einsparungen, sondern auf das Umdefinieren der Hessischen Verfassung gesetzt hatte, gab es immer gleich zwei Grenzen, die in aller Regel gerissen wurden: zum einen die seit Jahrzehnten gültige und angewendete Verfassungsgrenze, die von Herrn Weimar zur „Regelgrenze“ degradiert worden ist, zum anderen die neuere, um kommunale Investitionen ergänzte weimarsche Verfassungsgrenze. Nun ruft der Herr Finanzminister: Alles egal, in diesem Jahr unterbieten wir alle Grenzen.
Herr Finanzminister, da können wir nur zurückrufen: Das ist falsch. Das ist mitnichten so; denn wenn Investitionen die Schaffung langfristiger Werte bedeuten, für die man sich verschulden darf, weil diese Werte auch den zukünftigen Generationen zugutekommen, die diese Schulden einst abtragen müssen, kann der Verkauf von benötigten Immobilien nur das Gegenteil von Investitionen sein.
Das heißt aber nichts anderes, als dass die Einnahmen, die dadurch gemacht werden, entweder von der Summe der
getätigten Investitionen abgezogen werden müssen oder dass sie zur Neuverschuldung hinzuzurechnen sind. Nur eines von beidem ist möglich. Egal wie man es macht, im Ergebnis sind wieder alle Verfassungsgrenzen gerissen; denn der Verkauf von benötigtem Landesvermögen ist nichts anders als eine versteckte Neuverschuldung in Form von Miet- statt Zinszahlungen.
Herr Milde, bezahlt werden muss es, so oder so.
Herr Finanzminister, Sie werden es nie einsehen. Wir werden das Geld bezahlen müssen. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Wir werden es bezahlen müssen, entweder in Form von Mietzahlungen oder in Form von Zinszahlungen.
Deswegen bleibt auch dieser Haushalt trotz großer Einnahmeverbesserungen, trotz sprudelnder Einnahmequellen und trotz der wirklich guten Laune unseres Finanzministers so verfassungswidrig, wie es eh und je der Fall war. In Hessen haben wir also nichts Neues.
Nun wollen wir uns einzelne Schwerpunkte des Nachtragshaushaltsplanentwurfs anschauen. Wir finden z. B. Einmalzahlungen für Beamte in Höhe von 28 Millionen c. Das ist ein in jeder Hinsicht willkürlicher Akt.Dreieinhalb Stunden Mehrarbeit pro Woche über mehrere Jahre hinweg werden durch zwei Einmalzahlungen in Höhe von 250 c ausgeglichen. Der Betrag an sich ist schon völlig aus der Luft gegriffen und nicht begründbar. Aber nicht nur das: Tausende von Tarifangestellten, die ebenfalls länger arbeiten, werden von der Sonderzahlung ausgeschlossen. Wem kann eine solche Art von Gerechtigkeit noch vermittelt werden?
Nächster Punkt. 10 Millionen c mehr werden für die Unterrichtsversorgung ausgegeben. Auf den ersten Blick sieht das ganz schön aus. Aber wenn klar ist, dass hiermit auch die grauenvolle Unterrichtsgarantie plus gemeint ist, d. h. die zwischenzeitliche Betreuung von Schülern durch Laien und andere „Experten“, kann man auch hiervon nur wenig begeistert sein.
Ähnliches gilt für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Lehrerstellen an den beruflichen Schulen.Auch das klingt zunächst gut und schön. Leider steht dahinter aber eine ausgesprochen schlechte Lehrstellenbilanz in Hessen. Das heißt, hier handelt es sich um die Extraschleifen derjenigen jungen Leute, die keine Lehrstellen gefunden haben und deshalb im 10. Schuljahr auf eine neue Chance warten.Auch hierbei geht es also lediglich um das Ausbügeln vorheriger Versäumnisse.
Ein weiteres Thema ist die verbesserte Eigenkapitalausstattung der Hessischen Investitionsbank. Ich möchte gar nichts dagegen sagen, dass das Stammkapital um 20 Millionen c erhöht wurde.Aber diese Maßnahme bleibt halbherzig, solange die Chancen zur Strukturanpassung nicht genutzt werden.Während andere Bundesländer ihre Förderinstrumente und -institute bündeln, leistet sich Hessen weiter eine ungeeignete Dreiteilung: Landestreuhandstelle, Investitionsbank und Hessen-Agentur. Damit hat Hessen gleich drei Förderinstrumente nebeneinander und leistet sich Antisynergien, die in mehreren Vorstän
den, mehreren Beiräten und in einer munteren Ämtervervielfältigung gipfeln. So stellen wir uns eine moderne Förderpolitik jedenfalls nicht vor.
Wenn man sich die angegebenen Einsparungen etwas genauer anschaut, stellt man fest, dass es dort noch ungünstiger aussieht. Ausgerechnet bei den Zukunftstechnologien, bei der Energie, im Klimaschutz und bei den regenerativen Technologien werden die Mittel um 20 bis 30 % gekürzt. Wer so handelt, der will von den fossilen Energieträgern nicht weg, und wer so handelt, für den bleiben irgendwann tatsächlich nur noch die Atomkraftwerke übrig.
Weitere Einsparungen gibt es bei den Zinsen. Es ist schön und gut, wenn die Zinsen nicht so sehr gestiegen sind, wie man es ursprünglich befürchtet hatte.Aber auch das ist im Grunde keine eigene Leistung.
Was die Absenkung in Höhe von fast 80 Millionen c bei den Investitionen betrifft: Ein Beitrag zur Nachhaltigkeit sowie zum Erhalt und zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze wird an dieser Stelle gewiss nicht geleistet.
