Es dient sich hier eine große Koalition der Unruhe an. Meine Damen und Herren, ich bitte das draußen zu verhandeln.
(Heiterkeit des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – Jürgen Walter (SPD): Jetzt müssen Sie die Mitte rügen, Frau Präsidentin!)
CDU und FDP haben nach den Erfahrungen mit dem Umlandverband im Jahr 2000 einen neuen Ansatz dafür gewählt, wie die unbestreitbar notwendige Zusammenarbeit im Ballungsraum Rhein-Main gestaltet werden soll. Ergebnis dieses Ansatzes waren zwei Gesetze, die inhaltlich zusammengehören: zum einen das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit im Ballungsraum RheinMain und zum anderen das Gesetz über den Planungsverband des Ballungsraums. Beide Gesetze stehen zur Diskussion, und beide Gesetze sollen mit dem von mir eingebrachten Entwurf der Landesregierung erneut für fünf Jahre verlängert werden. Daneben sollen einige Änderungen vorgenommen werden,die sicherlich,gemessen an der Grundsatzdebatte, von geringerer Bedeutung sind.
Ich will zunächst einmal festhalten, dass sich alle Behauptungen der Opposition, dass z. B. das Ballungsraumgesetz einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde, als falsch erwiesen haben. Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich erklärt, dass von Verfassungs wegen keine Bedenken bestehen.
Deshalb haben wir eine Ausgangslage, die, wenn wir sie ein wenig abstufen, so aussieht: Der Umlandverband hatte 30 Jahre Zeit,die Probleme zu lösen,und hat sich am Schluss wegen mangelnder Handlungsfähigkeit sozusagen selbst ins Abseits gestellt.
Der neue Ansatz hat drei Grundelemente. Er setzt auf die interkommunale Zusammenarbeit, er ist für die Kommunen das freieste Instrument, das überhaupt organisationsrechtlich denkbar ist. Sämtliche Alternativen, ob Regionalkreis, Eingemeindungen, oder was es sonst alles gibt, schneiden weiter in die kommunale Selbstverwaltung ein.
Er baut auf das Prinzip der Freiwilligkeit nach dem Motto – das wir für richtig halten, was auch für Fragen gilt, die unter Kultur und Sonstigem hier zu diskutieren sind –, dass die Freiwilligkeit Priorität hat. Wir sind allerdings schon gemeinsam der Auffassung – wozu ich von niemandem gehört habe, dass es nicht so wäre –, dass sich die Debatte nicht darin erschöpfen kann, Probleme zu beschreiben, festzustellen, die Probleme sind immens, festzustellen, es gibt enorme Widersprüche, und weil das alles so schwierig ist,machen wir nichts.Das war die Situation,wie sie jahrzehntelang bestand. Das haben wir überwunden, indem wir hinzugefügt haben: Wir setzen auf Freiwilligkeit. Sollte es aber zu gar nichts kommen, dann nimmt der Landesgesetzgeber und in Ableitung dieser Verpflichtung die Landesregierung die Verpflichtung wahr, entsprechende Rahmendaten zu setzen.
Das ist die Grundsystematik dieses Gesetzes.Dabei bleibt es. Ich bin der Überzeugung, das Gesetz hat sich bewährt. Entgegen allen Aufgeregtheiten will ich aus meiner Sicht hinzufügen, warum es aus grundlegender Sicht notwendig ist, dass beide Gesetze fortgeführt werden.
Man kann über viele Einzelheiten streiten. Aus meiner Sicht kann man nicht ernsthaft darüber streiten, dass es, wenn dieser Raum in irgendeiner Weise gemeinschaftlich positiv entwickelt werden soll, eine gemeinsame Grundlage geben muss. Diese gemeinsame Grundlage ist durch den regionalisierten Flächennutzungsplan geschaffen. Dieser regionalisierte Flächennutzungsplan war und ist in der Bundesrepublik ein Vorreiter,den es in dieser Art und Weise noch nirgends gegeben hat. Er fügt die kommunale Kompetenz der Flächennutzungsplanung mit der notwendigen Regionalplanung zusammen, die gemeinsam mit den Gremien des Planungsraums und dem Regierungspräsidium in Darmstadt erarbeitet wurde. Das ist schon heute eine Erfolgsgeschichte.
