Protokoll der Sitzung vom 13.10.2005

Meine Damen und Herren, ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 44 und 61 auf.

(Zuruf)

Dann müssen die Verbände halt einmal auf uns verzichten. Zwar werden wir bedauert, weil wir dort hingehen müssen, aber wehe, was geschieht, wenn wir nicht kommen. Das haben wir gerade festgestellt.

(Zuruf)

Wir könnten doch einmal anregen,dass die Kirchen eine Petition beim Hessischen Landtag einreichen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 44 auf:

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Land unterstützt Kommunen im Abwasserbereich – Drucks. 16/4529 –

Zusätzlich rufe ich noch Tagesordnungspunkt 61 auf:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Wasserqualität in Hessen sichern – Europarecht in Hessen einhalten – Drucks. 16/4552 –

Die Redezeit beträgt 15 Minuten je Fraktion.Wer will für die CDU-Fraktion den Entschließungsantrag begründen? – Herr Lenhart, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Zeiten knapper Kassen kommt es selten vor, dass man von dieser Stelle dem Plenum die gute Botschaft überbringen kann, dass etwas finanziert werden kann.

(Reinhard Kahl (SPD): Kommunaler Finanzausgleich!)

Worum geht es? Durch die Zusammenarbeit des Umweltund des Finanzministeriums ist das gelungen. Natürlich muss dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2006 noch zugestimmt werden. Aber es ist gelungen, ein Sofortprogramm zur Finanzierung von Maßnahmen für kommunale Abwasseranlagen aufzulegen. Das Schöne daran ist: Gerade die finanzschwachen Gemeinden profitieren im Besonderen davon.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Es ist richtig: Viele Gemeinden haben in der Vergangenheit ihre kommunalen Abwasseranlagen zielgerichtet ausgebaut. Damit haben sie einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der Gewässer geleistet. Aber gerade im ländlichen Raum – der Schwerpunkt ist dabei auf Nord- und Mittelhessen zu legen,in Teilen betrifft das aber auch Südhessen – müssen noch spezifische Aufwendungen zum Bau und Betrieb der Abwasseranlagen vorgenommen werden. Es geht dabei zum Teil um große Längen der Kanäle. Außerdem werden die Güteanforderungen zum Teil noch nicht erfüllt. Deswegen sind dort entsprechende Mittel erforderlich.

Gerade für die finanzschwachen Gemeinden ist es sehr problematisch,diese Anforderungen zu erfüllen und diese Infrastrukturmaßnahmen abzudecken. Ich finde es deshalb sehr erwähnenswert – das ist hervorzuheben –, dass im Rahmen eines Sofortprogramms Investitionen in einer Gesamthöhe von 500 Millionen c gefördert werden. Das teilt sich auf: Annähernd 200 Millionen c sind für Klärund Mischwasserentlastungsanlagen vorgesehen. Das ist rein in kommunaler Verantwortung. 300 Millionen c sollen durch Bankdarlehen für Kanalbaumaßnahmen vorfinanziert werden.

Mit diesem Programm werden die Gemeinden in die Lage versetzt, zwingend einzuhaltende rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Abwasserentsorgung zu erfüllen.

Worum geht es im Einzelnen? Gerade bei den Gemeinden ab 2.000 Einwohnern sind die Ausbaumaßnahmen weitgehend abgeschlossen. Allerdings gibt es die EGRichtlinie „Kommunales Abwasser“, die fordert, dass dort teilweise nachgebessert werden muss. Das abfließende Wasser darf nicht die Qualität der Gewässer gefährden. Das kann aber aufgrund von Zulaufschwankungen und Veränderungen des Einzugsgebiets erfolgen. Wenn es dort zu einer Überschreitung der Werte kommt, muss man dem entgegenwirken.