Nun wollen wir allerdings herausstreichen, dass es auch einen positiven Punkt gibt. Unter anderem in der ersten Lesung des Entwurfs für den Nachtragshaushalt hat der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion gefordert, den hessischen Kommunen den ihnen zustehenden Anteil an den Steuermehreinnahmen bereits 2007 auszuzahlen. Wie wir nun wissen,erfüllt die Landesregierung diese Forderung, sodass den Städten, Gemeinden und Landkreisen im nächsten Jahr ungefähr 100 Millionen c mehr zur Verfügung stehen. Dank der Umsetzung unseres Antrags
profitiert die kommunale Familie bereits im kommenden Jahr von der überaus günstigen Steuerentwicklung des Landes.
Sie haben das nicht gewollt.Aber das ist zumindest ein Silberstreif am Horizont des Jahres 2007.
Ich komme zum Schluss. Es ist gut, wenn Sie einmal auf unsere Vorschläge eingehen. Dafür wollen wir Sie an dieser Stelle loben.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf ist, wenn man den Nachtrag einbezieht, nun nicht mehr so schlecht wie befürchtet. Er ist aber real weder verfassungskonform, noch wird der Weg in die Verschuldung – trotz Rekordeinnahmen – nachhaltig gestoppt. Es gibt daher wenig Grund zum Jubeln oder Feiern, sondern es wird endlich Zeit, an die Arbeit zu gehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte den Bericht des Landesrechnungshofs und die Aussprache im Plenum dazu nutzen, dem Landesrechnungshof und allen seinen Mitarbeitern im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich zu danken.
Herr Prof. Eibelshäuser, nehmen Sie auch unseren Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit.
Der Prüfbericht zur Haushaltsrechnung des Jahres 2004 enthält zahlreiche Verbesserungsvorschläge, Kritik und natürlich auch Hinweise, wie man es besser machen kann. Die vielen Beispiele, wo und wie die Landesmittel effizienter eingesetzt werden könnten, zeigen, dass der hiermit ermöglichte kontinuierliche Verbesserungsprozess weiterhin notwendig ist.
Wer sich den Bericht anschaut, erkennt, dass sich die Relevanz der Beispiele bereits dadurch zeigt, dass vieles aus den Hinweisen des Rechnungshofs bereits umgesetzt wurde bzw. Abhilfe durch die Landesregierung fest zugesagt ist.
Ich möchte auf drei Punkte eingehen,die etwas mehr Aufmerksamkeit verdienen, weil es sich dabei um grundsätzliche Fragen handelt. Zum einen geht es um Probleme im Zusammenhang des regelgerechten Einsatzes von Fördermitteln des Landes. Der Rechnungshof rügt den Verzicht des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft,Verkehr
und Landesentwicklung, zweckwidrig eingesetzte Fördermittel des Landesprogramms Einfache Stadterneuerung in Höhe von rund 160.000 c von einer Stadt zurückzufordern. Dabei wurde weder die erforderliche Einwilligung des Ministeriums der Finanzen noch die des Rechnungshofs eingeholt.
Nun geht es natürlich nicht darum, diesen konkreten Fall im Detail aufzuklären. Es ist aber festzuhalten, dass der regelgerechte Einsatz der Fördermittel vom Land angemessen zu überwachen ist. Schließlich geht es um die Verwendung öffentlicher Mittel. Die Beachtung der Beteiligungsrechte des Finanzministeriums und des Rechnungshofs sollte schlichtweg selbstverständlich sein.
Ich möchte auf ein zweites,sensibleres Thema zu sprechen kommen. Dabei geht es um die Versetzung von Beamtinnen und Beamten in den Vorruhestand bei Dienstunfähigkeit. Der Rechnungshof kritisiert, dass mehrere Ministerien und nachgeordnete Stellen dem Ziel der Eindämmung der Versorgungsausgaben nicht hinreichend Rechnung trugen.
Konkret geht es darum, dass die amtsärztlichen Untersuchungen häufig zu lange dauerten, ungenau angeordnet wurden oder gar nicht stattfanden. So hat das Kultusministerium im Frühsommer des Jahres 2000 eine nicht unerhebliche Zahl an Lehrkräften ohne amtsärztliche Untersuchung in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Darüber hinaus erfolgte lediglich in einer geringen Zahl von Versorgungsfällen eine Nachuntersuchung. Das muss man sich vor dem Hintergrund vor Augen halten, dass man demnächst die Rente erst mit 67 erhalten wird. Stets wird das Ziel postuliert, das reale Renteneintrittsalter anzuheben. Außerdem gibt es in der Bevölkerung ohnehin latent vorhandene Vorbehalte bzw. Verdächtigungen gegenüber den Bediensteten des öffentlichen Dienstes und den Beamten.Wer das berücksichtigt, weiß natürlich, dass sich da einiges an Sprengstoff verbirgt. Es findet sich nämlich immer so ein Fall wie der des in Hessen frühzeitig pensionierten Lehrers, der in der Schweiz dann weiterarbeitet. Dies war ein Fall, der in der interessierten Öffentlichkeit natürlich auf große Resonanz gestoßen ist.
Um vorherrschende – oder auch nur geschürte – Vorurteile nicht zu vertiefen, ist es nötig, dass die Verwaltung bestehende Regelungen konsequent umsetzt, wozu ausdrücklich auch Maßnahmen zur gezielten Wiederverwendung und zur anderweitigen Verwendung betroffener Mitarbeiter gehören.
Denjenigen, von denen wir erwarten, dass sie zukünftig länger arbeiten, muss klar sein, dass auch ein Beamter nur dann vorzeitig in den Ruhestand gehen darf,wenn es hierfür einwandfreie gesundheitliche Gründe gibt.
Letzter Punkt. Hierbei geht es um die Steuerfestsetzung bei Personen mit überdurchschnittlich hohen Einkünften. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass Einkommensteuerfälle von Personen mit überdurchschnittlich hohem Einkommen wegen komplexer Sachverhalte ein höheres Risiko von Steuerausfällen bergen und deswegen von den Finanzämtern überwiegend intensiver geprüft werden sollten als Standardfälle, bei denen eine überschlägige Prüfung genügt. Wenn der Rechnungshof nun aber keine Unterschiede bei der Bearbeitung intensiver bzw. überschlägig zu prüfender Fälle feststellt und sich bei beiden
Fallgruppen die gleichen Bearbeitungsmängel zeigen, stimmt etwas nicht im Lande Hessen.
