Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz (HWG) – Drucks. 16/3866 zu Drucks. 16/3730 und zu Drucks. 16/2721 –
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/3761 und folgender mündlich beantragter Änderung in dritter Lesung anzunehmen:
Art. 3 erhält folgende Fassung: „Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Art. 1 § 94 am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 65. Plenarsitzung am 16. März dieses Jahres zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.Der Ausschuss für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 14.April 2005 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. Zuvor waren Nr. III.7 des Änderungsantrags einstimmig, die mündlich beantragte Änderung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der GRÜNEN bei Enthaltung der SPD und der Änderungsantrag insgesamt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dritte Lesung zur Novellierung des Hessischen Wassergesetzes – ich denke, in Anbetracht der Zeit können wir uns darauf beschränken: Es ist gesagt, was gesagt werden muss. In den Ausschüssen wurde vorbildlich ausführlich diskutiert. Erfreulicherweise ist es gelungen, mit einer Fraktion gemeinsam einen Antrag einzubringen. Schade, dass die anderen hier nicht mitgezogen haben, aber gut.
Einen Punkt möchte ich an der Stelle doch noch einmal hervorheben, weil heute Morgen im Radio zu hören war, es gehe heute um die Privatisierung der Wasserwirtschaft. Das ist so nicht richtig. Deswegen ist es wichtig, hier klarzustellen: Es geht darum, den Kommunen optional die Möglichkeit einzuräumen, die Wasserversorgung in die Hände Privater zu geben. Dies ist deshalb vertretbar, weil wir die Trinkwasserverordnung haben, der Öffentliche wie Private unterworfen sind, insofern über die Verordnung also auch die Qualität gesichert wird.
Im Übrigen hatten wir genügend Beratungszeit. In Anbetracht der jetzt fortgeschrittenen Zeit bitte ich um Zustimmung zur Novellierung des Hessischen Wassergesetzes. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abg. Lenhart, wenn Sie die Zustimmung zu mehr als einem Punkt wollen, müssen Sie bessere Gesetze machen. Das ist relativ einfach.
Ich will es auf drei Punkte beschränken;denn in der Tat ist es langweilig,wenn man redet,die gleichen Sachen wieder zu sagen.Aber drei Punkte müssen schon sein.
Der erste Punkt ist: Sie lassen die Kommunen allein mit den Kosten bei den kleineren Hochwasserschutzmaßnahmen. Das ist ein Punkt, bei dem Sie alle Ihre Kommunalfreundlichkeit noch unter Beweis stellen müssen.
Zweitens. Das will ich auch sagen, weil wir das im Ausschuss so gesagt haben: Sie haben in der Frage der Bebauung im Überschwemmungsgebiet gelernt. Das finde ich gut so.
Der dritte Punkt ist relativ deutlich. Da versuchen Sie einen Nebenkriegsschauplatz aufzumachen, der mit dem Wassergesetz ursächlich gar nichts zu tun hat. Sie versuchen, Macht, Einfluss und Geldquellen zu verteilen. An dieser Stelle sage ich Ihnen sehr deutlich: Das ist nicht mehr nur schlichte Kapitalismuskritik, sondern das ist die Frage, was Sie tun, wenn Sie sagen, Sie eröffnen die Möglichkeit, zu privatisieren. Wer leitungsgebundene Energien privatisiert, riskiert Monopolstrukturen, riskiert Oligopolstrukturen und riskiert die Folgen für die Kunden. Das können Sie in jedem Buch darüber nachlesen.
Ich sage Ihnen an der Stelle relativ klar:Wir treten weiterhin dafür ein, dass die Menschen, die kommunalpolitisch verantwortlich gewählt sind, darüber entscheiden können, wie die Versorgung mit Wasser organisiert wird, wie die Preisgestaltung ist und wie es zu den Bürgern kommt, weil wir glauben, dass das ein Kernbestand dessen ist, was Kommunalpolitik zu tun hat. In welcher Form sie das organisieren, ist nicht Debattengegenstand.Aber Sie jedenfalls machen, für welche Freunde auch immer, eine Tür auf, und die Tür hätte zu bleiben sollen. Deswegen lehnen wir das Gesetz ab.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ergebnis ist enttäuschend. Ein zukunftsfähiges Was
sergesetz ist eben nicht zustande gekommen, und das liegt ganz allein in der Verantwortung von CDU und FDP.
