Auch die Grundschule muss sich umorientieren. Eine auf das Kind ausgerichtete Bildung setzt eine Grundschulpädagogik voraus, die z. B. flexible Eingangsstufen vorsieht, wodurch eine individuelle Einschulung und Förderung des Kindes ermöglicht wird.Wenn wir Kinderbetreuungseinrichtungen als Bildungsinstitutionen betrachten, ist dies, nicht aber die verpflichtende Vorschule, der richtige Weg.
Alles, worüber wir hier reden, hat auch einen finanziellen Aspekt. Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hat beim DIW ein Gutachten zum finanziellen Mehrbedarf eines bedarfsgerechten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebots für alle Kinder erstellen lassen.Nach diesen Berechnungen kostet in Hessen ein Kindergartenplatz rund 5.000 c pro Jahr.
Wenn das Land die Gesamtkosten für den letzten Kindergartenjahrgang – das sind ungefähr 60.000 Kinder – übernähme, kämen wir auf eine Summe von rund 300 Millionen c. Die SPD sollte ihre Berechnungen, die sie hier gerade vorgestellt hat, noch einmal überprüfen. Dabei würden diese 300 Millionen c noch nicht einmal die Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, die Ganztagsplätze, die Betreuung der unter Dreijährigen, das Einrichten von kleineren Gruppen, die Sprachförderung und die Verbesserung der Erziehung und Ausbildung abdecken.
Wir haben hier einen großen Nachholbedarf, und deswegen finde ich es wichtiger, hier darüber zu reden, wie wir zu einer guten Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen und zu einer guten Familientagesbetreuung für alle Kinder kommen und welche Schritte wir zur Kostenfreiheit tatsächlich unternehmen wollen – und zwar gemeinsam. Denn es ist doch logisch, dass wir mit vereinzelten Ansätzen hier nicht vorankommen.
Nach unserer Position ist der erste Schritt der bedarfsgerechte Ausbau von Angeboten, abgesichert durch eine ganztägige Betreuungsgarantie für Kinder.Betreuungsgarantie heißt nicht etwa Pflicht, sondern Verlässlichkeit für die Eltern.
Vor dem Hintergrund dieser akuten Mangelsituation, angesichts des Defizits bei Qualität und Quantität, sehe ich nicht, wie wir im Moment tatsächliche Kostenfreiheit realisieren könnten. Deswegen springen beide Anträge zu kurz, sowohl der von der SPD als auch der von der FDP. Sie blenden eigentlich die tatsächlichen Probleme aus und geraten damit in die Gefahr eines billigen Populismus.
Meine Damen und Herren, es wird immer Familien geben, die ihr Kind nicht ausreichend in seiner Entwicklung fördern können. Manche Kinder benötigen aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation, ihrer spezifischen Probleme besondere Förderung, um gleiche Entwicklungschancen wie andere Kinder zu haben. Dazu gehören behinderte Kinder, Kinder in sozialen Brennpunkten, Kinder mit Migrationshintergrund – um nur einige zu nennen.
Die Sicherung eines qualitativ hochwertigen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebots ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unser Ziel ist – analog des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz – die Ausweitung auf kleine Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Als einen ersten Schritt dahin können wir uns auch eine Ausweitung
des Rechtsanspruchs, der sich derzeit auf die Kindergartenaltersgruppe bezieht, auf die zweijährigen Kinder vorstellen. Das finde ich einen sinnvollen Zwischenschritt, den wir hier unter Umständen gemeinsam vorschlagen könnten.
Meine Damen und Herren, da auch in Hessen die Zahl der Geburten rückläufig ist, müssen auch nicht in jeder Gemeinde neue Einrichtungen gebaut werden,um die benötigten zusätzlichen Plätze zu erreichen, sondern wir können zunehmend zu altersgemischten Gruppen übergehen, die übrigens auch pädagogisch sehr sinnvoll sind. Oder es können Angebote der Familientagesbetreuung an bestehende Einrichtungen angedockt werden. Es ist mehr Flexibilität zwischen den Angeboten notwendig.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist statistisch gesehen in Hessen erfüllt. Für uns hat jetzt der Ausbau von Ganztagsangeboten, die erst tatsächlich eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen werden, eine besonders hohe Priorität. Das kommt nicht nur den Kindern zugute – denen zwar besonders, aber natürlich auch den Eltern, wenn sie neben dem Familienleben erwerbstätig sein wollen.
