(Reinhard Kahl (SPD): Das hat der Minister doch gemacht! – Norbert Schmitt (SPD): Der Minister hat doch gesagt, dass es nicht behandelt worden ist!)
Sie haben gefragt, wie wir die Landesverwaltung haben wollen. Ich muss Ihnen sagen: Wir wollen natürlich eine gut organisierte Landesverwaltung, eine gut motivierte Landesverwaltung und vor allem auch eine gut qualifizierte Landesverwaltung.
Sie können wirklich nicht sagen, dass nicht alles dafür getan wird, dass dieses Ziel erreicht wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Milde. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der verbundenen Debatte zu den Punkten 44 und 67, zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Versagen der Landesregierung bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern und in der Korruptionsbekämpfung und dem Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend Steuerverwaltung.
Herr Präsident,ich beantrage für meine Fraktion,dass unser Antrag federführend dem Haushaltsausschuss und beteiligt dem Rechtsausschuss überwiesen wird.
Die CDU-Fraktion widerspricht dem Antrag. Wir haben alles in extenso,auch im Untersuchungsausschuss,besprochen. Es ist auch mehrfach im Haushaltsausschuss diskutiert worden.Wir bitten um Abstimmung jetzt.
Dann lasse ich zunächst über den Antrag der SPD auf Überweisung abstimmen. Wer ist für den Antrag der SPD? – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die Fraktion der CDU.Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag der SPD abgelehnt. Das bedeutet direkte Abstimmung.
Wer ist für den Antrag der SPD? Ich bitte um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen den Antrag der SPDFraktion? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag der FDP. Hier soll ebenfalls abgestimmt werden.Wer ist für den Antrag der FDP? – Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? – Geschlossen die Fraktion der CDU. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.
Meine Damen und Herren, dann fahren wir in der Tagesordnung fort und kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken und anderer Vorschriften – Drucks. 16/4672 zu Drucks. 16/4390 –
Sehr gerne, Herr Präsident. – Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 78. Plenarsitzung am 22. September 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat am 18. November 2005 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt. Es gingen über 40 schriftliche Stellungnahmen ein, und etwa 50 Anzuhörende wurden befragt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat anschließend in seiner Sitzung am 18. November 2005 mit den Stimmen der CDU bei Enthaltung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Vielen Dank, Frau Kollegin Sorge. – Ich darf die Aussprache dazu eröffnen und zunächst Frau Kollegin Beer das
Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP unterstützt die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg.
Wir wollen mit unserer Beteiligung in den Debatten und den Beratungen im Ausschuss den Erfolg dieser Privatisierung sicherstellen.
Wir fühlen uns durch die Anhörung bestätigt in unserer Auffassung, dass die Privatisierung große Chancen bietet: große Chancen für die Universitäten in Mittelhessen, für die Klinik selbst, für die Patienten und insgesamt große Chancen für die Region Mittelhessen. Dafür müssen wir aber ordentlich an diesem Punkt arbeiten. Das heißt, wir müssen die Anregungen, die Verbesserungsvorschläge, die in der Anhörung gemacht wurden, ernst nehmen. Wir müssen vor allem mit unserem Gesetzentwurf den Anforderungen des Wissenschaftsrates an ein privatisiertes Klinikum gerecht werden.
Ich selbst habe die Diskussion in der vom Ausschuss für Wissenschaft und Kunst veranstalteten Anhörung als sehr hilfreich empfunden. Sie fand auch auf einem sehr hohem Niveau statt, gerade was das Gespräch mit den Juristen und den Vertretern des Wissenschaftsrats betraf.
Herr Minister, das heißt aber auch, dass das Gesetz und die Verträge geändert werden müssen. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass wir andernfalls Gefahr laufen, dass der Wissenschaftsrat das privatisierte Klinikum nicht mehr in die Liste der nach HBFG zu fördernden Klinika aufnehmen wird und wir dadurch eine Rückzahlungsverpflichtung in dreistelliger Millionenhöhe für die in der Vergangenheit erhaltenen Bundesmittel auslösen. Das darf nicht geschehen.
Herr Minister, das bedeutet aber auch, dass die dritte Lesung, anders als von der Landesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt leider geplant, sachgerecht erst nach dem Abschluss der entsprechenden Verträge, und nachdem man den Fraktionen die Möglichkeit gegeben hat, diese Verträge durchzusehen, stattfinden kann.
Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür – auch wenn es am Anfang etwas holprig zuging, was die Vertraulichkeitserklärung betraf –, dass wir Einblick in die Vertragsentwürfe erhalten und sogar aktualisierte Versionen dieser Vertragsentwürfe zu Gesicht bekommen haben.