Herr Kollege Walter, wenn ich das einmal an Sie persönlich richten darf. Mir fehlt jedes Verständnis. Wer fordert, beide Gesetze ersatzlos zurückzunehmen, der müsste konsequenterweise eine Antwort darauf geben, ob es richtig ist, dass in Zukunft wieder jede Kommune ausschließlich selbstständig ihre Planung ohne den notwendigen Abstimmungsprozess im Ballungsraum betreibt. Ich halte das für nicht richtig.Wenn man an dieser Grundelementstruktur – nämlich der regionalisierten Flächennutzungsplanung – nicht festhält, dann kann man sich aus meiner Sicht von jeglicher Verdichtungsdiskussion absolut verabschieden.
Deshalb ist der regionalisierte Flächennutzungsplan die Grundlage für die gesamte Entwicklung dieses Raumes. Allein dieses Instrument macht es notwendig – das ist aus meiner Sicht auch richtig –, dass beide Gesetze verlängert werden und eine Abschaffung dieser beiden Gesetze meines Erachtens ernsthaft überhaupt nicht diskutiert werden kann. Es kann nicht richtig sein, dass jede Gemeinde ihre Flächennutzungsplanung völlig freihändig von allen anderen macht. Genau das war der Grund, weshalb wir dieses neue Instrument haben, das bundesweit beachtet wird.
Meine Damen und Herren, es hat auch eine Menge Erfolge gegeben. Die Debatte entwickelt sich – wie so viele – rein an der Oberfläche. Ich darf einmal darauf hinweisen, dass die Region mittlerweile schon neben vielem Fachlichen ein gemeinsames Leitbild entwickelt hat. Das ist für jede gemeinschaftliche Planung ungemein wichtig. Diese Region hat eine Einzelhandelsplanung. Oder, was vielleicht die GRÜNEN besonders interessiert und mir nicht mehr in Erinnerung war, sie hat eine gemeinsame Planung zur Windenergie und vieles andere mehr entwickelt.
Mir ist etwas besonders wichtig.Wir haben diesen Prozess mit den Kommunen, dem Planungsverband, dem Regierungspräsidium und den Experten in der Öffentlichkeit sehr transparent und mit großem Einvernehmen zusammengeführt. Nicht zuletzt das ist der Grund, warum jetzt das Land Nordrhein-Westfalen in ähnlicher Weise im Ruhrgebiet – aber nicht nur dort – die Arbeit aufnimmt, um den integrierten Flächennutzungsplan fortzuführen.
Meine Damen und Herren, die Erfolge der integrierten kommunalen Zusammenarbeit sind beim besten Willen nicht zu bestreiten. Das geht zum Teil weit über das hinaus, was öffentlich wahrgenommen wird, wenn Sie folgende Beispiele nehmen: die Frankfurt Ticket RheinMain GmbH, die Route der Industriekultur, das Internetportal für den Sport, die Initiative des Rates der Region zu den Handwerkerausweisen und zu den Handwerkerhilfestellungen, die Sportentwicklungen. Dort ist eine ganze Menge geschehen. Das verdient letztlich Anerken
Deshalb ist das schon jetzt eine Erfolgsgeschichte. Besonders hervorzuheben – das darf man auch nicht vergessen – ist die Frankfurt Rhein-Main GmbH International Marketing. Am 24. März dieses Jahres haben 22 Gesellschafter aus dem Ballungsraum darüber hinaus eine neue Einrichtung geschaffen, die sehr gut geeignet ist, die vorhandenen und von allen nicht bestrittenen Defizite des Standortmarketings in Zukunft zu beseitigen. Genau diese Frankfurt Rhein-Main Marketing GmbH ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass das Instrumentarium, das beiden Gesetzen zugrunde liegt, greift.
Auch dieser Entscheidung, die dort aufgrund kommunaler Entscheidungen und kommunaler Gestaltung getroffen wurde, lag eine Dringlichkeitserklärung der Landesregierung zugrunde. Das ist vielleicht in der Debatte gelegentlich vergessen worden. Auch dort hat die Landesregierung, nachdem man zunächst zu gar nichts kam, eine Dringlichkeitserklärung abgegeben. Diese Dringlichkeitserklärung hat im Ergebnis dazu geführt, dass die Kommunen – wie ich denke – mit weiteren Partnern eine sehr vernünftige Entscheidung getroffen und für ihre Standortmarketingaufgaben eine zukunftsweisende Lösung gefunden haben. Mir ist es im Prinzip – das gilt übrigens auch für das Thema Kultur – völlig gleichrangig oder auch nachrangig, ob es das Ergebnis der Dringlichkeitserklärung, des Drucks der Landesregierung oder eigene Einsicht war.
