Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

Herr Kollege Spies, wir sind uns sehr bewusst, dass an dieser Stelle das Land Hessen und die Region Mittelhessen vor einer Weichenstellung stehen, die nicht nur Mittelhessen und Hessen betrifft, sondern die deutschlandweit be

obachtet wird und die in gewisser Art und Weise Modell sein wird für andere Standorte in diesem Land.

(Beifall bei der FDP)

Denn die Probleme, in denen sich dieses Klinikum befindet, haben fast alle Universitätskliniken in Deutschland.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): So ist es!)

Wir reden von einer Unterfinanzierung. Wir reden von Verlusten auf der Einnahmeseite durch die Einführung der Fallpauschale. Dem zu begegnen hat die SPD kein wirkungsvolles Konzept entgegengesetzt.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren – das geht insbesondere an die Seite der CDU-Fraktion und das CDUgeführte Ministerium –, gerade wegen der Verpflichtung, die Freiheit von Forschung und Lehre wirkungsvoll abzusichern, muss an dieser Stelle ganz besonders sauber und ordentlich gearbeitet werden.

(Beifall bei der FDP)

Die FDP will nicht nur die Privatisierung, die FDP will den Erfolg der Privatisierung sichern. Wir haben nichts davon und der Standort Mittelhessen hat nichts davon, wenn diese Privatisierung scheitert. Dann stehen wir schlimmer da als vorher. Deswegen gilt es, den Erfolg der Privatisierung abzusichern.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrter Herr Ministerpräsident, an dieser Stelle ist das Verfahren am Anfang nicht gut gelaufen. Ich glaube, dass Sie das zugeben müssen. Die Bevölkerung in Mittelhessen war zunächst hochgradig irritiert ob verschiedenster Äußerungen aus der Landesregierung. Die Einbindung der Personalräte vor Ort erfolgte sehr spät, aber sie erfolgte dann Gott sei Dank.

Das Thema VBL ist aus unseren Augen völlig falsch im Fusionsgesetz gelöst worden, indem man unnötigerweise eine Personalübertragung zur Mitte des Jahres vorgenommen hat, was dazu geführt hat, dass keine Gelegenheit mehr besteht, aus der VBL auszusteigen. Für einen späteren privaten Betreiber bedeutet das, dass das ganze Geschäft teurer wird, weil entsprechende Risikozuschläge anfallen, bzw. – wir sprechen hier von einer Summe von über 300 Millionen c – das Land jetzt gezwungen sein wird, eine entsprechende Bürgschaft zu übernehmen, damit der private Betreiber von der VBL so gestellt wird, wie das Land in den Konditionen gestellt worden wäre, wenn es das Klinikum weiter betrieben hätte.

Das heißt, wir haben aufgrund dieser Regelungen, die die Landesregierung und die Mehrheitsfraktion CDU zu verantworten haben, nun eine, wenn man es buchhalterisch ausdrücken will, Belastung der Passivseite durch diese Bürgschaft, die vorgesehen wird. Ein normales Unternehmen würde an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen eine entsprechende Rückstellung bilden.

(Beifall bei der FDP)

Das ist nicht gut gelaufen. Wir sind aber immer am Ball geblieben und haben nie aufgehört, darauf hinzuweisen – ich danke der Kollegin Oppermann, dass sie das zur Kenntnis genommen hat und hier so offensiv vorträgt –, an welchen Punkten wir den Gesetzentwurf und später auch die Verträge verbessern können.

Wir hatten am 18.11.2005 eine sehr gute Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst.Sie war meines Erachtens auch deswegen sehr gut, weil wir gerade in der intensiven Diskussion mit den Vertretern des Wissenschaftsrats dieses Spannungsfeld abgeklopft haben und abwägen konnten, wie weit man die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen muss und wann die Freiheit von Forschung und Lehre tangiert ist.

In dieser Anhörung haben wir auch gemerkt, dass der Wissenschaftsrat einen sehr weiten Weg zurückgelegt hat: von einer ursprünglich sehr zurückhaltenden, fast schon ablehnenden Haltung in der Anhörung zum Fusionsgesetz hin zu der Erkenntnis, dass es sinnvoll ist, diesen Prozess mitzugestalten, um bei der Weichenstellung Einfluss nehmen zu können.