Wenn nämlich Betriebsprüfungsstellen bei Fällen mit überdurchschnittlich hohen Einkünften nur unzureichende Außenprüfungen durchführen bzw. die Prüfungen ganz unterbleiben und wenn Vorauszahlungen zur Einkommensteuer von den Finanzämtern unkontrolliert übernommen werden – es finden sich zahlreiche weitere Punkte in diesem Prüfbericht –,liegt die Bevorzugung von Personen mit überdurchschnittlich hohen Einkünften auf der Hand.
Ich kann die Landesregierung deshalb nur auffordern, die vom Rechnungshof gemachten Vorschläge zur effizienteren Überprüfung der besser verdienenden Gruppe der Steuerzahler umgehend umzusetzen.
Ich komme zum Schluss. – Es handelt sich hierbei nicht nur um einen wichtigen Beitrag zur Steuergerechtigkeit, sondern auch um einen Beitrag zur Schließung eines landesinternen Steuerschlupflochs für bestimmte Bevölkerungsgruppen.
Zum Abschluss. Trotz der Hilfe des Rechnungshofs, trotz der lautstark gefeierten „Operation sichere Zukunft“ und trotz umfangreicher Verkäufe ist es Ihnen auch im Jahr 2004 nicht gelungen, einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen. Auch das ist Teil der Kritik des Rechnungshofs. Die SPD wird der Haushaltsrechnung 2004 dementsprechend nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als wir uns hier das letzte Mal im Plenum mit Immobilien beschäftigt haben, ging es um die Durchführung einer umfangreichen Transaktion mit einem Verkaufswert von 1 Milliarde c. Heute beschäftigen wir uns mit dem Verkauf des Klosters Klarenthal, einer nicht mehr benötigten Landesliegenschaft in Wiesbaden, für die eine Wertermittlung des Landes 1,4 Millionen c ergeben hat. Der Haushaltsausschuss hat dem Verkauf an den Evangelischen Verein für Innere
Mission (EVIM) zum Preis von gut 2 Millionen c vor einer Woche bei einer Gegenstimme zugestimmt.
Was ist nun geschehen? Das ist zum Teil schon geschildert worden. Es hat im Laufe der Veräußerung verschiedene Bieter gegeben, die ihre Gebote mehrfach verändert haben. Das ist ein ganz normaler Vorgang, wie er bei den verschiedensten Veräußerungen Usus ist; genauso wie die Tatsache, dass Bieter über Höhergebote von Konkurrenten informiert werden und ihrerseits noch einmal aufstocken können. Das ist übrigens ein Verfahren, das es dem Land ermöglicht, optimale Verkaufspreise zu erzielen. Es ist auch ein Verfahren, das die FDP im Haushaltsausschuss bisher immer mitgetragen hat. In diesem Zusammenhang erinnere ich nur an den Verkauf der Liegenschaft Paul-Ehrlich-Straße in Frankfurt. Da gab es zunächst auch vier Gebote, von denen eines übrig geblieben war. Das war das Höchstgebot. Dann ist nachträglich ein vorher unterlegener Bieter eingestiegen, und es wurde ihm dann auch verkauft, weil er höher gegangen war. Das ist auch ein Verkauf, dem die FDP seinerzeit zugestimmt hat.
Im Fall des Klosters Klarenthal haben die beiden Bieter nicht nur unterschiedlich hohe Gebote eingereicht, sondern sie haben auch noch zwei verschiedene Konzepte gehabt.
Der Finanzminister hat es bereits gesagt: Er hat die Situation dann im Haushaltsausschuss geschildert und gefragt, ob es Sinn mache, aufgrund der unterschiedlichen Konzepte schulpolitischer Art das Ganze noch einmal zu schieben.Auch ich habe dem Ausschuss seinerzeit die Anregung gegeben, das zu tun, und wir haben dann gemeinsam gesagt: Das schieben wir noch einmal; mal sehen, wie die Landeshauptstadt reagiert.
Die Landeshauptstadt hat in der Person des CDU-Oberbürgermeisters eine klare Präferenz für das pädagogische Konzept des Bieters EVIM gegeben und hat auch gesagt, es sei ein sehr sinnvolles und interessantes Konzept, welches auf der Liegenschaft vom Kindergarten über weitergehende Schulangebote bis hin zu Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche ohne Schulabschluss einen Mix zur Verfügung stellt, ein Konzept, das über Wiesbaden hinaus von anerkannten pädagogischen Fachleuten betreut wird.
Zu Ihnen komme ich noch, Herr Rentsch. – Ich stelle fest, der Preis lag 50 % über dem, was bei der Wertermittlung ermittelt worden war. Das war insofern auch kein Verlust für das Land. Zur Tatsache, dass noch neue Gebote zugelassen worden sind, habe ich schon vorhin etwas gesagt. Dennoch stellt sich die Frage, wem man etwas verkauft, ob der Verkauf eine gewisse Nachhaltigkeit hat und ob es im Einvernehmen mit der jeweiligen Gebietskörperschaft geschieht. Das sind schon Kriterien, die ein politisches Gremium wie der Haushaltsausschuss zu berücksichtigen hat, wenn er eine solche Entscheidung trifft.
Ich darf Sie an den Verkauf der Schlitzer Kornbrennerei in der vorletzten Haushaltsausschusssitzung erinnern. Da wurde auch begründet, die Aufrechterhaltung der Bren
nerei bedeute für das Ansehen der Region und der Stadt Schlitz eine wichtige Komponente;und es wurde nach längeren Verhandlungen mit mehreren Bietern der Stadt Schlitz den Zuschlag gegeben, auch mit der Stimme der FDP.
