Nur weil Sie das lautstark bejammern, wird es doch nicht besser.Wir bleiben bei der konsequenten Linie.
Eine Änderung des Feiertagsgesetzes ist nicht wirklich notwendig. Es gibt jetzt schon Ausnahmemöglichkeiten. Herr Hahn, wir wenden uns jetzt den dringenden gesellschaftspolitischen Problemen dieses Landes zu. Deswegen brauchen wir solche staatstragenden Initiativen vielleicht eher nicht. Machen Sie das, wenn Sie meinen, Sie müssten ihre Klientel bedienen. Der Sache dient es nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, außerhalb unseres parlamentarischen Mikrokosmos wird kaum jemand verstehen, was wir hier heute eigentlich verhandeln und was sich hinter dieser Gesetzesänderung verbirgt. Ein paar Fachleute werden es vielleicht wahrnehmen, aber die breite Masse nicht mehr.
Es ist auch nur schwer verständlich, warum es gesetzlich geregelt ist, dass man sich an einem Sonntag zwar in einer Automatenvideothek ein Video ausleihen kann, sich aber dabei in keinem Fall von einem Menschen bedienen lassen darf.
Die, die sich das zweifelhafte Vergnügen gönnen, am Sonntag ihr Auto zu waschen, dürfen das in einer vollautomatischen Waschanlage tun, die Portalwaschanlage heißt. Das darf sonntags aber keinesfalls in einer Anlage geschehen, die Personal einsetzt. Ich denke, das ist schwer verständlich.Das sind Unterschiede,die schwer vermittelbar sind.
Das zeigt auch, wie weit sich die Gesetzeslage von der Lebenswirklichkeit entfernt hat und wie erfindungsreich wir Deutschen sind, wenn es um die Regelungsdichte und die Ausnahmen von den Regelungen geht. Bei uns geht es auch um die kleinen Stellen nach dem Komma und die Fußnoten.
Herr Kollege Rudolph, ich muss Ihnen widersprechen. Die Anhörung hat nicht so eindeutig ergeben, dass das „geheiligte“ Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen stehen bleiben muss. Wenn man das Protokoll der Anhörung richtig gelesen hat, konnte man die sehr feine Kritik der Verfassungsrechtler herauslesen. Sie sagten: Leute, wenn ihr das haben wollt, dann müsst ihr euch einmal grundsätzlich mit der Frage der Regelung der Arbeit an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. – Das ist eigentlich der Kern. Frau Kölsch, das sage ich an die Adresse der CDU.
Die Diskussion um den allgemeinen Wert der Sonn- und Feiertage und darüber, ob diese allgemeinen Ruhe- und Entspannungstage gesellschaftlich gewollt sind, müsste man dann schon einmal führen. Ich finde, da ducken Sie sich weg. Denn Sie haben die Ausnahmen zugelassen. Sie haben zugelassen, dass Videos an Automaten ausgeliehen werden dürfen. Sie haben die Benutzung solcher Portalwaschanlagen zugelassen. Allerdings muss das immer ohne Personaleinsatz erfolgen.
Das ist der Punkt, an dem wir GRÜNEN sagen:Wenn das dazu führt, dass Arbeitsplätze abgebaut werden, dann haben wir dafür kein Verständnis.
Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass auch der von uns hoch geschätzte Schutz der Sonn- und Feiertage nicht dadurch gefährdet ist, dass in den Videotheken statt der Maschinen ein Mensch das Ausleihen übernimmt.
Die Waschanlagen stehen immer in gewerblich genutzten Bereichen. Wir werden dem Gesetzentwurf der FDPFraktion zustimmen. Ich füge hinzu: Herr Kollege Hahn, wir werden dem Gesetzentwurf trotz der von Ihnen gehaltenen Rede zustimmen.
Ein Stück weit hat uns dabei auch die Überlegung des Herrn Zippert geleitet, die im letzten Sommer in der „Welt“ veröffentlicht wurde. Ich zitiere:
... wir brauchen den Ladenschluss auch aus touristischen Erwägungen.Ausländische Besucher sind immer wieder begeistert, wenn sie vor einer geschlossenen Ladentür stehen.... Die FDP bezieht sogar ihre gesamte Daseinsberechtigung aus dem Ladenschluss.
