Protokoll der Sitzung vom 09.06.2005

(Beifall des Abg. Michael Denzin (FDP))

Wir unterhalten uns nicht über irgendwelche Spiegelstriche, die möglicherweise von irgendeiner untergeordneten Landesbehörde falsch gemacht worden sind. Das hat man im normalen Betrieb abzuarbeiten. Herr Prof. Ronellenfitsch, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie sich mit den Themen auseinander gesetzt haben, die uns heute betreffen, und dass Sie das nicht in einer Art und Weise getan haben, die zeigt, dass das schon irgendwo niedergeschrieben ist. Vielmehr haben Sie diesen Bericht und diese Rede heute genutzt, um etwas Neues zu sagen.

Ausdrücklich herzlichen Dank für Ihre Äußerungen zum Thema DNA und auch zum Thema Screening. Ja, Sie haben vollkommen Recht: Wir dürfen das nicht immer nur von der einen Seite aus sehen, sondern man muss es auch einmal von der ganz anderen Seite sehen – Sie haben das eben mit den Begriffen „defensiv“ und „offensiv“ beschrieben. Ich glaube, Ihr Beitrag heute hat uns zum Nachdenken angeregt. Das gilt jedenfalls für die FDPFraktion. Dadurch erhalten wir in diesen sehr wichtigen Fragen eine andere Perspektive.

Ich sage hier sehr deutlich: Die FDP-Fraktion in diesem Hessischen Landtag findet den Gesetzentwurf, der vor einigen Tagen in Berlin von Frau Zypries zum Thema Ausweitung der DNA-Analyse in ganz bestimmten Fällen vorgestellt worden ist, nicht schlecht.

(Beifall des Abg. Michael Denzin (FDP))

Ich sage das ganz bewusst, weil mein persönlicher Freund und Fraktionsvorsitzendenkollege Wolfgang Kubicki in Kiel gestern etwas anderes gesagt hat.Wir sind der festen Überzeugung, dass eine DNA-Analyse nur bei erheblichen Straftaten angeordnet werden kann. Es kann aber nicht sein, dass diese erhebliche Bedeutung nur bei einer einzigen Straftat gegeben ist, sondern es kann ebenso gut sein, dass bei einer Vielzahl kleiner Straftaten eine Prognose dazu führt, dass letztlich eine Bedrohung von erheblicher Bedeutung vorliegen kann. Frau Zypries hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich sage hier sehr deutlich: Die hessischen Liberalen sehen in diesem Punkt keinerlei Verfassungswidrigkeit der Berliner Politik.

Beim Thema Rasterfahndung sage ich vielen herzlichen Dank, Herr Prof. Ronellenfitsch, dass Sie deutlich gemacht haben, dass nicht alles das, was in Zeitungen steht – die meinen, dass sie Bürgerrechte vertreten –, auch richtig ist. Ich bin sehr sicher, dass die Journalisten, die unserer Debatte hier zuhören, das zu würdigen wissen.

Andererseits bin ich aber schon der Auffassung, dass gerade das Thema Rasterfahndung – weil es in der Tat ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist – evaluiert werden muss. Das vermissen wir als liberale Fraktion in diesem Landtag bei dieser Landesregierung.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Das ist nicht ein Thema, das letztlich Sie im Datenschutzbericht zu erörtern haben, sondern dieses Thema muss die praktische Innenpolitik beschäftigen. Wir möchten wissen: Hat sich das denn überhaupt rentiert?

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dazu ist uns dieser Innenminister bisher noch eine Antwort schuldig geblieben. Ich werfe ihm das nicht vor. Er kann die

Kosten nur schwer quantifizieren. Aber es gibt andere Länder und andere Landesinnenminister, die hier etwas mehr Butter bei die Fische geben – wie wir in Mittelhessen zu sagen pflegen, lieber Volker Bouffier. Wir müssen nachvollziehen können, ob diese Maßnahme – die wir als hessische Liberale vom Grundsatz her nicht ablehnen, damit es da keinerlei Missverständnisse gibt – auch sinnvoll, effizient, effektiv ist. Wir müssen uns diese Fragen auch bei der inneren Sicherheit stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Frau Präsidentin, ich habe gehört, dass Ihre Uhr geklingelt hat. Deshalb möchte ich mit dem Dank an Herrn Prof. Ronellenfitsch und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enden, die wieder zahlreich unter uns sind. Wir erwarten von Ihrer Behörde und von Ihren Mitarbeitern, dass sie sich kritisch mit den Themen auseinander setzen. Wir wissen aber auch, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das tun.

