Die FDP ist auch sehr froh darüber, dass es nach anfänglichen – sagen wir es positiv – Holprigkeiten im Verfahren gelungen ist, die Beratungen und auch den Inhalt der Privatisierungsvorgänge sachgerecht zu gestalten.Wir hätten es sicherlich vorgezogen – der Herr Minister weiß das –, wenn man anstelle der Fusion das Modell einer konkurrierenden Privatisierung länger und intensiver ins Auge gefasst hätte. Unserer Ansicht nach hätte es hier Chancen gegeben, die auszutesten sich gelohnt hätte. Allerdings
sind wir froh darüber, dass es uns aufgrund unserer konstruktiven Vorgehensweise gelungen ist, dafür zu sorgen, dass an erheblichen Stellen nachgebessert und damit auch das Privatisierungsprojekt verbessert wurde.
Inhaltlich gesehen betrifft das vor allem die Absicherung der universitären Ausbildung im Hinblick auf die Absicherung des Fächerspektrums an dem Universitätsklinikum.Wir sind auch froh darüber, dass es gelungen ist, die Ausbildungskapazitäten in dem Gesetzentwurf niederzulegen.
Gleichzeitig ist auf unsere Forderung eingegangen worden, dass sich die Zustimmungsvorbehalte jeweils auf den speziellen Aufgabenkreis beschränken. Das heißt, dass das Klinikum nur dort Zustimmungsvorbehalte zugewiesen bekommt, wo durch die Entscheidungen in Forschung und Lehre auch klinische Fragen betroffen sind. Umgekehrt kann der Fachbereich – sprich: die Universität – nur dann über Zustimmungsvorbehalte auf das Klinikum einwirken, wenn es um Forschung und Lehre geht.
Darüber hinaus ist es gelungen – das war eine etwas schwierigere Geburt; das wurde zum Teil schon angesprochen –, zu erreichen, dass die Dekane der Fachbereiche Medizin in der Geschäftsführung so verankert wurden, dass gewährleistet ist, dass sie im Interesse der Forschung und Lehre von Anfang an mitwirken. Zwar haben sie nur eine beratende Stimme, aber sie haben Antragsrecht. Außerdem wurde zum Schluss auch noch die von uns geforderte aufschiebende Wirkung des Anrufungsrechts entsprechend verankert.
Das hat die Möglichkeit geboten, die Belange der Forschung und Lehre abzusichern. Damit ist die Mehrheitsfraktion dieses Hauses, die CDU-Fraktion, einer wichtigen Forderung des Wissenschaftsrats nachgekommen.Wir sind sehr froh,dass es,nachdem dies nicht im Gesetz steht, im Nachhinein gelungen ist, dies in den Verträgen abzusichern. Das umfasst auch, die Forderung nach der aufschiebenden Wirkung des Anrufungsrechts, das die Dekane haben, mit einer so genannten Ewigkeitsgarantie zu versehen,also der Garantie,dass das nur geändert werden kann, wenn das Land zustimmt.
Letztendlich kann man auch feststellen,dass es im Verlauf der Beratungen gelungen ist, die Mitglieder der CDU davon zu überzeugen, dass die von der Verfassung geforderte Freiheit der Forschung und Lehre sowie die damit konkurrierenden Eigentumsrechte wesentliche Aspekte sind. Das hat dann auch in dem Universitätsklinikengesetz seinen Niederschlag gefunden. Die anfänglich vorhandene Überlegung, dass man dies möglicherweise auch mit dem Vertragswerk ausreichend regeln könnte, wurde, Gott sei Dank,nicht weiterverfolgt.Das erleichtert uns inhaltlich, zuzustimmen.
Der Rest, nämlich die geforderte aufschiebende Wirkung des Anrufungsrechts, wurde im Vertragswerk abgesichert. Das ist damit nicht aufhebbar, ohne dass das Land zustimmt.
Zu dem Beratungsverfahren kann man sagen, dass es sicherlich auch aufgrund der deutlich geäußerten Kritik zu Verbesserungen gekommen ist. Wir, die Mitglieder der FDP-Fraktion, haben immer darauf hingewiesen, dass wir nicht wollen, dass es zu unnötigen Verzögerungen kommt, dass aber die sachgerechte und gründliche Beratung Vorrang vor überstürzter Hektik haben muss. Selbige legten
die Mitglieder der CDU zu Anfang an den Tag. Dies erfolgte wahrscheinlich, weil man glaubte, das gegenüber der Presse dann besser als Erfolg verkaufen zu können.