Frau Ypsilanti, wahr ist doch, man hat 30 Jahre diskutiert. Man hat gemeinsam beklagt, es gebe ein Defizit im Standortmarketing. Es ist nichts geschehen.
Als wir dann die Dringlichkeitserklärung abgegeben haben, hat es sich in die richtige Richtung bewegt, und die Kommunen haben entschieden. Das ist ein Erfolg genau dieses politischen Ansatzes.
Februar 2005, Gesellschaft für integriertes Verkehrsmanagement, 15 Gebietskörperschaften im Rhein-Main-Gebiet sowie die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz – das sind doch nachweisbare Erfolge dieses Konzeptes.
Frau Präsidentin, da die Fraktionen geschäftsordnungsmäßig noch ein weiteres Thema eingebaut haben, muss ich das bitte ein klein wenig überziehen. Ich will die Zeit nicht überstrapazieren.Aber zwei,drei Gedanken müssen schon noch sein.
Regionalparkentwicklung. 20. Juli 2005, Regionalpark Ballungsraum Rhein-Main gemeinnützige GmbH, 13 Gesellschafter, das Land Hessen, Planungsverband – alles Lösungen im Rahmen des Konzeptes integrierte kulturelle Zusammenarbeit. Meine Damen und Herren, nun
rügen und beantragen Sie, die Dringlichkeitserklärung Kultur zurückzunehmen. Ich habe bewusst darauf hingewiesen, wie es beim Standortmarketing war. Ich bleibe dabei, diese Dringlichkeit ist notwendig. Alle beklagen, dass etwas zu tun sei. Niemand bestreitet, dass Handlungsbedarf besteht.Alle sind der Auffassung, man müsse etwas tun. Gemeinsam stellt man fest, dass man leider keine gemeinsamen Vorstellungen hat.
Das Ergebnis ist, dass wir – wie in den anderen Punkten auch – entweder vor der Vielzahl der Probleme kapitulieren und nichts tun oder den Kommunen die Chance geben, in eigener Entscheidung nach eigener Gestaltungskraft das, was sie schon begonnen haben, im Bereich der Kultur zu gestalten. Das muss mehr werden, als es heute ist. Ich bin der festen Überzeugung, es wird mehr werden. Wenn Sie sich das einmal anschauen: Der Rat der Region hat Widerspruch eingelegt. Wir haben jetzt ein Jahr Zeit. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich in diesem Jahr auf diesem Feld eine Menge bewegen wird. Nicht zuletzt gibt es auch eine Initiative der IHK mit dem Mediationsangebot. Die Signale, die aus dem Bereich kommen, zeigen doch, dass niemand bestreitet, dass Handlungsbedarf besteht, dass die Dringlichkeitserklärung im Sinne von „Es ist dringend etwas zu tun“ unbestritten ist.
Dann streiten wir über die Frage: Sollen wir die Dringlichkeitserklärung zurücknehmen mit dem Ergebnis, dass alle wieder hinter das zurückfallen, was wir haben, und sagen, wir haben es nicht so ernst gemeint? – Wir meinen es ernst und setzen darauf, dass die Kommunen in eigener Zuständigkeit und in eigener Entschlusskraft zu Ergebnissen kommen.Wir werden in diesem Jahr sehen – da bin ich sehr zuversichtlich –, dass wir entsprechende Ergebnisse vorzeigen können. So, wie es ist, kann es nicht bleiben. Wenn es besser werden soll, muss es anders werden. Das gilt auch und gerade im Bereich der Kultur.
