Protokoll der Sitzung vom 12.10.2005

(Jürgen Walter (SPD): Gegenüber wem?)

darüber brauchen wir doch überhaupt nicht zu diskutieren, Kollege Walter. Das ist doch dummes Zeug.

(Beifall des Abg. Frank Gotthardt (CDU) und des Ministers Volker Bouffier – Zuruf des Abg. FrankPeter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Man kann doch nicht sagen: „Wir sind gegen Zwang“, aber selbst Vorschläge machen, die ausschließlich aus Zwang bestehen. Das wäre eine Vergewaltigung der Landkreise.

(Jürgen Walter (SPD): Nein, die sind dann nicht mehr da!)

Das wäre eine ganz eindeutige Bevormundung bestehender Struktur in der kommunalen Familie, Kollege Walter.

(Jürgen Walter (SPD): Die sind dann weg! – Norbert Schmitt (SPD): Jetzt reden Sie dummes Zeug!)

Vielleicht wird das einmal im Jahr 2040 realisiert werden. Ich habe berechtigte Zweifel, dass Sie dann immer noch Vorsitzender der SPD-Fraktion sein werden.

(Norbert Schmitt und Gerhard Bökel (SPD): Das stimmt!)

Man weiß es nicht. Altersbeschränkungen gibt es da keine. – Aber ich gehe davon aus, es wird so nicht zum Tragen kommen. Es wäre ganz eindeutig gegen den Willen der Landkreise. Außerdem wäre es ein zentralistischer Ansatz. Bei der SPD verstehe ich das noch. Vor allem der Zentralismus ist gewissermaßen mit der Muttermilch entwickelt worden.

(Beifall bei der CDU – Lachen bei der SPD – Jür- gen Walter (SPD): Das ist doch völlig falsch!)

Dass die GRÜNEN das aber auch nachbeten, finde ich schon sehr bemerkenswert.

(Norbert Schmitt (SPD): Jetzt kommt das „Dummes Zeug!“ zurück!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Übrigen würde sich ein Regionalkreis ganz vehement gegen das so genannte Subsidiaritätsprinzip richten, dem wir uns sehr verpflichtet fühlen. In der einen oder anderen Wahlkampfrede tun Sie das zwar auch, meinen es aber offensichtlich nicht so.Deshalb kann Ihrem Vorschlag unter gar keinen Umständen gefolgt werden.

Heute stellt sich lediglich die Frage der Verlängerung der Geltungsdauer dieses wichtigen und guten Gesetzes mit geringfügigen Änderungen. Es stellt sich also die Frage: Brauchen wir dieses Gesetz? Selbstverständlich wird das Gesetz gebraucht, z. B. als Grundlage für die Arbeit des Planungsverbands Frankfurt.Anders ist es nicht denkbar, dass er weiterhin bestünde. Sie wissen, dass sich Art. 2 des Gesetzes mit dem Planungsverband beschäftigt.

In Kürze erwarten wir den Entwurf eines regionalen Flächennutzungsplans. Es wird Sie vielleicht überraschen, wenn ich Ihnen sage, dass aus Nordrhein-Westfalen, aus Niedersachsen und aus anderen Ländern bereits Anfragen vorliegen,die sich sehr intensiv mit dem befassen wollen,was der Planungsverband zustande bringt.Da der Planungsverband schon als Umlandverband Frankfurt eine ganz tolle Planungsarbeit geleistet hat, können Sie davon ausgehen, dass sich die Qualität der Arbeit eher noch verbessert hat.

Es ist ganz selbstverständlich, dass wir wollen, dass der Planungsverband plant – und zwar nur plant. Für alle anderen Aufgaben bleibt überhaupt kein Raum, sonst hätten wir den Umlandverband Frankfurt so belassen können, wie er war, der sich aber, das wissen wir doch alle, nicht bewährt hat.

Ich halte es für ganz schwierig, zu akzeptieren, Kollege Walter,dass man eine Dringlichkeitserklärung,wie in dem Gesetz vorgesehen, zurücknimmt. Sie mögen das anders sehen. Sie mögen das als einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung beschreiben. Das ist es aber nicht.

(Jürgen Walter (SPD): Das ist es sehr wohl!)