Meine Damen und Herren der FDP, ich sage Ihnen, es ist eine große Versuchung, über eine Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes eines der letzten großen Politikfelder der FDP abzuräumen. Aber das ist es nicht allein. Ich habe Ihnen die Gründe dargelegt. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. – Danke.
Herr Innenminister, Entschuldigung. – Ich möchte darauf hinweisen, dass dies die erste Rede der Frau Erfurth war. Herzlichen Glückwunsch.
(Beifall – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Frau Präsidentin, die ist hoffentlich auf Video aufgenommen worden!)
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich habe bereits in der ersten Lesung begründet, warum die Landesregierung diesen Gesetzentwurf ablehnt. Ich denke, ich kann das deswegen jetzt vergleichsweise kurz machen. Wir haben uns auch während der Ausschusssitzung darüber ausgetauscht. Frau Kollegin Kölsch hat die wesentlichen Argumente vorgetragen.
Ich will das in drei Punkten zusammenfassen. Es gibt Argumente, die man immer wieder hört und die so sind, wie die Mitglieder der FDP sie vortragen. Diese Argumente sind per se weder richtig noch falsch. Man hat da Abwägungen vorzunehmen.
Herr Kollege Hahn, wenn man sich nicht nur ganz persönlich mit der Frage auseinander setzt, was man selbst da für richtig oder falsch hält, dann muss man sich fragen:Wo finden wir eine Orientierung oder einen Kompass? Ich will deshalb in diesem Haus einfach noch einmal auf Folgendes hinweisen: Es geht nicht um den Ladenschluss als solchen. Es geht hier auch um die Frage des gesetzlichen Schutzes des Sonntags. Die Landesregierung teilt die Sorge,dass es dabei nicht nur um den notwendigen Schutz des Sonntags in dem konkreten Einzelfall geht. Vielmehr könnte dies der Beginn einer Folge gesetzlicher Initiativen sein, die zu Entwicklungen in die falsche Richtung führen würden.
Die Fraktion, die den Gesetzentwurf eingebracht hat, hält das nicht für hinreichend. Aber eines ist noch nicht erwähnt worden. Darauf will ich noch hinweisen. Die Hessische Verfassung gibt uns dazu einen Hinweis. Ich denke, das kann uns auch für die Frage helfen, wie man die Angelegenheit bei einer politischen Abwägung betrachten muss. In Art. 53 Hessische Verfassung steht wörtlich:
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Das ist eine Verpflichtung, die uns die Verfassung vorgibt und der wir uns alle zu unterwerfen haben.
Das kann man natürlich partiell unterschiedlich auslegen. Das ist schon richtig.Aber es ist nicht so, dass es eine völlige Gleichstellung in der Frage gibt, ob man es nun so oder anders regelt. Die Einschränkung des Handels und
all der anderen Dinge, die es da gibt, ist also ein Gebot der Verfassung. Inwieweit man das dann im Einzelnen konkret ausgestaltet, ist eine Frage der politischen Bewertung.
Das, was Frau Kollegin Kölsch vorgetragen hat, ist deshalb auch die Auffassung der Landesregierung. Wir glauben, dass der Sonntag durch die Verfassung geschützt ist und das Arbeitsverbot deswegen nicht aufgeweicht werden sollte. Deshalb ist die Landesregierung der Auffassung, dass man diesen Gesetzentwurf ablehnen sollte. – Danke.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung.
Das ist sehr erfreulich.Vielen Dank. – Ich lasse jetzt also über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes, Drucks. 16/3494, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen der CDU und SPD gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Meine Damen und Herren, vielleicht darf ich eine Anregung geben. Die Mitglieder des Präsidiums haben es sehr interessant gefunden, dass der Innenminister auf das Verbot der Sonntagsarbeit hingewiesen hat. Wir sollten einmal versuchen, das für die Bundestags-, Landtagsabgeordneten und die Mitglieder des Kabinetts einzuführen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD – Frank Gotthardt (CDU): Was soll ich denn zu Hause, wenn ich keine Videos gucken darf?)