Wichtig ist, dass der Standort Hannoversch Münden erhalten bleibt und nicht den Sparbemühungen zum Opfer fällt, und dass dieser Bereich weiterhin unter der Leitung von Hessen Forst erhalten bleibt. Das war auch für uns letztlich entscheidend, dem Ganzen zuzustimmen.
Ja, mit zwei Sätzen, Herr Kollege Kahl. – Im Ausschuss ist gar nichts dazu gesagt worden, warum das abgelehnt wird. Es gab die Kritik, dass der Steuerungsausschuss ein zu kompliziertes Gremium sei. Wir halten den Steuerungsausschuss in diesem Zusammenhang eigentlich für das den Ansprüchen am besten gerecht werdende Instrument. Ich glaube, es wäre nicht sinnvoll, das alles der Forstverwaltung Niedersachsen zu unterstellen. Insofern können wir auch damit leben.
Ich sage aber auch, dass wir den Prozess der Fusion weiterhin sehr kritisch betrachten werden. Sowie es da irgendwelche Schwierigkeiten oder Reibereien gibt, werden wir das zum Thema machen. Wir hoffen, dass die Fusion in dieser Form klappt. Wir hoffen, dass dieser ganze Bereich nicht nur zur Spardose wird, sondern dass damit dem, was wir alle wollen, nämlich die Kapazitäten auszuweiten, Rechnung getragen wird. Insofern stimmen wir dem Ganzen zu und hoffen, dass es ein gutes Ergebnis gibt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen.
Ich sage das auch ausdrücklich im Namen meines Kollegen Denzin. Denn wir haben uns gerade eben darüber unterhalten, was die Forschung denn beinhalten soll. Wir gehen davon aus, dass es mehr als die die „Drei-K-Forschung“, nämlich Käfer, Kiefer, Klimaforschung, sein wird. Wir erwarten von dieser gemeinsamen Forschungsanstalt mehr Ergebnisse als nur solche in diesen drei Bereichen.
Herr Minister, nachdem nun die Zeitabläufe bei der ersten Lesung schon diskutiert und kritisiert worden sind, will ich nur eines sagen: Wir erwarten natürlich, dass wir im Ausschuss die Arbeit begleitend kontrollieren können und dass dann auch die Jahresabschlüsse zeitgemäß hier in diesem Hause vorgetragen werden. – Danke schön.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Wir hatten ein Problem, einen Lösungsansatz und einen Anspruch. Der Anspruch war: Wir wollten das forstliche Versuchswesen, das wir in Hessen immer auf einem sehr hohen Niveau gehalten haben, auch weiterhin hoch halten.Aber die finanziellen Ressourcen sind halt nicht immer diejenigen, die uns in diesem Bereich das tun lassen, was wir gern möchten. Deshalb lag es auf der Hand, dass die Versuchseinrichtungen von Hessen und Niedersachsen, die nur einen Steinwurf weit auseinander liegen, sich darüber Gedanken machen, wie es weitergehen kann und wie wir effizienter arbeiten können.
Ich denke, es ist nicht mehr zeitgemäß, teure Untersuchungen weiterhin in beiden Ländern durchzuführen und teure Laborkapazitäten vorzuhalten, wie das bisher gemacht wurde. Es ist wesentlich besser, es so zu machen, wie man das in dem Staatsvertrag geregelt hat.Wir haben hier Wege gesucht, wie die Länder, die dies weiterhin nutzen wollen, in einer so genannten Win-Win-Situation am besten durchführen können.
Das Ergebnis ist der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt. Hessen ist mit dem Standort Hannoversch Münden dabei. Das freut mich insbesondere, weil wir dort über Jahrzehnte einen ganz hervorragenden Standort aufgebaut haben,
Die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt ist zukunftsfähig und für weitere Bundesländer aufnahmefähig. Synergieeffekte können vollständig genutzt werden. Wir sind sicher, dass die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt alle an sie gestellten Aufgaben erfolgreich erfüllen wird.Die Bedenken der SPD-Fraktion kann ich, wie auch die anderen beteiligten Bundesländer Niedersachsen und Sachen-Anhalt, nicht teilen. Die CDU-Fraktion begrüßt uneingeschränkt den Staatsvertrag und wird diesem zustimmen. Sie erwartet, dass der Staatsvertrag die vereinbarten Ziele uneingeschränkt erfüllt. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man den Inhalt dieses Staatsvertrages sieht, erkennt man, so glaube ich, dass es ein zukunftsgerichteter Staatsvertrag ist – gerade für diese forstlichen Versuchsanstalten,die bisher an drei Standorten betrieben wurden. Demnächst werden sie an zwei Standorten betrieben, nämlich in Hannoversch Münden und in Göttingen. Denn der Standort Escherode wird geschlossen. Das gilt vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass vielfach gleiche Arbeit geleistet wurde. Die Unterschiede, was das Klima und den Boden angeht,sind nicht so groß,dass man innerhalb eines Abstandes von 30 km nicht auch gemeinsam zukunftsträchtige Arbeit leisten könnte.