Sie wissen, dass wir Liberale seit Jahren davon ausgehen, dass die Unabhängigkeit des Datenschutzes vollständig sein muss. Deshalb muss eine Zusammenlegung des Datenschutzes bei Privaten und bei Öffentlich-Rechtlichen erfolgen. In der Koalition lagen wir hier im Streit mit Volker Bouffier und der Union. Jetzt haben wir keine Koalition, und deshalb können wir keine Verhandlungen führen. Deshalb sage ich zu: Wenn wir uns im Jahr 2008 wieder mit dem Thema beschäftigen sollten und dürfen, dann werden wir ein gemeinsames Datenschutzzentrum erhalten. Dann wird auch die Frage geklärt sein, wozu Fraport gehört.

Herr Kollege Hahn, bitte kommen Sie zum Schluss.

Mir ist ganz egal,ob das privat oder öffentlich-rechtlich ist – jedenfalls muss Fraport von der Behörde, der Sie vorstehen, kontrolliert werden. Dann sind alle Fragen geklärt. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat Herr Innenminister Bouffier das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Der Datenschutz hat in Hessen traditionell einen hohen Rang. Dieser Rang ist gewährt. Wir haben in Hessen keinerlei bemerkenswerte Missstände. Dafür bin ich dankbar. Das ist etwas, worauf wir gemeinsam stolz sein können.

Die Debatte hat gezeigt, dass wir keine hessenspezifischen Themen zu diskutieren haben. Im Grunde genommen haben wir Themen diskutiert, die mindestens die Bundesrepublik und teilweise auch Europa betreffen.

Deshalb möchte ich zunächst einmal festhalten: Wir haben in Hessen nicht nur einen hohen Stand, sondern wir haben eine hohe Datensicherheit. Wir haben nicht zu beklagen, dass dieses Niveau irgendwo abgesenkt würde oder in dieser Gefahr stünde.

Das ist zum einen sicher auf die engagierte Arbeit des Datenschutzbeauftragten und seiner Behörde zurückzuführen. Ich bedanke mich ausdrücklich. Ich sage es aber auch hier: Es gibt einen natürlichen Interessengegensatz in mancherlei Hinsicht, aber die Zusammenarbeit ist aus meiner Sicht vorzüglich. Dafür bedanke ich mich.

Ich will mich aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung bedanken, die das machen. Es ist nicht nur die Behörde des Datenschutzbeauftragten,

(Beifall des Abg. Michael Denzin (FDP))

es sind auch ganz viele Mitarbeiter in den Verwaltungen, die sich um diese Aufgabe kümmern. Ihnen gebührt unser Dank mindestens ebenso.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Zum Zweiten. Es ist mehrfach die lange Dauer der Verfahren gerügt worden, die wir miteinander haben. Ich empfinde das auch als unbefriedigend. Wir erörtern jetzt den 32. Bericht, aber wir mischen in dieser Debatte schon den 33. Bericht ein und erörtern aktuelle Fragen gleich mit. Ich sage Ihnen zu:Wir werden uns sehr darum bemühen, hier schneller zurande zu kommen.

Wie Sie wissen, ist das Innenressort für alle anderen Ressorts mit zuständig. In der Tat haben wir in der Vergangenheit gelegentlich einige Zeit gebraucht. Fairerweise will ich aber darauf hinweisen: Die Antwort der Landesregierung lag im Februar vor. Insoweit geht dieser Appell sicherlich sowohl an das Haus als auch an die verantwortlichen Ministerien. Ich sage Ihnen aber zu, wir wollen uns im Interesse der Sache gemeinsam bemühen, dass wir die einzelnen Fragen vielleicht zeitnäher diskutieren.

(Michael Siebel (SPD):Vielleicht!)

