Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

Ich denke, wir müssen auch genau schauen – noch etwas genauer, als es die Landesregierung getan hat –, ob nicht doch Telefongewinnspiele in dem einen oder anderen Fall in den Bereich des verbotenen Glücksspiels abrutschen. Die Landesregierung hat in der Antwort die maßgeblichen Gesichtspunkte genannt, wann ein verbotenes Glücksspiel vorliegt,und hat als Ergebnis referiert,dass in aller Regel ein verbotenes Glücksspiel bei diesen Telefongewinnspielen schon deswegen nicht vorliege, weil der Einsatz, der dort geleistet wird, nämlich sozusagen die Telefongebühr, vergleichsweise gering sei. Das kann man sicher für den einmaligen Anruf annehmen. Aber wer sagt uns eigentlich: Woher wissen wir, wie oft die Menschen, die durch die Moderatorin oder den Moderator geradezu animiert werden, dort anzurufen, denen immer wieder während der Sendung suggeriert wird, wenn sie gerade in diesem Augenblick anriefen, steige die Chance, tatsächlich von der Gewinnmöglichkeit Gebrauch machen?

Herr Siebel hat es plastisch dargestellt. Man kommt in eine Warteschleife oder wird durch den Zufallsgenerator ausgesucht oder eben nicht ausgesucht. Das heißt, man muss, um wirklich eine Chance zu haben, mehrfach anrufen. Gewinnspiele laufen täglich. Wer sagt uns denn, dass es nicht viele Menschen gibt, die dieses tagtäglich nutzen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Telefongewinnspiele ein ähnlich hohes Suchtrisiko bergen wie andere Gewinn- und Glücksspiele.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann kann es doch im Ergebnis sehr schnell dazu kommen, dass diese Geringfügigkeitsgrenze, wo das Glücksspiel noch nicht einsetzt, tatsächlich überschritten wird und Menschen mit dem vagen Hinweis, möglicherweise etwas gewinnen zu können, so viel einsetzen, dass wir uns tatsächlich im Bereich des verbotenen Glücksspiels befinden. Das ist nach meinem Dafürhalten von den Landesmedienanstalten sehr genau zu beobachten. Möglicherweise sind daraus Konsequenzen zu ziehen.

Ich kann für meine Fraktion sagen: Für uns ist der Verbraucherschutz nach wie vor auch in diesem Bereich von außerordentlich hoher Bedeutung. Ich habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass die neue Bundeskanzlerin durch Organisationserlass vom 22. November das ehemalige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung

und Landwirtschaft in Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz umbenannt hat. Wenn diese Umbenennung, dass man drei Worte in einer unterschiedlichen Reihe verwendet, überhaupt einen Sinn haben kann, dann doch nur den, dass der Verbraucherschutz in seiner Bedeutung hintangestellt werden soll.

(Michael Siebel (SPD): Ein unglaublicher Vorgang!)

Ich darf für meine Fraktion sagen: Für uns steht der Verbraucherschutz nach wie vor an erster Stelle.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden uns überall,wo wir die Möglichkeit haben,dafür einsetzen, dass er den ihm zustehenden Wert auch behält oder notfalls wieder bekommt. Das gilt auch für die Telefongewinnspiele.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abg. Hoff für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte eigentlich nur einige wenige Bemerkungen machen und dann – mit Blick auf die Zeit –

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist Viertel nach Fünf!)

meine Rede zu Protokoll geben.

(Anlage)

Ich möchte erstens darauf hinweisen – das hat auch Kollege Siebel angesprochen –, dass wir einen Bericht der Landesmedienanstalten zu diesem Thema erwarten. Ich schlage vor, dass wir Festlegungen, wie wir mit dem Thema weiter umgehen – ob wir uns gesetzgeberisch betätigen, und wenn wir uns betätigen, wie wir uns betätigen –, vielleicht davon abhängig machen, was in diesem Bericht steht, und uns nicht sozusagen im vorauseilenden Gehorsam entsprechend festlegen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hat auch niemand gefordert!)

Zweite Bemerkung.Man muss sehr aufpassen.Alle,die an Telefonspiele denken, denken an die Spielmechanismen, die es teilweise in der unangenehmsten Ausprägung bei 9Live gibt. Aber es gibt eine ganze Reihe von Gewinnspielen, die ähnlich gelagert, aber völlig unproblematisch sind und rein zur Kundenbindung dienen.

