Diesen Streit haben wir vor einigen Jahren ausführlich geführt. Ich denke, dass das, was wir jetzt auf dem Tisch haben, ein sehr gutes Instrument ist, um die Landesentwicklung zu gestalten und ihre Ziele klar zu beschreiben.
Herr Kaufmann, ich kann es sehr kurz machen. Sie haben uns wieder einmal vorgeworfen, dass wir das Ergebnis im Grunde genommen schon gefunden haben, bevor wir in die Beratungen einsteigen. Ich bringe das, was Sie gesagt haben, jetzt auf den Punkt. Ich habe das Gefühl, dass das bei Ihnen nicht viel anders ist. Ich habe nämlich noch nie gehört, dass Sie auch nur ansatzweise gesagt hätten, Sie wollten über Ihr Nein zum Flughafenausbau in irgendeiner Form diskutieren. Deswegen können wir uns dieses Spielchen sparen.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jederzeit! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nennen Sie Ort und Zeit!)
Heute Morgen habe ich allerdings von Herrn Al-Wazir gehört – das könnte den einen oder anderen hoffnungsvoll stimmen –, dass die Frankfurter GRÜNEN mittlerweile sogar die Hochhausskyline dieser Stadt in ihr Logo aufgenommen haben.Ich habe dieses Logo noch gar nicht gesehen; aber jetzt, da Sie das gesagt haben, schaue ich nach, ob das so ist. Das macht uns Hoffnung, dass Sie eines Tages – allerdings vielleicht auch erst in 30 Jahren – erkennen, dass das Nein zum Ausbau des Frankfurter Flughafens eine fatale Entscheidung der GRÜNEN ist. Aber man darf die Hoffnung nie aufgeben. Nur, Herr Kaufmann, wir haben nicht so lange Zeit.Wir können keine 30 Jahre warten.
Herr Walter, Sie haben heute in diesem Zusammenhang wieder einmal eine falsche Aussage gemacht. Sie haben gesagt, dort laufe alles schief. Das ist ein grober Unfug, und es ist falsch, was Sie sagen. Sie wissen auch, dass es falsch ist. Sie müssen uns einen Vorgang in den letzten fünf oder sechs Jahren nennen, der bei diesem Projekt zu einer zeitlichen Verzögerung geführt hätte.
Wir sind der Meinung, dass die Debatte, die wir im Hessischen Landtag in den Ausschüssen führen werden, notwendig ist. Ich wundere mich etwas darüber, dass Herr Kaufmann, dem man es offensichtlich nie recht machen kann, am Ende auch dies offensichtlich anders sieht und den alten Weg für den besseren hält. Ich freue mich auf diese Debatten, Herr Kaufmann. Wir werden im Ausschuss mit der Mehrheit klar festlegen, wie tief diese Beratungen gehen, damit auch Sie in den Genuss kommen, sich mit den Fragen ausführlich zu beschäftigen, die Sie hier aufgeworfen haben und die allesamt zu einem großen Teil,anders als Sie behaupten,geklärt sind.– Vielen Dank.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes, Drucks. 16/4066, in erster Lesung behandelt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß der Übereinkunft zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft,Verkehr und Landesentwicklung überwiesen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Meldegesetzes – Drucks. 16/4067 –
Entschuldigung, Herr Gotthardt, ich bin vorhin gebeten worden, diesen Tagesordnungspunkt noch aufzurufen. Das hätten Sie mir vorher signalisieren müssen. Alle haben mir erklärt, dass sie die fünf Minuten Redezeit nicht ausnutzen wollen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit will ich versuchen, den Gesetzentwurf in wenigen Worten vorzustellen. Die Drucksache liegt Ihnen vor.
Worum geht es im Kern? Im Kern geht zum Ersten darum, das Meldewesen mit der modernen Technik kompatibel zu machen. Zum Zweiten geht es darum, eine Reihe von bundesgesetzlichen Änderungen in Landesrecht umzusetzen. Es geht zum Dritten um eine Verbesserung der inneren Sicherheit, und zum Vierten geht es darum, einen verbesserten Bürgerservice einzuführen.
Das sind die Kernpunkte, die diese Novelle enthält. Das Ganze ist auf eine Initiative aufgesetzt, die die Innenminister bereits vor zwei Jahren in dem großen Konzert „Deutschland online“ beschlossen haben.
ich versuche,es ganz schnell zu machen;aber für das Gesetzgebungsverfahren muss ich es wenigstens vortragen –, dass wir glauben, die Kosten durch Automatisierung senken zu können, dass wir die neuen technischen Standards einführen, dass wir eine gemeinsame Umsetzungsstrategie haben und, was mir besonders wichtig ist, dass wir ein System haben werden, das sowohl den Bürgern als auch den Kommunen wirklich weiterhilft.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wir werden einen Datenpool in Hessen schaffen. Dieser Datenpool wird den Mitarbeitern aller Behörden,insbesondere der Sicherheitsbehörden, nach einem einheitlichen Standard zugänglich sein.Das ist heute noch nicht möglich.Erst durch das neue System wird das geschaffen. Sie kennen die Probleme, z. B. bei der Abfrage der Polizeidaten. Wir werden in Zukunft in der Lage sein,über diesen Datenpool – es geht sowohl um die Polizei als auch um die Justiz – zu verfügen. Ganz wichtig ist,dass das auch für die Meldebehörden der Kommunen gilt.
Wir haben von Anfang an größten Wert darauf gelegt, das zusammen mit den Kommunen zu machen. Deshalb soll Ekom21 die zentrale Einrichtung sein, also der kommunale Verband und Dienstleister für die modernen Technologien. Das ist so miteinander vereinbart.