Meine Damen und Herren, die Forderung heute lautet: früher – länger – besser. Aber wenn wir einen Bildungsanspruch für alle Kinder unter sechs Jahren ernst nehmen, müssen wir über realistische Finanzierungskonzepte wie die Kostenfreiheit nachdenken. Dabei muss man genau überlegen, welches die notwendigen Leistungen des Bundes, welche die des Landes und welche die der Kommunen sind. Hier sollten wir wirklich ernsthaft drangehen, anstatt in einen Kommunalwahlkampf zu ziehen, in dem sich alle mit kurzfristigen Angeboten zur Kostenfreiheit überbieten, um die Stimmen der Eltern zu fangen.
Vielmehr sollten wir uns, wenn wir alle dieses Problem ernst nehmen, mit der Finanzierungsfrage seriös auseinander setzen.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte dazu mit der Entlastung der Kommunen im SGB II einen ersten Schritt getan. Aber ich gebe durchaus zu, dass hier noch weitere Möglichkeiten bestehen. Es muss auch wieder zu einer höheren Beteiligung des Landes an den Betriebskosten kommen. Wir müssen darüber nachdenken, wie das geschehen kann.Wir haben das in unserem Gesetzesentwurf – der morgen zur zweiten Lesung in dieses Haus kommt – vorgeschlagen: Hier müssten Landesmittel als Betriebskostenzuschüsse vorgesehen werden.
Meine Damen und Herren, natürlich haben auch die Kommunen ein großes Interesse daran, die hoch qualitative Kinderbetreuung auszubauen; denn Familienfreundlichkeit – da gibt es in diesem Hause keinen Widerspruch – ist ein harter Standortfaktor auch im Wettbewerb zwischen den Kommunen geworden.
Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch zu dem zweiten Antrag kommen, der in diese Auseinandersetzung über die Beitragsfreiheit hineingemengt wurde. In unserem Antrag fordern wir eine Modernisierung des Kindergartengesetzes.Seit Jahren wird uns das versprochen.Die Ministerin hat hier im Hause angekündigt oder bemerkt, dass eine Evaluierung des Kindergartengesetzes stattgefunden habe. Dann haben Sie hier in einem Omnibusgesetz die Verlängerung durchgezogen, ohne dass irgendetwas an diesem Gesetz geändert wurde. Die letzten Urteile
des Verwaltungsgerichtshofs zur Frage der Finanzierung und der Zuständigkeit machen diese Novellierung notwendig. Ich denke, es ist nicht möglich, hier einfach mit Omnibusgesetzen eine bloße Verlängerung durchzusetzen.
Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich im August einen Brief an die Ministerin geschrieben, in dem ich ausdrücklich darum gebeten habe, dem Hause die Ergebnisse der Evaluierung mitzuteilen, aufgrund derer die Verlängerung um ein Jahr beantragt wurde. Darauf habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten.Vielleicht können Sie hier die Gelegenheit nutzen – –
Danke schön. – Das Hauptproblem, das Frau Lautenschläger beim Thema Kinderbetreuung hat – und ich denke, das sollten wir alle im Hause sehr ernst nehmen –, ist, dass sie nicht ausreichend Geld zur Verfügung hat, um hier tatsächlich zu gestalten. Deswegen werden viele ihrer Ankündigungen nicht realisiert. Meine Damen und Herren, ich meine aber, wir sollten uns noch einmal ernsthaft überlegen, ob wir im Kommunalwahlkampf die Abschaffung der Elternbeträge fordern. Wir sollten die Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss dazu nutzen, zu prüfen, wie wir gemeinsam mit einem vernünftigen Konzept die von allen angestrebte Verbesserung der frühkindlichen Bildungsangebote, und zwar von Geburt an, erreichen können und wie wir dafür realistische Finanzierungskonzepte zusammentragen können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns schon mehrfach im Sozialpolitischen Ausschuss zu dem Thema Bildung und Erziehung von Kindern auseinander gesetzt. Die heute vorliegenden Anträge umfassen die gesamte Spanne in diesem Bereich – von der Beitragsfreistellung bis zur Frage, wie wir Bildung und Erziehung besser verzahnen und konkret umsetzen können und wie wir deutlich machen – das hat heute schon jemand in der Debatte gesagt –,dass der Ernst nicht erst mit der Schule anfängt, sondern wie wir Bildung und Erziehung selbstverständlich in den Alltag von Kindergartenkrippe bis zu den Elternhäusern hineinbringen, eben nicht nur in das letzte Kindergartenjahr, sondern in alle Bereiche der frühkindlichen Bildung und Erziehung.
