Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

(Zuruf des Ministers Stefan Grüttner)

Bitte? – Noch besser, danke für diesen Konsens schon im Vorhinein; ich habe noch gar nicht gesagt, was ich sagen wollte.

Ich glaube, es ist unstrittig, dass wir ein mediengesetzliches Verbot von Fernsehgewinnspielen in oder im Umfeld von Kinderprogrammen oder, wie ich meine, sogar generell im Tagesprogramm, staatsvertraglich regeln sollten.

(Beifall der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Ich glaube, es wäre ein lohnender Ansatz, dies in die nächsten Staatsvertragsverhandlungen einzuführen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,lassen Sie mich deshalb zusammenfassen.

Erstens. Ich bitte die Landesregierung, das, was sie im Hinblick auf Konsequenzen für das Hessische Privatrundfunkgesetz in der Beantwortung dieser Großen Anfrage niedergelegt hat, zu beachten.

Zweitens. Ich halte es für geboten, den Verbraucherschutz in Hessen in Hinblick auf diese Formate nochmals zu sensibilisieren.

Drittens. Ich denke, ein Verbot von Telefongewinnspielen – auf alle Fälle im Umfeld von Kinderprogrammen – sollte staatsvertraglich vereinbart und mit dem nächsten Rundfunkstaatsvertrag verhandelt werden.– Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Das Wort hat Herr Abg. Posch für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Sinnhaftigkeit von Gewinnspielen kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Die gab es früher, die gibt es heute. Früher war man darauf angewiesen, eine Postkarte zu frankieren und wegzuschicken. Ich gebe allerdings zu, dass die neuen technischen Möglichkeiten natürlich Veranlassung geben, darüber nachzudenken, ob durch sie nicht doch in einer Weise davon Gebrauch gemacht wird, dass überprüft werden muss, ob sie zu Missbrauch führen und ob mit einer solchen Handhabung auch Gefahren einhergehen.

Große Anfragen haben natürlich häufig den Sinn – das bestätigt auch das, was Sie eben gesagt haben, Herr Siebel –, zu erkunden, ob missbräuchliche Verhaltensweisen der Veranstalter vorliegen und ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Deswegen eine generelle Bemerkung: Bevor wir dann allerdings voreilig zu dem Schluss kommen, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf tatsächlich vorhanden ist, sollten wir das sehr sorgfältig überprüfen. Denn wir reden ständig darüber, ob wir ein neues Gesetz brauchen.Wenn wir ein Problem haben, kommen wir gleich wieder zu dem Ergebnis, dass wir ein neues Gesetz machen müssen. Dann wundern wir uns hinterher darüber, dass wir zu viele gesetzliche Vorschriften haben, wobei wir Schwierigkeiten haben, das Einhalten der Gesetze zu überprüfen.

Deswegen bin ich sehr vorsichtig, schon heute eine Schlussfolgerung zu ziehen.Insofern bedanke ich mich für die Angaben in der Beantwortung der Großen Anfrage seitens der Landesregierung.Was dort ausgeführt ist, lässt sich wie folgt zusammenfassen:Die Landesregierung sieht in Gewinnspielelementen als neuer Finanzierungsform zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Verstoß gegen das Hessische Privatrundfunkgesetz und den Rundfunkstaatsvertrag. – Das ist zunächst einmal ein Fakt, den man zur Kenntnis nehmen muss. Denn wenn das der Fall gewesen wäre, hätte es solche Sanktionen gegeben.

Bezüglich der Frage, ob gesetzgeberischer Regulierungsbedarf besteht,will ich nur auf das eingehen,was Herr Sie