Die Wasserbehörden haben reagiert und den Betreibern die entsprechenden Anforderungen hinsichtlich der Sanierung mitgeteilt. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist erforderlich. Da ist es nicht ganz unwesentlich, zu erwähnen, dass die Betreiber, hier auch die Bürgermeister, persönlich in eine umweltstrafrechtliche Haftung bzw.

Verantwortung gezogen werden können. Insofern ist dieses Sofortprogramm wichtig.

Als zweite Priorität ist erforderlich, auch kleinere Gemeinden im ländlichen Raum – das betrifft jetzt die mit weniger als 2.000 Einwohnern – zu unterstützen. Die haben Probleme, was die dritte Reinigungsstufe betrifft. Hier sind in der Tat Missstände in der Gewässergüte zu verzeichnen, die es erforderlich machen, kurzfristig die notwendigen Anlagen zu installieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich denke, das Programm kann ruhig einen Applaus bekommen.

Andernfalls bestünde auch hier das Risiko eines Verstoßes gegen die genannte Richtlinie „Kommunales Abwasser“. Auch hier ist es notwendig, die zugehörigen Kanäle entsprechend auszubauen und die Abwässer in diese Anlagen zu leiten.

Viele Gemeinden haben Maßnahmen noch nicht abgeschlossen. Das Gute ist, dass hier der erforderliche Ausbau entsprechend gestützt wird.An der Stelle ist ganz einfach anzumerken, dass dieser auch im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie, die wir hier verabschiedet haben, notwendig ist, um ganz einfach das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, nämlich bis 2015 Wasser guter Qualität zu erreichen.

An dieser Stelle möchte ich einmal etwas besonders hervorheben. Wir sind hier immer in der Situation, dass sich die Opposition hierhin stellt und dem hessischen Umweltminister oder der Hessischen Landesregierung Untätigkeit im Umweltschutz, gerade bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, vorhält. Meine Damen und Herren, dieses Sofortprogramm ist genau das Gegenteil von dem, was Sie hier behaupten. Es ist eine Hilfe für die Gemeinden und eine zielstrebige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Insofern sind Ihre Behauptungen überhaupt nicht mehr haltbar.

Zur weiteren Umsetzung der Maßnahmen in der Praxis geht es jetzt darum, den Ausbau der Kanäle einer entsprechenden Bedarfsmessung zu unterziehen. Dringlichkeit und Schadensklasse müssen erhoben werden. Es besteht Einvernehmen unter den Kommunalen Spitzenverbänden, dass sich dieses Projekt auf Gemeinden beschränkt, die nicht mehr als 50.000 Einwohner haben. Hier ist erfreulicherweise eine Solidarität aufgrund bekannter Notwendigkeit erwachsen.

(Beifall bei der CDU)

Was allerdings im Programm die Auswahl der Anlagen selbst betrifft, erfolgt eine spezifische Bewertung nach Kanalüberprüfung. Diese Arbeiten sind bei den Gemeinden noch nicht abgeschlossen.

Wie sieht unser Finanzierungsmodell aus?

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Da sind wir gespannt!)

Das Land übernimmt einen Teil des von den Kommunen zu leistenden Kapitaldienstes für die Darlehen, also eine aktive Beteiligung, bei Kläranlagen und Mischwasserentlastungsanlagen. Der Anteil der Tilgung, der je nach Leistungsfähigkeit übernommen wird, bewegt sich zwischen 30 und 50 %, bei Kanalbaumaßnahmen entsprechend einem Anteil an der Tilgung zwischen 25 und 35 %. Über alle Maßnahmen hinaus wird eine Zinsvergünstigung von 1 % unterstützend begleitet.