Deswegen auch dieser Vorstoß, den Hessen und Niedersachsen am 15. Dezember 2003 hier vorgeführt und dem sich Sachsen-Anhalt im gleichen Jahr noch angeschlossen hat. Wenn man einmal sieht, dass Niedersachsen bisher auch schon Forschungsarbeiten für Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz geleistet hat, glaube ich, dass wir nach außen feststellen müssen, dass weitere hinzukommen können.
Wenn ich mir die Auswirkung insgesamt einmal ansehe,so stelle ich fest, dass der Aufwand für das Land Hessen von 4,7 auf 3,6 Millionen c je Jahr reduziert wird. Wir sparen also etwa 1,1 Millionen c. Ich denke, wenn man die Ergebnisse insgesamt ansieht,erkennt man,dass mit weniger Geld mindestens gleiche oder sogar bessere Ergebnisse in diesen Bereichen erzielt werden.
Herr Abg. Heidel, es geht natürlich nicht nur um Klimaveränderungen und die Auswirkungen auf den Wald, sondern es geht auch um die Auswirkungen von unterschiedlichen Waldbewirtschaftungen auf Wasser und Boden. Und es geht um den praktischen Forstbetrieb.Das werden wir auch in den nächsten Jahren so weiterführen.
Die Kritik der SPD ist ein bisschen unverständlich, was den Steuerungsausschuss angeht. Aber bitte schön, drei Länderjuristen haben dies hier geprüft. Die Alternative wäre gewesen, wenn ich das richtig verstanden habe, Herr Grumbach, dass wir niedersächsisches Recht hätten anwenden müssen. So wird das Landesrecht von Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für die jeweils betroffenen Personen gelten.
Ich möchte hier auch noch eindeutig anmerken, dass der Hauptpersonalrat zugestimmt hat. Ich denke, wir haben eine gute Lösung.
Vielen Dank, Herr Minister Dietzel. – Damit ist die Aussprache beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in zweiter Lesung in vorliegender Form, Drucks. 16/4953 zu Drucks. 16/4881.
Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP und die GRÜNEN. – Dagegen? – Das sind die Sozialdemokraten. – Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen – Drucks. 16/4966 zu Drucks. 16/4880 –
Ich komme zur allseits beliebten und gewünschten Berichterstattung. Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 86. Plenarsitzung am 13. Dezember 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. Dezember 2005 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der SPD zu dem genannten Votum gelangt.
Dann kommen wir sofort zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf der Landesregierung – Herr Kollege Rentsch, hören Sie jetzt zu – für ein Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP, GRÜNE. – Dagegen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Sozialdemokraten ist der Gesetzentwurf beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken und anderen Vorschriften – Drucks. 16/4750 zu Drucks. 16/4672 zu Drucks. 16/4390 –
Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrages 16/4732 sowie der Nrn. 1, 2, 6 und 7 des Änderungsantrages Drucks. 16/4742 – die sich daraus ergebende Fassung ist Ihnen in der Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt worden – in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 84. Plenarsitzung am 23. November 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/4732 wurde dem Ausschuss vom Präsidenten am 30. November 2005, der Änderungsantrag Drucks. 16/4742 am 1. Dezember 2005 überwiesen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 1. Dezember 2005 behandelt. Hier wurde zunächst der Änderungsantrag der FDP, Drucks. 16/4742, wie folgt beschieden. Die Nrn,. 1, 2, 6 und 7 wurden jeweils mit dem Stimmenverhältnis CDU und FDP gegen SPD und GRÜNE angenommen, während die Nrn. 3, 4 und 5 mit dem Stimmenverhältnis CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen FDP abgelehnt wurden.
Anschließend wurde der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4732, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Letztendlich ist in der Abstimmung über das Gesamtgesetz die eben vorgetragene Beschlussempfehlung mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP gefasst worden.