bel gesagt hat. Wir sollten das im Lichte der Erfahrungsberichte der Landesmedienanstalt betrachten. Es geht nicht nur um die hessische Landesmedienanstalt. Die Hessen sind überhaupt nur in relativ geringem Umfang tangiert. Es geht um eine bundesweite Auswertung der Erfahrungsberichte.Es geht also nicht nur um den Bericht der Landesmedienanstalt, sondern auch um den der Bundesregierung bezüglich der Wirksamkeit der Handlungsmöglichkeiten der Netzagentur.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Deswegen will ich nur auf ein paar Punkte eingehen, die auch schon angesprochen worden sind. Herr Siebel, Sie haben das auch getan. Die verschiedenen Gewinnspiele sind primär unter dem Gesichtspunkt verbraucherschutzrechtlicher Fragen erörtert worden. Da hat die Frage eine Rolle gespielt, ob ein verbotenes Glücksspiel gemäß § 284 Strafgesetzbuch vorliegt, wobei es selbstverständlich umstritten ist, ob und unter welchen Voraussetzungen der Tatbestand erfüllt sein kann. Darüber hinaus wurde die Frage nach dem Vorliegen eines Betruges aufgeworfen. Da ging es um 9Live. Sie haben das gesagt. Das Verfahren wurde eingestellt.

Diese beiden Beispiele machen deutlich, dass es keinen Sanktionsbedarf gab. Der hessische Bezug ist sehr gering. Gleichwohl will ich nicht ausschließen, dass ein Regulierungsbedarf besteht. Allerdings sage ich: Vor einer abschließenden Beantwortung der Frage, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, müssen die Erfahrungsberichte der Landesmedienanstalt und der Bundesregierung vorliegen.Deswegen gehe ich keineswegs so weit wie Herr Siebel, dass ich im Vorgriff auf diese Berichte heute schon darauf hinweise, dass Gesetzgebungsbedarf besteht.

Es ist immer sehr plakativ und auch einleuchtend, wenn Sie sagen, das sei eine Frage des Jugendschutzes und des Kinderschutzes. Natürlich ist es das. Da muss man aber sehr genau prüfen, ob eine gesetzliche Kodifizierung von irgendetwas das erstrebte Ziel, das auszuschließen, tatsächlich erreicht. Was habe ich davon, wenn diese Vorschriften dann umgangen werden? Dann habe ich mich vielleicht als Gesetzgeber entlastet, nach dem Motto: Ich habe eine gesetzliche Vorschrift erlassen. – Aber tatsächlich habe ich für den Kinder- und Jugendschutz nichts erreicht.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Deswegen sage ich, dass das der gewissenhaften Überprüfung bedarf. Damit sind wir eigentlich bei einem anderen Thema, welches wir immer wieder diskutieren, wenn es um die Frage geht, welche Gefahren von solchen Medien ausgehen. Da spielt die Medienkompetenz eine Rolle. Da ist es eine Frage der Verantwortung – sowohl der Lehrer als auch die der Eltern. Es ist die Frage, ob sie sich Mühe geben, es mit den Kindern gemeinsam zu erlernen, wie man mit Fernsehen und all dem, was moderne Kommunikationsmöglichkeiten ausmacht, umgeht, und ob sie es zulassen, dass tatsächlich Missbrauch betrieben wird.

Wir haben also eine Verantwortung, die bei den Eltern liegt, aber auch eine Verantwortung, die in gleicher Weise beim Gesetzgeber liegt. Ich persönlich halte die Einwirkungsmöglichkeiten des Gesetzgebers, der nur Sanktionen vorschreiben kann, für nur sehr bedingt tauglich.

Deswegen sage ich für die FDP-Fraktion: Wir schließen nicht aus, dass Handlungsbedarf besteht.Aber die oberste Maxime des Gesetzgebers muss wirklich die sehr inten

sive Prüfung sein, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht, und wenn ja, ob wir tatsächlich gesetzgeberische Mechanismen vorschreiben können,die das erstrebte Ziel erreichen. Dazu bedarf es dieser Erfahrungsberichte. Dann werden wir uns diesem Thema sorgfältig nähern und zu einer Entscheidung kommen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat der Abg. Dr. Jürgens für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin in einer Zeit groß geworden, als wir zu Hause nur zwei Fernsehprogramme empfangen konnten, und zwar ARD und DDR 1 – in dem Zonenrandgebiet in Niedersachsen, in dem ich aufgewachsen bin, auch gelegentlich „Ostzone“ genannt. Natürlich ging dann Anfang der Sechzigerjahre das ZDF auf Sendung.

(Zuruf von der CDU)

Nein, nein, ich war noch nicht in Nordhessen. Nordhessen war damals schon fortschrittlich. Deswegen bin ich da auch hingezogen.