In der Sache scheint mir das allerdings kein großer Nachteil zu sein. Denn wir haben in den letzten fünf Jahren sämtliche Themen – mit Ausnahme des Schengener Informationssystems – miteinander diskutiert. Ich habe es gerade noch einmal nachgeprüft. Es gibt eine einzige Ausnahme: Heute war das Massenscreening ein Teil der Debatte. Alle anderen Themen sind durch die Bank hier mehrfach behandelt worden. Insofern sind sie daueraktuell.

(Michael Siebel (SPD): Die Videoüberwachung haben wir heute nicht diskutiert!)

Im Hinblick auf die nur kurze Zeit, die mir zur Verfügung steht, möchte ich einige wenige Bemerkungen machen.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir die von Prof. Ronellenfitsch aufgeworfenen Fragen des Sicherheitsstandards des Datenschutzes – auf den hier kein weiterer Redner eingegangen ist,der aber nun wirklich der spannendste Teil dieser Debatte ist; denn was wird aus dem Schengener Informationssystem und Ähnlichem mehr? – bei Gelegenheit im Innenausschuss einmal intensiver diskutieren. Das würde heute den Rahmen hier sprengen.Aber es interessiert mich auch selbst sehr, wie weit wir dort, vielleicht auch gemeinsam, kommen können. Denn die Dinge, die dort entwickelt werden, gehen an diesem Hause komplett vorbei. Ich kenne keine einzige Initiative, keine einzige Nachfrage zu diesem Thema. Es ist aber wirklich wichtig. Deshalb greife ich die Anregung des Datenschutzbeauftragten gerne auf.

Zweite Bemerkung: Rasterfahndung. Dazu ist alles gesagt. Ich bedanke mich ausdrücklich. Es wurde ein Ver

fahren gewählt, das dem Gesetz und sämtlichen Vorschriften entsprach.Es war auch erfolgreich.Herr Kollege Hahn, wir hatten 289 Prüffälle, und wir hatten – Sie kennen das System: Gegenabgleich, Bundeskriminalamt – von diesen 289 Prüffällen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Datenschutzbeauftragte seinen Bericht erstellte, noch 16 oder 17, die nicht endgültig abgearbeitet waren. Die sind mittlerweile ebenfalls einvernehmlich erledigt. Das heißt, diese Fälle sind sowohl datenschutzrechtlich als auch nach dem HSOG abgeschlossen.

Soweit Sie einen weiteren Bericht wünschen,bin ich gerne bereit, ihn zu geben. Aber auch das sollte der Innenausschuss erledigen. Ich denke, dazu kann ich Ihnen einige Unterlagen und auch Auskünfte zur Verfügung stellen.

Lassen Sie mich hier abschließend kurz drei Punkte würdigen.

Zum Massenscreening. Ich möchte einfach darauf hinweisen: Auch heute krankt die Debatte daran, dass ausschließlich über Datenschutz geredet wird. Das ist falsch. Auf diese Weise wird die Debatte verkürzt. Es geht hier nicht nur um den Datenschutz. Es geht auch um das Rechtsgut, dass Menschen, die Opfer geworden sind, oder Angehörige, die Menschen durch schlimmste Taten verloren haben, Aufklärung über diese Taten erhalten. Wessen Kind ermordet wurde,dem müssen wir auch eine Antwort geben. Wir können hier nicht so einfach abgehoben diskutieren,als ob wir nur noch den Datenschutz kennen.Als engagierter Datenschützer sage ich Ihnen:Datenschutz ist kein Suprarecht. Datenschutz ist ein Grundrecht von hohem Rang, das sich in andere Grundrechte einordnet.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Natürlich!)

Dann freue ich mich, wenn wir hier alle einer Meinung sind.