Deswegen haben wir als Land Hessen naturwissenschaftliche Experimente und vieles mehr nicht einfach zu einem Bildungs- und Erziehungsplan zusammengefasst, sondern sind einen anderen Weg gegangen. Er ist durchaus anders als der anderer Bundesländer, aber er wird bundesweit außerordentlich beachtet. Denn wir haben gemeinsam mit Trägern und Kommunen, mit sehr vielen verschiedenen Gruppen, einen Bildungs- und Erziehungsplan erarbeitet,der sich derzeit in einer Erprobungsphase befindet. Dazu sind viele Anregungen eingegangen.
Diese Vorstellungen werden sich in der Erprobung weiterentwickeln können: Wie können diese Vorschläge in die Praxis umgesetzt werden, in Kindertageseinrichtungen wie in Krippen, im Zusammenhang mit Familienbildungsstätten und mit Tageselternvermittlung? Ich glaube, dieser Punkt ist wichtig. Es wäre schön, wenn wir uns in diesem Hause gemeinsam darauf verständigen könnten, dass es ein wichtiger Prozess ist,dort nicht Einzelprozesse, nicht neue Lehrpläne für den Kindergarten aufzustellen, sondern einen gesamten Entwicklungsprozess von Kindern ins Auge zu fassen, dabei gleichzeitig Erzieherinnen zu schulen, damit sie gemeinsam mit der Grundschule tatsächlich das umsetzen und Kinder begleiten und fördern können, um von Anfang an Bildung möglich zu machen.
Ich denke, das ist der große Unterschied – dass es ein Plan für Kinder von 0 bis 10 Jahren ist.Er umfasst nicht nur den Kindergarten, nicht nur ein Vorschuljahr, sondern treibt die Verzahnung der verschiedenen Einrichtungen voran, auch die Weiterbildung von Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen, viel mehr, als das bisher irgendwo je der Fall gewesen ist. Selbstverständlich wird das in Zukunft einen viel stärkeren Austausch in diesen Bereichen ermöglichen.
Das gilt dann eben nicht nur für den Kindergarten, sondern genauso für die Grundschule. Dies gilt natürlich auch, wenn es darum geht, Nachmittagsangebote, beispielsweise zwischen Hort und Grundschule, noch wesentlich enger zu verzahnen und an den Grundschulen anzubinden.
Wir müssen sehen,dass alle Fachberatungen nun über den Bildungs- und Erziehungsplan – sowohl im Bereich des Kultusministeriums als auch im Bereich des Sozialministeriums – geschult und beraten werden. Ich möchte hier nochmals darauf hinweisen: Es werden nicht nur die geschult oder in Fachberatungen beraten, die bei den Jugendhilfeträgern für die Weiterbildung zuständig sind. Dies zeigt nochmals, dass wir in der ersten Phase die Modellstandorte und den erweiterten Kreis der direkten Weiterbildung der Erzieherinnen konzentrieren und dass alle Fachberatungen von Beginn an die Möglichkeit haben, geschult und beraten zu werden und das an alle Einrichtungen weiterzugeben, was wir mit dem Institut afw umsetzen.
Das macht nochmals deutlich, dass wir natürlich bei der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes auch Geld in die Hand nehmen. Denn wir sehen auch dort die Notwendigkeit der Schulung und der Fachberatungen vor Ort sowie der Unterstützung und Begleitung der Einrichtungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist auch wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich auch heute die Fachberatungen eine Pflicht haben, gerade im Kindergarten die Schulung und Weiterbildung von Erzieherinnen dauerhaft zu begleiten. Im Übrigen haben wir dort rund 80 Stellen – vertraglich völ
lig einheitlich – an die kommunale Seite abgegeben.Diese bzw. der Gegenwert in Geld sind genau in diese Fachberatungen gegangen.
Das heißt auch,dass es dort Möglichkeiten gibt,man diese umsetzen muss und man sie nicht anders in den Haushalten einsetzen darf. Auch hierauf möchte ich an dieser Stelle noch einmal hinweisen; denn es ist wichtig, dass die Schulung auch von den Jugendhilfeträgern vor Ort stattfindet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erzieherinnenausbildung, die schon mehrfach zur Sprache kam, ist wichtig. Sie ist im letzten Jahr schon einmal novelliert worden, und es kann durchaus sein, dass aus der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans und aus den Erfahrungen, die dort gemacht werden, wiederum neue Impulse für weitere Entwicklungen bei der Erzieherinnenausbildung aufgenommen werden und davon weiterer Änderungsbedarf ausgeht.