Ich nehme ein Beispiel. Wenn im Morgenmagazin von ARD und ZDF diese berühmten Frühstückstassen durch Anrufe gewinnbar gemacht werden, wohinter auch ein Gewinnspiel steckt, da man relativ leichte Fragen beantworten muss, dann hat das sicher nicht die Qualität, die wir meinen,wenn wir über dieses Thema diskutieren.Deshalb wäre ich sehr vorsichtig,heute schon Festlegungen zu treffen, wie das Kollege Siebel getan hat, und zwar in dem Sinn,dass wir grundsätzliche Verbote aussprechen.Ich bin schon der Meinung, dass wir abwarten sollten, was die Landesmedienanstalten hierzu berichten, und auf der Basis dieses Berichtes entsprechend vorgehen sollten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Dritte Bemerkung.Zumindest die LPR in Kassel hat es an dieser Stelle relativ einfach, weil sie im Grund genommen nur für einen Anbieter in diesem Bereich zuständig ist, nämlich RTL II, dort vorwiegend mit den Gewinnspielen, die sich um Big Brother ranken. Die Landesanstalt für privaten Rundfunk ist selbst zu dem Ergebnis gekommen, dass ein wie auch immer geartetes Einschreiten nicht notwendig ist. Ich denke, dass es unter diesem Aspekt sinnvoll ist, nicht in operative Hektik zu verfallen,

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wer macht das denn? Baut Pappkameraden auf und schlägt dann drauf!)

sondern dass es sehr viel mehr Sinn macht,an dieser Stelle den Bericht der Landesmedienanstalten abzuwarten, um hier zu überlegen,was der Gesetzgeber notwendigerweise tun sollte.

Die letzte Bemerkung. Ich möchte mich für die CDUFraktion bei der Landesregierung bedanken, dass sie diese Große Anfrage sehr ausführlich beantwortet hat. Ich denke, dass wir damit eine gute Diskussionsgrundlage haben, und dass wir, wenn der Bericht der Landesmedienanstalten vorliegt, entsprechend weiter fortfahren können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, den Konsens habe ich hergestellt, weil ich das medienrechtliche Unbehagen, das in der Fragestellung insbesondere der Fragen 10 und 11, mitschwingt durchaus teile. Jeder, der hier das Wort ergriffen hat, hat je nachdem, aus welchem Fokus er es betrachtet hat, auch dieses Unbehagen gespürt, wenn es um die Fragestellung von Gewinnspielen im Fernsehen geht, die ausschließlich den Sinn und Zweck der Abzocke haben, um das einmal sehr plastisch zu sagen. Es ist nicht anders zu verstehen, wenn man irgendwo ein Telefongewinnspiel sieht und die Frage gestellt wird: Welches der drei Worte kann man vorwärts wie rückwärts lesen? Dann kommt „Donaudampfschifffahrtskapitän“ in Assoziation mit „Otto“.

Das ist genau der Punkt, bei dem man eingreifen und sagen muss, an welchen Stellen wir eine Chance haben, einzugreifen, und mit welchem Instrument einzugreifen ist. Es ist noch zu früh, darüber eine Diskussion anzufangen, ob es eine gesetzliche Regelungsnotwendigkeit oder überhaupt irgendeine Möglichkeit gibt. Klar ist auch, wenn wir eine Eingriffsmöglichkeit haben, müssen wir sie bundesweit ausgestalten, da länderspezifische Regelungen an den Stellen keinen Sinn machen, weil die Lizenzierungen von privaten Rundfunksendern je nachdem, in welchen Bundesländern der Lizenzantrag gestellt wird, unterschiedlich sind, aber trotzdem die Fragestellung der bundesweiten Verbreitung möglich ist.

Deswegen meine ich, dass wir die unterschiedlichen gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten prüfen müssen, und das im Hinblick auf die Fragestellung der Unterschreitung. Das haben wir mit dem Rundfunkstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemacht.Wir haben in den Rundfunkstaatsvertrag eine Regelung hineingebracht,

dass Telefonanrufkosten nur die Selbstkosten des Veranstalters, aber ohne Gewinnerzielungsabsichten, abdecken dürfen. Für den privaten Rundfunk gibt es dieses nicht.

Es ist auch klargelegt und nicht angreifbar, dass der private Rundfunk auf einer anderen Ebene bei der Einnahmesituation steht. In den Finanzierungsregelungen für den privaten Rundfunk steht, dass private Veranstalter ihre Rundfunkprogramme durch Einnahmen aus Werbung und Teleshopping und durch sonstige Einnahmen, insbesondere durch Entgelte der Teilnehmer, sowie aus eigenen Mitteln finanzieren können. Unter diese sonstigen Einnahmen ist die Finanzierung über solche Telefonanrufgebühren zu subsumieren und insofern durchaus statthaft.

Entscheidend ist für mich an einer Stelle, wie man rundfunkrechtlich oder medienpolitisch jenseits der Fragestellung, ob man aus Sicht des Verbraucherschutzes Maßnahmen ergreifen kann, versuchen kann, einiges zu ändern. Ich muss das einfach einmal zitieren. In § 2 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags wird der Rundfunk definiert als die „für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters“.