Es ist schade, dass man einem Juristen erklären muss, dass die kommunale Selbstverwaltung ihre Grenzen an den gesetzlichen Bestimmungen findet. Lesen Sie das doch einfach einmal im Grundgesetz nach. Dann wüssten Sie das. Wenn in einem Gesetz eine gewisse Einschränkung vorgegeben ist, dann ist es doch ganz eindeutig so, dass eine solche Einschränkung nicht gegen den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung verstößt.

(Norbert Schmitt (SPD): Wenn Sie so weiterreden, beantragen wir eine Verlängerung der Redezeit!)

Im Übrigen darf man festhalten, dass Art. 1 des Gesetzes vollumfänglich vom Staatsgerichtshof bestätigt worden ist. Wenn Sie hier mit Ihren Plattitüden daherkommen und sagen, es handele sich um einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung,

(Norbert Schmitt (SPD): Das sagt der Richtige! – Weitere Zurufe von der SPD)

dann könnten Sie auch sagen, jedes Steuergesetz sei ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Sie merken doch selber, dass Sie hier auf dem falschen Dampfer sind, wenn Sie die kommunale Ebene völlig aufheben wollen und gleichzeitig davon reden,hier gebe es böse Buben,die am Werk seien und die kommunale Selbstverwaltung aushöhlen wollten.

(Norbert Schmitt (SPD): So platt, wie Sie argumentieren, dagegen ist selbst ein Maulwurfshügel eine große Erhebung!)

Sie wissen doch selbst, dass da irgendetwas nicht in Ordnung ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,dass die Dringlichkeitserklärung mit Blick auf eine kulturelle Zusammenarbeit erfolgt ist, ist doch ein richtiger, wie ich denke, von uns allen gewollter Schritt. Sie als Opposition argumentieren mit den Gutachten, in denen ganz nüchtern aufgeführt ist,das Umland nutze diese Einrichtungen zu 30 %. Das mache in etwa 60 Millionen c aus, und das mache für Mörfelden-Walldorf 570.000 c und für die Stadt Offenbach zwischen 3 und 4 Millionen c im Jahr aus. Das ist in hohem Maße unredlich. Es ist lediglich eine Beschreibung, wie das Nutzungsverhältnis und das Entgeltverhältnis derzeit sind, sonst gar nichts.

Ich sage dazu Folgendes. Erstens. Es gibt keinen Kulturzwangsverband. Zweitens. Nicht nur der Kollege Bellino, sondern wir alle wollen keinen Kulturzwangsverband.Die Einrichtung eines Kulturzwangsverbandes können wir sehr einfach dadurch verhindern, dass sich die Gemeinden,wie in anderen Fällen bereits geschehen,auf den Weg machen und zu einer freiwilligen kommunalen Zusammenarbeit kommen.

(Beifall bei der CDU)

Diese freiwillige kommunale Zusammenarbeit mag ganz anders aussehen als das, was in den Gutachten steht. Möglicherweise werden die Einrichtungen nur zu 20 % genutzt; ich weiß es nicht. Es wird Aufgabe der Landesregierung sein, nachdem sie jetzt eine Frist ins Laufen gebracht hat, nach einem Jahr festzustellen, ob das, was die Kommunen freiwillig machen wollen, genügend ist für das, was die Landesregierung für erforderlich hält, oder nicht. Ich denke, das war erstens ein mutiger Schritt der Landesregierung, zweitens ist es aber ganz wichtig, dass wir Vertrauen in die Kommunen setzen, dass wir sagen: Ihr könnt das, wenn ihr wollt. Schafft etwas Gescheites, dann bleibt euch ein Pflichtverband erspart. – Ich denke, das ist eine

Möglichkeit, Politik zu gestalten. Ich betone, Politik muss gestalten.

Wir werden den Gesetzentwurf der Landesregierung vollumfänglich unterstützen. Ich vermute, es wird eine Anhörung dazu geben, die morgen in der Mittagspause beschlossen wird.Am Ende wird es viel Arbeit für die Kommunen im Rhein-Main-Raum geben.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Gerhard Bökel (SPD))

Meine Damen und Herren, das Thema treibt uns um. Es gibt zwei Wortmeldungen zu Kurzinterventionen. Danach wird Herr Hahn reden. Wir drei im Präsidium drohen Ihnen an, dass wir die Mittagspause verkürzen. Drüben warten ein paar Menschen auf uns. Ich bitte, das zu beachten.

