Protokoll der Sitzung vom 09.06.2005

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Ronellenfitsch, lassen Sie mich zunächst etwas scherzhaft mit dem Punkt Handys bei Strafgefangenen beginnen. Dass die Strafgefangenen in Hessen keine Handys mehr haben, hat sich nicht aufgrund des Datenschutzes durchgesetzt, sondern unter Sicherheitsaspekten und unter dem Gesichtspunkt, dass wir, wenn sie keine Handys haben, besser auf sie aufpassen können. Das ist Gegenstand eines konsequenten Strafvollzugs.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zum 32. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten kommen und im Namen der CDUFraktion unser herzliches Dankeschön Ihnen persönlich und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übermitteln,aber auch Ihrem Vorgänger,der für Teile des Berichts zuständig war. Dass Sie am Ende gesagt haben, der 32.Tätigkeitsbericht sei im Prinzip ein erfreulicher Bericht, freut uns umso mehr.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in einer globalisierten Welt steht vor großen Herausforderungen. Ich denke, das ist bei den Aspekten, die Sie genannt haben, deutlich geworden. Zum einen geht es um Sicherheitsinteressen – Bekämpfung von Terror, Kriminalität und anderem –, zum anderen geht es aber genauso um den technologischen Fortschritt, der eine Ausweitung der elektronischen Datenverarbeitung bedingt.

Sie haben einen Hinweis auf die Telearbeitsplätze gegeben. Auch hier möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern

in diesem Zusammenhang sehr herzlich danken, dass Sie in Zusammenarbeit mit der Landesregierung und mit der Verwaltung dafür Sorge tragen, dass wir den datenschutzrechtlichen Anforderungen in Hessen genügen.

Die Beratungen im Innenausschuss haben mir und den Kolleginnen und Kollegen bereits gezeigt, dass wir im Bereich des Datenschutzes eine Normalisierung, eine Versachlichung auch in Hessen erreicht haben. Das ist nicht mehr das politische Kampffeld, das es vielleicht noch vor einigen Jahren war. Deswegen nehmen wir den Tadel, den Sie uns mitgegeben haben, sehr ernst.

Sie haben eben den 32. Tätigkeitsbericht als ein Dokument der Zeitgeschichte und im Ausschuss als einen rechtshistorischen Bericht umschrieben. Die spät vorgelegte Stellungnahme der Landesregierung drückt auch – im Sinne von Gründlichkeit – den Respekt vor den Datenschützern aus. Insofern denke ich, es bleibt ein Ziel, den Datenschutzbericht mit den Anmerkungen der Landesregierung schneller vorzulegen, aber es muss natürlich auch der Gründlichkeit Genüge getan werden.

Auch in den Ausschussberatungen wurde gelobt, dass der Datenschutz in Hessen einen hohen Stellenwert hat. Hessen arbeitet im Datenschutz mit. Das war Ihre Äußerung. Auch das ist erfreulich.

Zu den einzelnen Punkten, die Sie aufgezählt haben, will ich auch wegen der Kürze der Zeit nur die Frage des Massenscreenings und der „Scheinfreiwilligkeit“, wie Sie es in den Ausschussberatungen genannt haben, kurz aufgreifen.Die Bundesregierung hat,wenn ich das heute Morgen richtig mitbekommen habe, einen Entwurf vorgelegt, der – das will ich nicht verhehlen – weit hinter den Erfordernissen, die wir als CDU-Fraktion im Landtag sehen, zurückbleibt.Er ist halbherzig,weil er die Gleichstellung des DNA-Abgleichs mit dem herkömmlichen Fingerabdruck verneint.

Hinsichtlich des Massenscreenings versucht er aber, eine Rechtsgrundlage in der StPO zu schaffen. Ich denke, das ist für die Diskussion wichtig, die wir hier zu führen haben. Es freut uns sehr, was Sie zu dem Neugeborenenscreening berichten, das wir von Ihnen vor zwei Jahren zum ersten Mal in einem Tätigkeitsbericht, damals noch von Prof. Zezschwitz, vorgestellt bekommen haben. Damals haben wir darüber sehr heftig miteinander diskutiert. Im Laufe der Zeit ist es aber dazu gekommen, dass hier eine Lösung gefunden wurde, die sogar, wie Sie es eben genannt haben, Modellcharakter für die Bundesrepublik haben könnte.Insofern möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion sehr herzlich bei Ihnen für die Unterstützung bedanken, hier eine gute Lösung zu finden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Die DNA-Analysen werden uns mit Sicherheit weiterhin beschäftigen, auch in weiteren Tätigkeitsberichten des Hessischen Datenschutzbeauftragten.Insofern wollen wir diesen Diskussionen bei fünf Minuten Redezeit an der Stelle nicht vorgreifen.