Ich will zu diesen speziellen Fällen gar nichts sagen. Man könnte das Ganze abschließen, doch ist es noch ziemlich grotesk geworden. Da hat sich am Tage nach dem Verkauf die schulpolitische Sprecherin der CDU in Wiesbaden feiern lassen. Da stand in der Zeitung zu lesen, der Verkauf sei ohne sie gar nicht möglich gewesen. Den zustimmenden Brief des Oberbürgermeisters habe ich hier schon zitiert. Dann hat sich der Vorsitzende der Wiesbadener CDU, Herr Kollege Klee, öffentlich zu Wort gemeldet, um den Vorgang massiv zu kritisieren. Er hat das Verfahren förmlich in die Nähe der Rechtswidrigkeit gezogen. Da heißt es dann: ein ungewöhnliches und problematisches Verfahren, bei dem der Mitbewerber für die Immobilie im Vergabeverfahren benachteiligt worden ist.
Man habe ihn benutzt, um den Preis hochzutreiben. – Herr Klee, an der bevorstehenden Abstimmung werden Sie sich, wie ich gelesen habe, nicht beteiligen. Die ganzen Beispiele, die ich gerade zitiert habe, haben gezeigt, dass da überhaupt niemand übers Ohr gehauen worden ist. Wenn Sie sich dann auch noch darüber beschweren, dass Ihr Anliegen im Koalitionsausschuss der Wiesbadener Jamaika-Koalition nicht berücksichtigt worden sei, dann frage ich mich, wie die Mehrheiten zustande kommen. Da sitzen Herr Rentsch, Vorsitzender der FDP, und Sie als Vorsitzender der CDU; das sind zwei von drei Vorsitzenden.Da weiß ich nicht,wie in dieser Jamaika-Koalition die Mehrheiten gebildet werden.
Es ist aber in jedem Fall ein Ergebnis herausgekommen – –
Herr Irmer, an dieser Legende mögen Sie stricken, doch erzählen Sie Ihre Märchen ein andermal.Weihnachten ist am 24. Dezember, und Ostern ist vorbei. Das ist ziemlicher Unfug.
Ich höre gleich auf, aber es ist auch wirklich ein Problem, durch diesen Lärm zu dringen.
Ich sage abschließend: Eines muss klar zurückgewiesen werden, und zwar die Unterstellung, die Mitarbeiter des Finanzministeriums sowie der Finanzminister und der Haushaltsausschuss würden irgendwelche krummen Dinger drehen. Das muss man zurückweisen.Wer so etwas öffentlich vom Stapel lässt, der vergreift sich ganz schön, und dementsprechend kann ich nur sagen: Wenn man im eigenen Laden keine Mehrheit findet, dann muss man am besten seinen Mund halten,zumindest öffentlich,und darf nicht denjenigen, die ihrer Arbeit nachgehen, mit irgendwelchen dubiosen Unterstellungen kommen
und sagen, sie würden dem Verkauf zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion begrüßt die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs, die Refinanzierung des über die Landestreuhandstelle abgewickelten Fördergeschäfts des Landes Hessen so günstig wie möglich zu gestalten.
Nach dem bedauerlichen Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Sparkassen und Landesbanken würde die LTH in ihrer heutigen Struktur die mit den staatlichen Haftungsgarantien verbundenen Refinanzierungsvorteile nicht mehr nutzen können. Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf zu unterstützen, über eine Umwandlung der LTH in eine rechtlich unselbstständige Förderbank innerhalb der Landesbank der zwischen der EU-Kommission, der Bundesregierung und den Bundesländern gefundenen Verständigung Rechnung zu tragen. Es ist auf jeden Fall sinnvoller, ein Institut zu schaffen, das den Genuss staatlicher Haftung behält, ohne zusätzlich mit Eigenkapital ausgestattet werden zu müssen.
Dem Gesetzentwurf können wir entnehmen, dass der Refinanzierungsvorteil bei nationalen Instituten zwischen 0,05 % und 0,2 % pro Jahr liegt – eine Größenordnung,
die in Anbetracht des Gesamtumfangs der Fördermittel als durchaus spürbar zu bezeichnen ist.Insoweit geben wir unsere Zustimmung.
Es gibt allerdings drei Punkte, auf die an dieser Stelle kritisch verwiesen werden muss. Zum einen ist dem vorliegenden Gesetzentwurf die Koppelung an die Anpassung des Staatsvertrags über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen zu entnehmen. Diese Koppelung ist unnötig, zumal es in Thüringen die Bereitschaft gab,der vorliegenden Intention des LTHGesetzes in einem gesonderten Staatsvertrag zu entsprechen. Vor dem Hintergrund der bekannten Unstimmigkeiten zwischen den Ländern Hessen und Thüringen in der Frage der Ausgestaltung des Sparkassengesetzes – ich nenne hier nur den Streit um die Bildung und Veräußerung von Stammkapital – ist dieses Vorgehen allerdings geradezu eine Dummheit.Es ist nunmehr nämlich so,dass die oben beschriebene, durchaus sinnvolle Umwandlung der LTH so lange nicht in Kraft treten kann, bis die Unstimmigkeiten zwischen Hessen und Thüringen in der Frage des Sparkassengesetzes ausgeräumt sind.
Insofern muss ich den Finanz- und insbesondere den Wirtschaftsminister, der im Moment noch nicht da ist, fragen: Wann wird der Staatsvertrag mit Thüringen denn unter Dach und Fach sein? Das heißt, wann wird der vorliegende Gesetzentwurf wirklich in Kraft treten? Wenn man das im Moment nicht sagen kann, liegt hier ein schwerwiegender Konstruktionsfehler vor.
Zweiter Punkt. Während andere Bundesländer ihre Förderinstrumente und -institute bündeln, leistet sich Hessen mittlerweile einen munteren Dreiklang. Mit der LTHBank, der IBH und der Hessen-Agentur haben wir gleich drei Förderinstrumente nebeneinander. Das heißt, Hessen leistet sich Antisynergien, die in drei Vorständen, mehreren Beiräten und damit munterer Ämtervervielfältigung gipfeln. Das mag den Unterbringungsmöglichkeiten verdienter oder weniger verdienter Parteifreunde dienen. Im Sinne einer effizienten Förderpolitik ist es jedenfalls nicht.