Herr Kaufmann, Sie haben das Wort zu einer Kurzintervention.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicherlich knurrt der Magen, und andere warten auf uns. Das, was der Kollege Haselbach hier abgelassen hat, zwingt aber einfach dazu, zu widersprechen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

So viel Unsinn vor der Mittagspause lässt sich nicht unkommentiert ertragen. Ich muss mich auf wenige Punkte konzentrieren, schon wegen der Redezeit.

Herr Kollege Haselbach,wenn Sie sich hierhin stellen und erklären, es werde keinen Kulturzwangsverband geben, dann interpretiere ich das als eine Ankündigung, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Unser Antrag fordert nämlich genau dieses.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wenn dem aber nicht so sein sollte, wie ich Ihrer Handbewegung entnehme, Herr Haselbach, dann haben Sie hiermit erklärt, dass die Landesregierung ein Papiertiger ist. Sie haben nämlich erklärt, es werde keinen Zwangsverband geben, obwohl die Landesregierung genau damit mittels einer Dringlichkeitserklärung gedroht hat. Sie hat nämlich gesagt, wenn innerhalb des Jahres nichts passiere, dann komme der Zwangsverband. Darüber diskutieren doch alle. Wenn Sie aber sagen, der Zwangsverband kommt nicht – der Herr Ministerpräsident sagt es etwas feinsinniger, er sagt, er wolle ihn nicht –, dann haben wir hier eine Mischung von Leuten, die ihn nicht wollen, der Ankündigung,dass er nicht kommt,und der Tatsache,dass Sie alle dafür gesorgt haben, dass er angedroht wurde.

Herr Haselbach, Ihre Anmerkung zu den Grenzen der kommunalen Selbstverwaltung ist zutreffend. Die kommunale Selbstverwaltung hat aber Verfassungsrang. Es hat auch schon Entscheidungen von Verfassungsgerichten gegeben, die Gesetze aufgehoben haben, die die kommunale Selbstverwaltung verletzt hätten. Hier mit gesetzlichen Bestimmungen zu kommen ist deshalb kein Argument.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt kommen wir zu dem entscheidenden Argument, das Herr Haselbach gegen die Vorstellungen der GRÜNEN und auch der SPD ins Feld führt, sprich: gegen den Regionalkreis. Herr Haselbach hat gesagt, dann wären die Kreise weg, und er nennt das einen viel größeren Zwang. Sie haben überhaupt nicht verstanden, Herr Haselbach, und auch andere in Ihrer Fraktion haben es offensichtlich nicht verstanden, dass es primär nicht um die Organisationsform, sondern darum geht, dass der Wille des Volkes zur Wirksamkeit gelangt.

Herr Kollege, die Redezeit ist zu Ende.

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Regionale Probleme müssen regional gelöst werden – mittels der Organisationsform Regionalkreis mit einem direkt gewählten Parlament. Das ist das Entscheidende, nicht die Frage, ob sich eine Institution hält. Institutionen müssen nämlich den Menschen dienen, nicht umgekehrt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Walter, Sie haben das Wort zu einer Kurzintervention.

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Haselbach, das war mir jetzt verfassungs- und verwaltungsjuristisch tatsächlich ein bisschen zu sophisticated. Das habe ich nicht ganz verstanden.

Ich erkläre Ihnen in einfachen Worten, was Ihre Dringlichkeitserklärung im Zusammenhang mit der Freiwilligkeit bedeutet. Sie müssen es sich so vorstellen, dass sich die Landesregierung und die kommunale Ebene gegenüberstehen. Die Landesregierung hat eine geladene Pistole, setzt sie der kommunalen Ebene auf die Brust und sagt: Gib mir dein Geld. – Wenn die Kommunen der Landesregierung das Geld geben, dann empfindet die Landesregierung das als eine „freiwillige“ Leistung.Wenn das nicht geschieht und das Jahr abgelaufen ist, dann drückt die Landesregierung ab und nimmt sich das Geld von dem Opfer, den Kommunen. Das ist das Bild, das wir bei der Dringlichkeitserklärung der Landesregierung vor Augen haben.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)