Ich darf mich in Namen der CDU-Fraktion noch einmal sehr herzlich dafür bedanken,dass Sie mitgeholfen haben, dass der Datenschutz in Hessen einen hohen Stellenwert hat, dass Sie überprüfen, dass der Datenschutz durch die Landesregierung und durch die Behörden im Lande Hessen eingehalten wird. Am Ende haben wir einen erfreulichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Auch dafür dürfen wir uns sehr herzlich bedanken.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktion)

Als nächster Redner spricht Herr Abg. Siebel für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Datenschutzbeauftragter Prof. Dr. Ronellenfitsch, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch meine Fraktion bedankt sich ganz herzlich bei Ihnen für den vorgelegten Bericht. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses. Ich denke, es ist eine gute, notwendige und rechtsstaatlich wichtige Tradition, dass wir ein kompliziertes Thema zum Gegenstand einer öffentlichen Debatte machen. Notwendig ist dabei, dass man diese Debatte verkürzt und auf bestimmte, in der Öffentlichkeit diskutierte Punkte zuspitzt.

Gleichwohl will ich nicht verhehlen, wir befinden uns in der schwierigen Situation, dass wir hier über den 32. Datenschutzbericht diskutieren – den Sie zu 75 % erstellt haben –, während der 33. Bericht bereits vorliegt, dessen Inhalt die Debatte auch schon beeinflusst hat. Auszugsweise haben Sie sogar schon aus dem 34. Bericht geplaudert. So sieht die Debattenlage aus. Das macht es nicht ganz einfach.

Eine der Rahmenbedingungen ist genannt worden. Ich bitte die Landesregierung, ihre Stellungnahmen etwas zeitnäher herauszubringen – vor drei oder vier Jahren hatten wir dieses Problem schon einmal –, damit wir nicht sozusagen Schnee von gestern behandeln müssen, der schon längst abgearbeitet ist.Von daher werde auch ich mich bei vielen Punkten auf das beziehen, was in den vergangenen zwei Jahren passiert ist.

Ich komme jetzt auf den 32. Bericht zu sprechen. Erster Punkt. Herr Kollege Beuth hat es bereits gesagt: Beim Neugeborenenscreening – Herr von Zezschwitz hatte anlässlich seiner Verabschiedung diesen Punkt ganz besonders hervorgehoben – zeichnet sich mittlerweile eine Lösung ab. Dadurch bekommt man die Probleme, die Prof. von Zezschwitz damals vorgetragen hat, tatsächlich in den Griff. Sie sprachen davon, dass bundesrechtliche Regelungen noch fehlen. Diese werden entwickelt. Von daher werden wir auch in diesem Bereich zu Potte kommen.

Zweiter Punkt. Ich finde, die Datenschutzberichte sollen den Bürgerinnen und Bürgern im Land eine Art lebenspraktische Erleichterung bringen. Deshalb möchte ich Ihnen und Ihrer Behörden meinen Dank aussprechen, dass Sie in den Umgang mit dem Thema Spam – das haben Sie ganz persönlich benannt – lebenspraktische bzw. anwendbare Aspekte einbringen. Ich glaube, es ist wichtig, dass die Menschen, die mit solch einem Bericht arbeiten, ein paar Hinweise bekommen, was sie damit anfangen können.

Dritter Punkt.In dem 32.Bericht geht es auch um die Verarbeitung von Fotos, die bei Demonstrationen gemacht worden sind. Das ist einer der Bereiche, die hervorgehoben worden sind.Die Opposition hat den Umgang mit Fotos, die bei Demonstrationen gemacht worden sind, immer sehr kritisch und verantwortungsvoll beobachtet und beäugt. Das, was Sie aufgeschrieben und analysiert haben – das möchte ich an der Stelle sagen –, zeigt, dass die Polizei mit der Aufbereitung der Fotos, auch was die Namen von Kindern und Jugendlichen betrifft, sehr verantwor

tungsvoll umgeht.An dieser Stelle kann man auch einmal ein Lob an die Polizei loswerden.

(Beifall bei der SPD)

Zu der Rechtsgrundlage für Massenscreenings und DNAAnalysen. Das ist eine sehr aktuelle Diskussion vor dem Hintergrund dessen, was die Bundesregierung vor wenigen Tagen vorgelegt hat. Es wird Sie nicht erstaunen – ich sage das angesichts eines durchaus schwierigen und verantwortungsvollen Abwägungsprozesses innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, aber auch innerhalb unserer eigenen Reihen –, wenn ich erkläre, dass das, was jetzt vorgelegt worden ist, unserer Meinung nach im Hinblick auf den Datenschutz ein ausgewogener Vorschlag ist, der weit genug geht. Das gilt auch für die Einschränkung des Richtervorbehaltes.