Aber der alte Fernsehapparat, den meine Eltern damals hatten, konnte das ZDF nicht empfangen. Ich kann mich noch entsinnen, dass wir bei der Weltmeisterschaft 1966 und auch 1970 immer zu Verwandten, Freunden oder Bekannten gehen mussten, wenn wir die Spiele im ZDF sehen wollten.

Ich weiß auch noch, dass ich mindestens zwölf oder 13 Jahre alt war, als wir zu Hause überhaupt einen Telefonapparat bekamen – damals natürlich noch mit Schnur und analog, was wir damals aber gar nicht wussten, weil wir den Ausdruck noch gar nicht kannten.

(Michael Siebel (SPD): Und der Finger ist immer in der Wählscheibe hängen geblieben!)

Ich sage dies alles nicht, weil ich etwa für mich eine sozialisationsbedingte Medienfeindlichkeit reklamieren möchte. Ganz im Gegenteil – ich lerne gern und sehr viel dazu. Ich habe bei der Beschäftigung mit der Großen Anfrage der SPD auch gelernt, dass Telefongewinnspiele keine Spiele sind, bei denen man ein Telefon gewinnen kann,

(Allgemeine Heiterkeit)

sondern solche, bei denen man mithilfe des Telefons eine Aufgabe lösen muss und dann

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nur verlieren kann!)

entsprechend einen Gewinn erzielen kann.

Aber ich wollte an diesen Beispielen deutlich machen,wie rasant die mediale Wirklichkeit sich in den letzten 40 Jahren gewandelt hat – wahrscheinlich sogar in den letzten 50 Jahren und noch davor. Das ist eine Entwicklung, von der wir sicherlich alle profitieren und die wir alle im Wesentlichen zu großen Teilen gutheißen. Vielleicht bereitet uns die Entwicklung manchmal etwas Probleme.Ich habe vorhin gehört, Vizepräsident Lortz hat gelegentlich Schwierigkeiten, sein Handy zu bedienen, aber schauen wir mal.

Die Informationsgesellschaft wird so erst möglich. In Zeiten der Globalisierung sind wir darauf angewiesen. – Das ist alles gut und schön. Es kommen auch noch weitere Entwicklungen auf uns zu.Wir haben heute Morgen in der Aktuellen Stunde darüber geredet: DVB-T, DVB-H, DAB – das ist übrigens keine Biermarke, sondern auch eine technische Entwicklung –, DMB und manches mehr.

Die Große Anfrage der SPD beleuchtet jetzt einen Aspekt, der jedenfalls für die deutsche Fernsehlandschaft, zumindest nach meiner Wahrnehmung, relativ neu ist, nämlich die dort genannten Telefongewinnspiele im Privatfernsehen. In diesem Zusammenhang müsste man wahrscheinlich eher von Kommerzfernsehen sprechen.

Wir kennen das Fernsehen im klassischen Sinne, wo redaktionell gestaltete Sendungen ausgestrahlt werden, die optische und akustische Informationen verbreiten,Unterhaltung bieten usw. Genau dieses klassische Fernsehen tritt in dieser Entwicklung, die unter anderem auch von den Telefongewinnspielen gekennzeichnet ist, immer mehr in den Hintergrund. Sehr hoch halten wir immer noch die Trennung der redaktionellen Produkte, die verbreitet werden, von der Werbung, die ausgestrahlt wird, der Schleichwerbung, die es gelegentlich auch gibt, und von der kommerziellen Gesamtgestaltung, wie man mittlerweile annehmen könnte. Das wird an anderer Stelle auch besprochen.

Aber bei den Gewinnspielen ist es etwas anders. Herr Posch hat natürlich Recht. Es hat schon immer Gewinnspiele gegeben, auch im Fernsehen. Man konnte mit Postkarteneinsendungen daran teilnehmen und später durchaus auch mit Anrufen. Das Tor des Monats wurde früher über Postkarten ausgelost. Es wird heute über Telefonanrufe ausgelost. Aber es gibt doch einen gewichtigen Unterschied zu den hier gemeinten Telefongewinnspielen. Denn diese anderen Gewinnspiele, die es bisher gegeben hat, waren sozusagen ein Nebenprodukt und dienten der Steigerung der Attraktivität des eigentlichen Programms, um das es ging – z. B. der „Sportschau“ beim Tor des Monats. Und sie dienten zur Steigerung der Aufmerksamkeit der Zuschauer.