Der Gesetzentwurf enthält drei Änderungen, auf die ich pflichtgemäß hinweisen will. Wir haben beim Planungsverband die Aufgabenstellung zu Mitwirkungsbefugnissen ausgestaltet, weil wir der Auffassung sind, die Aufgabenstellung der Planung ist so zentral, dass sie sich auf die Kernaufgaben konzentrieren sollte. Das hat in der Anhörung Zustimmung und Ablehnung gefunden. Es ist wie fast immer. Zugestimmt haben z. B. der Städte- und Gemeindebund und die Stadt Offenbach, abgelehnt haben der Städtetag und die Stadt Frankfurt und alle dazwischen. Wir haben die bisherigen Beteiligungen des Planungsverbandes ausdrücklich belassen, sind aber der Auffassung, dass zukünftig eine Mitwirkung und nicht eine weitere Ausdifferenzierung in Gesellschaften stattfinden soll.Wir haben hinsichtlich der Hauptamtlichen die Regelung der Abwahlmöglichkeiten nachgebildet, wie sie in der HGO vorgesehen sind. Es trifft die derzeitigen Beteiligten nicht, weil sie einen Bestandsschutz haben.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis sind die Fragen, was den Planungsverband bzw.die Region angeht,und die Argumente nicht neu. Diejenigen, die seinerzeit gesagt haben, sie hielten das Ganze für falsch, haben diese Auffassung beibehalten. Die Landesregierung – ich hatte das eingangs gesagt – hat sich seinerzeit entschieden, wie Sie es kennen. Wir sind der Auffassung, dass das auch heute eine vernünftige und zukunftsweisende Maßnahme ist.
Zum Schluss. Die integrierte kommunale Zusammenarbeit hat sich schon heute bewährt. Das Instrumentarium ist geeignet. Es ist, was die Frage des regionalisierten Flächennutzungsplanes angeht, beispielhaft in Deutschland. Und es ist ein klares Signal an alle, dass es, wenn wir diesen wichtigen Raum in Hessen, der unser Herzstück ist, weiter voranbringen wollen, einer entschlossenen Politikbegleitung bedarf.
Diese führt sich so zusammen: Die Landesregierung fordert die Kommunen auf: Rauft euch zusammen, bringt die Kraft auf, wie beim Marketing eine eigene Lösung zu entwickeln. Dann bedarf es keines weiteren Rahmens durch die Landesregierung. Allerdings kann ein dissonanter Chor, der sich im Wesentlichen so zusammenfassen lässt, dass alle gegen das Vorgeschlagene sind, aber keiner eine gemeinschaftliche Vorstellung entwickelt, für die Zukunft nicht richtig sein. – Deshalb bleibt es dabei: Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in diesem Jahr, wenn mancher Theaterdonner verklungen und mancher Rauch verzogen ist, eine sehr zukunftsweisende Struktur auch bei der Kultur bekommen. Im Übrigen besteht in den Ausschussberatungen zu dem Gesetzentwurf die Möglichkeit, sich im Einzelnen noch zu äußern. – Ich bitte um Zustimmung.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, bevor ich jetzt Herrn Walter das Wort erteile, will ich Ihnen nur mitteilen, dass die Übereinkunft besteht, dass wir nachher über alle Initiativen sofort abstimmen. Ich sage das, damit die Kollegen, die sich in dem anderen Haus aufhalten, wissen, wann es losgeht. Die Redezeiten kennen Sie.
Zur Begründung des Entschließungsantrags der SPDFraktion hat deren Fraktionsvorsitzender, Herr Walter, das Wort. Herr Walter, Sie haben zehn Minuten Redezeit.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er hat elfeinhalb Minuten Redezeit! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Frau Vizepräsidentin, das geht zuzüglich Mehrwertsteuer! – Gegenruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD): Das ist aber noch der alte Steuersatz!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, vorab möchte ich eines sagen: Ich weiß nicht, ob Sie es willentlich oder eher fahrlässig gemacht haben. Aber Sie haben mit Ihrer Darstellung den Eindruck erweckt – eigentlich haben Sie es sogar ausdrücklich gesagt –, dass wir Sie auffordern würden, beide Gesetze zurückzuziehen. Das ist natürlich nicht richtig.
Herr Innenminister,darf ich um Ihre Aufmerksamkeit bitten, und zwar nur für einen kurzen Augenblick? Es dient der sachlichen Aufklärung.
Natürlich halten wir die regionale Flächennutzungsplanung für wichtig. Ein Blick auf unsere Anträge zeigt, dass wir Sie auffordern, das Ballungsraumgesetz zurückzuziehen.Wir fordern Sie aber nicht auf, die regionale Flächennutzungsplanung abzuschaffen. Das wollte ich nur zur Klarstellung sagen, damit da kein falscher Eindruck entsteht.