Dritter und letzter Punkt. Es liegen Berechnungen vor, die von einem Infrastrukturdefizit in Hessen von 42 Milliarden c ausgehen. Es ist also höchste Zeit, dass mit fortschrittlichen Investitionskonzepten die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur und insbesondere auch in die soziale Infrastruktur unseres Landes angestoßen werden. Hierzu benötigt Hessen eine offensive Förderpolitik, effiziente Förderinstrumente, aber keine Verzögerung bei der Möglichkeit, attraktive Konditionen zu bieten. Sie sollten sich vor diesem Hintergrund daher sehr wohl überlegen, diesen von der Grundidee her durchaus unterstützenswerten Gesetzentwurf durch ungeschickte Rahmensetzung unnötig zu verzögern oder sogar zu gefährden. – Danke schön.
Die Situation ist jetzt etwas kurios. Denn mein Vortrag ist im Prinzip so aufgebaut wie der von Herrn Kaufmann. Ich komme allerdings zu einem entgegengesetzten Ergebnis.
Auf den ersten Blick scheint der Inhalt des Antrags der FDP, die Haushaltsberatungen im Zuge der neuen Verwaltungssteuerung und der damit einhergehenden Einführung der Produkthaushalte zu splitten, in gewissem Umfang sinnvoll zu sein. Im Frühjahr sollen in Zukunft die Ober- und Fachziele der Landesregierung beraten werden. Im Herbst stünde dann die Diskussion über die monetäre Ausstattung der Ziele an. Bei näherem Hinsehen scheint mir die Idee doch eher zu einer nutzlosen Aufblähung der Haushaltsberatungen zu führen.
Erstens. Wäre eine abstrakte Zieldiskussion, die nicht durch konkrete Zahlen hinterlegt ist, nichts anderes als ein Schwimmen auf dem Trockenen? Man kann die tollsten Dinge formulieren. Das haben wir gerade eben gehört.Aber wie sinnvoll ist es, darüber zu reden, wenn man nicht weiß, ob für das hehre Ziel auch ernsthaft Geld zur Verfügung gestellt wird?
Zweitens.Wenn man sich ansieht, wie die Ziele formuliert sind – wir haben schon ein paar dieser Ziele gehört –,dann wird man schnell merken, dass eine rein theoretische Diskussion darüber nichts anderes wäre als eine Diskussion um die schönste Einrichtung des besten Wolkenkuckucksheims.
Ich will das jetzt auch noch einmal an zwei oder drei Beispielen verdeutlichen. Ich möchte als Beispiel das Ober
ziel des Ministeriums für Wirtschaft,Verkehr und Landesentwicklung nehmen. Es lautet:
Ziel der hessischen Wirtschafts- und Verkehrspolitik ist die Fortentwicklung der erfolgreichen Positionierung Hessens im globalen Wettbewerb unter einer ausgewogenen Berücksichtigung von Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen sowie Mobilitätserfordernissen und Wohnbedürfnissen.
Was will uns der Autor damit sagen? – Gegen eine erfolgreiche Positionierung im globalen Wettbewerb hat bestimmt niemand etwas.
Dass man dabei die Interessen der Unternehmen und der Arbeitnehmer berücksichtigen will, ist auch gut. Denn ohne die Unternehmen und die Arbeitnehmer dürfte es schwierig werden.
Schließlich erfahren wir auch noch, dass bei der Verkehrspolitik Mobilitätserfordernisse berücksichtigt werden sollen.Auch das überrascht nicht allzu sehr.
Ich will jetzt anhand dieses konkreten Beispiels fragen: Sollen wir darüber ernsthaft eine Zieldiskussion führen? – Ich frage mich, was das bringen sollte.
Herr Kaufmann hat als Beispiel schon aus dem Oberziel des Finanzministeriums zitiert. Die Finanzpolitik Hessens muss demnach verantwortungsbewusst sein. Außerdem muss es eine finanzielle Konsolidierungspolitik geben. Das muss dann auch noch im Interesse der Zukunftsfähigkeit des Landes geschehen. Dann heißt es da noch:
Dies umfasst einen umsichtigen Umgang mit dem Landesvermögen, einen soliden Kommunalen Finanzausgleich und die Mitwirkung an einem effizienten und gerechten Steuersystem.
Das klingt nicht schlecht.Man sollte sich aber auch einmal genauer anschauen, was in den letzten Jahren geschehen ist. Dann stellt sich das ein bisschen anders dar. In den letzten Jahren jagte ein Schuldenrekord den anderen.
Den Umgang mit dem Landesvermögen im Zeitalter des Ausverkaufs als umsichtig zu bezeichnen ist ziemlich mutig. Es hat auch ausreichend viele verfassungswidrige Haushalte gegeben.
Das Ziel ist überhaupt nicht strittig.Vor dem Hintergrund der realen Zahlen wird das allerdings zur Farce.
Das ohne die konkreten Zahlen zu bereden erscheint mir schlicht sinnlos.
Ich möchte ein Beispiel aus dem Oberziel des Kultusministeriums nennen. Da heißt es unter anderem:
Das Bildungsangebot in Hessen soll im Sinne eines begabungsorientierten, lebensbegleitenden Lernprozesses in stärker selbstverantwortlichen Einrichtungen,die allen gesellschaftlichen Gruppen of
fen stehen, erfolgen und zu bundesweit anerkannten Abschlüssen führen.
Vor dem Hintergrund der aktuell im Landtag geführten Diskussionen fragt man sich natürlich, ob dieses Ziel aus dem nächsten Haushalt weitgehend herausgenommen sein wird oder ob die Einführung der Studiengebühren vielleicht doch nicht so ernst gemeint ist.
Jedenfalls gilt auch hier: Über dieses theoretisch formulierte Ziel kann man wenig streiten, über die Umsetzung und die reale Situation im Land dagegen umso mehr.
