Denn wenn wir das jetzt hier für alle Wahlkreise machen würden, hätten wir viel zu tun. Aber in dem Entwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes wird ein Argument aufgeführt, das besagt, dass bei der Frage des Zuschnitts der Wahlkreise auch geographische Dinge zumindest eine gewisse Bedeutung haben sollen. Der Vorschlag des Innenministers sieht nun ausdrücklich eine Durchschneidung des Lumdatals vor.
Das hat in der Region Gießen eine gewisse geographische Bedeutung. Für den Teilraum Süd soll das angeblich alles nicht möglich sein.
Herr Bouffier, wir haben diese Stellungnahme, bevor wir sie veröffentlicht haben, an alle Parteien des Landkreises Gießen, die auch im Hessischen Landtag vertreten sind, mit der Bitte um Stellungnahme und ein Gespräch geschickt.Wie gesagt, das Ganze kam über die Parteien. Sie haben über Ihren Parteivorsitzenden – –
Denn Sie wissen, dass die Stellungnahme des Kreisverbands der FDP genau dem entspricht, was ich hier vortrage. Herr Hahn, Sie wissen, dass die Stellungnahme des Kreisverbands der FDP mit dem übereinstimmt, was ich hier gerade vortrage.
Ich habe Herrn Braun, das ist Ihr Vorsitzender in diesem Landkreis, ausdrücklich darum gebeten, ein Gespräch zu vermitteln, damit wir diese Frage miteinander besprechen können.
Die Antwort des Herrn Braun, die mir wenige Tage später telefonisch zuging, lautete, dass Sie der Auffassung seien, wir sollten unsere Vorschläge erst einmal formal in das Verfahren einbringen, für Gespräche im Landkreis Gießen gebe es aus Ihrer Sicht keine Notwendigkeit.
Darin besteht der Unterschied im politischen Stil und im politischen Umgang miteinander. Herr Bouffier, das nenne ich feige, und sonst gar nichts. – Danke schön.
Herr Schäfer-Gümbel, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes und des Hessischen Abgeordnetengesetzes, Drucks. 16/4205, angekommen.
Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung dem Innenausschuss zu überweisen. Es erhebt sich kein Widerspruch? – Dann wird so verfahren.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie damit in die Mittagspause entlassen.Wir treffen uns um 14.15 Uhr wieder.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung und bitte Sie um Aufmerksamkeit. Ich bitte auch die Kollegen der SPD, Platz zu nehmen.
Noch eingegangen sind zwei Dringliche Entschließungsanträge sowie ein Dringlicher Antrag. Sie sind zwischenzeitlich verteilt worden.
Zum einen ist dies der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend massiver Eingriff in die Finanzhaushalte der Ballungsraumkommunen, Drucks. 16/4244. Zum anderen ist dies der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Ja zum europäischen Verfassungsvertrag – Ja zur Fortsetzung des europäischen Integrationsprozesses, Drucks. 16/4245. Des Weiteren ist dies der Dringliche Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Zustände im hessischen Strafvollzug, Drucks. 16/4246.
Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird der Dringliche Entschließungsantrag Drucks. 16/4244 Tagesordnungspunkt 118. Er wird gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 2, 40 und 111 aufgerufen werden.
Der Dringliche Entschließungsantrag Drucks. 16/4245 wird Tagesordnungspunkt 119. Er kann zusammen mit den Tagesordnungspunkten 49, 50 und 114 aufgerufen werden.
Herr Präsident, ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend massiver Eingriff in die Finanzhaushalte der Ballungsraumkommunen, der jetzt zusammen mit Tagesordnungspunkt 2 aufgerufen werden wird, den anderen Antrag der Fraktion der SPD, der für diese Debatte vorgesehen war, ersetzt.
Es geht also um Tagesordnungspunkt 40. – Der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/4244, ersetzt den Antrag der SPD-Fraktion unter Tagesordnungspunkt 40.
Regierungserklärung des Hessischen Ministerpräsidenten betreffend Kulturregion Frankfurt/Rhein-Main – Ballungsraumgesetz umsetzen
Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend verbesserte kulturelle Zusammenarbeit in der Rhein-Main-Region – kein Kulturzwangsverband – Drucks. 16/4227 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend massiver Eingriff in die Finanzhaushalte der Ballungsraumkommunen – Drucks. 16/4244 –
Es ist eine Redezeit von 30 Minuten je Fraktion vereinbart. Das Wort hat der Herr Ministerpräsident.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie über einen Beschluss des Kabinetts unterrichten, der am vergangenen Montag gefasst wurde und der die Zusammenarbeit der Kommunen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main in den Grenzen des Planungsverbands betrifft, den das Ballungsraumgesetz vorsieht, das der Hessische Landtag verabschiedet hat.