Ich möchte von dieser Stelle aus ausdrücklich jemandem danken – das gehört zu dem Thema Licht und Schatten –: Ich glaube, dass es den großen kommunikativen Fähigkeiten von Staatssekretär Prof. Leonhard zu verdanken ist, dass dieser Wandel in der Einstellung des Wissenschaftsrats – zumindest bei einigen wichtigen Vertretern des Wissenschaftsrats – stattgefunden hat.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Gerade vor diesem Hintergrund ist es aber wichtig, dass wir nunmehr die Forderung, die der Wissenschaftsrat aufgestellt und in der Anhörung am 18.11. intensiv erläutert hat,inhaltlich und handwerklich sauber abarbeiten.In Bezug darauf sind die vorliegenden Änderungen am Gesetzentwurf zu bewerten. Frau Sorge, man kann schon sagen, dass der Gesetzentwurf besser geworden ist.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Aber noch lange nicht gut genug!)

Zunächst ist die Forderung abgearbeitet worden, das Fächerspektrum zu sichern. Dieses Fächerspektrum ist notwendig, damit die Forschung und insbesondere auch die Lehre in der gesamten Bandbreite betrieben werden können. Das Schlichtungsverfahren ist in ein öffentlich-rechtliches Verfahren übergeleitet worden. Auch unser Vorschlag, die Dekane wahlweise haupt- oder nebenamtlich zu beschäftigen, ist aufgegriffen worden. Zu guter Letzt sind weitere Regelungen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Sie haben Erweiterungen in der Ausgestaltung der Vertragsentwürfe gefunden, die Vorgaben organisatorischer, aber auch verfahrensrechtlicher Art im Hinblick auf die Bewahrung der Freiheit von Forschung und Lehre vorsehen.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kollegin Sorge, an dieser Stelle bin ich der Meinung, dass der Vorwurf,den Sie erhoben haben,nämlich dass die Gefahr besteht, dass nach einer Privatisierung nur noch die Medizinprodukte eines bestimmten Herstellers Verwendung finden würden – das ist ein Vorwurf,den ich sehr ernst nehme und über den ich mir auch schon in der Anhörung im Gespräch mit den Vertretern des Wissenschaftsrats und anderen Gedanken gemacht habe –, durch die Regelungen, die in dem Gesetz und im Vertragswerk vorgesehen sind, dort entkräftet wird, wo die Belange von Forschung und Lehre betroffen sind.

(Beifall bei der FDP)

Nach dem, was ich gesehen habe, wird es nicht möglich sein, dort, wo Forschung und Lehre betrieben werden, andere Produkte als die einzusetzen, die unter dem Ge

sichtspunkt von Forschung und Lehre notwendig und sinnvoll sind.

Herr Kollege Kaufmann, Sie haben Recht mit Ihrem Einwurf: Leider ist seitens der CDU-Fraktion nicht alles übernommen worden – weder alles,was die FDP-Fraktion vorgeschlagen hat, noch alles, was der Wissenschaftsrat in der Anhörung am 18.11.2005 gefordert hat.

Dass Sie jetzt nicht darauf eingehen, den Kommissionswirrwarr zu beseitigen – d. h. Ständige Kommission für Forschung und Lehre, Strukturkommission, Schlichtungskommission;es sind pro Standort zwei,also insgesamt vier zu beseitigen –, lassen wir dahingestellt.

Der Vorschlag der FDP war, das schlagkräftiger zu machen, die Strukturkommission als zentrales Arbeits- und Abstimmungsgremium auszubauen und den – wie ich jetzt einmal ganz despektierlich sage – ganzen Kladderadatsch drum herum zu beseitigen. Seien Sie doch einmal ehrlich: So richtig weiß niemand, wann er wie wo welche Kommission anrufen soll. Zur Verfahrensbeschleunigung trägt das sicherlich nicht bei. Aber das war keine Forderung des Wissenschaftsrats, sondern lediglich ein Versuch meiner Fraktion, das Verfahren zu straffen und den Schwerpunkt mehr auf das Zusammenarbeiten als auf die Konfliktlösung zu legen.

Der Knackpunkt ist das Recht der Dekane auf Anrufung des Ministeriums. Der Knackpunkt liegt dabei vor allem in der aufschiebenden Wirkung dieses Anrufungsrechts. Der Wissenschaftsrat hat in der Anhörung am 18.11. und auch in seiner schriftlichen Stellungnahme sehr deutlich erklärt, dass er hierzu eine Regelung im Gesetz wünscht.

Die CDU-Fraktion ist diesem Wunsch nicht nachgekommen. Sie ist der Meinung, es sei möglich, dies über eine Regelung im Vertragswerk sicherzustellen. Die Vertragsentwürfe, die dem Wissenschaftsrat bislang, zumindest bis zur Sitzung des Medizinausschusses am vergangenen Montag, vorlagen, enthielten diese Absicherung ganz offensichtlich noch nicht.