Ich halte es deswegen auch für richtig, dass wir den Prozess offen gestaltet haben, der Erfahrungen aus der Praxis widerspiegelt, Anregungen aus der Praxis aufnimmt und das Ganze mit wissenschaftlicher Begleitung in die Bildungs- und Erziehungspläne aufnimmt.Denn es ist falsch, zu glauben, man könnte das in nur einem Kindergartenjahr umsetzen oder man könnte mit Versuchsanordnungen auskommen, die durchaus sehr wichtig sind, wenn es darum geht, Praxisbeispiele und Unterstützungsmaterialien für Eltern zu haben und ihnen an die Hand zu geben. Viel wichtiger ist es, das von Anfang an als einen gesamten Bildungsprozess zu sehen, es mit den Einrichtungen zu erproben und umzusetzen.
Heute Vormittag wurde ein Thema mehrfach angesprochen: Müssen wir als Land Hessen dazu das letzte Kindergartenjahr kostenfrei stellen? Wo ist an dieser Stelle die kommunale Aufgabe, und welche Möglichkeiten haben die Kommunen? Die Kommunen haben die Möglichkeit, Finanzierungsvorschläge zur Freistellung zu machen; das ist ganz klar geregelt. Es gibt da auch keine Irritationen mehr. Das haben wir im letzten Plenum gemeinsam behandelt. Es gibt da eine klare Lage, und wir sollten heute feststellen, dass Einigkeit zumindest darüber besteht, dass Kommunen all diese Möglichkeiten haben.
Aber ich sage noch etwas, was die CDU-Fraktion und auch die Kollegin Schulz-Asche deutlich gemacht haben. Aus unserer Sicht ist es nicht die Priorität des Landes, momentan an dieser Stelle für Entlastung zu sorgen. Eine solche Entwicklung kann wünschenswert sein; aber das Land sieht seine Prioritäten dort, wo weiterer Bedarf vorhanden ist.
Die Mittel sollen eingesetzt werden, um die Kindergärten dort weiter auszubauen, wo es um Ganztagsbetreuungsangebote geht, vor allem aber auch im Bereich der Krippen und der altersübergreifenden Gruppen, deren Zahl sehr stark zugenommen hat, gerade wenn es darum geht, Zweijährige in die Kindergartengruppen aufzunehmen. Das sind für uns die wichtigen Punkte, die bis 2010 umgesetzt werden müssen; so sieht es übrigens auch das TAG vor. Wir werden uns mit den Finanzmitteln des Landes darauf konzentrieren, dass dort die Schwerpunkte gesetzt werden.
Alles andere ist eine Angelegenheit der kommunalen Trägerschaft. Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, dass es natürlich ein ganz wichtiges Instrument ist und in Hessen im Gegensatz zu anderen Ländern längst die Möglichkeiten vorhanden sind, sowohl Elternbeiträge zu staffeln als auch die Frage einer Freistellung derjenigen zu klären, bei denen die Eltern die Gebühr nicht zahlen können. Dann übernehmen heute schon zu großen Teilen – die Zahlen sind genannt worden – die Jugendhilfeträger die Kosten.
Herr Kahl, Sie haben dazwischengerufen:Was ist mit den Kosten? Ich will Sie da nur auf eines hinweisen. Die SPDFraktion fordert auf der einen Seite, es am besten für die unter Dreijährigen noch schneller zu machen – wir haben dort einen Nachholbedarf; wir haben ihn von Ihnen mit übernommen –,und auf der anderen Seite sagt sie:Gleichzeitig müssen wir das andere komplett freistellen. – Ich glaube, wir sollten in der Debatte doch ein bisschen mehr Redlichkeit haben.Denn wenn wir den Haushaltsplan des Landes beraten, werden Sie genau das Gegenteil sagen und verlangen, dass das Land überall noch wesentlich mehr einsparen muss.
(Reinhard Kahl (SPD): Was wollen Sie denn jetzt machen? – Petra Fuhrmann (SPD): Eine Frage der Prioritäten, ganz einfach!)
Wir setzen klare Prioritäten, und wir bauen – das haben wir heute auch schon mehrfach diskutiert – die Betreuung aus,