Ich möchte dabei über einen Punkt sprechen, den ich in meiner Regierungserklärung, die ich im vergangenen Jahr gehalten habe, bereits klar beschrieben habe. Es gab dazu eine Ankündigung der Landesregierung. Derzufolge ist neben einigen anderen Maßnahmen, auf die ich gleich kurz zu sprechen kommen werde, aus Sicht der Landesregierung die Frage der kulturellen Zusammenarbeit im Planungsverband von besonderer Bedeutung.
Kurz gefasst kann ich sagen: Wir glauben, dass es im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main unerlässlich ist, dass es im Kern zu einer gemeinsamen Durchführung kultureller Projekte von internationaler und überregionaler Bedeutung kommt. Die Region soll gemeinsam über diese Projekte entscheiden, sie soll diese dann aber auch gemeinsam finanzieren. Das muss angegangen werden.
Das befindet sich in dem Kontext des Ballungsraumgesetzes, zu dem der hessische Staatsgerichtshof im vergangenen Jahr nach Klagen und Auseinandersetzungen entschieden hat, dass es verfassungsgemäß ist. Ich sage das vor dem Hintergrund, dass in der öffentlichen Diskussion dieser Tage immer wieder auch die Frage auftaucht, ob es in diesem Zusammenhang zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen wird.
Bei dieser Angelegenheit geht es sichtbar um Geld. Deshalb ist das auch einer der Punkte,für die Sie und die Landesregierung sich interessieren. Aber natürlich interessiert das auch jeden Bürgermeister und Landrat. Deswegen ist der Ruf nach einer rechtlichen Auseinandersetzung bei diesem Thema selbstverständlich lauter,als es bei anderen Themen der Fall ist.
Das haben wir auch während der ersten Stufe so gesehen, als der Hessische Landtag das Ballungsraumgesetz beschlossen hat. Wenn Sie sich die Presseerklärungen anschauen, die früher dazu gemacht wurden, dann werden Sie erkennen, dass sich das damalige Szenario nicht sehr von der Diskussion unterscheidet, die wir heute dazu führen. Eine Landesregierung und auch ein Landesparlament haben keinen Anspruch darauf, dass andere nicht meinen, ihre Interessen vor Gericht wahrnehmen zu müssen.Aber es gibt einen Anspruch darauf, dass eine Ebene, wie es ein Bundesland nun einmal ist – es ist für das Zusammenwirken in einer Region verantwortlich –, die Kraft aufbringt, Entscheidungen zu treffen. Hoffentlich kann es am Ende auch aufgrund von Klugheit und angemessener Beratung diese Entscheidungen vor Gericht durchsetzen, so wie es bisher der Fall war.
Auch wenn diese Diskussion angespannt und gelegentlich durchaus auch aufgeregt über alle parteipolitischen Grenzen hinweg geführt wird, bleibt schon zu fragen, warum wir uns eigentlich mit einem Thema wie der Kultur beschäftigen. Ich glaube, die Antwort auf diese Frage ist nicht nur für die spätere juristische Auseinandersetzung bedeutend.Warum hat ein Landtag einen zwar immerhin kleinen, aber doch vorhandenen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung vorgenommen? Dieser Eingriff ist kleiner, als es die Bildung eines Regionalkreises wäre. Dieser Eingriff ist kleiner, als es jegliche Form einer Eingemeindung selbstverständlich sein könnte. Aber auch wenn es der kleinste Eingriff ist, der denkbar ist, handelt es sich immer noch um einen Eingriff in die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten. Es ist ein Eingriff in die finanziellen Freiheiten, gelegentlich auch in die organisatorischen Freiheiten, die damit zusammenhängen.
Warum machen wir das also? Warum ist die Frage, welches kulturelle Angebot es in der Rhein-Main-Region gibt, für uns alle im Bundesland Hessen von besonderer Bedeutung? Es ist banal, festzustellen, dass wir alle, die wir im Bundesland Hessen leben, zum Teil von dem Ertrag des Rhein-Main-Gebiets leben.Das Rhein-Main-Gebiet ist nicht nur das dichtestbesiedelte Gebiet Hessens. Vielmehr ist es auch das Gebiet, das einen ganz erheblichen Teil zu der Wirtschaftskraft und zu dem beiträgt,