Der Wissenschaftsrat hat nach dieser Sitzung weitere Änderungen gefordert. Daraus könnte man allerdings schließen, dass der Wissenschaftsrat möglicherweise von seiner Maximalforderung abgeht, dies im Gesetz geregelt zu haben, und möglicherweise akzeptiert, dass an den Vertragsentwürfen weitere Veränderungen vorgenommen werden.

(Zuruf des Abg. Gerhard Bökel (SPD))

Es geht um die Vertragsentwürfe, die wir momentan kennen, Herr Kollege Bökel. Diese Vertragsentwürfe waren einsehbar. Sie sind wie in einem fortlaufenden Verhandlungsprozess – wir Anwälte kennen das – von Mal zu Mal geändert worden. Es macht wenig Spaß – mehrere Aktenordner, die nebeneinander liegen –, nach dem Stecknadelsuchprinzip synchron zu lesen. Aber diese Arbeit muss man sich machen, wenn man hier verantwortungsvoll entscheiden will.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Landesregierung ist an dieser Stelle aufgefordert, sehr verantwortungsvoll und mit großer Sorgfalt auf die immer noch bestehenden Forderungen des Wissenschaftsrats zu reagieren und die vorliegenden Texte nachzuarbeiten.

Sehr verehrter Herr Ministerpräsident, ich weiß, dass Sie daran arbeiten. Sie versuchen, die Forderungen und die Wünsche des Wissenschaftsrats umzusetzen. Allerdings –

als Parlamentarier werden Sie uns das zugestehen müssen – liegt bislang kein endgültiges Ergebnis vor. Es liegt kein Ergebnis vor, das wir oder der Wissenschaftsrat endgültig bewerten können. Von daher ist heute – Stichtag 15.12.2005 – kein positives Votum für diesen Gesetzentwurf möglich. Das ist die Schlussfolgerung meiner Fraktion, obwohl wir die Privatisierung wollen.

Es besteht nach wie vor das Risiko, dass der Wissenschaftsrat am Ende die Nacharbeit der Landesregierung für unzureichend hält und kein positives Votum abgibt, sondern empfiehlt, das Universitätsklinikum Gießen/ Marburg nicht in die Liste der HBFG-förderfähigen Einrichtungen aufzunehmen. Das wiederum hätte zur Folge, dass wir Rückzahlungsforderungen hinsichtlich der bislang erhaltenen Mittel zu erfüllen hätten. Das ist ein Risiko; denn die Höhe der Forderungen liegt bei weit über 300 Millionen c.

Wenn man das Ganze nüchtern betrachtet, muss man zugeben, dass dies nicht die problematischste Stelle des Gesetzentwurfs ist, über den wir gerade beraten. Selbst wenn der Wissenschaftsrat am 27.01.2006 in seinem Plenum erklären würde, er wolle noch dieses und jenes in dem Gesetz haben, wären wir im Februar nächsten Jahres sofort in der Lage, mit der Novellierung zu beginnen. Das wäre nachvollziehbar.

Der größte Knackpunkt sind die Verträge. Sind die Verträge einmal durch die endgültige Beschlussfassung dieses Hauses gegangen,können wir sie nicht mehr zurückholen. Herr Ministerpräsident, deswegen fordert die FDP-Fraktion Sie an dieser Stelle noch einmal auf, die endgültige Beschlussfassung über den Verkauf und seine Modalitäten so lange zurückzustellen, bis das Plenum des Wissenschaftsrats am 27. Januar endgültig entschieden hat.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vorher kann niemand von uns – weder ein Parlamentarier noch ein Mitglied der Landesregierung – mit absoluter Sicherheit sagen, ob der Wissenschaftsrat ein positives Votum zu den vorliegenden Texten abgeben wird. Selbst die Empfehlung des Medizinausschusses – das wissen die Eingeweihten – kann an dieser Stelle bloß ein Anhaltspunkt sein. Eine Absicherung ist sie nicht.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Von daher ist die Schlussfolgerung meiner Fraktion: Die Privatisierung kann noch gelingen. Aber noch vor dem endgültigen Votum des Wissenschaftsrats zu entscheiden wäre grob fahrlässig. Es wäre von der zeitlichen Abfolge her unnötig, und es wäre eine Brüskierung des Wissenschaftsrats, der in seiner schriftlichen Stellungnahme gefordert hat, ihm nur Vertragsentwürfe zukommen zu lassen, die im parlamentarischen Verfahren noch verändert werden können.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion sehr herzlich: Ändern Sie Ihre Verfahrensweise. Lassen Sie nach dem 27.01.2006 endgültig entscheiden.Wenn Sie das tun und ein positives Votum des Wissenschaftsrates vor

liegt, werden wir die Privatisierung zu diesem Zeitpunkt positiv bescheiden können. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)