Von daher kann ich Ihnen sagen, dass wir den Vorschlag, der vor wenigen Tagen zur DNA-Analyse und zum Massenscreening unterbreitet worden ist, nachhaltig unterstützen. Vor dem Hintergrund des Datenschutzes – da werden wir in Hessen noch ein paar Diskussionen haben – ist das eine gute und bearbeitungsfähige Grundlage. Herr Kollege Beuth, wir sollten dabei nicht über das Ziel hinausschießen, sondern die realen Problemlagen benennen und gerade mit diesem sensiblen Thema nicht ideologisch umgehen.

Ich möchte zwei kurze Bemerkungen zu dem 33. Bericht machen.Sie haben ihn in die Debatte eingeführt;erlauben Sie mir also, diese Bemerkungen zu machen.

Aber kurz, Herr Kollege.

Dann mache ich es in einem Satz.– Ich glaube,wir werden in den nächsten Jahren sehr viel Arbeit damit haben, ein tatsächliches Datenschutzkonzept für das E-Government in Hessen zu entwickeln. In diesem Punkt bitte ich in der Tat um eine produktive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und der Hessischen Landesregierung. Wenn gerade in diesem Punkt nicht ordentlich und sorgfältig gearbeitet wird, ist das EGovernment-Konzept eher beerdigt, als dass man damit für die Verwaltung des Landes Hessen produktiv arbeiten kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat Herr Kollege Al-Wazir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann sich dem Dank an den Datenschutzbeauftragten und an die Behörde des Datenschutzbeauftragten anschließen. Ich möchte aber doch noch einmal auf das Stichwort „zeithistorisches Dokument“ eingehen. Ich glaube, sowohl die Landesregierung als auch der Landtag sind aufgefordert, zeitnah zu diskutieren. Nun ist es immer so, dass wir auf die Stellungnahme der Landesregie

rung warten. All das hat seinen Sinn. Aber das Innenministerium muss sich bemühen, die Abläufe so zu beschleunigen,dass man nicht über Berichte debattiert,die sich auf einen Zeitraum von vor mehr als zwei Jahren beziehen. Sehr wichtig ist mir, es jetzt zu einer ständigen Übung gemacht zu haben, dass die Landesregierung auch auf das eingeht,was der Datenschutzbeauftragte moniert hat,und zwar in allen Punkten.

Wenn man in der Stellungnahme liest, wie oft dort der Satz steht: „Die Landesregierung stimmt den Ausführungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu“, oder sogar – das ist ganz besonders toll –: „Die Landesregierung teilt die Einschätzung des Hessischen Datenschutzbeauftragten uneingeschränkt. Deshalb wurden per Erlass die Beteiligten aufgefordert, eine entsprechende Verfahrensweise zu gewährleisten“, erkennt man, dass es völlig richtig und angebracht ist, erstens dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu danken und zweitens festzustellen, dass undifferenzierte Äußerungen wie diese nicht mehr vorkommen sollten: Datenschutz ist Täterschutz, Datenschutz verhindert Investitionen, Datenschutz ist Teil des Problems, nicht der Lösung.

Ich sehe jetzt bestimmte Leute an. Sie wissen genau, wer angesprochen ist. Ich glaube, auch Sie haben das verstanden, meine Damen und Herren.

Zu zwei Punkten – Stichwort: Massenscreening und DNA-Analyse – möchte ich noch etwas sagen. Erstens. Ich glaube, beim Massenscreening wären wir alle gut beraten, wenn wir jenseits der Vermutung, dass die Legislaturperiode des Bundestages vorzeitig endet, endlich eine einvernehmliche Rechtsgrundlage schaffen würden. Faktisch findet dort eine Beweislastumkehr statt. Derjenige, der bei einer „freiwilligen“ Untersuchung nicht mitmacht, ist am Ende verdächtig. Es ist nicht mehr so, dass die Behörden seine Schuld beweisen müssen. Faktisch ist es vielmehr so, dass er seine Unschuld beweisen muss. Ich glaube, dass man auf eine solche Maßnahme nicht verzichten kann. Ich glaube aber auch, dass es dringend notwendig ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Anwendung dieser Maßnahme im Zweifelfall einzugrenzen.