Deshalb möchte ich nur in die Debatte einfügen – die Debatte wird ja weitergehen –: Es ist nicht ausreichend, nur die Frage der informationellen Selbstbestimmung zu diskutieren. Es ist ausdrücklich notwendig, den Anspruch von Opfern, von Betroffenen, von Familienangehörigen abzuwägen.Dann wird man zu einer Lösung kommen.Ich bin ausdrücklich offen.Wahrscheinlich wäre es auch klug, wenn wir eine Rechtsnorm als entsprechende Grundlage für das Handeln jenseits des klassischen Polizeirechts hätten. Das ist aufgerufen in einer Position – so sehe ich das jedenfalls – in der Strafprozessordnung. Zumindest in den Fällen, in denen wir strafprozessual ermitteln, muss in der Strafprozessordnung auch etwas gefunden werden. Die Debatte ist nicht neu.

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass sie dazu keine Initiative ergreifen wird. Wir stehen jetzt wahrscheinlich vor Neuwahlen. Das heißt, die Themen und die Aufgaben werden uns wahrscheinlich noch eine Zeit lang beschäftigen.

Ich biete Ihnen ausdrücklich an, dass wir hier gemeinsam – durchaus mit dem Datenschutzbeauftragten und mit allen, die an dem Thema arbeiten – vielleicht zu einer Lösung kommen. Ich will nur darauf hinweisen, ich kann keine Lösung akzeptieren, die das Instrument als solches infrage stellt. Ich habe nicht eine Stellungnahme gehört – und freue mich darüber –, die das Instrument als solches infrage stellt. Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch hat ausdrücklich gesagt: Ja, vor allen Dinge brauchen wir dazu eine Grundlage. – Ich bin durchaus dabei.

Viele wissen es, viele vielleicht auch nicht: Die Bundesregierung hat sich auf eine entsprechende Anfrage zu diesem Thema geäußert und mitgeteilt, dass die Konferenz der Justizminister und der Justizsenatoren beschlossen habe, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Die haben das dem Strafrechtsausschuss zugeordnet. Die Bundesregierung hat mitgeteilt,sie werde sich an diesen Arbeiten konstruktiv beteiligen. Das Ganze ist schon etwas her. Wahrscheinlich liegt der Teufel hier im Detail.

Unter dem Strich brauchen wir dieses System. Ich bin durchaus bereit, eine gesetzliche Grundlage mit zu erarbeiten. Aber ich will keinen Zweifel lassen, gerade hier müssen wir verschiedene Rechtsgüter miteinander in Einklang bringen.

Vorletzte Bemerkung. DNA-Fingerabdruck und DNAAnalyse, wo soll sie sein, und wo soll sie nicht sein? – Die Debatte hat sich bewegt. Bis vor kurzem haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN komplett abgelehnt, dass es überhaupt eine entsprechende Veränderung geben soll.

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie haben nicht zugehört!)

Okay, dann wollen wir es vielleicht einmal so formulieren: Die zuständigen Ministerien haben einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Ich halte den nicht für ausreichend. Wir als Hessische Landesregierung sind der Auffassung, dass wir dort in gleicher Weise wie bei anderen Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei verfahren sollten. Ich habe auch wenig Zutrauen zu einer Diskussion, die sich darauf beschränkt, dass man sagt:Wir vermuten, dass die Genanalyse,wie sie heute möglich ist,auch in der Lage sein wird, z. B. Profile über das Geschlecht hinaus zu entwickeln.

Das hat bis heute, außer dass es behauptet wurde, noch keiner nachweisen können. Ich habe mit Interesse gehört, dass Sie vielleicht von einem Wissenschaftler eine weiter gehende Mitteilung bekommen haben, dass man aus den klassischen Bereichen dessen, was wir unstreitig erheben dürfen, ein Profil entwickeln kann. Ich glaube, die Debatte ist an dieser Stelle nicht zu Ende.Wir werden sie an anderer Stelle intensiver führen.

Meine Damen, meine Herren, letzte Bemerkung. Der Datenschutz wird hier im Hause immer als ein besonders wichtiger Sachverhalt gewürdigt.Dafür bedanke ich mich. Er wird auch ein wichtiger Sachverhalt bleiben. Herr Kollege Siebel, Sie haben wie andere auch angesprochen – Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch genauso –, dass wir für die Frage moderner Technologie und der Einführung moderner Technologie in die Landesverwaltung natürlich die Frage des Datenschutzes nicht nur gering schätzen, sondern dass wir sie im Einklang mit diesen Dingen lösen wollen.