Das Fatale an der damaligen Entscheidung der Landesregierung war aber, dass sie nicht nur die Empfehlungen des Wissenschaftsrates nicht beachtet, sondern fast alle Investitionen in Gießen unterlassen hat.Heute müssen wir uns mit diesen Fehlentscheidungen auseinander setzen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Thema Kartellrecht kommen. Der Präsident des Bundeskartellamtes Dr. Böge sagte in der mündlichen Anhörung – auf Seite 113 nachzulesen –:
..., dass weder die in diesem Gesetzentwurf geplante Zusammenlegung der beiden Universitätskliniken noch die nachfolgende Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft kontrollpflichtig sind. Es handelt sich hier ja quasi um konzerninterne Vorgänge innerhalb des Landes Hessen, denen das Wettbewerbsgesetz insoweit nicht entgegensteht.
Liebe Kollegin Sorge,wenn Sie sich bitte einmal das Gesetz durchlesen. Da geht es im Vorschaltgesetz genau um diese Dinge, die Sie angeprangert haben. Sie haben aber anscheinend dieses Vorschaltgesetz nicht richtig gelesen.
Meine Damen und Herren, zusammengefasst:An der Fusion zweifelt niemand mehr. Das ist eine Tatsache, die vor einem Jahr noch ziemlich undenkbar war.
Jetzt komme ich zu unseren Änderungsanträgen.§ 1 Abs. 3 Satz 2: Die Zusammenlegung der Universitätskliniken Gießen und Marburg erfolgt bilanziell mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005/31. Dezember 2004, um die Notwendigkeit der Erstellung von Zwischenabschlüssen durch die Universitätsklinik Gießen und die Universitätsklinik Marburg und einer unterjährigen Eröffnungsbilanz des neu errichteten Universitätsklinikums zu vermeiden. Hiermit wird dem Universitätsklinikum die Verwertung von Grundstücken auf eigene Rechnung verboten. Dies dient der Präzisierung und Klarstellung.
§ 3 Abs. 1 des Gesetzentwurfs wird präzisiert. Denn es ist der Eindruck entstanden, diese Regelung würde sich nur auf das schon in den Anstalten beschäftigte Personal beziehen.
Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass eine Änderung der Krankenhauslandschaft bevorsteht. Die Einführung der DRGs und die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – das Stichwort dazu lautet: ambulantes Operieren – werden dazu führen, dass in Zukunft nichts mehr so sein wird, wie es war. Angesichts dieses Hintergrunds erwartet der Wissenschaftsrat, dass von den 35 deutschen Universitätskliniken etwa 15 nicht bestehen bleiben werden. Ich sage ganz deutlich: Die Mitglieder der CDULandtagsfraktion und der Hessischen Landesregierung wollen, dass die Universitätsklinika Marburg und Gießen nicht zu den 15 gehören.
Wir müssen deshalb die Klinika rechtzeitig positionieren, und zwar im Interesse der Versorgung der Kranken,im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch im Interesse des Vorhandenseins einer exzellenten Hochschulmedizin.
Am Montag, dem 30. Mai 2005, wurde das strukturierte Bieterverfahren eingeleitet. In dem Text dazu finden sich genau die Bedingungen wieder, die der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung im Dezember 2004 genannt hatte.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass an dem gleichen Tag, an dem die Aufforderung zur Abgabe einer Interessensbekundung an der Teilnahme zur Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg erging, das Land Brandenburg durch die PwC ebenfalls veröffentlicht hat,dass es ein Verfahren zur Herauslösung der Landeskliniken aus der Landesverwaltung einleitet und Firmen bittet, Interesse zu bekunden. Das stand direkt neben der Anzeige Hessens. Soweit ich weiß, gehört der Ministerpräsident Brandenburgs der SPD an.
Neuerungen bergen Chancen und Risiken. Eines will ich hier auch ganz klar sagen: Wir nehmen die Sorgen und Ängste der Betroffenen vor Ort sehr ernst.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sparen Sie sich doch diese Krokodilstränen! – Michael Siebel (SPD): Sie sind sich für keine Aussage zu schade!)
Herr Kollege Al-Wazir, selbstverständlich nehmen wir deren Sorgen und Ängste ernst. Wir nehmen sie sehr ernst.
Selbstverständlich werden die Detailfragen vor dem 1. Januar 2006 geklärt werden. Seien Sie versichert – der Herr Staatsminister wird das noch ausführen –: Die Landesregierung arbeitet daran.
Meine Damen und Herren der Opposition,versperren Sie sich nicht dem Ergebnis, das sowohl die schriftliche als auch die mündliche Anhörung erbracht haben.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das tun doch Sie! – Lachen des Abg. Reinhard Kahl (SPD))
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Natürlich tun Sie das! Lesen Sie doch einmal die Texte!)
Herr Kollege Kaufmann, im Gegensatz zu Ihnen war ich während der gesamten 17 Stunden,die die Anhörung dauerte, immer anwesend.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Oppermann, jenseits der Fusion soll es auch eine Privatisierung geben!)
Herr Kollege Al-Wazir, die Alternative, die darin bestünde, nichts zu tun, ist nicht wirklich eine Alternative.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sollten das Richtige tun und das Falsche lassen!)
Eigentlich muss die Karte zur Wortmeldung zu einer Kurzintervention zu Beginn einer Rede abgegeben werden.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie muss während der Rede abgegeben werden! – Weitere Zurufe)
Das ist richtig: Sie kann auch während der Rede abgegeben werden. – Diese Karte wurde aber nach der Rede abgegeben.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann ist das zu spät gewesen! Das müssen Sie entscheiden!)
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Diese Rede war die Kapitulationserklärung der Regierungsfraktion!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Oppermann, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie machen das Falsche, und Sie machen es falsch.