Bei den gegenwärtigen Telefongewinnspielen ist es aber genau umgekehrt. Da steht das Gewinnspiel einseitig im Vordergrund, und zwar nicht deswegen, um die Zuschauer mit dem Spiel zu unterhalten, sondern um den Sendern tatsächlich eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Das ist in deutlicher Klarheit in der Antwort der Landesregierung dargestellt worden.

Da ist es genau umgekehrt. Der redaktionelle Anteil, also die Gestaltung der Sendung, wird zum Nebenzweck, und der Hauptzweck ist das Geldverdienen der Sender. Nun ist das auch bei anderen Sendungen zweifellos so.Wir haben Werbesendungen, und wir haben Teleshopping. Auch da geht es darum, dass nicht im Vordergrund steht, ein redaktionelles Konzept umzusetzen, sondern es geht um eine Werbemaßnahme oder darum, Dinge zu verkaufen. Aber aus gutem Grunde gibt es z. B. die deutliche Hinweispflicht. Wer eine Werbesendung sieht, muss wissen, dass er sich gerade in einer Werbesendung befindet. Diese Hinweispflicht gibt es zumindest nach meinem Kenntnisstand bei den Telefongewinnspielen nicht. Da wird nach außen hin immer noch der Eindruck erweckt, es wäre sozusagen ein redaktionelles Programm und ein Spiel, an dem jeder teilnehmen kann. Aber wir wissen, dass die meisten, die dort anrufen, nie eine Chance bekommen, tatsächlich eine Antwort zu geben. Eine Transparenz ist jedenfalls nach meinem Dafürhalten, soweit ich das beim

Hineinswitchen in diese Gewinnspiele erkennen konnte, nicht gegeben.

Ich muss sagen, dass ich schon etwas über die Wiedergabe des Protokolls der Besprechung der Regierungschefs der Länder zu dem Thema TV-Gewinnspiele irritiert bin. Das ist im Anhang der Großen Anfrage wiedergegeben. Das stammt vom Dezember letzten Jahres, glaube ich. Ich war schon ein wenig irritiert, als ich lesen musste – ich zitiere –:

Die Regierungschefin und die Regierungschefs der Länder stellen fest, dass der Verbraucherschutz bei TV-Gewinnspielen... vorrangig ein telekommunikationsrechtliches Problem darstellt.

Ich bin sehr skeptisch, ob das tatsächlich den Kern des Problems trifft. Das Telekommunikationsrecht und die technische Abwicklung sind natürlich das eine, aber der Verbraucherschutz und der Schutz derjenigen, die vor dem Programm sitzen und vor dem geschützt werden müssen, was die Sender anbieten, sind wirklich etwas anderes, was auch berücksichtigt werden muss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, wir müssen auch genau schauen – noch etwas genauer, als es die Landesregierung getan hat –, ob nicht doch Telefongewinnspiele in dem einen oder anderen Fall in den Bereich des verbotenen Glücksspiels abrutschen. Die Landesregierung hat in der Antwort die maßgeblichen Gesichtspunkte genannt, wann ein verbotenes Glücksspiel vorliegt,und hat als Ergebnis referiert,dass in aller Regel ein verbotenes Glücksspiel bei diesen Telefongewinnspielen schon deswegen nicht vorliege, weil der Einsatz, der dort geleistet wird, nämlich sozusagen die Telefongebühr, vergleichsweise gering sei. Das kann man sicher für den einmaligen Anruf annehmen. Aber wer sagt uns eigentlich: Woher wissen wir, wie oft die Menschen, die durch die Moderatorin oder den Moderator geradezu animiert werden, dort anzurufen, denen immer wieder während der Sendung suggeriert wird, wenn sie gerade in diesem Augenblick anriefen, steige die Chance, tatsächlich von der Gewinnmöglichkeit Gebrauch machen?