Aufgrund der immer wieder erhobenen Forderungen ist die Landesregierung letztendlich auf einen Kurs eingeschwenkt, der eine ausführliche Beratung in den Ausschüssen und auch im Plenum gewährleistete. Uns, den Mitgliedern der FDP-Fraktion, hat es jedenfalls gereicht, die entsprechenden Angebote und Verträge überprüfen zu können. Im Dezember 2005 wurde noch in Abrede gestellt, dass wir dies einsehen dürften. Letztendlich war es auch diese Forderung, die bewirkte, dass wir am heutigen Tage darüber diskutieren und entscheiden, also nachdem der Wissenschaftsrat seine Entscheidung getroffen hat. Die CDU-Fraktion hatte ursprünglich eine andere Planung gehabt. Sie wollte ursprünglich diesen gesamten Vorgang noch Ende letzten Jahres durch dieses Haus pressen.
Frau Kollegin Sorge, die Empfehlung des Wissenschaftsrats interpretiere ich ganz anders als Sie. Wenn man sich die 50 Seiten der Empfehlung genau durchliest, erkennt man, dass die Landesregierung sehr gut daran getan hat, auf die Forderungen einzugehen, die ich eben für die FDP-Fraktion noch einmal resümiert habe.
Wenn man sich nämlich einmal die Empfehlung des Wissenschaftsrats durchliest, erkennt man, dass genau das die Punkte sind – ich meine die Verankerung der Stellung der Dekane mit den entsprechenden Einwirkungsmöglichkeiten, die aufschiebende Wirkung des Anrufungsrechts, die Ausbildungskapazität und das Fächerspektrum –, die den Wissenschaftsrat letztendlich dazu veranlasst haben, zu sagen:Wir können die Empfehlung aussprechen, dass dieses Universitätsklinikum auch in materiell privatisierter Form in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes aufgenommen werden soll.
Mit diesem Gütesiegel wird nicht nur ausgesagt, dass das Regelwerk aus Gesetzen und Verträgen auch nach der Privatisierung einen akademischen Betrieb auf universitärem Niveau gewährleistet. Nein, auch etwas anderes Wichtiges ist damit verbunden: Es entfällt die Gefahr, dass Mittel zurückgezahlt werden müssen, die nach dem Hochschulbauförderungsgesetz gewährt wurden. Dabei geht es um über 300 Millionen c. Ich sage: Das ist für das Land Hessen ein sehr gutes Ergebnis.
Unserer Ansicht nach verbleibt ein Wermutstropfen. Das ist die leider Mitte letzten Jahres schon vertane Chance, aus der teuren, öffentlich-rechtlichen Alterszusatzversorgung der VBL auszusteigen und stattdessen eine sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber lukrativere kapitalgedeckte private Altersversorgung zu ermöglichen. Mit der Entscheidung, anlässlich der Fusion der beiden Anstalten des öffentlichen Rechts in Gießen und Marburg eine Überleitung des Personals vorzunehmen,wurde die Weiche, leider unumkehrbar, in die falsche Richtung, nämlich in Richtung der teureren Variante, gestellt.
Wenn man sich die Verträge anguckt, erkennt man, dass die Konsequenz nunmehr ist, dass sich das Land bei der VBL für den privaten Investor verbürgen muss, um zu
verhindern, dass die VBL beim Investor die Zahlung von Risikozuschlägen einfordert. Für das Land bedeutet das, dass, wenn man wie ein ehrlicher Kaufmann bilanziert, dadurch die Passivseite der Bilanz des Landes belastet wird. Theoretisch – und hoffentlich später nicht auch praktisch – können dort Forderungen entstehen,und zwar dann, wenn es zu einer Insolvenz kommt. Das wäre vermeidbar gewesen.Aber wir konnten Sie leider nicht daran hindern, die Weiche in diese Richtung zu stellen.
Nichtsdestotrotz ist der Prozess der Privatisierung, der sich der Fusion angeschlossen hat, wegen der von Ihnen vorgenommenen Veränderungen dann positiver verlaufen. Die Privatisierung des Universitätsklinikums wurde zum richtigen Zeitpunkt angegangen.Die Chance der Privatisierung wurde zum richtigen Zeitpunkt ergriffen. Das zeigt sich meiner Ansicht nach daran, dass wir drei – ich betone: drei – wirklich gute und interessante Angebote bekommen haben.
Inzwischen hat sich die Diskussion sehr auf die Frage verschoben, wie das letztendlich von der Landesregierung ausgewählte Angebot konfiguriert ist. Wenn man sich aber einmal alle drei Angebote nebeneinander ansieht, kann man doch feststellen, dass sich alle drei Bieter sehr viel haben einfallen lassen. Sie haben auch sehr hohe Angebote gemacht, die insgesamt sehr interessant waren.