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich keine weiteren Beispiele nennen. Diese wenigen Beispiele haben meiner Ansicht nach allerdings eines ganz deutlich gezeigt: Die Trennung der Haushaltsberatungen in eine Diskussion über Ziele und eine über Finanzen wäre völlig unsinnig, ganz abgesehen davon, dass sich diese Ziele von Jahr zu Jahr kaum verändern werden.
Spätestens im zweiten Jahr würden wir genau dieselbe Diskussion wie im Vorjahr führen.
Frau Beer, glauben Sie mir, genau so würde es kommen. – Damit müsste eigentlich klar geworden sein, dass die Beratung der Ziele in sinnvoller Weise nur zusammen mit den zur Verfügung gestellten Mitteln erfolgen kann.Alles andere wäre Trockenschwimmen. Darauf können wir wirklich verzichten.
Herr Staatsminister, wenn der Herr Ministerpräsident die Frage schon nicht beantwortet, fragen wir Sie: Halten Sie einen Standort im dicht besiedelten Hessen für denkbar, oder würden Sie einen Standort in Hessen ausschließen?
Ich möchte noch kurz etwas zum Abstimmungsverhalten der Mitglieder der SPD-Fraktion zu den drei zuvor genannten Petitionen sagen.
Wir haben uns im Petitionsausschuss sehr ausführlich mit den Vorgängen beschäftigt, zu denen es im Finanzamt Frankfurt am Main-Höchst gekommen ist. Die Konflikte, die es dort gegeben hat,stehen nach unserer Einschätzung im Zusammenhang mit der Amtsverfügung, die im Kern besagt, dass Fälle der Steuerhinterziehung bis zu einer gewissen Höhe nicht mehr verfolgt werden sollen.
Wir wollten eine Maßgabe empfehlen, die besagt, dass diejenigen Petenten, die immer noch davon betroffen
sind, wieder gemäß ihrer Fähigkeit und ihrer Ausbildung eingesetzt werden sollen,allerdings nicht mehr in dem Bereich, in dem sie zuvor gearbeitet haben.
Diese Maßgabe wurde mit Mehrheit abgelehnt. Da wir zu einer anderen Einschätzung gekommen sind, wollten wir, dass hierüber getrennt abgestimmt wird.
Ich frage die Landesregierung und insbesondere die Frau Kultusministerin:
Inwieweit sind Sie bereit, die Bemühungen der Stadt Wiesbaden und die ebenfalls sehr erfolgreichen Anstrengungen der Wilhelm-Leuschner-Schule in Mainz-Kostheim zur Attraktivierung der Schule und damit zum Erhalt der einzigen gymnasialen Oberstufe im AKK-Bereich zu unterstützen?
Habe ich Sie richtig verstanden,
dass Sie auch die Tatsache nicht berücksichtigen, dass sich die Schülerzahlen in der 11. Klasse im vergangenen Jahr im Verhältnis zum Vorjahr verdoppelt haben und dass es einen einstimmigen Beschluss des Magistrats der Landes
hauptstadt Wiesbaden und des Wiesbadener Schulausschusses gibt, also auch mit den Stimmen der Fraktion der CDU, nach dem der Schule noch eine gewisse Bewährungszeit von mindestens zwei Jahren eingeräumt werden soll?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Durchführung einer umfangreichen Immobilientransaktion, den Verkauf mit anschließender Rückmietung von 18 landeseigenen Immobilien unter dem forschen Titel „Leo“. Was heißt eigentlich „Leo“? Lassen Sie mich am Ende darauf zurückkommen und zunächst das Geschäft genauer unter die Lupe nehmen.
Das Land verkauft 18 größere Immobilien für knapp über 1 Milliarde c, um damit die Neuverschuldung zu senken. Im ersten Moment könnte man auf die Idee kommen, darüber zu streiten, ob der Verkauf von Tafelsilber der richtige Weg ist, die schon lange vorhandenen strukturellen Haushaltsprobleme zu lösen.
Diese Diskussion ginge aber am Thema vorbei; denn es handelt sich bei den Immobilien nicht um irgendwelche Gebäude des Landes, sondern um Behörden, die auf absehbare Zeit als Arbeitsplatz für die Mitarbeiter und somit als Dienstgebäude des Landes benötigt werden.
Dementsprechend zieht das Land unmittelbar nach dem Verkauf als Bewohner in sein ehemaliges Eigentum ein und bezahlt Miete dafür. – Hiermit ist ein erster Punkt ganz offensichtlich: Es handelt sich bei dieser Transaktion nicht um einen Verkauf von Landeseigentum zur Schuldenreduktion, nein, es handelt sich eindeutig um eine versteckte Art der Kreditaufnahme.
Gläubiger ist hierbei nicht mehr die Bank, sondern der Vermieter. Aber da es sich bei dem Käufer um die Commerzbank handelt, stimmt selbst das nicht so ganz. Man kann vielmehr sagen: Normalerweise gibt die Bank das Geld und behält zur Sicherheit eine Grundschuld. Bei der weimarschen Art der Kreditaufnahme gibt die Bank Geld und erhält die Gebäude dafür sofort. Für die Bank ist es offensichtlich ein Vorteil.
Müsste sie sich im Falle eines Zahlungsverzugs oder sogar einer Zahlungsunfähigkeit des Landes als Kreditgeber mit allen anderen Gläubigern über die zu pfändenden Objekte und Werte streiten, kann ihr das bei dieser Art der Kreditvergabe nicht blühen. Die Gebäude gehören ihr bereits.
Wie ist die Kreditaufnahme aus Landessicht zu beurteilen? Hierzu liegt uns eine 17-seitige Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Anhang vor. Es kam noch das eine oder andere hinzu, wie Herr von Hunnius schon bemerkt hat. Da wird versucht, zu belegen, dass der Verkauf mit anschließender Rückmietung letztlich für jedes der 18 Gebäude rentierlicher sei als eine entsprechende Neuverschuldung im Falle des Verbleibens der Gebäude beim
Land. Wer sich jetzt Aufklärung von diesem Papier erhofft, wird schnell ernüchtert sein; denn eines muss man zur Klarheit und Verständlichkeit dieser Vorlage sagen. Die Macher sind strikt dem Prinzip gefolgt:Wenn du nicht überzeugen kannst, dann verwirr wenigstens.