Aber ich denke, die Stellungnahme des Wissenschaftsrats unterstreicht, dass eine abschließende Beurteilung des vorliegenden Gesetzentwurfs noch nicht möglich ist. Wer sich die Verträge anschaut, sieht, dass an entscheidenden Stellen und bei wichtigen Passagen noch nicht ausverhandelt worden ist und dass daher, abhängig von der Entscheidung über die endgültige Formulierung, eine Beurteilung des damit verbundenen Gesetzentwurfs erst nach dieser Entscheidung möglich sein wird.
Die Äußerungen der Kollegin Kühne-Hörmann in der letzten Ausschussberatung haben bestätigt, dass die Landesregierung nicht bereit ist, von dem vorgegebenen Zeitplan abzuweichen, wonach der Gesetzentwurf bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst am 01.12.2005 im Hinblick auf die Änderungsanträge abschließend zu behandeln und in der Plenardebatte im Dezember endgültig darüber zu entscheiden sei. Das zeigt, dass unsere Befürchtungen berechtigt sind, dass die Landesregierung übereilt handelt und dadurch letztlich auch den Wissenschaftsstandort in Mittelhessen gefährdet.
Herr Minister, dieser gehetzte Zeitplan ist völlig überflüssig. Die Form der Verträge zeigt uns deutlich, dass es nicht mehr möglich sein wird, bis zum Stichtag 01.01.2006 nicht nur formell, sondern auch materiell zu privatisieren. Von daher fordere ich Sie im Namen meiner Fraktion noch einmal auf, dieses übereilte Durchziehen des Zeitplans aufzugeben.
Es gibt einen Unterschied zwischen Hektik und zügigem Durchführen. Wir sind durchaus für ein zügiges Durchführen.Aber es kann nicht sein, dass wir gezwungen werden, einen Gesetzentwurf zu beurteilen, ohne dass uns die endverhandelten Verträge hier vorliegen.
Ich appelliere auch an das Selbstverständnis der CDUFraktion: Wie wollen Sie in der Ausschusssitzung am 1. Dezember 2005 über die notwendigen Änderungsanträge abschließend entscheiden, wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Chance hatten, die fertigen Verträge zu sehen? Frau Kollegin, das halte ich nicht für seriös.
Letztendlich geht es darum, dass wir ein sehr sorgfältiges Austarieren zwischen der Flexibilität, die die Verträge bieten, und den Regelungen, die der Grundrechteschutz in Form eines Gesetzes erfordert, brauchen.
Es ist in der Debatte während der Anhörung sehr deutlich geworden, wie schwierig es sein wird, hier die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachzuvollziehen. Das ist auch deswegen so, weil wir es mit einem absolut exemplarischen Fall zu tun haben.Wir Abgeordneten sind als Gesetzgeber gehalten, auf der Grundlage des Grundgesetzes und der dazugehörigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits jede Gefahr einer Beeinträchtigung von Forschung und Lehre zu verhindern.
Ich betone: Es geht nicht nur darum, dass wir eine Beeinträchtigung von Forschung und Lehre verhindern müssen, sondern wir müssen bereits der Gefahr einer Beeinträchtigung von Forschung und Lehre entgegenwirken. Das ist ein feiner, aber sehr wichtiger und immanenter Unterschied.
Das heißt, diese Rechtsprechung hat der Maßstab zu sein, an dem sich das Gesetz orientieren muss. Unterhalb dieser Hürde können und dürfen wir nicht hindurchlaufen, Herr Minister.
Doch dies können wir nicht allein den Verträgen überlassen, die Sie mit den privaten Bietern abzuschließen gedenken. Die wichtigen Änderungen, die wir hier vorzunehmen haben, zeichnen sich in einzelnen Punkten schon ab. Ich werde für meine Fraktion auf einige dieser Punkte eingehen.
Auch eine größtmögliche Flexibilität gewährleisten zu können wird nachher immanent davon abhängen,dass wir die Endfassung der Verträge sehen, um zeigen, nachvollziehen und vorschlagen zu können,wie weit es möglich ist, innerhalb der Verträge zu arbeiten,und wann es doch wieder zu Anpassungen des Gesetzes kommen muss.
Einige wichtige Änderungen möchte ich aber hier schon ansprechen, weil es sich dabei auch um Anforderungen des Wissenschaftsrats handelt, denen wir genügen müssen. Diesen Anforderungen müssen wir nicht nur genügen, weil es um den Grundrechteschutz geht und weil wir ein verfassungsgemäßes Gesetz vorlegen wollen. Nein, darüber hinaus geht es auch um die Rückzahlung der HBFG-Mittel;denn wenn wir unter der Latte,die der Wissenschaftsrat aufgelegt hat, hindurchlaufen, wird es extrem teuer. Ich glaube nicht, dass das Land in der Hinsicht einen Euro zu verschenken hat.