Vor allem die Tatsache,dass alle Bieter zusätzlich zur Zahlung eines Kaufpreises in der Höhe eines dreistelligen Millionen-Euro-Betrages angeboten haben, erhebliche Investitionen in Maßnahmen zu tätigen, zeigt unserer Meinung nach, dass wir mit unserer Entscheidung richtig gelegen haben. Die Tatsache, dass wir in Hessen als Erste die Herausforderung der Privatisierung eines Universitätsklinikums angegangen sind, hat zu besseren Angeboten geführt, als das bei denjenigen der Fall sein wird, die uns auf diesem Weg nachfolgen werden.
Die vom ausgesuchten Bieter zugesagten Investitionen sind beachtlich. Bis zum Jahr 2010 sollen 367 Millionen c in Baumaßnahmen investiert werden. Davon entfallen 107 Millionen c auf ein internationales Zentrum für Partikeltherapie. Das bietet die Möglichkeit, den Standort Mittelhessen erheblich zu stärken. Unserer Meinung nach bietet insbesondere dieses Zentrum die Chance, bei der Behandlung von Tumoren eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Das wird in Zukunft Patienten weit über das bisherige Einzugsgebiet hinaus nach Mittelhessen in das Universitätsklinikum bringen. Auch dies sichert Arbeitsplätze, bietet aber auch weitere Möglichkeiten für Forschung und Lehre.
Wir sind der Auffassung, dass die 2 Millionen c, die der private Betreiber in die Forschung investieren wird, Mittelhessen und Gießen und Marburg voranbringen wird. Wir unterstützen auch die Idee der Landesregierung, den größten Teil des eingenommenen Kaufpreises, also 100 Millionen c, in eine Stiftung einzubringen, die der Forschung und der Lehre an den Standorten Gießen und Marburg zugute kommt. Mit dieser Idee wird einer Forderung der FDP-Fraktion gefolgt, der zufolge Vermögen gegen Vermögen eingesetzt werden soll.
Damit kann auch nicht der Vorwurf erhoben werden, hier würde das Tafelsilber veräußert, um irgendwelche Haushaltslöcher zu stopfen. Nein, die Gelder, die mit dem Verkauf erlöst wurden, fließen wieder in die Region zurück. Sie werden an beiden Standorten, also in Gießen und in Marburg, Forschung und Lehre stärken.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, so wichtig finanzielle Fragen auch sind, der entscheidende Punkt für uns, die Mitglieder der FDP-Fraktion, war, dass an dem Universitätsklinikum – wir sprechen hier von einem Universitätsklinikum und nicht von irgendeinem Krankenhaus – auch in Zukunft wissenschaftlich exzellent gearbeitet werden kann und gleichzeitig die Krankenversorgung auf höchstem Niveau sichergestellt ist.
Frau Kollegin Sorge, entgegen Ihrer Darstellung bin ich der Auffassung, dass es ganz beachtlich ist, welche Entwicklungen die einzelnen Bieter in ihren Vertragswerken genommen haben. Das betrifft gerade auch den ausgewählten Bieter. Dieser Hinweis von Ihnen ist sicherlich berechtigt. Im Laufe der Verhandlungen des letzten Jahres hat sich aber Folgendes gezeigt. Anfänglich getätigte Äußerungen von Mitgliedern der Unternehmensleitung des ausgewählten Bieters haben mich zunächst nachdenklich gestimmt. Man musste da doch sehr stark die Stirn runzeln und sich fragen, ob dieser Bieter die Besonderheiten des akademischen Betriebs wirklich richtig verstanden hat und vor allen Dingen den akademischen Betrieb auch ausreichend geschätzt hat.
Da hat es aber eine Entwicklung gegeben. Das sieht man, wenn man sich die verschiedenen Vertragsentwürfe ansieht.Die Verträge haben sich zunehmend in die Richtung entwickelt, Forschung und Lehre auf universitärem Niveau als Chance zu begreifen. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden letztendlich die Eigenständigkeit und eine Entwicklungsperspektive zugesichert. Das wird auch die Betriebsführung des privaten Investors hinsichtlich der Krankenversorgung befruchten.
Ich halte aber auch den Weg für beachtlich, den der Wissenschaftsrat zurückgelegt hat. Man sollte sich das einmal anschauen. Anfänglich wurde im Wissenschaftsrat ablehnend oder – ich sage es jetzt einmal ganz vorsichtig – zurückhaltend über das Fusionsgesetz diskutiert. Man konnte dann aber sehen, dass der Wissenschaftsrat in den folgenden Wochen und Monaten die Chance ergriffen hat und den Prozess der Privatisierung der Universitätseinrichtungen, der damals sicherlich schon angestoßen, aber lange noch nicht beendet war, wissenschaftspolitisch zu begleiten. Ja, er hat ihn mit seinen sehr nachdrücklichen und immer wieder deutlich vorgetragenen Forderungen sogar dezidiert gestaltet.