Das soll natürlich nicht heißen, dass man komplizierte Sachverhalte immer einfach darstellen kann. Aber das Gutachten des Rechnungshofs zur Gutleutstraße hat sehr wohl gezeigt, dass man komplexe Sachverhalte zumindest so darstellen kann, dass der normale Landtagsabgeordnete eine Chance hat, sie nachzuvollziehen. Deswegen wollen wir uns auf diesem Wege der Frage nähern, wie wirtschaftlich die Transaktion wohl sein wird.
Aus dem Gutachten zur Gutleutstraße wissen wir, dass zum Vergleich der Optionen Verkauf oder Neuverschuldung ein Zins-versus-Miete-Vergleich angestellt werden muss. Zur Ermittlung des so genannten Diskontierungssatzes wird der aktuelle Basiszins genommen und dazu ein Risikoaufschlag addiert, Risikoaufschlag deshalb, weil die Risiken, die sich aus dem Besitz eines Gebäudes ergeben, von dem Land mit dem Verkauf auf den Verkäufer übergehen. Das ist so weit nachvollziehbar. Wer ein Gebäude nicht mehr besitzt, kann es weder durch eine Naturkatastrophe verlieren, noch hat er ein Vermarktungsrisiko damit.
Wenn man sich nun ausrechnet, wie rentierlich der Verkauf eines Gebäudes ist, dann ist klar, egal nach welchem finanzmarkttechnischen Modell es gerechnet wird: Je höher der Risikofaktor, desto sinnvoller und damit rentierlicher erscheint der Verkauf. Genau das hat sich aus dem Gutachten zur Gutleutstraße ergeben. Da solche Risiken immer zukünftige Risiken sind und somit nur eine Schätzung sein können, war dort sinnvollerweise eine Bandbreite angegeben. Die Landesregierung – wir erinnern uns – hat damals einen Wert am obersten Ende der Skala genommen. Man ging vom fast größtmöglichen Risiko für das eigene Gebäude aus und kam so mit Mühe und Not zu dem gewünschten Ergebnis, dass sich der Verkauf rentiert. Da fast jedes andere Risikoszenario zum umgekehrten Ergebnis führen würde, muss man festhalten: Das Geschäft rentiert sich mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht.
Ich will das einmal in ein anderes Bild fassen. Jemand will in der Stadt ein Geschäft aufmachen und Regenschirme verkaufen. Er überlegt sich, ab wann das rentierlich ist, und findet heraus:Wenn es mindestens 145 Regentage im Jahr gibt, kann man das Geschäft mit Gewinn betreiben. Man weiß aufgrund der langfristigen Statistik, dass die Anzahl der Regentage im Jahr zwischen 100 und 150 liegt. Wenn dieser Mensch dann sagt, in Zukunft wird es immer 148 Regentage und mehr geben, dann ist er ein riesengroßer Optimist und wird an seinem Geschäft nicht allzu lange Freude haben.
Wie ist es jetzt mit den Risikozuschlägen bei den zu verkaufenden 18 Objekten? Im Fall der Gutleutstraße gab der Rechnungshof eine realistische Bandbreite zwischen 0,6 und 1,1 % an.Bei den hiesigen 18 Gebäuden liegen die Risikozuschläge zwischen 1,75 und 4,25 %. Das heißt, alle Gebäude, inklusive das Polizeipräsidium in Frankfurt, werden mit einem deutlich höheren Risikozuschlag in Rechnung genommen – es ist der zwei- bis fünffache Satz.
Wer das andere Gutachten angeschaut und gesehen hat, welchen Unterschied selbst Zehntelprozente ausmachen, der ahnt, wie günstig hier zu rechnen versucht worden ist.
Man muss sich fragen, wie man auf diese großen Risikounterschiede kommt.Das Verlustrisiko kann nicht allzu sehr voneinander abweichen. Beim Vermarktungsrisiko kann man, wenn man die langfristigen Mietverträge und die geringen Restwerte sieht, mit denen die Gebäude veranschlagt werden, nur zu dem Ergebnis kommen: Hier wurde mit Gewalt schöngerechnet, damit es so richtig passt.
Man muss sich die absoluten Zahlen vergegenwärtigen. Bei einer Verkaufssumme von 1 Milliarde c sollen dem Land im Falle eines Verbleibs 250 Millionen c in den nächsten 15 bis 30 Jahren als Barwertvorteil entstehen. Wenn man den gleichen Anteil der Bank als Käufer zurechnet – das ist das Mindeste, was man bei solch einem Geschäft tun muss –, dann entsteht durch diese Transaktion sage und schreibe ein Gewinn von 0,5 Milliarden c bei einem Verkaufspreis von 1 Milliarde c,nur durch Verkauf und Rückmietung. Herr Weimar, da glaube ich eher an den Weihnachtsmann. Das glauben Sie wirklich selbst nicht.
Deswegen stimme ich an dieser Stelle explizit der FDPFraktion zu: Derartige Geschäfte müssen in Zukunft immer durch den Rechnungshof überprüft und plausibilisiert werden. Denn der Glauben, dass aus dem Nichts der Goldesel aufgetaucht ist, ausgerechnet Karlheinz Weimar in den Stall gerannt ist und nun für den hessischen Finanzminister Dukaten legt, ist geradezu absurd.
Kommen wir zu einem weiteren wunden Punkt bei dieser Sache. Der Finanzminister betont immer wieder, wie gut die Relation zwischen der Jahresmiete und dem Verkaufspreis ist. Herr Finanzminister, womit wollen Sie dieses Geschäft vergleichen außer mit der Gutleutstraße? Bei 11 der 18 verkauften Immobilien ist eine Mietvertragslaufzeit von 25 bis 30 Jahren vereinbart.Gesicherte Mieten bis 2035, als Mieter ein Bundesland – welches Geschäft bietet einem privaten Unternehmen größere Sicherheiten? Das heißt, rentabel ist die Sache wirklich, und zwar für den Käufer und Vermieter.
