Protokoll der Sitzung vom 23.11.2005

Frau Abgeordnete, gestatten Sie Zwischenfragen?

Im Augenblick nicht, sonst fürchte ich, mit meiner Zeit nicht auszukommen.

Durch die Beleihung ist die Rechtsaufsicht des HMWK gewährleistet, und es können Aufsichtsmaßnahmen getroffen werden. Die Beleihung ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Ministerium die verfassungsrechtlich gebotene Rechtsaufsicht

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Frau Kollegin, ich komme noch dazu – gegenüber dem Universitätsklinikum in privater Rechtsform wahrnehmen kann.

Außerdem bewirkt die Beleihung durch die Gestellung des wissenschaftlichen Personals von der Universität zum Universitätsklinikum, dass für die Aufgabenwahrnehmung in der Krankenversorgung kein Betrieb gewerblicher Art entsteht, sondern weiterhin von einem umsatzsteuerfreien Hoheitsbetrieb auszugehen ist.

Hier hat Prof. Heintzen vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Freien Universität Berlin sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Anhörung die Mehrwertsteuerproblematik angesprochen. Staatssekretär Dr. Arnold konnte diese Bedenken schon bei der mündlichen Anhörung ausräumen, indem er klarstellte, dass die steuerrechtlichen Punkte abgeklärt werden und die Finanzverwaltung Zustimmung signalisiert hat. Sie sehen also, meine Damen und Herren: Auch diese Frage ist geklärt.

Jetzt zum Thema Hochschulbauförderung. Für eine Aufnahmeempfehlung in das Hochschulverzeichnis empfiehlt der Wissenschaftsrat eine Reihe von Veränderungen,

(Nicola Beer (FDP): Ja!)

so unter anderem – ich darf zitieren – „die gesetzliche Verankerung der stimmberechtigten Mitgliedschaft des Dekans in der Geschäftsführung oder eines wirkungsgleichen Mechanismus, der die Wahrung der Belange von Forschung und Lehre durch den Dekan sichert“. Hier wird noch eine Präzisierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

Weiterhin fordert er – ich darf auch hier zitieren – „eine gesetzliche Klarstellung, dass sich das Fächerspektrum des Universitätsklinikums an den Vorgaben von Forschung und Lehre zu orientieren hat“.

(Nicola Beer (FDP): Ist ja schön, dass Sie mit allem einverstanden sind!)

Auch hier werden wir die Anregungen des Wissenschaftsrates aufgreifen,dass das erforderliche Fächerspektrum in der klinischen Medizin zu gewährleisten ist.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch die Aussage von Prof. Einhäupl, der in der mündlichen Anhörung zur HBFG-Fähigkeit von einer „Geisterdiskussion“ sprach, weil im Rahmen der Föderalismusdiskussion auch das HBFG zur Diskussion steht.

Nächstes Thema: VBL. Herr Dullin von der VBL hat in der mündlichen Anhörung eindeutig erklärt,dass eine Beteiligung von Privaten möglich ist und dass man sich über Sicherheitsleistungen mit dem Land einigen wird.

Herr Kollege Spies, Sie haben während der Anhörung wiederholt nachgefragt, wie es denn mit dem Risiko für das Land bestellt sei. Dazu hat Ihnen Staatssekretär Dr. Arnold mehrfach erklärt, dass es hier kein finanzielles Ri

siko für das Land gibt. Es wird im Gesellschaftsvertrag sichergestellt, dass das Land als Mitgesellschafter mitstimmt, wenn vonseiten des privaten Betreibers der Vertrag mit der VBL geändert wird, und dass der Private das Geld sicherstellen muss.

Herr Dullin hat weiterhin klargestellt, dass Schuldner der private Betreiber ist und nicht das Land.Auch ein Austritt aus der VBL ist nur mit der Zustimmung des Landes als Mitgesellschafter möglich.

Es ist im Vorfeld oft bemängelt worden,dass das Land nur mit 5 % Mitgesellschafter sei. Aber, meine Damen und Herren, Sie sehen, dass diese 5 % sehr wichtig sind. So dienen diese 5 % beispielsweise auch zur dinglichen Absicherung im Heimfall.

Sie können den schriftlichen Ausführungen des Wissenschaftsrates entnehmen, wie sich das Land auf mehrere Weise ein Rückfallrecht sichert, wenn der private Betreiber Vertragsbedingungen nicht oder unzureichend erfüllt. Da wird einmal die Rückübertragung sämtlicher Geschäftsanteile an der Gesellschaft im Konsortialvertrag geregelt. Die Rückübertragung der Erbbaurechte wird im Erbbaurechtsvertrag geregelt. Die Einziehung von Geschäftsanteilen wird im Gesellschaftsvertrag geregelt. Sie sehen also, meine Damen und Herren: Alle Eventualitäten sind berücksichtigt.

Nun zur Stellung der Dekane. Ein häufig vorgebrachter Einwand war die mangelnde Einbindung und Mitwirkung der Dekane. Der Wissenschaftsrat empfiehlt hier – ich darf zitieren – „die gesetzliche Verankerung der stimmberechtigten Mitgliedschaft des Dekans in der Geschäftsführung oder einen wirkungsgleichen Mechanismus, der die Wahrung der Belange von Forschung und Lehre durch den Dekan sichert“.

(Nicola Beer (FDP): Das können wir dreimal vorlesen!)

Ja, man kann es zweimal vorlesen, man kann es auch dreimal vorlesen, Frau Kollegin Beer, weil das eine sehr wichtige Aussage ist.