Zweitens. Zur DNA-Analyse und zu dem, was mit den DNA-Mustern im Zweifelsfall noch gemacht werden kann. Sie sagen, ich hätte Sie so entsetzt angesehen. Ich sage Ihnen, warum ich mich auf diese Diskussion nicht einlassen werde.Die Vorstellung,dass es so etwas wie eine genetische, ablesbare Veranlagung für Mord gibt, widerspricht meinem Menschenbild dermaßen, dass ich glaube, wir sollten uns auf eine solche Debatte gar nicht erst einlassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Letzter Punkt: Neugeborenenscreening. Ich glaube, die Landesregierung muss ganz klar sagen – wir diskutieren jetzt schon seit über zwei Jahren darüber, wenn ich mich recht erinnere –, was die Abstimmung zwischen den verschiedenen Häusern ergeben hat und wie die Meinung der Landesregierung jetzt lautet. Die Tatsache, dass es in den letzten zwei Jahren nicht dazu gekommen ist, ist kein Ruhmesblatt für die Landesregierung.

Sehr verehrter Herr Prof. Ronellenfitsch, alles in allem möchte ich noch einmal sagen: Es ist richtig und gut, dass wir in Hessen einen so starken Datenschutz haben. Ich sage es hier und werde es immer wieder sagen, es wäre noch viel besser, wenn Ihr Haus – und Sie als Daten

schutzbeauftragter – auch die Aufsicht über den privaten Datenschutz haben könnten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, damit würden Sie dem Datenschutz insgesamt im Zweifelsfall mehr nützen als diejenigen, die jetzt, bei einem Regierungspräsidium zusammengezogen, aber personell immer noch völlig unzureichend ausgestattet, versuchen, den großen Bereich des privaten Datenschutzes im Auge zu behalten. Das sollte man bei der Debatte über einen solchen Bericht, der sich zunächst einmal nur um den Datenschutz im öffentlichen Bereich kümmert, nicht vergessen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner spricht Herr Kollege Hahn für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag ist es nicht bange um den Datenschutz im Lande Hessen. Die Bemerkungen, die der Tätigkeitsbericht enthält, aber auch die Antworten – der Kollege Al-Wazir hat bereits darauf hingewiesen –,die die Landesregierung gegeben hat, machen deutlich, dass wir keine immensen und keine richtig schlimmen Verstöße gegen die Datenschutzregeln in unserem Land haben. Das war einmal anders; aber das ist nicht erst seit zwei oder drei Jahren so. Vielmehr ist das bestimmt seit einem Jahrzehnt so.

Das heißt, das unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also die Beamten und die Angestellten des Landes Hessen,verstanden haben,dass der Datenschutz ein wichtiges Recht der Bürger ist, an das es sich zu halten gilt. Über Verstöße, wie sie Anfang und Mitte der Achtzigerjahre vorkamen, müssen wir heute nicht mehr diskutieren.

Uns Liberalen in diesem Hause ist es auch nicht bange um den Datenschutz in diesem Lande, weil wir wissen, dass Hessen bei der Datenschutzarbeit immer vorne gewesen ist. Wir sind das erste Land, das einen Datenschutzbeauftragten sozusagen organisiert hat. Hessen hat als erstes Land – ich glaube, es war 1970 oder 1971 – ein Datenschutzgesetz auf den Weg gebracht.Wir haben dieses Gesetz immer weiter fortgeschrieben.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sind ein Land, das immer sehr aktive und – ich möchte einmal sagen – ihrer Zeit vorauseilende Datenschutzbeauftragte hatte. Das war Prof. Simitis, der den Datenschutz in seiner Art für mich erlebbar gemacht hat, seit ich mich hier mit Innenpolitik beschäftige,in den Achtziger-,Neunzigerjahren. Das war auf der anderen Seite aber auch der vorige Datenschutzbeauftragte Herr Prof. von Zezschwitz, und das ist der jetzige Datenschutzbeauftragte Prof. Ronellenfitsch. Den Kollegen Hamm will ich in dieser Reihe überhaupt nicht vergessen. Der kam von einer ganz anderen Seite her und hat uns vier Jahre lang in der Datenschutzarbeit weitergeführt. Er kam nicht aus der Gilde der Professoren und derjenigen,die per se etwas mit Behörden zu tun haben, sondern er kam von der Kundenseite her – als Anwalt, als Strafverteidiger.

Wir sind also immer vorne.Ich glaube,die Rede,die Herrn Prof. Ronellenfitsch hier eben gehalten hat, macht wieder deutlich, dass wir auch jetzt wieder vorn sind.

(Beifall des Abg. Michael Denzin (FDP))