Viertens.Ich halte die Privatisierungsoption für sehr wichtig, weil es nur darum gehen kann, dass der Staat die ökologischen Maßstäbe und gesundheitlichen Standards setzt. Dann ist es egal, wer das Wasser letztendlich liefert. Das kann jeder, das können auch Private.
Als fünften und letzten Punkt möchte ich anmerken: Wenn wir den Änderungsanträgen der GRÜNEN zu diesem Wassergesetz gefolgt wären und jetzt das Hochwasser am Kloster Eberbach sehen, dann sage ich ganz einfach, die Änderungsanträge hätten bewirkt, dass das Kloster Eberbach morgen hätte abgerissen werden müssen.
Einen Augenblick, Herr Staatsminister. Ich will erst einmal für Ruhe sorgen. – Jetzt hat Herr Dietzel das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur wenige Punkte ansprechen. Es war wichtig, dass Heinrich Heidel darauf hingewiesen hat, dass wir die Europäische Wasserrahmenrichtlinie 1 : 1 umgesetzt haben. Das heißt, wir haben europäischem Recht genügt und auf der anderen Seite Bürgern, Kommunen und dem Land Hessen nicht mehr abverlangt, als uns die Europäische Union vorgibt.
Wir haben auch die Beteiligung der Öffentlichkeit in hervorragender Weise gelöst, indem wir Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt haben und einen landesweiten Beirat einrichten wollen. Wir haben Doppelregelungen aus dem Gesetz gestrichen, was es zu einem schlanken Gesetz machen wird. Weiter sollte man hier ansprechen, dass wir nach der Expertenanhörung eingebracht haben, dass in Überschwemmungsgebieten innerhalb der Ortschaften wasserrechtliche Belange wieder berücksichtigt werden.
Auch die Privatisierung haben wir auf einen richtigen Weg gebracht, nicht eine freie Privatisierung, sondern die Dritten müssen fachkundig, zuverlässig und leistungsfähig sein und die Erfüllung der übertragenen Pflichten dauerhaft sicherstellen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Kommunen hier richtig und im Interesse ihrer Bürger entscheiden werden.
Meine Damen und Herren, wenn ich dieses Gesetz insgesamt sehe, denke ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass wir den EU-Anforderungen in vollem Umfang gerecht geworden sind,
aber vor allem einen Ausgleich zwischen ökologischem Gewässerschutz, den Kommunen und der Landwirtschaft erreicht haben. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetz.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann darf ich bitten, dass wir in dritter Lesung über den Gesetzentwurf abstimmen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Drucks. 16/3866 zu Drucks. 16/3730 und zu Drucks. 16/2721, in dritter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum
Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen – Drucks. 16/3927 zu Drucks. 16/3904 und zu Drucks. 16/3634 –
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 67. Plenarsitzung am 26.April 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden, gemeinsam mit dem Änderungsantrag Drucks. 16/3924. Der Änderungsantrag Drucks. 16/3928 war dem Ausschuss am 26. April 2005 vom Präsidenten direkt überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat sich in seiner Sitzung am 26.April 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor waren die beiden Änderungsanträge abgelehnt worden, und zwar war der Änderungsantrag Drucks. 16/3924 mit Ausnahme der Nr. 2 a mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die Nr. 2 a mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD abgelehnt worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/3928 war mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Volker Hoff (CDU): Sehr sachlich!)
Vielen Dank, Frau Kollegin Sorge. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Kollegin Sorge für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, das von Anfang an nicht sonderlich umstritten war. Alle Fraktionen in diesem Hause begrüßen die Ausweitung des Rechts der Hochschulen, sich ihre Studierenden auszuwählen. Denn gute Auswahlmechanismen können dazu führen, dass Studierende und Studiengang oder Studierende und Hochschule besser zueinander passen. Das führt im Idealfall zu kürzeren Studienzeiten, zu geringeren Abbruchquoten und zu mehr Zufriedenheit und besserer Qualität der Ausbildung.
Wir hatten zum Gesetzentwurf noch einige Änderungen beantragt, die von Ihnen abgelehnt wurden, was wir sehr schade finden.Wir hatten beispielsweise das Streichen des Wortes „Durchschnittsnote“ bei der Qualifikationsbewertung beantragt, weil dies den Hochschulen mehr Spielraum insbesondere bei der Zulassung von Studierenden ohne Abitur ließe. Gerade weil es sich bei den ver
schiedenen Auswahlmöglichkeiten um ein noch nicht besonders erprobtes und erforschtes Gebiet handelt, halten wir eine Evaluation für unabdingbar.
So weit zu dem, was man hier einigermaßen harmonisch abarbeiten kann. Denn die Passage in dem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der CDU, dass die Kosten, die für das Auswahlverfahren entstehen, „dadurch kompensiert werden, dass sich infolge der Zulassung der am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mittelfristig der Aufwand für studienbegleitende Betreuungs- und Beratungsleistungen verringert“, ist nun wirklich der blanke Hohn.
Hier fragt man sich, wie ernst Sie die Entwicklung in den Hochschulen überhaupt nehmen und ob Sie an einer qualitätsvollen Umsetzung des neuen Auswahlrechts Interesse haben. Die Anhörung hat ganz deutlich gezeigt, wie sehr sich die Hochschulen von der Hessischen Landesregierung verschaukelt fühlen. Ich habe es am Dienstag schon ausführlich angesprochen: Die dilettantische Art und Weise, wie Sie diesen Gesetzentwurf viel zu spät eingebracht haben und mit der Arroganz der Mehrheit im Schnellverfahren durchziehen,
die Spielchen und die Unwahrheit in Bezug auf die Rechtsverordnung – mal hü, mal hott, und nichts Genaues weiß man nicht –,
dieses Herumgeeiere, die Widersprüche und die Arroganz, die dieses Gesetz unnötigerweise von Ihrer Seite geprägt haben, zeigen, dass Ihnen die Mehrheit zunehmend so zu Kopfe steigt, dass für ordentliche Verfahren und für vertiefte Sachkenntnis kein Raum mehr bleibt.
Meine Damen und Herren, wir werden sehen, ob das Verfahren noch rechtzeitig umsetzbar ist. Für die Hochschulen und für die Studierenden würde ich es mir allerdings wünschen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte es in der Tat kurz machen und sagen:Getretener Quark wird breit, nicht stark.
Aber ich habe mich in den zwei Tagen noch einmal gefragt:Warum hat es die CDU nicht hingekriegt,dieses Gesetz gemeinsam mit der Beratung des Hessischen Hoch
Es wäre möglich gewesen. Dann habe ich mir ausgedacht, es hätte daran gelegen haben können, dass sich Herr Staatsminister Corts oder irgendjemand gedacht hat, dass es schwierig ist, so etwas mit dem Hochschulgesetz gemeinsam zu beraten, weil dieses Paket möglicherweise etwas an Diskussionen provoziert hätte, was nicht in die politische Landschaft passt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,wenn bei Ihren Erwägungen, die jetzt dazu geführt haben, dass dieses Gesetz im Schweinsgalopp verabschiedet wird,eine Rolle gespielt hat,dass Sie Ihre politischen Spielchen machen wollen, und dies auf dem Rücken der Studierenden in Hessen,dann ist das ist der Tat ein Vorgang,der so nicht zu akzeptieren ist.