Das ist eine relativ entscheidende, gute und leicht verständliche Formulierung, wie ich anhand der interessierten Gesichter gesehen habe. Aber es hat mit einem Entsprechenden zu tun, und das ist die Frage der Darbietung. In der Frage der Begriffsdefinition des Wortes Darbietungen ist damit auch ein redaktioneller Gehalt zu verstehen und nicht ausschließlich ein Gewinnspiel ausschließlich zur Einnahmegenerierung. An dieser Fragestellung können wir bei dem Punkt Darbietung – –

(Zuruf des Abg. Michael Denzin (FDP))

Nein, Michael Denzin. Bei jenen Überprüfungen von 9Live wurde auch die Frage des redaktionellen Umfeldes geprüft.An der Stelle ist festgestellt worden, es ist so, dass ein redaktionelles Umfeld da ist, sodass es nicht unter eine andere Art subsumiert werden kann. Entscheidend ist das in dem Moment, wo die Frage der Darbietung weg ist, die Grenze von einem Programmveranstalter zu einem Mediendienst schwindend wird, wie beispielsweise beim Teleshopping. In dem Moment, wo ich einen solchen Veranstalter als Mediendienst bezeichne, habe ich andere Zulassungskriterien. In diesem Moment habe ich eine andere Möglichkeit der Beschränkung. Ich rede beispielsweise von Einspeisungspflichten über das Kabel. Insofern ist es an dieser Stelle schon zu überlegen, wie wir zukünftig so etwas mit betrachten.

Ich weise heute schon darauf hin, dass mit einer zunehmenden Digitalisierung – Herr Jürgens hat das gesagt – die Vielfalten den Programmen einen deutlich anderen Anstrich geben werden.Insofern ist es notwendig,gewisse Konzeptstangen einzuziehen, die zukünftig eine Geltung haben. Die Landesmedienanstalten haben sich an einer Säule damit beschäftigt. Sie haben im Oktober Anwendungsregelungen zur Übersicht über Fernsehgewinnspiele beschlossen. In diesen Anwendungsregeln wird im Grundsatz dargelegt, dass Programm-, Werbungs- und Medienkompetenz zu entwickeln ist, dass aber von den Veranstaltern die Spielregeln besser zu erklären sind, Aussagen zu Gewinnsummen präzisiert, Auflösungen zeitnah und transparent präsentiert werden müssen, Minderjährige besonders geschützt werden müssen und auch

die Aufforderung zum Mitmachen keinen besonderen Anreiz zum wiederholten Anruf enthalten soll.

Die Landesmedienanstalten haben, weil das keine Gesetzeskraft entfaltet, für ihre Aufsichtstätigkeiten – dafür sind ausschließlich die Landesmedienanstalten zuständig – diese Anwendungs- und Auslegungsrichtlinien zugrunde gelegt, sodass zumindest dem Jugendschutz, aber auch dem Verbraucherschutz mit einer stringenten Aufsichtsregelung der Landesmedienanstalten Rechnung getragen werden kann.

Insgesamt ist die Fragestellung – da hat der Kollege Posch Recht –: Welchen Einfluss kann man über die Bundesnetzagentur nehmen? Auch dies ist nur bundesweit zu regeln. Die Bundesnetzagentur hat ihren Bericht noch nicht vorgelegt. Um sinnvolle weitere Maßnahmen diskutieren und im Zweifel auch beschließen zu können,brauchen wir den Bericht der Bundesnetzagentur.

Wir haben nicht nur das Unbehagen erkannt, das wir bei der Veranstaltung solcher Gewinnspiele fühlen, sondern sind in der Diskussion darüber – das ist der Konsens –, welche Eingriffsmöglichkeiten uns über die Aufsicht der Landesmedienanstalten oder auch im Länderkreis noch zur Verfügung stehen. Denn es kann nicht so sein, dass wir Kabel- oder Sendeplätze für Sendungen vergeben,die alle Darbietungen widerlegen und ausschließlich auf die dumpfen Gefühle von Menschen zielen, indem sie suggerieren, riesige Gewinne erzielen zu können, und die Leute nicht merken,dass ihnen das Geld aus der Tasche gezogen wird. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Michael Denzin (FDP))

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Große Anfrage besprochen.

In Absprache mit den parlamentarischen Geschäftsführern gehen wir jetzt noch in die Beschlussempfehlungen von Tagesordnungspunkt 42 bis Tagesordnungspunkt 56, enden dann für heute und setzen am nächsten Dienstag fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einwände der Wirtschaft gegen Neubau des Flughafens Kassel-Calden ernst nehmen – Drucks. 16/4745 zu Drucks. 16/4071 –

Berichterstatter: Dr. Lübcke. – Wir verzichten auf die Berichterstattung.

Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung bei Ablehnung durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Zustimmung durch den Rest des Hauses so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 43:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Antrag der Fraktion der CDU betreffend Mobilität als wichtiger Standortvorteil – Infrastruktur generiert Wachstum – Drucks. 16/4746 zu Drucks. 16/4651 –

Berichterstatter: Abg. Hoff. – Wir verzichten auf Berichterstattung.