Wir haben auch die Frage der Konnexität zu berücksichtigen. Sie ist berücksichtigt. Ich will im allgemeinen Interesse auf ein Beispiel hinweisen. Nach dem 01.01.2007 sind alle Bürgerinnen und Bürger nach wie vor verpflichtet, sich rückzumelden, nachdem sie umgezogen sind. Ab dem 1. Januar 2007 wird das nur noch online möglich sein. Anders geht es nicht mehr.Allein an diesem Beispiel kann man zeigen, dass das, was hier so technisch klingt, eine große praktische Bedeutung hat. Natürlich wollen wir das innerhalb Hessens einheitlich machen – weitgehend auch bundeseinheitlich. Selbstverständlich wollen wir das auch gemeinsam mit den Kommunen machen.
Das Gegenstück dazu wird sein, dass künftig jeder selbst über seinen Internetanschluss bei der Meldebehörde Daten abfragen kann. Das kann man heute noch nicht. Das ist eine deutliche Verbesserung des Bürgerservice.
Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir das zusammen mit den Kommunen entwickelt haben. Sie haben in dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf die Stellungnahme der Spitzenverbände zur Kenntnis nehmen können. Die Spitzenverbände haben dem zugestimmt. Ich bin zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf auch in diesem Haus, bei aller Unterschiedlichkeit der grundsätzlichen Positionen, Zustimmung findet. Alle Einzelfragen können wir im Ausschuss beraten. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht geht es am Ende dieses Tages doch etwas versöhnlich zu. Die Gesetzesänderung, die der Herr Minister hier gerade vorgestellt hat,wird notwendig,weil das Melderechtsrahmengesetz des Bundes geändert worden ist. Im Großen und Ganzen vollzieht dieser Gesetzentwurf das nach, was im Bundesrechtsrahmengesetz geregelt ist.Wie der Herr Minister schon erläutert hat, wird es in der Tat eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger geben. Das gilt auch für die Verwaltung. Mit diesem Gesetz halten die elektronischen Medien auch in den Meldebehörden Einzug.
Die Erleichterung wird unter anderem darin bestehen, dass wir es überhaupt ermöglichen, sich elektronisch anzumelden. Den Betroffenen wird der Zugang zu ihren eigenen gespeicherten Daten ermöglicht. Auch das halten wir für richtig.
Die Frage der elektronischen Signatur und der Absicherung dieses Verfahrens ist wichtig. Wir werden uns in der Anhörung damit beschäftigen müssen, was der Datenschutzbeauftragte dazu sagt. Aber im Großen und Ganzen bedeutet das ein Mehr an Auskunftsrechten für die Bürgerinnen und Bürger.
Das Gesetz ermöglicht die Übermittlung von Daten an andere Behörden. Die Abschaffung der Abmeldepflicht bei Inlandsumzügen wird mit diesem Gesetz rückgängig gemacht. Das ist sinnvoll. Auch der Verzicht auf die Mitwirkungspflichten der Wohnungsgeber wird erleichtert. Was die Statistik angeht, wird einiges abgeschafft. Damit
Von daher denke ich, dass wir im Ausschuss mit einer schriftlichen Anhörung zurechtkommen werden. Im Großen und Ganzen kann man diesem Gesetz zustimmen.
Der Datenschutz muss geklärt werden. Wir werden uns die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten genau anschauen. Der Herr Minister hat zwar gerade gesagt, dass die Spitzenverbände dem zugestimmt hätten. Aber die Spitzenverbände haben doch schon nach der Konnexität gefragt. Ehrlicherweise sollte man das erwähnen. Von daher muss auch noch einmal das Gespräch mit den Spitzenverbänden gesucht werden.
Wir vollziehen hier also etwas nach,was vom Bundesrecht vorgeschrieben worden ist. Im Großen und Ganzen kann man diesem Gesetz zustimmen.
Aber wie das bei vielen Gesetzen ist, die diese Landesregierung einbringt: Ich bitte Sie, auch im Gesetzgebungsverfahren eines „leicht“ zu entwerfenden Gesetzes, über das wir uns wahrscheinlich einigen werden, so sauber zu arbeiten, dass man das nachher nachvollziehen kann.
Herr Kollege Gotthardt, Sie haben den Gesetzentwurf ja nicht gelesen, aber lassen Sie es mich erklären.
In den Begründungen, die Sie im Anhang dieses Gesetzentwurfs anführen, sind Sie so detailverliebt, dass Sie offensichtlich Begründungsbausteine aus Ihrem Computer auf drei Seiten gleich mehrmals wiederholen. Beispielsweise geht es auf Seite 1 um Kommunikationstechnologie.
Da geht es um die Meldepflicht und die Selbstauskunft. Anscheinend hat Ihnen auch dieser Satz so gut gefallen, dass Sie ihn auf Seite 3 ebenfalls wiederholen.
Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, was ich damit sagen will, ist: Auch bei einem Gesetz, dem wir im Grunde zustimmen können, kann man verlangen, dass die Landesregierung es sauber einbringt und bei den Begründungen darauf achtet, auf drei Seiten nicht mehrere Textbausteine zu wiederholen. Das wäre auch für das Gesetzgebungsverfahren sinnvoll. Aber im Grundsatz werden wir uns in der Anhörung mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen. – Herzlichen Dank.
Ja, das sollte bei der Meldung nicht passieren. – Sehr verehrter Herr Rudolph, Sie haben das Wort für die SPDFraktion.
(Minister Volker Bouffier: Wiederholung ist die Grundlage der Pädagogik! – Priska Hinz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nicht im Gesetzgebungsverfahren!)