Prof. Einhäupl hat auch ausgeführt, dass die Mitgliedschaft der Dekane mit vollem Stimmrecht wünschenswert sei, aber dass der Wissenschaftsrat an dieser Frage das Projekt auch nicht scheitern lassen wird.

Im Hinblick auf die Sicherstellung von Forschung und Lehre wird die Stellung der Dekane noch geändert werden müssen.

(Nicola Beer (FDP):Wie denn?)

Da warten Sie bitte und gedulden sich bis zur Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst. Ich bitte um Nachsicht.

Zur Personalvertretung. Ein Vorwurf der Personalvertretung war, dass ein Übergangsmandat vergessen wurde und somit ein rechtloser Zustand eintrete. Hierzu wurde von Prof. Leonhard während der Anhörung klargestellt, dass auch diese Frage klar geregelt werde.

Meine Damen und Herren, in der Kürze der Zeit kann man natürlich nicht alles ansprechen. Aber ich kann ein Fazit ziehen: Die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen der Experten zeigen eine grundsätzliche Zustimmung zum Gesetzentwurf.Mit diesem Gesetz und mit den weiteren Vereinbarungen zwischen dem Land, dem privaten Betreiber und den Universitäten werden sowohl die

Krankenversorgung als auch Forschung und Lehre ausreichend gesichert.

Wir werden Verbesserungsvorschläge aufnehmen. Somit beantrage ich namens meiner Fraktion die dritte Lesung.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Schlecht gearbeitet bisher!)

Nein,nicht schlecht gearbeitet,Herr Kollege Kaufmann.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Na, wenn Sie Nachbesserungsbedarf haben!)

Meine Damen und Herren, derzeit findet in Düsseldorf der 28.Deutsche Krankenhaustag statt.Überschriften wie „Krankenhauslandschaft im Umbruch“ oder „Ein Drittel der Kliniken steht vor dem Exitus“ sind in der Presse zu lesen. So sage ich heute wie eigentlich immer zu diesem Thema: Diese Hessische Landesregierung und die sie tragende Fraktion wollen nicht,dass Marburg und Gießen zu diesem eben zitierten Drittel gehören.Wir wollen weiterhin eine exzellente Krankenversorgung, Erhalt und Ausbau der Spitzenmedizin und Sicherung der beiden Standorte und somit auch der Arbeitsplätze. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Kollegin Beer das Wort.

Herr Präsident! Frau Kollegin Oppermann, ich bin ja gern bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die CDU-Fraktion zumindest vorhat, bis zur nächsten Ausschusssitzung noch darüber nachzudenken, welche konkreten Veränderungen am Gesetzentwurf noch vorgenommen werden müssen, damit er den Anforderungen des Wissenschaftsrates genügt.

Allerdings sind Ihre Ausführungen, Frau Kollegin, zur Zeitschiene völlig an der Sache vorbei. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Wissenschaftsrat in Person von Herrn Einhäupl in seiner Stellungnahme folgende Äußerung getan hat – Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrem Einverständnis –: „Er bittet daher das Land, möglichst rasch die paraphierten“ – will heißen: die endverhandelten – „Verträge und den Gesetzentwurf in einer Fassung,die noch Änderungen im parlamentarischen Verfahren zulässt, vorzulegen. Erst auf einer solchen Basis wird es möglich sein, dass er“ – gemeint ist der Wissenschaftsrat – „eine Stellungnahme auf der Basis von § 4 Abs. 2 HBFG abgibt.“

Was will das heißen? Das will heißen, dass der Wissenschaftsrat, der, wie Herr Einhäupl ausgeführt hat, am 12. Dezember tagen wird, und zwar nur mit dem Medizinausschuss, noch nicht in seiner Gänze, frühestens dann abschließend entscheiden kann, wenn er die paraphierten Verträge hat.

Wären Sie bereit, Frau Kollegin Oppermann, mir zu erklären, wie Sie abschließend in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 1. Dezember entscheiden wollen und welche Mechanismen Sie dann noch haben wollen, die Entscheidungen des Wissenschaftsrates, die erst nach dem 12. Dezember fallen werden, in der Sitzung des Plenums vom 13. bis zum 15. Dezember nachzuvollziehen, falls sich hier noch Regelungslücken auftun?

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abg. Dr. Spies für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Oppermann, den Satz „ordentliche Arbeit wird gemacht“ habe ich mir aufgeschrieben.

(Nicola Beer (FDP): Ja!)

Der trifft ganz sicherlich auf hessische Handwerker zu, der trifft ganz sicherlich auf die Hochschulmedizin in Mittelhessen zu,und der trifft ganz sicherlich nicht auf das zu, was diese Landesregierung mit den Uniklinika gemacht hat.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Wenn ich höre, Frau Oppermann, wie Sie sich des Herrn Einhäupl bedienen,

(Anne Oppermann (CDU): Ja, der ist auch Vorsitzender!)

dann glaube ich, dass der Wissenschaftsrat und die Ernsthaftigkeit seiner Äußerungen ein bisschen mehr Respekt verdient hätten. Sie tun so, als ob der Wissenschaftsrat in der Anhörung quasi jubelnd und mit fliegenden Fahnen der Privatisierung nachgelaufen wäre, während sich in Wahrheit Prof. Einhäupl und der Wissenschaftsrat doch aus der Weisheit dieses Gremiums heraus der Macht der Hessischen Landesregierung beugen, die, völlig egal, was der Wissenschaftsrat sagen würde, in jedem Fall privatisieren wollte, und sich deshalb darum bemühen, das Schlimmste zu verhindern. Daraus eine Applausszenerie zu machen, das finde ich ungehörig. Einen solchen Umgang hat der Wissenschaftsrat nicht verdient.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)