Die Anregungen des Wissenschaftsrates waren stets sehr wertvoll, aber sie waren vor allem eines: Sie waren konstruktiv; denn sie haben versucht, das Spannungsfeld zwischen ökonomischen Erfordernissen auf der einen Seite und wissenschaftlich höchstem Anspruch auf der anderen Seite, so gut es geht, in einer praktikablen Lösung auszubalancieren. Ich glaube, wir alle sollten dem Wissenschaftsrat gemeinsam für diese Hilfe, für diese Beratung sehr dankbar sein.
Daher kann ich nach der sehr ausführlichen und sehr abgewogenen Empfehlung des Wissenschaftsrats für die FDP-Fraktion nur sagen, dass wir überzeugt davon sind, dass in der Zusammenschau von Gesetzen und Verträgen Regelungen gefunden wurden, die den für uns zentralen Punkt der Absicherung der Freiheit von Forschung und Lehre gewährleisten. Die Stellung der Dekane des Fachbereichs Medizin ist hier ganz entscheidend. Sie sind in die Geschäftsführung so eingebunden, dass sie an den Entscheidungen mitwirken und diese nicht nur im Nachhinein in irgendeiner Weise verändern können. Vielmehr
sind sie bereits im Entstehungsprozess der Entscheidungsfindung beteiligt, sodass sie nur in einem zweiten Schritt auf das Anrufungsrecht mit Suspensiveffekt zurückgreifen müssen, wenn sie eine ihrer Meinung nach für Forschung und Lehre nicht sachgerechte Entscheidung korrigieren wollen.
Wichtig ist uns aber auch, dass die Änderung von Fachgebieten, Änderungen von Schwerpunkten in Forschung und Lehre nur in einem Verfahren der gemeinsamen Strukturplanung zwischen Universität und Fachbereich auf der einen Seite und Klinik auf der anderen Seite möglich sind. Dies ermöglicht eine Weiterentwicklung unter Beachtung der wissenschaftlichen Erfordernisse.
Dann ist auch noch entscheidend, dass bei dieser gemeinsamen Strukturplanung letztendlich die Entscheidung darüber, welche Forschungsthemen in welchem Umfang angegangen werden, allein beim Fachbereich verbleibt. Dies ist richtig und wichtig und rechtfertigt in keiner Weise den Vorwurf des Kollegen Spies im Hinblick auf die Auftragsforschung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN, vor diesem Hintergrund ist mir Ihre Kritik, insbesondere die Kritik der Fraktion der GRÜNEN am Wissenschaftsrat, völlig unverständlich. Wurde dieses Gremium zunächst noch als hochrangiges Expertengremium gelobt und gerade aufgrund seiner Reputation als Bewertungsinstanz hochgehalten, sind Sie nun, weil der Wissenschaftsrat es sich erlaubt hat, Ihre Zweifel an dem Projekt der Privatisierung des Universitätsklinikums nicht zu teilen, bereit, mit entsprechenden Entgleisungen und Verunglimpfungen des Wissenschaftsrats zu reagieren.
Frau Kollegin Sorge, ich glaube auch nicht, dass sich die entsprechenden Herrschaften in irgendeiner Weise einschüchtern ließen. So, wie wir Herrn Einhäupl und auch die anderen Damen und Herren erlebt haben, ist es vielmehr andersherum gelaufen, dass nämlich die beharrlichen Forderungen auf Veränderung sowohl im Hinblick auf das Gesetz als auch auf das Vertragswerk dazu geführt haben, dass die Landesregierung Veränderungen an dem ursprünglich eingeschlagenen Weg vorgenommen hat, und zwar zum Wohle und zum Erfolg der Privatisierung.
Sie können auch nicht belegen, an welchen Stellen Sie wiederum die Empfehlungen des Wissenschaftsrats wissenschaftspolitisch oder im Bereich von Forschung und Lehre anders bewerten,als dies das Expertengremium getan hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Weichen sind nun auch aufgrund der konstruktiven Arbeit der FDPFraktion richtig gestellt,
(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU) – Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach dem Motto: Einbildung ist auch eine Bildung! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kuscheln!)
um die bevorstehende Privatisierung zu einem Erfolg zu machen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das getan, was dazu notwendig war und ist. Nunmehr wird es darauf ankommen, wie die Beteiligten auf allen Seiten, sowohl Fachbereich und Universität als auch Klinikum, das Regelwerk mit Leben erfüllen und eine konstruktive Kooperation leben.