Was aber noch schwerer wiegt: In einer Zeit, in der Veränderungen immer schneller vor sich gehen, in der Umstrukturierungen in der Verwaltung und beim Personal an der Tagesordnung sind, in der selbst der Staatsaufbau einem Wandel unterzogen ist, in einer solchen Zeit gießt die Hessische Landesregierung das Behördenzentrum Wetzlar bis zum Jahre 2035 in Beton, legt die Nutzung des Behördenzentrums Fulda für 30 Jahre fest, zementiert das Behördenzentrum Wiesbaden bis tief in dieses Jahrhundert, usw. usf.
Herr Finanzminister, wie kommen Sie eigentlich in Anbetracht der ganz offensichtlichen Veränderungsnotwendigkeiten im öffentlichen Sektor schon in den nächsten zehn Jahren darauf, die Dinge auf 30 Jahre festzulegen? Mit welchem Recht verstellen Sie Ihren Nachfolgern und Nachnachfolgern die Möglichkeit, auf Veränderungen flexibel zu reagieren?
Wenn sie in 15 Jahren feststellen, dass die Gebäude nicht mehr gebraucht werden, wird dann weitere 15 Jahre sinnlos Miete gezahlt? Man stelle sich nur vor, der Bundesfinanzminister hätte im Jahr 1985 entschieden, alle Ministerien in Bonn zu verkaufen und für die nächsten 30 Jahre dort anzumieten.
Das stelle man sich einen Augenblick vor, und dazu muss man gar nicht mehr allzu viel ausführen.
Herr Finanzminister, Festlegungen in eine Zeit hinein zu treffen, in der mit größter Sicherheit ganz andere Bedingungen und Notwendigkeiten herrschen werden als heute, dazu bedarf es hellseherischer Fähigkeiten. Über die verfügen Sie nicht und auch sonst niemand. Dementsprechend sind solche Geschäfte schlichtweg anmaßend und verantwortungslos.
Ich komme zum Ende. – Es hat sich auf jeden Fall gezeigt, welches die wahren Antriebsfedern für dieses Geschäft sind. Es geht nicht um seriöse oder strategische Finanzpolitik, sondern es ist die pure Not, die Sie treibt und die zu solch leichtfertigen, die zukünftige Entwicklung ignorierenden Geschäften führt.
Herr Finanzminister, Sie haben diese Immobilientransaktion „Leo“ genannt. Es fällt mir daher leicht, das Fazit in einem einzigen Satz zu ziehen: „Leo“ – letztlich ein Offenbarungseid.
Ich will gar nicht auf die großzügigen Bewertungen des Herrn Weimar und des Herrn Caspar eingehen. Aber auf einen Punkt möchte ich doch eingehen. Herr Finanzminister, Sie haben sich wiederholt hierher gestellt und haben erklärt, der Verkauf des Behördenzentrums Gutleutstraße sei das größte aller Geschäfte. Ich will versuchen, Ihnen das in Ihren Worten zu erklären.
Der Verkauf des Behördenzentrums Gutleutstraße wird in der Stellungnahme des Hessischen Rechnungshofs wie folgt bewertet:
Im Ergebnis können alle für Immobilienbewertungen gewählten Diskontierungsfaktoren zwischen 5,11 und 5,76 v. H. als plausibel angesehen werden.... Der in dem Wirtschaftlichkeitsvergleich des HMdF verwendete Diskontierungssatz in Höhe von 5,7 v. H.
also ganz knapp unter der obersten Grenze –
führt zu einem Barwertvorteil der Alternative „Verkauf des Behördenzentrums Gutleutstraße“ in Höhe von 824.566 c.... Bei Reduzierung des Diskontierungssatzes auf 5,65 v. H.
also um 0,05 –
wäre die Alternative „Verbleib des Behördenzentrums Gutleutstraße im Landeseigentum“ mit einem Barwertvorteil in Höhe von 842.209 c vorteilhaft.
Das heißt, bei einer Absenkung um 0,05 ist der Vorteil schon weg.
Das Intervall liegt zwischen 5,11 und 5,76. Sie haben 5,7 angewendet. Man kann sich gesundrechnen. Man kann sich auch immer für den Größten halten.Aber die Ergebnisse der Finanzpolitik sprechen eine ganz andere Sprache. Das haben Ihre eigenen Leute gemacht.
Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Wer sich den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion mit dem Titel „Religionsfreiheit und Religionsunterricht – gegen einen staatlichen Zwangs-Werteunterricht“ einmal anschaut – die Rede von Frau Kölsch hat das vorhin bestätigt –, für den ist ganz offensichtlich, dass Sie wieder einmal einen Popanz gesucht und in den Landtag geschleppt haben. Sie haben ihn hier mit aller Macht aufgeblasen und aufsteigen lassen, um ihn schließlich mit gewaltiger Inbrunst abschießen zu können.
Meine Damen und Herren von der Union, das ist keine seriöse Politik. Das ist Klamauk.
Keine Sorge, ich komme schon zum Thema.
Lassen Sie uns Ihren Antrag doch einmal etwas genauer beleuchten. Er beginnt damit, dass die Religionsfreiheit als eines der grundlegenden Menschenrechte in Deutschland geschützt werden muss, endet damit, dass die Landesregierung darauf hinwirken soll, die Freiheit der Religion gegenüber dem Staat zu erhalten, und in der Mitte wenden Sie sich gegen – so wörtlich – jeden Versuch,einen staatlichen Werteunterricht einzuführen, von dem sich auch religiös gebundene Schüler nicht abmelden können. Meine Damen und Herren von der Union, Frau Hinz hat schon darauf hingewiesen: Ist Ihnen eigentlich irgendjemand hier in Hessen bekannt, der Derartiges einführen will?