Sie haben in keiner Weise – nur in einem Punkt – auf das gehört, was in der Anhörung gesagt wurde. Sie haben einen Stand erreicht – das muss ich an dieser Stelle deutlich machen –, der dem Stand vor dem Elbehochwasser entspricht. Sie haben es noch nicht einmal geschafft, die Ergebnisse aus dem Vermittlungsausschuss in das Wassergesetz einzubauen, obwohl da die Länder letztendlich zugestimmt haben.
Ich will meine Rede zu diesem Thema knapp halten.Aber ich möchte noch einmal auf die drei für uns wichtigen Punkte hinweisen. Das ist zum einen die Privatisierung. Ich denke, es kann nicht sein, dass unser Lebensmittel Nummer eins zum Spielball wirtschaftlicher Interessen wird.
Nach Ihrer Entscheidung wird es darauf ankommen, wie die Quartalsberichte der Unternehmen aussehen, die sich einkaufen werden. Es wird Kommunen geben, die ihre Trinkwasseranlagen und ihre Förderungsanlagen verkaufen werden.Das heißt,es ist infrage zu stellen,ob die Qualität so bleibt und ob der Preis sozial bleibt. Damit verstoßen Sie gegen die Wasserrahmenrichtlinie. Denn dort wird eindeutig gesagt:Wasser ist keine Handelsware.
Es ist ein ererbtes Gut, das verteidigt werden soll. Das sehen Sie in keiner Weise.Sie wollen die volle Privatisierung zulassen. Wir haben einen Änderungsvorschlag eingebracht, der natürlich eine privatrechtliche Öffnung ermöglicht, aber eben keinen Ausverkauf. Das, was auf dem Gas- und Strommarkt los ist, müsste Ihnen doch wirklich ein schlechtes Beispiel sein und dazu führen, dass Sie solch eine Regulierung für den Bereich Wasser nicht treffen.
In der Ökologie sind wir keinen Schritt vorangekommen. Sie haben – das muss ich so deutlich konstatieren – die angrenzenden Landökosysteme in keiner Weise berücksichtigt. Das ist eine Fehlentscheidung. Denn die Wasserrahmenrichtlinie erfordert einen guten Zustand der Gewässer. Dieser ist nun einmal nur dann zu erreichen, wenn man die angrenzenden Gebiete an den Gewässern genauso berücksichtigt.
Ein dritter Punkt,der mir absolut wichtig ist,ist der Hochwasserschutz. Sie haben es nicht geschafft, hier besondere Punkte mit hineinzunehmen, wie wir es Ihnen in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen haben. Das sind die Gefahrenkarten, die Hochwasserschutzpläne und die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Denn es geht um eine Sensibilisierung der Menschen, die in diesen Gebieten wohnen, um Schadenspotenziale von vornherein zu verhindern.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz deutlich: Sie haben eine Chance verpasst, die Chance für ein gut gestaltetes Wassergesetz auch für das Land Hessen.Das bedauere ich
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu dem vorgelegten Wassergesetz ein paar Bemerkungen machen.
Erstens. Mit der Verabschiedung des Wassergesetzes wird eine praxisgerechte Wasserpolitik in Hessen umgesetzt.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch gar nicht wahr!)
Zweitens. Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfolgt 1 : 1, sie erfolgt übersichtlich, und sie erfolgt systematisch. Das ist wichtig für unsere Bürger.
Drittens. Die Gewässerrenaturierung wird voll ihren Aufgaben gerecht. Die Renaturierung berücksichtigt aber auch das, was bisher – und bei den grünen Änderungsanträgen noch viel mehr – in den Hintergrund getreten war, nämlich das Eigentum, das links und rechts dieser Wasserläufe liegt.Auch auf dieses Eigentum müssen wir sorgfältig Wert legen.