Natürlich müssen Darlehen zurückgezahlt werden. Es ist den Gemeinden sehr entgegenkommend, bis 2009 tilgungsfrei zu sein und erst ab 2010, erstreckt bis 2019, die Tilgung bedienen zu müssen. Hinsichtlich der Höhe gelten die allgemeinen Richtwerte weiter. Der sich dann ergebende Betrag wird als Einmalbetrag ausgezahlt, um auch hier Bereitstellungszinsen möglichst zu vermeiden. In dem Sinne wird alles getan, um den Kommunen im Hinblick auf ihre angespannte Haushaltslage dort zu helfen, wo es notwendig ist. Das muss einmal an dieser Stelle wirklich auch bis zu den Bereitstellungszinsen hin hervorgehoben werden.

(Beifall bei der CDU)

Die Darlehensgewährung hat darüber hinaus den Vorteil gegenüber der klassischen Landesförderung, dass abweichend von den jährlichen Programmen die Mittel zeitnah ausgezahlt werden können. Damit hier auch Kalkulationsverlässlichkeit besteht, ist vorgesehen, mit den Banken über die Gesamtlaufzeit hin einen festen Zinssatz zu vereinbaren, um auch hier über die Gesamtlaufzeit das historische Zinsniveau den Kommunen zukommen zu lassen.

Neben dem Bau und der Erweiterung von Klär- und Mischwasserentlastungsanlagen werden im Rahmen des Sofortprogramms auch der Neubau und die Erweiterung von Kanälen sowie die Erneuerung dort, wo bisher noch keine Unterstützung des Landes erfolgt ist,mit in das Programm aufgenommen und berücksichtigt, natürlich für Gemeinden unter 50.000 Einwohnern. An der Stelle möchte ich sowohl dem Umweltminister als auch dem Finanzminister, die hier gemeinschaftlich dieses Projekt ins Leben gerufen haben, ganz herzlich dafür danken,

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Weihrauch!)

dass mit diesem Programm ca. 200 Kommunen im Land Hessen, im Wesentlichen im ländlichen Raum, unterstützt werden. Das ist kommunalfreundliches Verhalten. Das ist dokumentiertes kommunalfreundliches Verhalten, muss man an dieser Stelle einmal hervorheben.

(Beifall bei der CDU)

Wenn die begünstigten Gemeinden zwischen dem 1. November 2005 und dem 31. Dezember des nächsten Jahres den Bedarf anmelden, werden den Bürgermeister wieder ruhig schlafen können, und zwar deshalb,

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bürgermeister schlafen nie!)

weil sie mit diesem Sofortprogramm auch in ihrer angespannten kommunalen Haushaltslage die Möglichkeit haben, sich von dem Straftatbestand der Umwelthaftung entsprechend zu befreien. Dies sollte keinesfalls unterschätzt werden.

Was in dem Zusammenhang auch hervorzuheben ist: Seitens der obersten Kommunalaufsicht beim hessischen Innenministerium ist bestätigt worden, dass die Finanzierung der Maßnahme bei der Überprüfung der kommunalen Gemeindehaushalte nicht beanstandet wird. Meine Damen und Herren, weiter kann man den Kommunen doch nun wirklich nicht entgegenkommen. Ich denke, das ist ein beispielgebendes Programm.

(Beifall bei der CDU)

Dieses Programm hat seine Ausstrahlung. Die Sanierungsmaßnahmen sind durchzuführen. Das heißt, das lo

kale Baugewerbe wird angeschoben. Es sichert bis 2016/2017 Arbeitsaufträge und Arbeitsplätze, und das auf einem historisch niedrigen Zinsniveau. In der Gesamtbetrachtung ist dieses Sofortprogramm ein Umweltprogramm erster Güte, wie wir es lange nicht gesehen haben.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen lässt sich an der Stelle sagen: Wenn man einen Blick auf den Antrag der GRÜNEN – „Wasserqualität in Hessen sichern“ – wirft, kann man sagen: Die Maßnahmen sind am Laufen; Ihre Forderung ist in der Erfüllungsphase. Sie wird umgesetzt.

(Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu der Formulierung „Europarecht in Hessen einhalten“ muss ich doch Folgendes feststellen:

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das haben Sie nicht nötig!)